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25 Jahre Radeon-Grafikkarten | heise online
Der Name Radeon dürfte den meisten c’t-Lesern als einer von zwei großen Marken für Spielegrafikkarten geläufig sein. Das Licht der Welt erblickte er vor 25 Jahren, damals noch als Kreation der kanadischen Firma ATI. Die hat in der Zwischenzeit der Prozessorhersteller AMD geschluckt, und aus dem einstigen PC-Grafikchip wurde eine ganze Produktfamilie. Zu der gehören unter anderem die Accelerated Processing Units (APUs) genannten Kombiprozessoren, die seit mehr als zehn Jahren die Spielkonsolen Xbox und Playstation antreiben. Aber auch die Instinct-KI-Beschleuniger haben ihre Wurzeln in den Recheneinheiten der Radeon-Chips. Und dass die integrierte Grafik von Qualcomms Snapdragons „Adreno“ heißt, ist auch kein Zufall: Der Name ist ein Anagramm von „Radeon“ und deutet auf ihren Ursprung hin.
Allein in den Gamingchips stieg die Anzahl der Schaltungen seit der Ur-Radeon um beinahe den Faktor 1800 und in den 16 GByte großen Speicher der aktuellen Radeon 9070 passen 256-mal so viele Daten wie in den des Stammvaters. Wir werfen anlässlich des 25-jährigen Radeon-Jubiläums daher einen Blick auf die Höhen und Tiefen, die Entdeckung von Grafikchips als Rechenbeschleuniger und den Konkurrenzkampf mit Nvidia.
- Radeon-Grafikkarten gibt es seit 25 Jahren, anfänglich noch unter der Marke ATI.
- Nach dem Aufkauf durch AMD rückte die Compute-Eignung stärker in den Fokus.
- 2025 nutzt der schnellste Top500-Supercomputer integrierte CPU-/Beschleuniger-Chips von AMD.
Radeon erst mit 256, dann ohne
Im April 2000, ein gutes dreiviertel Jahr nach Nvidias GeForce 256, kündigte ATI die Radeon 256 an – beide trotz der Zahl ohne entsprechend breite Schnittstelle zum Grafikspeicher. Am 17. Juli standen dann die ersten Tests online, zu kaufen gab es die neuen Karten aber erst ab August 2000.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „25 Jahre Radeon-Grafikkarten“.
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Hyundai Tucson: Neue Motoren, höherer Verbrauch
Im vergangenen Jahr hat Hyundai den Tucson überarbeitet, jetzt folgt eine technische Überarbeitung des Motorenangebots. Neu sind zwei Benziner mit 110 und 132 kW. Der Hybridantrieb erstarkt auf 176 kW. Nicht mehr im Angebot sind der Diesel und der Mildhybrid-Benziner.
Veränderte Motoren
Das Angebot wird damit nicht unbedingt übersichtlicher, zumal es noch immer die Kombination aus verschiedenen Getrieben und Front/Allradantrieb gibt. In dieser Übersicht finden Sie die wichtigsten Daten zu den veränderten Modellen:
Bei den Preisen ist zu beachten, dass Hyundai nicht alle Antriebe mit allen verfügbaren Ausstattungslinien anbietet. Ausstattungsbereinigt kostet beispielsweise der Allradantrieb im HEV 2100 Euro Aufpreis. Nicht ohne Folgen bleibt der Wegfall des 48-Volt-Startergenerators. Der bisherige 118-kW-Mildhybrid verbrauchte im WLTP in einigen Ausführungen bis zu 0,8 Liter weniger als die Nachfolger. Das ist eine ungewöhnliche Richtung und auch kein gutes Zeichen. Der Tucson spielt beim Flottenverbrauch schließlich eine wichtige Rolle.
Beim Hybridantrieb dagegen blieben die Verbrauchswerte nahezu identisch. Seine Systemleistung steigt von 158 auf 176 kW. Einen Wert für die Beschleunigung mit dem erstarkten Antrieb nennt Hyundai noch nicht, bisher waren es 8,2 bis 8,5 Sekunden. Die Höchstgeschwindigkeit steigt um 10 auf 196 km/h und ist damit weiterhin geringer, als es die Systemleistung theoretisch erlauben würde.
Weniger nervend
An zwei Stellen reagiert Hyundai offenbar auf Rückmeldungen der Kundschaft. Die neue Ausstattungslinie „N Line X“ kostet 1500 Euro Aufpreis und bietet dafür unter anderem einen schwarzen Dachhimmel und Pedale aus Alu. Angegangen ist Hyundai auch die Warnung vor einer Überschreitung von erkannten Tempolimits. Der Warnton sei nun dezenter und ertöne nur noch drei statt vier-Mal wie bisher. Ausgeschaltet werden kann er mit einem langen Tastendruck am Lenkrad. Das ist ein guter Schritt, denn im Test erwies sich auch dieser Helfer als nicht immer treffsicher.
(mfz)
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Echo Dot Max, Echo Studio und Echo Show vorgestellt
Amazon hat die neue Generation seiner Echo-Gerätereihe vorgestellt: den Echo Dot Max, einen neuen Echo Studio, den Echo Show 8 (3. Generation) und den Echo Show 11. Bei der Präsentation betonte Amazons zuständiger Vizepräsident Daniel Rausch, dass alle diese Modelle die technischen Voraussetzungen für seinen neue Sprachassistentin Alexa+ erfüllen.
Amazon hatte Ende Februar in den USA den offiziellen Startschuss für Alexa+ gegeben, nachdem das Unternehmen das überarbeitete digitale Assistenzsystem bereits Ende 2023 erstmals vorgestellt hatte. Es basiert auf einem Sprachmodell für generative künstliche Intelligenz (KI) und soll deshalb wie die bekannten KI-Chatbots ChatGPT, Google Gemini oder Perplexity menschliche Sprache verstehen. Nach der Veranstaltung im Februar war Alexa+ nur in den USA und nur im Rahmen eines Beta-Tests gestartet. Dieser Betatest ist nun abgeschlossen, sodass Alexa für die Allgemeinheit zur Verfügung steht – allerdings bislang nur im US-Heimatmarkt. Deutschland und Österreich sollen irgendwann folgen, einen Termin dafür gibt es aber noch nicht. Fest steht nur, dass es auch hier zuerst eine Betaphase geben wird.
Alexa+-Echos mit spezieller Hardware
Noch im Februar sagte Panos Panay, Senior Vice President für Amazons Devices und Services, dass Alexa+ mit „fast allen“ Echo-Geräten kompatibel sein wird, die Amazon bisher herausgebracht hat. Die nun vorgestellten Modelle werden laut Amazon allerdings von zwei speziell entwickelten Chips – AZ3 und AZ3 Pro – angetrieben und sollen zudem über einen neuen KI-Beschleuniger verfügen, mit dem KI-Modelle in Zukunft direkt auf den Geräten laufen können. Amazon spricht in diesem Zusammenhang auch von „flüssigeren Interaktionen“, die mit älteren Echos nicht möglich wären. So soll etwa der im Echo Dot Max verwendete AZ3 Hintergrundgeräusche besser herausfiltern und die Zuverlässigkeit, mit der Alexa das Aktivierungswort erkennt, um fast 50 Prozent erhöhen.
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Mit den neuen Geräten wird auch „Omnisense“ eingeführt. Hierbei handelt es sich laut Amazon um eine Technologie, um verschiedene Sensordaten und anderen Informationen zusammenzuführen – darunter die Kamerabilder der neuen Echo-Show-Geräte, Audio, Ultraschall, WLAN-Radar, den Beschleunigungssensor und WLAN-Kanalzustandsinformationen. Ziel sei es, „personalisierte, proaktive und nützliche Alexa-Erlebnisse“ zu ermöglichen.
Bei der Präsentation wurde in einem Beispiel Omnisense genutzt, um Alexa+ damit zu beauftragen, eine bestimmte Person über eine Ring-Kamera zu identifizieren, wenn diese die Küche betritt. In diesem Fall erhält sie eine Meldung, dass sie nicht vergessen soll, den Hund zu füttern.
Alexa-Heimkino
Der Echo Dot Max zum Listenpreis von 110 Euro soll kraftvollen Sound liefern, der sich automatisch an den Raum anpasst, sowie „fast dreimal so viel Bass wie Echo Dot (5. Generation)“. Im Unterschied zu früheren Echo Dot-Geräten nutzt der Echo Dot Max ein Zwei-Wege-Lautsprechersystem. Der neue Echo Studio für 240 Euro ist im Vergleich zum Vorgängermodell wiederum um 40 Prozent kleiner und kombiniert einen Tieftöner mit drei Breitband-Treibern.
Mit 3D-Sound einschließlich Dolby Atmos warb Amazon schon beim bisherigen Echo Studio, ebenso ließen sich dort zwei Modelle für einen besseren Raumklang im Tandem betreiben. Nun lassen sich bis zu fünf Echo-Studio- oder Echo-Dot Max-Geräte mit kompatiblen Fire-TV-Geräten kombinieren, um ein immersives Surround-Sound-Erlebnis zu schaffen. Alexa soll sich laut Entwickler automatisch um die Einrichtung kümmern und danach den Klang auch an den Raum anpassen. Alexa betont, dass Systeme wie diese ansonsten in der Regel Tausende Euro kosten und die Einrichtung Zeit und Fachwissen erfordert. Mit fünf Echo Studios läge man allerdings auch schon bei rund 1200 Euro – ob es für diesen Preis den Ansprüchen gerecht wird, muss das Alexa-Heimkinosystem im Test beweisen.
[Update 30.09., 20:50 Uhr: Zum Start wird es nicht möglich sein, Echo Studios und Echo Dot Maxes zu einer Heimkinoanlage zu kombinieren, sondern nur mehrere Geräte der jeweiligen Modellreihe. Amazon arbeitet nach eigenen Angaben aber an einem Firmware-Update, das dies ermöglichen wird.]
Neue Smart Displays
Die neuen Smart Displays Echo Show 8 und Echo Show 11 kombinieren laut Amazon verschiedene Techniken (darunter ein negatives Flüssigkristall-Design mit senkrecht zur optischen Achse ausgerichteten Molekülen), um Laminierungsschichten zu reduzieren und die Betrachtungswinkel zu maximieren. Inhalte sollen so sowohl in hellen als auch in schwach beleuchteten Räumen so gut lesbar sein. Darüber hinaus wurde auch die sichtbare Bildschirmfläche vergrößert. Die Auflösung der integrierten Videokamera liegt weiterhin wie beim Echo Show 8 (2. Generation) und dem Echo Show 10 bei 13 Megapixel.
Die neun Echo Shows (hier der 11er) sehen von hinten ein wenig aus wie ein Smart Speaker, an den man ein Display montiert hat.
(Bild: Amazon Devices)
Laut Amazon wurde die Klangqualität mithilfe einer komplett neuen Audio-Architektur optimiert. Echo Show 8 und Echo Show 11 verfügen über nach vorne gerichtete Stereo-Lautsprecher, die sich unter den Displays befinden, sowie einen „speziellen Tieftöner für raumfüllendes 3D-Audio“. Passend zum Design und Farbton wird für die Modelle ein optionaler Ständer mit 40°-Neigungs- und 360°-Schwenkfunktion angeboten.
Der neue Echo Show 8 soll 200 Euro kosten, der Echo Show 11 240 Euro. Den Ständer gibt es für 40 Euro. Echo Dot Max und Echo Studio werden ab 29. Oktober, Echo Show 8 und Echo Show 11 ab 12. November ausgeliefert.
Der Autor wurde von Amazon zu dem Event in New York eingeladen. Amazon hat die Reisekosten übernommen.
(nij)
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Staatsvertrag: Alle Provider sollen rechtswidrige Glücksspiele sperren müssen
Die Bundesländer wollen die rechtliche Grundlage für Websperren im Kampf gegen illegales Glücksspiel im Internet deutlich aufbohren. Künftig sollen nicht nur Inhalteanbieter, sondern auch Access Provider verpflichtet werden können, den Zugang zu rechtswidrigen Lotterien und anderen Gewinnspielen im Netz zu blockieren. Dies gilt dem Plan nach unabhängig davon, ob sie für die Inhalte verantwortlich sind. Neben vollständigen Sperrungen sollen dabei auch selektive Maßnahmen wie das Entfernen einzelner Seiteninhalte möglich sein.
Dies geht aus einem Entwurf der Länder zur Reform des Glücksspiel-Staatsvertrags (GlüStV) von 2021 hervor. Die Novelle haben die zuständigen Landesvertreter bereits bei der EU-Kommission angemeldet. Sollte diese im Rahmen dieser „Notifizierung“ bis zum Ende der Stillhaltefrist am 9. Oktober keine Änderungen mehr fordern oder Bedenken von anderen Mitgliedsstaaten erhalten, dürfte der Text so von den Landesregierungen unterzeichnet und von deren Parlamenten ratifiziert werden. Die erweiterten Netzsperren wären dann ab Mai 2026 möglich.
Mit der Initiative wollen die Länder eine Lücke schließen. Der bisherige Staatsvertrag erlaubt behördliche Sperranordnungen nur gegen Diensteanbieter, die im Sinne der Paragrafen 8 bis 10 Telemediengesetz (TMG) ausdrücklich „verantwortlich“ sind. Dies schließt die Haftung von neutral agierenden Diensteanbietern wie Zugangsanbietern und Internet-Resellern weitestgehend aus. Sie sind daher in der Regel nicht verantwortlich und können so nicht als Adressaten einer Sperranordnung herangezogen werden. Dies hat nach Ansicht der Länder die Gefahrenabwehr ineffektiv gemacht.
Domain-Registrare mit erfasst
Die vorgesehene Neufassung verzichtet auf das Kriterium der „Verantwortlichkeit“ nach dem TMG. Ziel ist es, bald insbesondere auch Access Provider in den Kreis der zu Blockaden verpflichteten Dienstleister einzubeziehen. Um das geschärfte Instrument angemessen und verhältnismäßig zu halten, sollen Zugangsanbieter erst in Anspruch genommen werden dürfen, wenn Maßnahmen gegen Veranstalter oder Vermittler illegalen Glücksspiels nicht durchführbar oder nicht erfolgversprechend sind. Zudem müssten die Behörden zunächst andere infrage kommende Vermittler einspannen, wenn dies effektiv sein könnte.
Auch gegen Domain-Registrare und nachgeordnete Verwaltungsstellen sollen staatliche Aufseher besser vorgehen können. Diese müssten nicht mehr gesondert genannt werden, heißt es in der Begründung der Staatsvertragsreform. Sie gälten nach dem Digital Services Act (DSA) ohnehin als Anbieter eines Vermittlungsdienstes Access Providern gleichgestellt und seien so von der neuen, ausgebauten Vorschrift erfasst. Bleiben soll es zunächst bei DNS-Sperren, die als vergleichsweise einfach zu umgehen gelten, da ein weitergehendes IP-Blocking die Gefahr der Sperre weiterer Webseiten mit legalen Inhalte hinter der betroffenen IP-Adresse berge.
Große Reform für 2029 geplant
Ferner wird dem Entwurf nach die internationale Zusammenarbeit gestärkt: Die Erlaubnis- und Aufsichtsbehörden erhalten die Befugnis, auch mit ausländischen Strafverfolgungs- und Sicherheitsämtern sowie der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) zusammenzuarbeiten und Anfragen zu stellen. Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder soll administrativ entlastet werden.
Parallel läuft die gesetzlich vorgesehene Evaluation des GlüStV anhand mehrerer vergebener Studien. Bis Ende des Jahres soll dazu ein Bericht vorliegen. Damit dürften dann auch wieder vertagte Punkte etwa beim Vollzug, IP-Blocking und internationalen Datenaustausch sowie bei Zuständigkeiten auf den Tisch kommen. Mit einem folgenden Entwurf für einen GlüStV 2029 würden die entscheidenden Weichen gestellt, betonte Maximilian Widera von der Beratungsfirma Bernstein gegenüber heise online. Spätestens dann sollte der Staat auch steuern, etwa durch attraktive legale Angebote, wirksamen Schutz vor Spielsucht und effektive Maßnahmen für einen echten Rückgang des Schwarzmarkts.
(mki)
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