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Deutscher Heizungsmarkt: Schlechteste Verkaufszahlen seit 15 Jahren befürchtet


Der Heizungsmarkt in Deutschland steckt in der Krise. Im ersten Halbjahr sank der Absatz im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 22 Prozent auf 296.500 Stück. Zwar stiegen im ersten Halbjahr die Absatzzahlen von Wärmepumpen – von den Zielen ist die Branche aber weit entfernt. Der Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH) nannte die Zahlen dramatisch.

Im ersten Halbjahr ging die Zahl der verkauften Gasheizungen laut der Deutschen Presse-Agentur vorliegenden Zahlen um 41 Prozent auf 132.500 Stück zurück, der Absatz von Ölheizungen um 81 Prozent auf 10.500 Stück. Bei Wärmepumpen gab es ein Plus von 55 Prozent auf 139.500 Stück.

„Es gibt eine grundsätzliche Verunsicherung der Verbraucherinnen und Verbraucher aufgrund der Rahmenbedingungen“, sagte Staudt. „Die Bedingungen, eine neue Gasheizung einzubauen, sind zunehmend komplex geworden. Das andere ist die Unsicherheit, wie der Emissionshandel ab 2027 sich auf die Preise für fossile Energie auswirken wird. Das Dritte ist die kommunale Wärmeplanung.“ Viele Verbraucher warteten ab, was in ihrer Kommune passiere.

Der Verband erwarte bei Wärmepumpen einen Jahresabsatz von rund 250.000 Stück dieses Jahr, sagte BDH-Hauptgeschäftsführer Markus Staudt der dpa. „Das ist die Hälfte von dem politisch avisierten Ziel. Wir haben das Ziel der alten Bundesregierung unterstützt – aber immer betont, dass dafür die Rahmenbedingungen durch politische Maßnahmen deutlich verbessert werden müssten. Das ist aber unter der alten Bundesregierung nicht geschehen. Umso mehr ist eine Verlässlichkeit bei der Förderung extrem wichtig. Sie stützt das aktuelle Marktgeschehen.“

„Wir brauchen schnellstmöglich Klarheit, wie es mit dem Gebäudeenergiegesetz weitergeht. Die Politik darf nicht warten bis zur Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie im Mai 2026, die ohnehin viel umfangreicher ist. Wir brauchen dieses Jahr Klarheit über das GEG.“

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Die Zukunft des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) – oft als Heizungsgesetz bezeichnet – ist offen. Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD heißt es, das Heizungsgesetz werde abgeschafft. Was das genau bedeutet, ist aber offen. Die milliardenschwere Heizungsförderung will die Koalition fortsetzen.

Das neue Gebäudeenergiegesetz ist seit Anfang 2024 in Kraft. Ziel der Reform ist mehr Klimaschutz im Gebäudebereich durch einen staatlich geförderten schrittweisen Austausch von Öl- und Gasheizungen. Funktionierende Heizungen können weiter betrieben werden. In der Kritik stehen vor allem detaillierte Regelungen zu Anforderungen an klimafreundliche Heizungen. Beim Umstieg auf eine klimafreundliche Heizung ist eine staatliche Förderung von maximal 70 Prozent möglich. Der maximal erhältliche Investitionskostenzuschuss für den Heizungstausch beträgt 21.000 Euro.

Die Zahlen deuteten darauf hin, dass bis Jahresende nicht mal 600.000 Heizungen abgesetzt sein könnten, sagte Staudt. „Das wäre der schlechteste Jahresabsatz seit 15 Jahren, nach einem bereits schlechten Jahr 2024“, erklärte er. Dazu komme noch der Kontext, dass Unternehmen in den letzten Jahren erheblich in Wärmepumpen-Kapazitäten investiert haben. „Zum anderen muss man sehen, dass es immer mehr Anbieter gibt, gerade im Segment der Wärmepumpen“, sagte Staudt.

Die Hersteller hätten bereits Maßnahmen ergriffen und alle Optionen zur Konsolidierung genutzt. Nehme der Druck zu, könnten weitergehende Maßnahmen im Raum stehen.


(nen)



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Überwachung: Zivilgesellschaft warnt vor Unterzeichnen der Cybercrime-Konvention


Zivilgesellschaftliche Organisationen schlagen noch einmal Alarm wegen der UN-Konvention gegen Cyberkriminalität (UNCC), deren Unterzeichnungszeremonie am Samstag in Vietnams Hauptstadt Hanoi startete. Die Bedenkenträger, zu denen Access Now, die Electronic Frontier Foundation (EFF), Human Rights Watch, Privacy International und Epicenter.works gehören, sind tief besorgt: das erste globale Abkommen dieser Art erleichtere grenzüberschreitende Menschenrechtsverletzungen. Sie fordern die Staatengemeinschaft auf, von der Unterzeichnung und Ratifizierung abzusehen. Alternativ müssten sie zumindest die Wahrung der Menschenrechte bei der Umsetzung des Vertrages hervorheben.

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Die Kritik richtet sich vor allem gegen den zu weiten Geltungsbereich der Konvention. Die UNCC geht über die reine Cyberkriminalität in Form von Angriffen auf Computernetzwerke und Daten hinaus und verpflichtet die Teilnehmer zu umfassender elektronischer Überwachung sowie zur Untersuchung und Kooperation bei einer Vielzahl schwerer Straftaten. Auch wenn diese nicht direkt mit Informations- und Kommunikationssystemen in Verbindung stehen.

Als „schwere Straftat“ gilt dabei jedes Vergehen, das nach nationalem Recht mit mindestens vier Jahren Freiheitsentzug geahndet werden kann. Dies eröffnet laut dem offenen Brief der Organisationen die Gefahr, dass die Konvention zur Kriminalisierung von international geschützten Aktivitäten missbraucht werden könnte. Genannt werden dabei Regierungskritik, friedliche Proteste, investigativer Journalismus oder Whistleblowing.

Das Abkommen fordert die Regierungen den NGOs zufolge auf, elektronische Beweismittel (E-Evidence) zu sammeln und diese mit ausländischen Behörden zu teilen, ohne ausreichende Schutzbestimmungen zu verankern. Dies schaffe einen Rechtsrahmen, der das Vertrauen in sichere Kommunikation untergrabe und Grundrechte verletze. Die Schwächen würden dadurch verschärft, dass es keinen Mechanismus zum Suspendieren von Staaten gebe, die systematisch Menschenrechte oder Rechtsstaatlichkeit missachten.

Der internationale Vertrag geht auf einen Vorschlag von Russland und China von 2017 zurück. Er war von Anfang an umkämpft.

Auf der Zeremonie in Hanoi haben laut Agenturberichten bereits mehr als 60 Staaten das Abkommen unterzeichnet. Für EU-Mitglieder hatte der Ministerrat dafür den Weg freigemacht. UN-Generalsekretär António Guterres feierte die Konvention als Meilenstein im Kampf gegen die digitale Kriminalität. Er unterstrich die Notwendigkeit einer „starken global-vernetzten Antwort“ und verwies auf das tägliche Ausmaß von „raffinierten Betrügereien“, die Familien schädigten und der Wirtschaft Milliarden von US-Dollar entzögen.

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Als Beispiel für die Bedrohung nennt die UN die Leichtigkeit, mit der Bürger in die Falle von Cyberkriminellen tappen können. Eine geringfügige Abweichung in einer URL bei einer Online-Bestellung reiche aus.

Auch Tech-Unternehmen sind gegen die Übereinkunft. Ein Industrieverband, dem Größen wie Meta und Dell angehören, sagte die Teilnahme an der Zeremonie ab. Er bemängelte, dass die Konvention den Staaten die Befugnis gebe, „bei fast jeder Straftat ihrer Wahl“ zusammenzuarbeiten. Für zusätzliche Kritik sorgte der Ort der Unterzeichnung. Human Rights Watch beanstandete, dass die vietnamesischen Behörden gezielt die Meinungsfreiheit im Internet unterdrückten.

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(nie)



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Windows sichern mit c’t-WIMage 4: Tipps & Tricks zu unserem Backup-Skript


Nach dem Erscheinen der komplett neu geschriebenen Version 4 unseres Backup-Skripts erreichten uns viele Fragen dazu: Gibt es Ausnahmelisten? Lassen sich Dateien aus einer Sicherung einzeln wiederherstellen? Warum wird der USB-Datenträger genau so eingerichtet und nicht anders? Was ist mit Windows on ARM? Lässt sich das Skript erweitern? Hier finden Sie die wichtigsten Antworten.




Unser Skript c’t-WIMage erzeugt mit wenigen Mausklicks Abbilder Ihrer Windows-Installationen. Die Images lassen sich auf quasi beliebiger Hardware wiederherstellen.

Mir ist bei c’t-WIMage etwas unklar geblieben. Wo finde ich Hilfe?

Die erste Anlaufstelle ist stets die Projekt-Website ct.de/wimage. Dort finden Sie nicht nur das Skript selbst, sondern auch alle von c’t veröffentlichten Artikel dazu. Falls es etwas Neues zu berichten gibt (aktualisierte Version, neue Anleitung veröffentlicht, Bug gefunden …), lesen Sie es dort zuerst. Falls Ihnen der korrekte Link zur Projektseite gerade nicht einfällt, reicht es übrigens, kurzerhand mal das Setup- oder das Sicherungsskript aufzurufen. Die Begrüßungsdialoge enthalten den Link, Sie brauchen nur draufzuklicken.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Windows sichern mit c’t-WIMage 4: Tipps & Tricks zu unserem Backup-Skript“.
Mit einem heise-Plus-Abo können Sie den ganzen Artikel lesen.



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Product Owner AI Day: KI-Konferenz für Produktverantwortliche


Erstmals findet am 6. November 2025 die Online-Konferenz Product Owner AI Day statt. Die neue Konferenz wird ausgerichtet von dpunkt.verlag und iX in Kooperation mit Marc Bless (BlessAI) und ist ein Ableger des etablierten Product Owner Day. Sie rückt die aktuelle KI-Thematik in den Vordergrund – denn heute heißt erfolgreiche Produktentwicklung nicht mehr nur agil sein und Kunden verstehen, sondern auch Daten nutzen, Prozesse automatisieren, mit intelligenten Tools arbeiten und neue Innovationsräume erschließen.

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Neben den sechs Vorträgen auf dem Product Owner AI Day steht auch ein Hands-on-Workshop am 28. November zur Buchung bereit, um das Gelernte direkt praktisch anzuwenden. Nach dessen Abschluss erhalten die Teilnehmenden ein Zertifikat gemäß Artikel 4 des EU AI Act. Dabei handelt es sich um einen zusätzlichen Termin für diesen Workshop, nachdem die Termine am 7., 11. und 21. November bereits ausgebucht sind.

Das Konferenzprogramm am 6. November bietet sechs jeweils 45-minütige Vorträge von Expertinnen und Experten. Dank eines hohen Praxisbezugs erhalten Teilnehmende hilfreiche Hinweise, wie sie KI in ihre tägliche Arbeit integrieren können. Beispielsweise wird es darum gehen, wie Product Owner ihre vorhandenen enormen Datenmengen sinnvoll einsetzen sowie KI-Ergebnisse validieren können. Eine Abschlussdiskussion unter Moderation von Marc Bless mit den Sprecherinnen und Sprechern des Tages rundet die Konferenz ab.


Das Programm des Product Owner AI Day

Das Programm des Product Owner AI Day

Sechs Vorträge und eine Abschlussdiskussion: Product Owner AI Day am 6. November 2025

(Bild: Product Owner AI Day)


Marc Bless

Marc Bless

Marc Bless hat 1984 angefangen, Software zu entwickeln. In den 90ern hat er Informatik mit Schwerpunkt Künstliche Intelligenz studiert und beschäftigt sich seit 1996 mit adaptiven Systemen, agilen Methoden und intelligenten Automatisierungen. Als Gründer und Geschäftsführer von BlessAI unterstützt er Unternehmen dabei, künstliche Intelligenz strategisch zu integrieren – von der Analyse über die Implementierung bis hin zur Optimierung.

Im Workshop taucht Marc Bless in den KI-Einsatz ein: Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erlernen nicht nur theoretische Grundlagen, sondern können mit ihrem Toolstack praktisch arbeiten. Dafür benötigen sie einen Zugang zu ChatGPT, idealerweise mit einer Plus-, Team-, Enterprise- oder Pro-Lizenz. Programmierkenntnisse sind nicht erforderlich.

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Zu den Inhalten des Workshops zählen auch das Erstellen von Custom GPTs und deren gezielter Einsatz sowie das smarte Automatisieren wiederkehrender Aufgaben. Nicht zuletzt wird es sich um die ethische Verantwortung beim KI-Einsatz und die rechtlichen Rahmenbedingungen durch den EU AI Act drehen: Das Zertifikat „KI‑Kompetenzen“ gemäß Artikel 4 des EU AI Act lässt sich durch die Teilnahme an diesem Workshop erwerben.

Termine des Workshops:

Ein Ticket für den Ganztages-Workshop kostet 549 Euro (zzgl. 19 % MwSt.) pro Person.

Kurzentschlossene können ein Ticket für den Konferenztag für 299 Euro (zzgl. 19 % MwSt.) erwerben. Teams ab drei Personen können durch gestaffelte Gruppenrabatte mindestens 10 Prozent zusätzlich sparen. Den entsprechenden Rabatt berechnet der Online-Ticketshop automatisch.

Weitere Informationen zur Konferenz finden sich auf der Website. Dort lässt sich auch ein Newsletter abonnieren, um über diese und weitere Veranstaltungen aus der Reihe inside agile auf dem Laufenden zu bleiben.


(mai)



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