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Balkonkraftwerk-Speicher Sunlit BK215 im Test


Optional mit Wallbox-Anschluss und Offgrid-Betrieb: Der Sunlit-Speicher unterscheidet sich erheblich vom Mitbewerb. Doch ist er für jeden geeignet?

Sunlit liefert mit dem BK215 einen Balkonkraftwerk-Speicher mit 2,15 kWh, der mit Zusatzmodulen auf bis zu 8,6 kWh ausgebaut werden kann. Mit dem optional erhältlichen bidirektionalen Wechselrichter EV3600 kann die Speicherlösung auch zum Laden von Elektrofahrzeugen genutzt werden. Zusammen mit dem Sunlit-Speicher BK215 in Kombination mit drei Erweiterungseinheiten bietet die Lösung eine Ladeleistung von 3,6 kW sowie zwei Notstromsteckdosen. Wird der EV3600 mit dem Stromnetz verbunden, schafft er sogar 11 kW. Zudem unterstützt das System damit auch einen Inselbetrieb, ideal für den Einsatz in einem Carport.

Wer den Sunlit BK215 hingegen als traditionellen Speicher für ein Balkonkraftwerk einsetzen möchte, darf sich über die Unterstützung einer dynamischen Einspeisung auf Basis von Shelly 3EM, Shelly Pro 3EM oder dem IR-Lesekopf Bitshake freuen.

Da der Sunlit-Speicher anders als Lösungen von Anker, Ecoflow oder Zendure keinen integrierten Wechselrichter bietet, wird ein entsprechendes Modell benötigt. Aktuell ist der Sunlit kompatibel mit Wechselrichtern von AP Systems und Deye.

Wir haben den Sunlit-Speicher in Kombination mit einem Zusatzmodul an einem AP-Systems-Wechselrichter getestet. Für die dynamische Einspeiseregelung verwenden wir einen Shelly Pro 3EM.

Ausstattung, Lieferumfang & Verkabelung

Der Sunlit BK215 mit 2,15 kWh bietet zwei MPP-Tracker mit jeweils 800 Watt PV-Eingangsleistung. Mit jeder Erweiterungseinheit vom Typ B215 kommt ein weiterer MPP-Tracker hinzu. Im Maximalausbau mit drei Erweiterungseinheiten und einem Kopfspeicher bietet die Sunlit-Lösung insgesamt fünf PV-Eingänge, die einen Spannungsbereich von 10 bis 80 Volt bei 20 A und insgesamt 4000 Watt Solarleistung unterstützen. Zudem stehen zwei DC-Ausgänge zum Anschluss von zwei Wechselrichtern parat. Damit realisiert die Lösung eine Leistungsabgabe von bis zu 1920 Watt mit bis zu 50 A. Anhand der Spezifikationen lässt sich leicht erkennen, dass die Lösung über ein normales Balkonkraftwerk hinausgeht. Sie lässt sich aber auch BKW-konform mit einer maximalen Solarleistung von 2000 Watt und einem auf 800 Watt begrenzten Wechselrichter betreiben.

Der Kopfspeicher BK215 fällt mit einer Höhe von 29,2 cm etwas größer aus als die Erweiterungseinheiten mit 26,1 cm. Ansonsten sind die Abmessungen mit einer Breite von 47,9 cm und einer Breite von 28,9 cm identisch. Das muss auch so sein, denn schließlich werden die einzelnen Komponenten mithilfe von im Gehäuse integrierten Anschlüssen auf Ober- und Unterseite gestapelt, wobei der Kopfspeicher den Abschluss markiert. Mit 32,5 kg respektive 31 kg für die Erweiterungseinheit ist die Lösung relativ schwer. Die Speicher sind wetterfest nach IP65, sollten aber wie alle anderen Speicher ebenfalls nicht direkten Wettereinflüssen wie Regen und Sonne ausgesetzt sein. Ab einer Außentemperatur von 35 °C wird die Ladeleistung reduziert. Dank einer integrierten Heizung funktioniert der Sunlit-Speicher auch im Winter, wobei er nicht nur bis -20 ° C entlädt, sondern auch eine Aufladung unterstützt. Ein Display an der Gehäusefront des Kopfspeichers informiert über die aktuellen Betriebsdaten.

Im Lieferumfang sind Kabel für den Anschluss von Solarmodulen enthalten. Die Inbetriebnahme ist dank eindeutiger Kennzeichnung sehr einfach und nach wenigen Minuten abgeschlossen. Nach dem Anschluss unserer zwei 420-Watt-Solarmodule verbinden wir im letzten Schritt noch den AP-Systems-Wechselrichter EZ1-M mit dem Speicher und per Schukokabel mit unserem Hausnetz.

Kompatibilität: Wechselrichter und Solarmodule

Bei der Auswahl der Module muss man darauf achten, dass die Leerlaufspannung 40 Volt nicht überschreitet, wenn zwei Module in Reihe an einen PV-Eingang angeschlossen werden sollen. Alternativ kann man Module mit höherer Eingangsspannung parallel anschließen, was aber weniger effizient ist.

Für einen optimalen Betrieb empfiehlt Sunlit die Wechselrichter AP Systems EZ1-M oder Deye SUN M80 G4. Nur mit diesen Modellen arbeitet der Sunlit-Speicher problemlos zusammen und erlaubt eine dynamische Einspeisung.

Inbetriebnahme mit App und Einbindung von Shelly Pro 3EM

Die Inbetriebnahme des Speichers erfolgt über Bluetooth und WLAN mit der App Sunlit Solar. Anders als vergleichbare Lösungen von Solakon und Zendure ist sie nicht für Tablets, sondern lediglich für Smartphones optimiert. Die Assistenten gesteuerte Einrichtung des Speichers ist einfach und nach wenigen Minuten abgeschlossen. Gleiches gilt für die Einbindung von Wechselrichter (AP Systems EZ1-M) und Shelly Pro 3EM. Beide Komponenten stehen nach der Einbindung in die Sunlit-App weiterhin auch in den herstellereigenen Apps parat.

Welche Möglichkeiten bietet die Sunlit-App?

Auf der Startseite zeigt die Sunlit-App unter Bereich den aktuellen Energiestatus an: Leistung der PV-Module, Einspeiseleistung sowie Daten des Energiemessgeräts (Shelly Pro 3EM) an. Weiter unten listet die App Ertrag, Einnahmen, aktuellen Stromverbrauch sowie Gesamtfüllstand des Speichers. Detailliertere Angaben zum Speicherstatus erfahren Anwender, wenn sie auf Speicher oder unten im Menü auf „Gerät“ klicken. Dann gelangt man zur Übersichtsseite der eingebundenen Geräte. In unserem Fall werden Shelly Pro 3EM, AP-Systems-Wechselrichter und die Sunlit-Speicher angezeigt. Ein weiterer Klick auf eines der Geräte liefert weitere Informationen. Im Fall des Speichers werden dann Füllstände von Kopfspeicher (BK215) und der installierten Erweiterungsmodule (B215) angezeigt. Des Weiteren informiert eine Grafik über den Verlauf der Speicherfüllung. Weiter unten listet die App dann noch detaillierte Daten in Form von Eingangsspannung, Eingangsstrom und Eingangsleistung der zwei MPP-Tracker auf. Anhand dieser Daten, die leider nicht immer aktuell sind, sondern einige Minuten Verzögerung aufweisen können, lässt sich auch die aktuelle Ladestrategie ablesen. Im Test weisen die beiden Speichermodule mit 17 % und 19 % leicht unterschiedliche Ladezustände auf. Um diese auszugleichen, wird in unserem Fall nur der Kopfspeicher mit dem niedrigeren Ladestand geladen.

Sunlit-App: Mit der Option "Smarte Strategie" kann der Sunlit-Speicher mithilfe eines Smart Meters wie dem Shelly Pro 3EM bedarfsgerecht einspeisen.

Wie schnell gelingt die dynamische Anpassung der Einspeiseleistung?

Bei der Konfiguration der Einspeiseleistung stehen Anwender drei Optionen zur Verfügung: Netzeinspeisung favorisieren, Energiespeicherung favorisieren und Smarte Strategie. Während die beiden ersten Möglichkeiten lediglich feste Einspeiseeinstellungen je nach Zeit erlauben, wobei die erste Option die Netzeinspeisung favorisiert und die zweite zunächst den Speicher lädt, sorgt die „Smarte Strategie“ für eine dynamische Anpassung der Einspeiseleistung anhand des aktuellen Verbrauchs. Letzterer ermittelt in unserem Fall der Shelly Pro 3EM, der diesen mithilfe von Induktionsspulen in der Stromverteilung anhand der drei Stromphasen ermittelt. Als Alternative zu den Shelly-Smart-Metern, die durch einen Elektriker in der Stromverteilung installiert werden müssen, können Anwender zur Ermittlung des aktuellen Strombedarfs, der die maßgebliche Messgröße für die Einspeisung darstellt auch zum IR-Lesekopf Bitshake greifen, vorausgesetzt der verwendetet Stromzähler unterstützt das Auslesen per IR. Die Lösung ist allerdings allenfalls etwas für Eigenheimbesitzer, da in Wohnanlagen der Stromzähler meist im Keller sitzt und dort selten eine Funkverbindung zur Wohnung realisiert werden kann.

Für die dynamische Einspeisung anhand realer Verbrauchswerte können Anwender unterschiedliche Strategien wählen. Voreingestellt ist etwa, dass der Speicher bei einem Ladestand zwischen 20 % und 80 % Energie abgibt. Diese Einstellungen sind für den Speicher besonders schonend. Einmal pro Monat soll man den Speicher allerdings voll aufladen, um die Genauigkeit zum Ladezustand zu verbessern.

Was die Leistungsabgabe anbelangt, gibt es noch weitere Parameter, die die PV-Leistung in den verschiedenen Jahreszeiten berücksichtigen. Im Sommer bei hoher Stromproduktion wählt man die Option „PV-Beitrag favorisieren“, im Frühling und Herbst den „Ausgewogenen Modus“ und im Winter „PC-Nutzung favorisieren“. Das sind natürlich nur grobe Vereinfachungen, da die vergangenen Tage zeigen, dass auch herbstliches Wetter im deutschen Sommer Einzug halten kann. Als Basis für die Einspeisung verwenden die verschiedenen Modi den ermittelten Maximalwert der durch den Smart Meter ermittelten Strombedarf (PV-Beitrag favorisieren), den Durchschnittswert (Ausgewogener Modus) oder den Minimalwert der Netzlast (PV-Nutzung favorisieren). Diese Werte ermittelt die Software anhand eines Betrachtungszeitraums von 30 Sekunden. Das bedeutet, dass eine Anpassung der Einspeiseleistung entsprechend verzögert wird. Laut Sunlit schont dieser Mechanismus den Speicher. Andererseits dauert es halt ein wenig, bis die Leistung angepasst wird, wenn ein starker Verbraucher wie ein Wasserkocher genutzt oder ausgeschaltet wird. Im Test haben wir teilweise länger als 30 Sekunden gemessen, bis der Sunlit-Speicher die Leistung des Wechselrichters an den realen Strombedarf angepasst hat. Lösungen von Zendure oder Anker schaffen das in weniger als drei Sekunden. Eine der Ursachen für die lange Anpassungszeit ist laut Sunlit auch, dass die Datenabfrage über die Cloud (Sunlit, Shelly, AP Systems) die Anpassung verzögert. Schneller soll die Anpassung mithilfe der Sunlit OpenDTU gelingen, die eine lokale Kommunikation mit den Geräten erlaubt.

Wie zuverlässig und wie effizient funktioniert der Sunlit-Speicher?

In puncto Zuverlässigkeit gehört der Sunlit-Speicher BK215 zur Spitzengruppe. Im mehrwöchigen Test haben sich weder App noch die Hardware Aussetzer erlaubt. Hinsichtlich der Effizienz liegt er in etwa auf dem Niveau anderer Lösungen wie Anker Solarbank 3 (Testbericht) oder Zendure Solarflow 800 Pro (Testbericht). Grundsätzlich gilt jedoch zu beachten, dass die Effizienz mit maximaler Einspeisung von 800 Watt höher liegt als bei einer niedrigen Einspeisung mit nur 100 Watt. Im Fall des Sunlit sinkt sie von guten 94 % bei 800 Watt auf knapp 80 % bei 100 Watt.

Preis: Was kostet der Sunlit BK215?

Die Sunlit-Speicher BK215 (Kopfeinheit) und B215 (Erweiterungseinheit) kosten aktuell jeweils 778 Euro. Mit einem Preis von aktuell 362 Euro pro kWh gehört der Sunlit-Speicher zu den teureren Lösungen am Markt. Da er anders als Anker Solarbank 3 oder Zendure Solarflow 800 Pro keinen integrierten Wechselrichter bietet, muss man außerdem noch Kosten für einen solchen berücksichtigen. Und wer auf eine schnellere Anpassung der Einspeiseleistung Wert legt, muss zusätzlich etwa 55 Euro in die Sunlit OpenDTU investieren.

Und wer den Speicher bidirektional laden und als Stromtankstelle für sein Elektrofahrzeug nutzen möchte, wählt für einen optimalen Betrieb die volle Ausbaustufe mit drei Erweiterungseinheiten in Kombination mit dem bidirektionalen Wechselrichter EV3600. Letztere ist ab 1149 Euro erhältlich und unterstützt das Laden eines Elektrofahrzeugs mit bis zu 3,6 kW. Wird der EV3600 mit dem Stromnetz verbunden, bietet er eine Ladeleistung mit bis zu 11 kW.

Günstige Stromtarife: Sparpotenzial erschließen

Wer ein Balkonkraftwerk nutzt, möchte Stromkosten sparen. Ein weiteres Einsparpotenzial sollte man außerdem durch die Wahl des günstigsten Stromanbieters erschließen. Spätestens wenn man Post vom Stromlieferanten über eine Preiserhöhung erhält, lohnt sich ein Wechsel. Neutarife sind meist wesentlich günstiger. Gleiches gilt für Gastarife. Auch hierfür bieten wir ein entsprechendes Vergleichsangebot im heise Tarifvergleich.

Wer sich nicht selbst um günstige Preise und Anbieterwechsel kümmern will, kann zu Wechselservices wie Remind.me gehen. Der Anbieter bietet kostenlose Wechsel zwischen Strom- und Gasanbietern an. Dabei erhält der Kunde vorab eine Empfehlung und kann sich dann für oder gegen das jeweilige Angebot entscheiden. Vorteil: Remind.me vergleicht über 12.000 Tarife und meldet sich automatisch, wenn man einen Vertrag wechseln kann.

Wer sich für einen Stromspeicher mit bidirektionaler Lademöglichkeit wie den Sunlit-Speicher mit bidirektionalem Wechselrichter EV3600 entscheidet, kann diesen bei Nutzung eines dynamischen Stromtarifs, etwa von Rabot Energy (mit Code RABOT120 erhält man 120 Euro nach einem Jahr ausgezahlt, bei sechs Monaten sind es mit dem Code RABOT60 60 Euro) besonders profitabel nutzen. In der Sunlit-App sind die Tarife von Rabot Energy bereits integriert. So ist es möglich, diesen etwa während der Dunkelflaute über die Wintermonate oder bei schlechtem Wetter bei günstigen Konditionen zu laden und ihn bei teuren Strompreisen zu entladen. Wegen der doppelten Stromumwandlung sollte der Preisunterschied aber deutlich über 20 Prozent liegen, damit sich das lohnt.

Fazit

Zwar zählt der Sunlit-Speicher nicht zu den günstigsten Lösungen am Markt. Doch dafür ist er sehr flexibel. Wer nach einer inselfähigen Lösung zum Laden seines Elektrofahrzeugs sucht, liegt mit der einwandfrei verarbeiteten und zuverlässigen Sunlit-Lösung und dem optional erhältlichen Wechselrichter EV3600 genau richtig. Und wer noch keine Unterstellmöglichkeit für sein Elektrofahrzeug hat, kann zum Sunlit-Komplettpaket greifen, das einen Carport mit Solarmodulen und Speicher beinhaltet.

Ist hingegen nur ein Balkonkraftwerk mit Speicher gefragt, sind Lösungen von Anker (Testbericht) oder Zendure (Testbericht) besser geeignet. Sie sind nicht nur etwas günstiger, sondern auch deutlich schneller, was die Anpassung der Einspeiseleistung anbelangt.



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Japanischer Chiphersteller Rapidus soll in TSMC-Skandal verwickelt sein


In Taiwan weitet sich der Skandal um Datendiebstahl beim weltweit größten Chipauftragsfertiger Taiwan Semiconductor Manufacturing Company (TSMC) aus. Zahlreiche örtliche Online- und Fernsehmedien berichten über den Fall. Demnach gibt es inzwischen neun Verdächtige, die an der Weitergabe von internen Informationen beteiligt gewesen sein sollen. Einige von ihnen arbeiteten demnach sowohl in TSMCs wichtigstem 2-Nanometer-Werk (Fab 20) als auch im angrenzenden Forschungszentrum.

Den Verdächtigen wird vorgeworfen, im Homeoffice interne Dateien über TSMCs 2-Nanometer-Prozessgeneration geöffnet und abfotografiert zu haben. Über 400 Bilder sollen so laut United Daily News (UDN) entstanden und weitergereicht worden sein. Schon am Dienstag hieß es, taiwanische Behörden hätten auch Büros des Zulieferers Tokyo Electron (TEL) in Taiwan durchsucht. Tokyo Electron baut wichtige Maschinen für die Halbleiterfertigung, darunter Ätz- und Beschichtungsanlagen, die auch TSMC verwendet.

Inzwischen zeichnet sich ein Zusammenhang ab: Laut übereinstimmenden Medienberichten sollen die Bilder an Mitarbeiter von Tokyo Electron gelangt sein, die früher selbst bei TSMC arbeiteten. Diese Mitarbeiter sollen die Geschäftsgeheimnisse schließlich an den jungen japanischen Chipauftragsfertiger Rapidus weitergereicht haben.

Rapidus baut gerade mit massiver staatlicher Förderung und in Kooperation mit IBM, Fraunhofer sowie japanischen Universitäten sein erstes Halbleiterwerk auf. Dort entstehen Chips mit 2-nm-Technik, zunächst allerdings im kleinen Umfang. Die TSMC-Informationen sollen nützlich sein, um die Produktionsanlagen zu optimieren. TSMCs Wissen ist wertvoll, etwa um die Chipausbeute zu erhöhen.

Zahlreiche Medien zitieren Lu Xingzhi als erfahrenen Kommentator für Halbleiterthemen. Er stellt Schadensersatz von mehreren Milliarden US-Dollar in den Raum, den Tokyo Electron und Rapidus im Falle eines Schuldspruchs zahlen müssten. Er stellt allerdings auch die Frage, wie sich beurteilen lässt, ob Rapidus die illegal erhaltenen Geschäftsgeheimnisse überhaupt nutzt: Ist es eine Rechtsverletzung, wenn Mitarbeiter die Informationen stehlen, die Firma diese aber nicht verwendet?

In den frühen 2000er-Jahren gab es bereits einen Präzedenzfall, bei dem ehemalige TSMC-Ingenieure zum chinesischen Chipauftragsfertiger SMIC wechselten und Geschäftsgeheimnisse weiterreichten. Zusätzlich zu einer Strafzahlung erhielt TSMC 2010 zehn Prozent der SMIC-Anteile. TSMC hat diese über Jahre hinweg verkauft, zuletzt 2019. Lu Xingzhi hält es daher auch für möglich, dass TSMC Rapidus-Anteile erhält.


(mma)



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Airfryer mit App-Anbindung: Cosori Turbo Tower Pro Smart im Test


Bereits seit 2010 gibt es Heißluftfritteusen als Alternative zu klassischen Fritteusen. Statt in heißem Öl oder Fett werden Lebensmittel darin mit schnell zirkulierender heißer Luft gegart. Doch erst seit einigen Jahren erleben diese auch „Airfryer“ genannten Geräte (eigentlich ein Markenname von Philips) einen echten Boom. Neben dem Versprechen, schnell knusprige Speisen ohne oder mit nur sehr wenig Fett zubereiten zu können, werben die Hersteller mit weiteren Garmethoden – allen voran solchen, die man von gewöhnlichen Backöfen kennt.

Aus der großen Auswahl an Heißluftfritteusen sticht der Cosori Turbo Tower schon wegen der zwei übereinander gestapelten Schubladen heraus. Aufgrund dieses Designs bietet das Gerät bei einer Breite von nur 30 Zentimetern ein Fassungsvermögen von 10,8 Litern, aufgeteilt auf einen oberen Korb mit 4,3 Litern (Zone 1) und einen unteren Korb (Zone 2) mit 6,5 Litern Volumen. Letzterer kommt noch mit einem Grillrost, sodass sich auf drei Ebenen gleichzeitig frittieren lässt. Um trotz der Doppeldeckerkonstruktion ein gleichmäßiges Garen in beiden Kammern zu erreichen, sind beide Zonen mit separaten Heizelementen und Ventilatoren ausgestattet.

Der Turbo Tower ist neben einer Standardversion in einer „Pro“-Ausführung mit keramikbeschichteten Körben und zwei Heizelementen statt einem für den unteren Korb sowie zwei Gleichstrommotoren für bessere Kochergebnisse erhältlich. Eben diese Pro-Variante gibt es noch in einer „Smart“-Ausführung mit App-Anbindung. Die hat ihren Preis: Kostet die Standardausführung laut Liste 250 Euro, zahlt man für die „Pro“-Version schon 320 Euro und muss für das Pro-Smart-Modell offiziell sogar 350 Euro hinblättern. Im Handel bekommt man alle Modelle aber wesentlich günstiger, sodass man mit etwa 260 Euro für die smarte Ausführung, die wir getestet haben, rechnen muss.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Airfryer mit App-Anbindung: Cosori Turbo Tower Pro Smart im Test“.
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Deutscher Pflegerat : „Digitalisierung muss erlebbar werden“


Die Digitalisierung im Gesundheitswesen schreitet voran, doch die Pflege hinkt noch hinter. Seit dem 1. Juli sind Pflegeeinrichtungen zur Anbindung an die Telematikinfrastruktur verpflichtet, allerdings ist noch viel Luft nach oben. Dabei sieht der Pflegerat in der Digitalisierung, etwa bei der Dokumentation, eine große Chance. Für Anwender darf es aber nicht so kompliziert sein.


Thomas Meißner

Thomas Meißner

Thomas Meißner, Vorstand AVG, Mitglied im Deutschen Pflegerat (DPR)

(Bild: Anja Dorny)

Helfen soll unter anderem ein heute vom Kabinett beschlossenes Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege, das Pflegekompetenzgesetz, – Digitalisierung ist dabei zentral. Pflegefachkräfte sollen künftig ihre Kompetenzen eigenverantwortlich und selbstständig nutzen können. Im Gespräch mit heise online erläutert Thomas Meißner vom Deutschen Pflegerat, welche Rolle Software und Vernetzung spielen – und warum Digitalisierung in der Pflege mehr sein muss als reine Technologie. Als gelernte Pflegefachkraft ist er seit Jahren bemüht, die Digitalisierung in der Pflege voranzubringen. Zentral sieht er dabei das Thema Cybersicherheit und wer dabei die Verantwortung trägt, wie er im DPR-Podcast erklärt.

heise online: Das Thema Digitalisierung beruht teils auf Freiwilligkeit, teils auf Verpflichtung. Wie sieht das in der Pflege aus?

Meißner: Das ist unterschiedlich. Für Kliniken gelten andere Bedingungen als für die stationäre oder ambulante Langzeitpflege. Seit dem 1. Juli besteht eine Pflicht zur Anbindung an die Telematikinfrastruktur – aber die Umsetzung hakt noch. Viele Softwarehersteller im ambulanten Bereich sind noch nicht so weit, und auch bei Ärzten läuft nicht alles rund. Ein Beispiel ist der Kommunikationsdienst KIM (Kommunikation im Medizinwesen) – der funktioniert nur, wenn die E-Mail nicht ins Leere geht. Nutzt der Arzt KIM nicht, kommt die E-Mail auch nicht an und umgekehrt. Dazu kommen die Kostenträger, die ebenfalls noch hinterherhinken – wir sind da teilweise noch im „17. Jahrhundert“. Digitalisierung muss erlebbar werden, sonst bleibt sie Theorie.

Der stationäre Bereich nutzt TI-Produkte wie die elektronische Patientenakte oder KIM weniger als Praxisärzte. Ist es in Kliniken wirklich besser als im ambulanten Bereich?

Nicht besser – nur anders. In Kliniken gibt es IT-Abteilungen, in ambulanten Pflegediensten ist vieles „Do it yourself“. Auch stationäre Pflegeeinrichtungen haben oft keine eigene IT, es sei denn, sie gehören zu einem großen Träger. Diese Unterschiede prägen die Umsetzung.

Es gibt auch technische Probleme, etwa mit mobilen Kartenlesegeräten oder der Anbindung an die ePA. Ist das im Gesetz berücksichtigt?

Wir sind mitten in der Entwicklung. Früher hatten wir Konnektoren, heute geht der Trend zu Cloud-Lösungen. Der Gesetzgeber kommt mit den technischen Entwicklungen kaum hinterher. Die Finanzierung muss sich anpassen – Cloudlösungen sind flexibler als stationäre Geräte. Gleichzeitig ist die Ausstellung von Heilberufsausweisen und Institutionskarten noch nicht flächendeckend möglich – da klemmt es. Ziel muss sein, Prozesse zu vereinfachen und realistische Übergangsregelungen zu finden.

Was fehlt aus Ihrer Sicht noch?

Viele Regelungen sind noch analog – etwa bei der häuslichen Krankenpflege, wo immer noch Formulare ausgefüllt und unterschrieben werden müssen. Das ist überholt. Wir brauchen maschinenlesbare Formate und digitale Bestätigungen. Was die Personalbemessung betrifft: Die muss sich an den Bedürfnissen der Patienten orientieren – nicht an starren Quoten.

Wir fordern aber zum Beispiel auch klare Regelungen zur Cybersicherheit, gesicherte Finanzierung und eine digitale Fachsprache. Außerdem müssen wir klären, wer die Verantwortung trägt – gerade im Falle von Cyberangriffen. Aus unserer Sicht kann das nicht die Pflegeeinrichtung allein sein, sondern muss auch bei den Softwareanbietern liegen.

In der Regel sind IT-Dienstleister im Gesundheitswesen aber Auftragsverarbeiter, bei Datenpannen trägt zum Beispiel der Arzt die Verantwortung.

In Kliniken ist das anders geregelt als im ambulanten Bereich. Aber grundsätzlich gilt: Wer die Kompetenz hat, muss auch Verantwortung tragen. Softwareanbieter haben die nötige Expertise und sollten daher auch haften – zumindest in der jetzigen Übergangsphase. Wir fordern hier klare Regeln und eine Zusammenarbeit auf Augenhöhe.

Welche Anwendungen halten Sie für besonders wichtig?

Schnittstellen, die alle Beteiligten im Behandlungsprozess miteinander vernetzen – also Ärzte, Pflegekräfte, Therapeuten. Jeder sollte sehen können, was der andere gemacht hat. Das kann über die ePA oder KIM geschehen. Ziel ist papierloses Arbeiten, weniger Doppeluntersuchungen, schnellere Abrechnungen.

Stichwort Telepflege – sehen Sie dort Potenzial?

Auf jeden Fall. Während der Corona-Pandemie haben wir gute Erfahrungen mit digitalen Beratungen gemacht. Telekonsile, Videosprechstunden, digitale Wunddokumentation – all das hat Potenzial. Persönlicher Kontakt bleibt wichtig, aber digitale Ergänzungen können sinnvoll unterstützen.

Im Pflegekompetenzgesetz ist auch von Entbürokratisierung die Rede. Inwieweit sehen Sie denn, dass diese im Gesetz wirklich berücksichtigt wurde?

Entbürokratisierung ist ein Schlagwort, das wir seit 20 Jahren benutzen – aber viele haben nicht das Gefühl, dass sich wirklich etwas bewegt. Hier sehe ich große Hoffnung: Wenn zum Beispiel Pflegefachkräfte künftig direkt Hilfsmittel verordnen können, ohne dass der Patient noch einmal zum Arzt gehen muss, ist das ein echter Fortschritt. Wenn also Kompetenzen dort genutzt werden, wo sie vorhanden sind, spart das Zeit und Aufwand – das ist gelebte Entbürokratisierung.

Pflegefachkräfte können dann ja auch E-Rezepte für Hilfsmittel ausstellen.

Genau. Qualifizierte Pflegefachpersonen dürfen künftig auch eigenverantwortlich Folgeverordnungen für häusliche Krankenpflege und bestimmte Hilfsmittel ausstellen. Das betrifft zum Beispiel Verbandsmaterial für chronische Wunden oder andere Materialien, deren Bedarf die Pflegekraft direkt beim Patienten feststellt. Sie muss dann nicht mehr den umständlichen Weg über die Arztpraxis gehen, sondern kann die Verordnung direkt selbst erstellen.

Außerdem wird der Zugriff auf das E-Rezept für Leistungserbringer wie Apotheken vereinfacht. Bisher brauchten sie neben der Institutionskarte, der SMC-B, auch immer den persönlichen Heilberufsausweis des Apothekers. Diese Hürde fällt für den reinen Lesezugriff weg, was die Abläufe deutlich beschleunigt.

Was bedeutet das für die Patientenversorgung?

Stellen Sie sich den Alltag einer Pflegekraft in der ambulanten Versorgung vor. Bisher musste sie für ein neues Rezept den Arzt anrufen, oft mehrfach, auf einen Rückruf warten und das Rezept irgendwie organisieren. Das könnte Tage dauern. Zukünftig stellt sie den Bedarf fest, erstellt am Tablet sofort ein E-Rezept, das direkt im System für die Apotheke oder den Hilfsmittellieferanten verfügbar ist. Die Versorgung des Patienten wird dadurch nicht nur um Tage beschleunigt, die Pflegekraft gewinnt auch wertvolle Zeit, die sie nicht mehr am Telefon, sondern direkt beim Menschen verbringen kann. Das ist gelebte Entbürokratisierung.

Bedeutet das im Umkehrschluss, dass jetzt jeder ambulante Pflegedienst digital voll ausgestattet sein muss, um diese neuen Möglichkeiten nutzen zu können?

Um diese neue Befugnis zu nutzen, also ein E-Rezept qualifiziert digital zu unterschreiben, benötigt die Pflegefachperson einen eigenen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) und der Pflegedienst eine entsprechende mobile, digitale Ausstattung. Das Gesetz schafft also einen starken Anreiz und die Notwendigkeit für die Digitalisierung im ambulanten Pflegebereich. Die Vereinfachungen einerseits gehen Hand in Hand mit der technologischen Weiterentwicklung andererseits.

Und wie stehen Sie zu digitalen Pflegeanwendungen (DiPA)? Bisher ist ja keine zugelassen.

Persönlich bin ich da skeptisch. Viele Anwendungen bringen wenig echten Nutzen, die Allgemeinheit muss aber die Kosten tragen. Wir sollten uns auf die Kernprozesse konzentrieren – wenn die digitalisiert sind, kann man über zusätzliche Anwendungen nachdenken. Momentan sehe ich da vor allem wirtschaftliche Interessen von Start-ups, aber wenig direkte Vorteile für die Versorgung.

Was wünschen Sie sich?

Mir geht alles zu langsam. Wir brauchen mehr Pragmatismus, gerade in Übergangsphasen. Wenn eine Unterschrift nicht notwendig ist, sollte man sie weglassen können – auch wenn sie noch in einer alten Verordnung steht. Datenschutz und Sicherheit sind wichtig, aber wir blockieren uns oft selbst. Der politische Wille ist da – jetzt müssen wir handeln.

Zum Abschluss: Wie könnte der Pflegeberuf attraktiver werden?

Er ist bereits attraktiv – aber es geht noch besser. Digitalisierung kann helfen, indem sie Zeit schafft: weniger Dokumentation, mehr Patientenzeit. Wenn wir Prozesse vereinfachen, KI sinnvoll nutzen und die technischen Möglichkeiten besser einsetzen, profitieren alle – Pflegekräfte, Patienten und das gesamte Gesundheitswesen.


(mack)



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