Künstliche Intelligenz
OLG-Urteil: Spieler können Verluste bei illegalem Online-Casino zurückfordern
Das Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg hat in einem richtungsweisenden Urteil die Rechte von Spielern gegenüber Anbietern von illegalen Online-Casinospielen deutlich gestärkt. In dem Fall hatte ein Spieler zwischen 2014 und 2020 dem Online-Glücksspiel bei einem in Malta ansässigen Anbieter gefrönt, der in Deutschland keine gültige Lizenz besaß. Der Spieler forderte von dem Anbieter 505,98 Euro zurück, da die Spielverträge aufgrund des Verstoßes gegen Paragraf 4 Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) in Verbindung mit dem einschlägigen Paragrafen 134 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) nichtig seien.
Der beklagte Casino-Betreiber hielt dagegen, dass der Spieler die Illegalität der Spiele gekannt habe und dass deutsches Recht aufgrund der internationalen Ausrichtung des Angebots nicht anwendbar sei. Das OLG Brandenburg bestätigte jedoch in der jetzt publik gewordenen, aber noch nicht im Volltext veröffentlichten Entscheidung vom 16. Juni 2025 im Kern das Urteil der Vorinstanz und sprach dem Spieler den vollen Erstattungsbetrag zu (Az.: 2 U 24/25).
Die Brandenburger Richter stützten ihre Entscheidung auf zwei Hauptpfeiler: Sie stellen klar, dass Paragraf 4 GlüStV ein sogenanntes Verbotsgesetz ist. Ein Verstoß dagegen führt dazu, dass die geschlossenen Spielverträge von Anfang an unwirksam sind. Dies ist eine gefestigte Rechtsprechung, die auch von anderen Oberlandesgerichten geteilt wird.
Verträge nichtig, Rückforderung möglich
Der Anbieter versuchte, die Rückforderung mit Blick auf Paragraf 817 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) abzuwehren. Diese Vorschrift besagt, dass eine Rückforderung ausgeschlossen ist, wenn der Leistende – hier der Spieler – durch die Leistung selbst gegen ein Gesetz verstoßen hat und ihm dies bekannt war oder er es leichtfertig ignorierte.
Das OLG wies diese Argumentation zurück. Ihm zufolge habe nicht festgestellt werden können, dass dem Spieler die Illegalität bewusst gewesen sei oder er sich dieser Erkenntnis leichtfertig verschlossen hätte. Ausschlaggebend war hier demnach nicht, ob der Spieler die Rechtslage hätte kennen können, sondern ob sich ihm konkrete Zweifel an der Legalität des Angebots aufdrängen mussten. Angesichts der deutschsprachigen Gestaltung und aktiven Werbung für deutsche Spieler war dies laut dem Gericht nicht der Fall. Es betont, dass eine pauschale Anwendung dieser Vorschrift den Spielerschutz untergraben würde, insbesondere da der Gesetzgeber ein Verbot nicht lizenzierter Angebote bewusst erlassen hat.
Ferner erkannte das OLG auch sogenannte deliktische Ansprüche des Spielers an. Das bedeutet, dass der Anbieter aufgrund einer unerlaubten Handlung wie hier des Verstoßes gegen Schutzbestimmungen wie das Glücksspielgesetz zum Schadensersatz verpflichtet sein kann.
Rechtsprechung festigt sich
Der OLG-Beschluss reiht sich ein in eine Serie von Urteilen, die Spielern die Rückforderung ihrer Verluste ermöglichen, auch wenn sie selbst an den illegalen Casino-Angeboten teilgenommen haben. Er verdeutlicht, dass die Gerichte die Verantwortung der Online-Glücksspielanbieter, die keine hierzulande gültige Lizenz haben, immer stärker in den Fokus nehmen.
Zugleich lehnten es die Brandenburger Richter ab, das Verfahren auszusetzen und auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu warten. Sie verwiesen auf bereits vorhandene Rechtsprechung der Luxemburger Richter, die nationale Glücksspielbeschränkungen für vereinbar mit der Dienstleistungsfreiheit erklärt. Da der beklagte Anbieter nie versucht habe, eine Konzession zu erhalten, erkannte das OLG hier auch keine Relevanz der jüngsten Vorlagebeschlüsse des Bundesgerichtshofs (BGH) insbesondere zu Sportwetten an den EuGH.
Klares Signal an Glücksspielanbieter
Das Urteil habe wichtige verfahrensrechtliche Aspekte beleuchtet, erläutert der IT-Rechtsanwalt Jens Ferner. Dies gelte insbesondere für die sogenannte Prozessstandschaft. Diese bezieht sich auf die Möglichkeit, dass ein Kläger in eigenem Namen klagen darf, obwohl er seine Ansprüche zur Prozessfinanzierung abgetreten hat. Es handelt sich um die Befugnis, fremde Rechte im Prozess im eigenen Namen geltend zu machen. Das sei relevant im Zusammenhang mit der zunehmenden Anzahl von Klagen, die von Drittfinanzierern unterstützt werden, weiß der Jurist.
Während der BGH Banken und Zahlungsdienstleister verstärkt aus der Haftung nehme, gerieten die Veranstalter von Glücksspielen selbst immer stärker in die zivilrechtliche Verantwortung, führt Ferner aus. Diese Entwicklung sei „folgerichtig und verfassungsrechtlich geboten“. Der Richterspruch markiere so auch ein „Etappenziel in der praktischen Durchsetzung des staatlichen Glücksspielmonopols“. Er stelle zudem einen weiteren wichtigen Schritt in der zivilrechtlichen Aufarbeitung des illegalen Online-Glücksspiels in Deutschland dar und sende ein klares Signal an die Anbieter.
(nen)
Künstliche Intelligenz
59 bis 189 Euro: Sapphire kehrt nach 12 Jahren ins Mainboard-Geschäft zurück
Sapphire verkauft wieder Mainboards für Desktop-PCs. Den Anfang machen fünf Platinen für AMDs aktuelle AM5-Plattform und eine für ältere AM4-Prozessoren bis Ryzen 5000. Der Hersteller begnügt sich aktuell mit der Einsteiger- und Mittelklasse.
Sapphire kehrt damit nach über 12 Jahren ins Mainboard-Geschäft zurück. Das Pure Platinum Z77 von Anfang 2013 war eines der letzten Sapphire-Modelle, damals für Intels Core i-2000 (Sandy Bridge) und Core i-3000 (Ivy Bridge).
Schnelles Internet, langsames USB
Das Nitro+ B850A Wifi 7 ist mit einer Preisempfehlung von 189 Euro das teuerste Modell aus dem neuen Sechsergespann und das einzige im ATX-Format. Es nimmt Ryzen-Prozessoren der Baureihen 7000, 8000G/F und 9000 auf. Mit dabei sind PCI Express 5.0 am Grafikkartensteckplatz und ein M.2-Slot. Das Funkmodul beherrscht Wi-Fi 7; per Ethernet sind 2,5 Gigabit/s drin.
Einsparungen gibt es bei den USB-Anschlüssen: Sapphire begnügt sich mit je viermal USB 3.2 Gen 2 (10 Gbit/s) und USB 2.0. Auf USB4 verzichtet der Hersteller. Auch der Realtek ALC897 gehört zu den günstigeren Soundchips.
B850-Mainboards anderer Hersteller mit vergleichbarer Ausstattung starten bei 180 Euro. Micro-ATX-Modelle sind etwas günstiger.

Sapphire
)
Viel Micro-ATX
Das Nitro+ B850M Wifi stellt weitgehend eine auf Micro-ATX verkleinerte Variante des Nitro+ B850A Wifi 7 mit weniger PCIe-Steckplätzen dar. Sapphire tauscht lediglich das Funkmodul durch eines mit Wi-Fi 6 aus.
Das Pulse B850M Wifi im Micro-ATX-Format ist weiter abgespeckt. Für Grafikkarten gibt es nur noch PCIe 4.0 – PCIe 5.0 bleibt an einem M.2-Steckplatz erhalten. Außerdem sind weniger und langsamere USB-Anschlüsse dabei. Das Maximum liegt bei 5 Gbit/s (USB 3.2 Gen 1, früher USB 3.0 genannt).

Nitro+ B850M Wifi
Sapphire
)
Das B650M-E hat gar kein WLAN-Modul und nimmt nur zwei statt vier Speicherriegel auf. Die Platine selbst und die Kühlkörper sind auf einen niedrigeren Preis getrimmt.
Das Pulse A620AM und A520M-E runden die Palette mit Preisempfehlungen von 99 beziehungsweise 59 Euro nach unten ab. Sie sind für Billig-PCs gedacht. Das A520-Modell etwa hat nur noch PCIe 3.0 und keine Kühler für die Spannungswandler.
Die Micro-ATX-Mainboards sind bei deutschen Shops bereits erhältlich. Das Nitro+ B850A Wifi 7 sollte bald folgen.
(mma)
Künstliche Intelligenz
Oracle-Gründer Larry Ellison reichster Mensch der Welt
Lawrence (Larry) Ellison, 81, ist am Mittwoch zum betuchtesten Menschen der Erde geworden, zumindest kurzfristig. Damit löste er den bisher wohlsituiertesten Mann, Elon Musk, ab. Ellison ist Mitgründer des heute als Oracle Corporation bekannten IT-Konzerns und geschäftsführender Vorsitzender dessen Verwaltungsrates. Der Kurs der Oracle-Aktien hat in den letzten Handelstagen stark zugelegt und ist am Mittwoch um bis zu 43 Prozent nach oben geschossen. Da Ellison mehr als 40 Prozent aller Oracle-Aktien besitzt, ist auch sein Buchwert entsprechend angeschwollen.
Am Mittwoch um 10:10 New Yorker Zeit nahm Bloomberg Maß und stellte fest, dass Oracles Aktienkurs gegenüber dem Schlusskurs vom Dienstag um fast 40 Prozent gestiegen war. Umgelegt auf Ellisons Anteile bedeutete dies einen Buchvermögenszuwachs von 101 Milliarden US-Dollar und Platz 1 in der von Bloomberg geführten Milliardärsrangliste BBI (Bloomberg Billionaires Index). „Das ist der größte Tageszuwachs, der je vom Index registriert worden ist“, betont der Finanznachrichtendienst. Er publiziert den BBI seit März 2012.
Oracles Aktien gingen schließlich mit +36 Prozent aus dem regulären Handel, was immer noch für Ellisons Gipfelsturm reichte. Es war der größte Kurssprung Oracles in diesem Jahrtausend.
Elon Musk wurde erstmals 2021 an der Spitze des BBI gespült. Zwischendurch standen mit Amazon.com-Gründer Jeff Bezos und Bernard Arnault, Gründer der Luxusmarken-Firma LVMH (Moët Hennessy Louis Vuitton), auch andere Herren auf Platz 1. Seit gut 300 Tagen war Musk wieder obenauf, doch beruht sein Riesenvermögen vor allem auf seinen Anteilen an Tesla. Dessen Aktienkurs ist seit Jahresbeginn um mehr als ein Achtel gefallen.
Riesige Cloud-Aufträge
Anlass für die Kursexplosion sind die Dienstagabend veröffentlichten Finanzzahlen Oracles. Im ersten Finanzquartal 2026, das die drei Monate bis Ende August 2025 abdeckt, hat den Umsatz um zwölf Prozent, den Betriebsgewinn um sieben Prozent, den operativen Cashflow um zehn Prozent, und den Vorsteuergewinn um acht Prozent gesteigert (jeweils im Vergleich zum gleichen Quartal des Vorjahres). Der Nettogewinn ist praktisch unverändert geblieben.
Begeisterung bei Aktienkäufern löste jedoch eine andere Kennzahl aus: die in Zukunft realistisch erwartbaren Einnahmen. „Wir haben vier Multimilliarden-Verträge mit drei unterschiedlichen Kunden unterzeichnet im ersten Quartal“, berichtete Oracle-CEO Safra Catz. „Das hat unser RPO Vertragsbuch um 359 Prozent auf 455 Milliarden Dollar steigen lassen. Es war ein erstaunliches Quartal.“
RPO steht für Remaining Performance Obligations, also welche Leistungen Oracle qua Verträge noch zu erbringen hat. Diese Einnahmen hat Oracle noch nicht, darf aber damit rechnen. „Und die Nachfrage nach Oracles Cloud-Infrastruktur wächst weiter“, fuhr die Managerin fort. „Wir erwarten, in den nächsten Monaten Verträge mit mehreren weiteren Multimilliardenkunden zu unterschreiben.“ Damit soll sich Oracles Jahresumsatz binnen fünf Jahren von aktuell 18 Milliarden Dollar auf 144 Milliarden Dollar vervielfachen.
Staatsauftrag treibt Kurs
Sowohl Ellison als auch Catz haben beste Beziehungen zu US-Präsident Donald Trump und anderen Republikanern. Ellison hat sich als Parteispender hervorgetan, und Catz war erst am Donnerstag zum Abendessen im Weißen Haus, wenngleich nicht alleine. Mit dabei waren neben dem US-Präsidenten, dessen Gattin und weiteren Republikanern eine Reihe IT-Magnaten, darunter Sam Altman (OpenAI), Sergey Brin (Alphabet-Mitgründer), Anna und Greg Brockman (OpenAI), Tim Cook (Apple), Bill Gates (Microsoft-Mitgründer), Sanjay Mehrotra (Micron), Satya Nadella (Microsoft), Sundar Pichai (Alphabet), Shyam Sankar (Palantir), Lisa Su (AMD), David Limp (Blue Origin) und Mark Zuckerberg (Meta Platforms).
Am nächsten Tag begannen Oracles Aktienkurse zu steigen: 4,4 Prozent am Freitag, 2,4 Prozent am Montag, 1,3 Prozent am Dienstag. Seit Jahresbeginn war damit in Zuwachs von über 45 Prozent erreicht, seit dem Jahrestief am 21. April sogar von über 50 Prozent. Dazu hat nicht zuletzt ein Riesenauftrag der US-Regierung beigetragen: Oracle wird Cloud-Dienste für die US General Services Administration (GSA) erbringen.
Als erster Oracle-Kunde von Bedeutung gilt übrigens der US-Geheimdienst CIA (Central Intelligence Agency). Oracle wurde am 16. Juni 1977 noch unter dem Namen Software Development Laboratories (SDL) von Ellison, Robert Miner und Edward Oates gegründet. Sie entwickelten eine relationale Datenbank für den DEC PDP-11-Minicomputer. Das gefiel der CIA: Die Computer waren so handlich, dass sie in Flugzeugen und U-Booten eingesetzt werden konnten, gleichzeitig hatte die CIA erhebliche Datenmengen zu verwalten.
Auch die nächsten drei Oracle-Kunden waren Geheimdienste: die Navy Intelligence, die Air Force Intelligence und schließlich die aufstrebende National Security Agency (NSA), die schnell der größte Kunde Oracles wurde. An der ersten Oracle-Nutzerkonferenz 1982 nahmen 50 Personen teil, davon 45 von „Diensten“. Heute spekuliert die Börsenphantasie ebenfalls mit weiteren Staatsaufträgen, aber auch mit Großaufträgen OpenAIs, Temus und Tiktoks.
(ds)
Künstliche Intelligenz
Resilienz 2.0: EU-Kommission will europäische KI-Basismodelle vorantreiben
EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen will mit Techniken wie Künstlicher Intelligenz (KI) „sauber und digital“ die Wirtschaft ankurbeln. „Eine europäische KI ist für unsere Unabhängigkeit entscheidend“, unterstrich die CDU-Politikerin am Mittwoch in ihrer Rede zur Lage der Union im EU-Parlament in Straßburg. Die Technik werde „einen wichtigen Beitrag für die Energieversorgung unserer Industrie und unserer Gesellschaft leisten“, zeigte sich die 66-Jährige zuversichtlich. Das gelte für viele Bereiche – „vom Gesundheitswesen bis zur Verteidigung“.
Die EU werde sich „zunächst auf die wichtigsten Grundlagen“ konzentrieren, führte von der Leyen aus. Das gelte etwa für Rechtsakte wie den AI Act, die Entwicklung von Cloud- und KI-Infrastrukturen jenseits von OpenAI, Google oder Anthropic sowie den Aufbau von Reallaboren für Quantentechnologie. „Wir investieren massiv in europäische KI-Gigafabriken“, hob die Präsidentin hervor. Diese unterstützten „unsere innovativen Startups, wenn sie ihre KI-Modelle der nächsten Generation entwickeln, trainieren und nutzen“. Chefs der „größten europäischen Tech-Champions“ unterstützten diese Linie.
Etwas konkreter wird die Kommission in einem Strategiepapier für „Resilienz 2.0“ vom Dienstag. Ziel dieser Initiative ist es, die EU zu befähigen, „sich in Zeiten von Turbulenzen und Unsicherheit zu behaupten“. Damit will die Kommission die Arbeit an „fortschrittlichsten europäischen grundlegenden KI-Modelle“ vereinfachen. Durch den Aufbau strategischer Autonomie in wichtigen Bereichen der KI-Forschung plant sie sicherzustellen, dass die „disruptive Kraft“ der Technik „zu einem Motor für Wohlstand, Inklusion, Sicherheit und demokratisches Vertrauen“ wird.
Big-Tech-Tsunami flutet Familien
Mit dem Vorhaben strebt die Kommission an, eine Abhängigkeit von globalen Technologieakteuren wie den USA und China zu vermeiden. Die EU soll einen KI-Ansatz entwickeln, der auf ihren Grundwerten wie Ethik, Transparenz und Datenschutz basiert. Dafür sei die Förderung eigener Modelle essenziell. Daher sei es nötig, in groß angelegte KI-Infrastrukturen und Datenressourcen zu investieren. Damit werde auch die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie entscheidend gestärkt.
In ihrer Rede sorgte sich von der Leyen auch um „die Auswirkungen, wenn wir unseren Kindern ungehinderten Zugang zu sozialen Medien erlauben“. Viele Eltern befürchteten etwa „Algorithmen, die die Schwächen von Kindern ausnutzen, um sie süchtig zu machen“. Zu oft fühlten Mütter und Väter, „dass sie gegen den Big-Tech-Tsunami, der ihre Familien flutet, nicht ankommen“. Die Präsidentin zeigte sich fest überzeugt, „dass Eltern unsere Kinder großziehen sollten. Und nicht Algorithmen.“ Eine Expertengruppe soll zeitnah ausloten, ob ein Verbot für Social Media für Kinder und Jugendliche sinnvoll sein könnte.
(vbr)
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