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Überwachung made in EU: Dobrindt vermeidet klares Nein zur Chatkontrolle


Nach dem Wechsel beim Bund von der Ampel-Koalition zu Schwarz-Rot befürchten Grundrechtsaktivisten, dass die neue Bundesregierung im jahrelangen Streit um die Chatkontrolle auf EU-Ebene nachgeben könnte. Eine Antwort von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) auf eine parlamentarische Anfrage befeuert diese Sorgen nun noch.

Die EU-Kommission brachte ihren Entwurf für eine Verordnung zur massenhaften Online-Überwachung unter dem Aufhänger des Kampfs gegen sexuellen Kindesmissbrauch schon Mitte 2022 auf den Weg. Sie will mit der damit verknüpften Chatkontrolle vor allem auch Anbieter durchgängig verschlüsselter Messaging- und anderer Kommunikationsdienste wie WhatsApp, iMessage, Signal und Threema dazu verdonnern können, Missbrauchsfotos und -videos in den Nachrichten ihrer Nutzer ausfindig zu machen. Eine sichere Verschlüsselung dürfte damit perdu sein. Im Gegensatz zum EU-Parlament konnten sich die Mitgliedsstaaten trotz mehrjähriger Debatten nicht auf eine gemeinsame Position zu dem Vorhaben einigen.

Das Bundesinnenministerium (BMI) hob auf eine Anfrage von Jeanne Dillschneider, Obfrau der Grünen-Bundestagsfraktion im Bundestagsausschuss für Digitalisierung, jetzt laut der Frankfurter Rundschau (FR) hervor, dass der Kampf gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen „höchste Priorität“ habe. Das Ziel der EU-Verordnung, dafür „klare, dauerhafte und grundrechtskonforme Rechtsgrundlagen“ zu schaffen, sei daher zu begrüßen. Dazu kommt die Versicherung, sich „weiterhin für den größtmöglichen Schutz aller betroffenen Grundrechte“ einsetzen zu wollen.

„Die Bundesregierung drückt sich ganz bewusst um eine Beantwortung der Frage“ nach einer potenziellen Zustimmung zur Chatkontrolle im EU-Ministerrat, kritisiert Dillschneider die vage Aussage gegenüber der FR. Die deutsche Exekutive müsse sich deutlich dafür starkmachen, „effektiven Kinderschutz und Schutz digitaler Privatsphäre miteinander zu verbinden – statt beides gegeneinander auszuspielen“.

Zuletzt war die vormalige polnische Ratspräsidentschaft mit ihrer Initiative gescheitert, die derzeitige Übergangsregelung zum freiwilligen Scannen nach Missbrauchsdarstellungen in eine dauerhafte Erlaubnis zu überführen. Damit wäre eine verpflichtende Chatkontrolle vom Tisch gewesen. Der neue, seit Anfang Juli amtierende dänische Ratsvorsitz will eine Verständigung auf eine gemeinsame Linie zu der Verordnung unter Hochdruck vorantreiben.

Bislang gibt es im Rat eine Sperrminorität von Staaten, die sich gegen die Chatkontrolle stellen. Dazu gehören neben Deutschland beispielsweise die Niederlande, Polen, Österreich, Schweden und Slowenien. Die Bundesregierung gilt als Zünglein an der Waage. Sollte sie einknicken, dürfte einem Ratsbeschluss nur noch wenig entgegenstehen. Das Bündnis „Chatkontrolle stoppen!“, dem etwa der Chaos Computer Club (CCC), Amnesty International und die Gesellschaft für Informatik beigetreten sind, richtete erst Mitte Juni einen eindringlichen Appell an Dobrindt. In einem offenen Brief forderte die zivilgesellschaftliche Initiative den Minister zum Schutz von Verschlüsselung für die Gesellschaft und zum Einsatz gegen die Chatkontrolle auf. Diese wäre nicht vereinbar mit europäischen Grundrechten und dem Grundgesetz.


(nie)



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Vorsicht, Kunde! – Problematische Smart-Meter-Installation


Wer mehr über den eigenen Stromverbrauch erfahren möchte und diesen flexibel an die jeweils aktuellen Strompreise anpassen kann, braucht ein Smart Meter. Solche vernetzten Messstellen erfassen den Verbrauch im Viertelstundentakt und übermitteln die Daten zum Messstellenbetreiber, der sie an den örtlichen Netzbetreiber und der wiederum an den Stromanbieter weiterreicht.

Seit diesem Jahr haben Kunden Anspruch auf ein intelligentes Messsystem, theoretisch muss es auf Wunsch binnen vier Monaten eingebaut werden. In der Praxis scheitert das aber oft daran, dass die Messstellenbetreiber beziehungsweise die von ihnen beauftragten Handwerksbetriebe nicht mit Installation, Einbindung ins Netzwerk und Anmeldung hinterherkommen. Die Installation klappt meist noch, denn die kann jeder Elektriker übernehmen, weiß c’t-Redakteur Urs Mansmann. Problematischer ist schon die Netzwerkanbindung, und bei der Kommunikation der beteiligten Unternehmen untereinander geht am meisten schief, berichtet Mansmann.

Außerdem werden bei der Installation diejenigen Kunden bevorzugt behandelt, die einen vernetzten Stromzähler benötigen, also etwa Besitzer von Photovoltaikanlagen, die selbst erzeugten Strom ins Netz einspeisen und in einen dynamischen Stromtarif wechseln wollen.

Hat man mit dem Energieversorger einen Vertrag über einen dynamischen Stromtarif abgeschlossen, bietet dieser oft einen preislich interessanten Übergangstarif an. Hier sollte man darauf achten, dass der im Vertrag genannte Termin nicht an ein festes Ablaufdatum geknüpft ist, sondern bis zur Einrichtung des Smart Meters und der Umstellung auf den neuen Tarif läuft, rät Rechtsanwalt Niklas Mühleis. Dauert der Wechsel länger und entstehen dadurch zusätzliche Kosten, können Kunden Schadensersatz nach Paragraph 280 BGB einfordern. Da der Energieversorger seinen Pflichten nicht nachgekommen ist, muss er die Mehrkosten erstatten. Die Bundesnetzagentur hält auf ihrer Webseite Vorlagen für Beschwerden bereit und bietet Schlichtung über die Schlichtungsstelle Energie an.

Die Kosten für den Einbau des Smart Meter sind gesetzlich geregelt: Er darf bei einem Stromverbrauch von unter 6000 kWh pro Jahr maximal 100 Euro kosten, sofern keine besonderen Gegebenheiten vorliegen. Hinzu kommen jährliche Betriebskosten, die zwischen 30 und 50 Euro liegen. Höhere Installationskosten muss der Messstellenbetreiber sehr genau begründen. Das gilt aber nur, wenn man den grundzuständigen Messstellenbetreiber beauftragt hat. Überlässt man den Einbau einem anderen Unternehmen, etwa dem Installateur der Photovoltaikanlage, sollte man den Kostenvoranschlag sehr genau daraufhin prüfen. Außerdem kommen oft weitere Kosten hinzu, etwa wenn ein neuer Zählerkasten eingebaut werden muss oder es an Ort und Stelle weder WLAN noch Ethernet gibt.



Ein Smartmeter aus digitalem Zähler und Gateway: Die viertelstündlich erfasste elektrische Energie wird an den Energieversorger übermittelt, die turnusmäßige manuelle Zählerablesung entfällt.

(Bild: Bundesnetzagentur)

Viele Vermieter haben derzeit kein Interesse am Einbau eines Smart Meters. Als Grund nannte etwa ein Drittel in einer Umfrage des Energiedienstleisters Techem zu hohe Kosten und fehlende Informationen. Knapp die Hälfte der befragten privaten Vermieter plant bislang keinen Einbau der intelligenten Zähler. Dabei lässt sich der Stromverbrauch im Haus mit den digitalen Messeinrichtungen viel einfacher auswerten und zuordnen. Da Smart Meter ein zentraler Baustein der Energiewende sind und unsere Netze bedarfsgerecht reagieren sollen, müssen die Leute wirtschaftlichen Anreiz haben, netzdienlich zu handeln, fordert Urs im c’t-Podcast.

Wenn jemand diese Steuer- und Regeleinheiten in großem Maße beeinflusst, beispielsweise alle gleichzeitig abschaltet, dann könnte das Stromnetz kollabieren.“ (Urs Mansmann)

Bedenken haben einige Anwender bezüglich der Datensicherheit. Denn schließlich lassen sich aus den erfassten Energiedaten einige sehr persönliche Dinge ableiten. Das ist auch dem Gesetzgeber bewusst, weshalb das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) sowohl Geräte als auch Betreiber prüft und zertifiziert. Wer die personenbezogenen Daten verarbeiten darf, beschreibt das Messstellenbetriebsgesetz in Paragraph 49 (MsbG). Zudem gilt es, die Smart Meter gegen Angriffe von außen abzusichern, denn andernfalls könnte das Stromnetz sogar kollabieren, falls viele Steuer- und Regeleinheiten gleichzeitig abgeschaltet würden.

In der aktuellen Episode des c’t-Verbraucherschutz-Podcast „Vorsicht, Kunde!“ klärt Moderatorin Ulrike Kuhlmann mit Urs und Niklas, welche gesetzliche Regelungen für Smart Meter gelten und wie das BSI die sichere Kommunikation der persönlichen Daten sicherstellen will.

Sämtliche Episoden unseres Verbraucherschutz-Podcasts sowie die darin behandelten Fälle finden Sie unter ct.de/Vorsicht-Kunde. Wir freuen uns über Anregungen, Lob und Kritik zum c’t-Podcast „Vorsicht, Kunde!“ in den Kommentaren.

Hier können Sie den c’t-Artikel zu dem im Podcast behandelten Streitfall nachlesen:

Der Fall Martin B.: Octopus Energy vergeigt Smart-Meter-Installation

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(uk)





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Im Fahrbericht: Der überarbeitete Toyota bZ4X


Zuletzt half wohl nur noch die Flucht nach unten: Mein Kollege Christoph schickte mir im vergangenen Jahr das Angebot eines neuen Toyota bZ4X für knapp 30.000 Euro. Inzwischen werden in den großen Autobörsen solche Tageszulassungen und Neuwagen ohne Zulassungen ab etwa 33.000 Euro gehandelt, der offizielle Listenpreis liegt bei 42.900 Euro für das Basismodell. Um das einzusortieren, muss man sich vor Augen führen, was der bZ4X eigentlich ist. Für dieses Geld steht dort kein Kleinwagen mit spärlicher Ausstattung, sondern ein 4,7-Meter langes E-SUV samt ordentlichem Serienumfang und 71-kWh-Batterie. So angenehm ein solches Preisgefüge für die wenigen Interessenten sein mag, für den Hersteller ist das ein kaum Zustand, den er anstreben kann. Auch deshalb folgt eine umfangreiche Modellpflege. Wir konnten bereits eine erste kurze Proberunde mit dem überarbeiteten Toyota bZ4X drehen.

Bei Toyota dürften sie sich intensiv darüber Gedanken gemacht haben, warum sich global so wenige Interessenten final für den bZ4X erwärmen konnten. Bis Ende 2024 waren in Deutschland keine 5500 Stück verkauft, und das hängt sicher nicht nur mit dem verunglückten Start zusammen. 2022 musste Toyota einen Rückruf starten, weil Radnaben falsch verschraubt waren. Die Japaner boten sogar einen Rückkauf an. Einer der Gründe für die bisherige Zurückhaltung mag die Gestaltung sein. Niemand dehnte unlackierte Radlaufkanten so weit wie Toyota. Nun sind diese schwarz lackiert – urteilen bitte Sie, ob das E-SUV damit an optischer Attraktivität gewonnen hat. Immerhin sinkt der cw-Wert von 0,29 auf 0,27 – für eine Modellpflege ist das ein großer Schritt.

Die Materialien im Innenraum sind etwas hochwertiger als bisher, ohne dass sich Toyota diesbezüglich extrem weit vorgewagt hätte. Viel wichtiger aber ist, dass alles solide zusammengesetzt erscheint. Irritierend waren ein paar Falten im Lenkradbezug, die möglicherweise dem Status „Vorserie“ zuzuschreiben sind. Anfangs erscheint die Zahl der Tasten auf dem Lenkrad sehr hoch, doch selbst die kurze Ausfahrt reichte, um sich damit zu arrangieren. Das Kombiinstrument oberhalb des Lenkrads anzubringen, mag optisch kreativ sein, bringt aber immer die Gefahr mit sich, dass nicht alle Fahrer das optimal ablesen können. Die Sitze sind für große Fahrer etwas knapp geschnitten, und auch der Seitenhalt könnte besser sein.


Wir konnten bereits eine erste kurze Proberunde mit dem überarbeiteten Toyota bZ4X drehen. (Bild:

Toyota

)

Erleichtert hat Toyota die Nutzung von Smartphones. Zwei induktive Ladeschalen sind nun sehr einfach zu erreichen. Das ist auch gut so, denn viele werden Android Auto und Apple CarPlay nutzen und ihr Smartphone gleichzeitig laden wollen. Immerhin hat Toyota endlich einen Ladeplaner in sein Navigationssystem integriert. Der konditioniert auf Wunsch nun die Batteriezellen vor, sodass auch unter widrigen Umständen schnell geladen werden kann. Beides fehlte bisher. Das Infotainmentsystem arbeitet unverändert nicht gerade rasant. Doch die Bedienung erschließt sich weitgehend von selbst, und alle wichtigen Funktionen sind vorhanden. Ein erweiterter Spieltrieb wird nicht befriedigt.

Mit der Modellpflege nimmt Toyota zusätzlich eine kleinere Batterie mit 57,7 kWh Energiegehalt ins Programm. Leicht vergrößert wurde die andere Version, die nun 73,3 statt 71,4 kWh misst. Die maximale Ladeleistung liegt unverändert bei 150 kW. Das Fenster zwischen 10 und 80 Prozent ist durch den minimal gestiegenen Energiegehalt etwas größer, das Versprechen, es in 30 Minuten schließen zu können, bedeutet also eine winzige Verbesserung der durchschnittlichen Ladeleistung. Konkret: In 30 Minuten wurden bisher 49,98 kWh netto nachgeladen, was 99,96 kW durchschnittliche Ladeleistung zwischen 10 und 80 Prozent entspricht. Für die neue Batterie bedeutet das, dass 51,17 kWh netto nachgeladen wurden und die Ladeleistung bei 102,34 kW lag. Der Fortschritt ist, nun ja, recht übersichtlich.

Für einige Versionen bietet Toyota einen 22-kW-AC-Lader und ein Dach mit PV-Modulen an. Der stärkere Lader ist in einigen Fahrprofilen eine komfortable Sache, denn die AC-Ladeinfrastruktur in Deutschland liefert mehrheitlich genau diese Leistung. Toyota verspricht, dass das PV-Dach Strom für bis zu 1800 km liefern soll. Wie schon so häufig bei solchen Angeboten sollten Interessenten vor allem das „bis zu“ wirklich ernst nehmen, wenn sie damit kalkulieren wollen. In der Praxis wird es auch hier so sein, dass es schon sehr, sehr besondere Umstände braucht, um auch nur ein Viertel der suggerierten, auf diesem Weg gewonnene Zusatzreichweite einzusammeln. Noch steht der Aufpreis nicht fest. Die Verwendung der Sonnenenergie ist klar definiert. Während der Fahrt geht der Strom in die 12-Volt-Batterie, ist der bZ4X geparkt, fließt er in die Traktionsbatterie.


Die Materialien im Innenraum sind etwas hochwertiger und alles erscheint solide zusammengesetzt. (Bild:

Toyota

)

Angeboten werden drei Konfigurationen. Das Basismodell mit der kleinen Batterie hat einen 123-kW-Motor an der Vorderachse. Ausprobieren konnten wir den 165-kW-Frontantrieb in Verbindung mit dem 73-kWh-Akku. Bereits damit ist der Fahrer gut versorgt. Nach 7,4 Sekunden erreicht dieser bZ4X aus dem Stand 100 km/h und 160 km/h Spitze. Beschleunigungen gehen ihm locker von der Hand und werden, typisch E-Antrieb, leise umgesetzt. Wir kamen bei unserer Testfahrt auf einen Durchschnittsverbrauch von 15,2 kWh/100 km. Toyota gibt eine maximale Reichweite von 569 km an.

Ein anderes Kaliber ist das Topmodell mit 252 kW Systemleistung und Allradantrieb. Diese Power erweitert vermutlich den Interessentenkreis. Der X-Mode, bei dem die Fahrassistenten zurückgeschraubt werden, haucht dem E-Crossover Verve ein. Einmal drücken deaktiviert die Traktionskontrolle, fünf Sekunden drücken verabschiedet auch das ESP, wobei bei den Vorserienautos immer noch ein Sicherheitsnetz gespannt war. Wir gehen davon aus, dass das auch bei den Serienmodellen der Fall sein wird. Vielleicht findet sich noch jemand, der dem Aufmerksamkeitsassistenten etwas von seinem Übereifer nimmt. Er behält den Fahrer über eine Kamera stets im Blick und mahnt, sobald man auch nur kurz nicht nach vorn schaut. Wie so viele solcher Systeme liegt auch dieser Helfer nicht immer richtig.

Das Fahrwerk des gut zwei Tonnen schweren bZ4X ist komfortabel abgestimmt und hält die meisten Unebenheiten von den Passagieren fern. Dafür wippt die Karosserie bei langen Bodenwellen nach. Die stark gedämpfte Lenkung liefert kaum eine Rückmeldung. Frontantrieb und bis zu 165 kW Motorleistung an der Vorderachse lassen den Technikern keine Wahl, wenn sie nicht riskieren wollen, aufgrund von Antriebseinflüssen in der Lenkung in die Kritik zu geraten.

Auf den Markt kommen soll der überarbeitete bZ4X im dritten Quartal. Preise nennt Toyota noch nicht. Wir rechnen damit, dass das neue Basismodell mit kleiner Batterie offiziell für unter 40.000 Euro angeboten werden wird. Gespannt darf man sein, wie sich die Straßenpreise entwickeln. Denn selbst mit nur 57 kWh wären rund 33.000 Euro für ein E-SUV dieser Größe ein sehr fairer Kurs. Zweiflern daran sei nahegelegt, sich anzusehen, was beispielsweise bei Ford oder Opel für diese Summe an Elektroautos geboten wird.

Toyota hat den bZ4X mit der Modellpflege deutlich aufgewertet. Die kleinere Batterie dürfte den Einstiegspreis senken und ein gutes Angebot für alle darstellen, die selten bis gar nicht lange Strecken fahren. Die mittlere Variante bietet bereits flotte Fahrleistungen und verspricht im WLTP mehr als 550 km Reichweite. Ob es die Version mit 252 kW wirklich braucht? Die Zahl der Interessenten dürfte klein sein, aber es gibt sie offenbar.

Wichtiger ist als diese Frage ist ohnehin, dass Toyota endlich einen Routenplaner und eine Vorkonditionierung der Batteriezellen nachgereicht hat. Das erleichtert die Nutzung im Alltag und sollte eigentlich in keinem Elektroauto mehr fehlen. Firmen, die damit rechnen, dass Kunden beim Kauf nicht so genau auf solche Details achten, riskieren frustrierte Nutzer. Dieser Gefahr wollte sich Toyota nicht mehr aussetzen.

Mehr über die Marke Toyota


(fpi)



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USA nicht mehr „gelobtes Land“ für deutsche Tech-Start-ups


Tech-Start-ups in Deutschland distanzieren sich zunehmend von den USA. Laut einer Umfrage des Digital-Branchenverbandes Bitkom unter 152 Tech-Start-ups sehen 70 Prozent der Gründerinnen und Gründer die Vereinigten Staaten von Amerika unter Donald Trump als Risiko für die deutsche Wirtschaft. 87 Prozent fordern, dass Deutschland seine digitale Souveränität stärkt, um unabhängiger von den USA zu werden. Mehr als ein Drittel (35 Prozent) zögert derzeit, mit US-Start-ups oder -Unternehmen zusammenzuarbeiten.

31 Prozent der Start-ups überprüfen eine mögliche Finanzierung durch US-Investoren. 13 Prozent bevorzugen aufgrund des Regierungswechsels EU-Investoren, 11 Prozent sind zurückhaltender gegenüber US-Investoren geworden und 7 Prozent schließen US-Investoren komplett aus. Dennoch finden 30 Prozent US-Investoren auch nach dem Regierungswechsel attraktiv. Für 26 Prozent spielt Kapital aus den USA generell keine Rolle, und 14 Prozent machten dazu keine Angaben.

Bitkom-Präsident Ralf Wintergerst betonte die positiven Konsequenzen aus der USA-Skepsis: „Wenn sich Start-ups bewusst für Deutschland und Europa als Standort entscheiden, ist das eine riesige Chance für uns. Tech-Start-ups können und werden einen wichtigen Beitrag für das digital souveräne Deutschland leisten.“

Ganz oben auf die Prioritätenliste gehöre der Abbau bürokratischer Hürden für Start-ups und ein leichterer Zugang zu öffentlichen Aufträgen. „Behörden und Verwaltungen sollten Ankerkunden für Start-ups werden. Und wir müssen mehr Wagniskapital für Start-ups mobilisieren, insbesondere von institutionellen Anlegern.“


(mho)



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