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Hybrid-Tarife: Branchenverband fordert Zugang zu Mobilfunknetzen


Die Deutsche Telekom bewirbt ihre neuen, seit Anfang August geltenden Hybrid-Tarife mit „Mehr Speed für alle – Kombi aus Festnetz und Mobilfunk mit bis zu 500 MBit/s“. Bei solchen Offerten schaltet der Router die Datenrate des Mobilfunknetzes bei Bedarf zum Festnetz hinzu. Auch ohne Glasfaseranschluss sollen Kunden des Bonner Konzerns mit MagentaZuhause Hybrid XXL so Geschwindigkeiten von bis zu 500 MBit/s im Download und 50 MBit/s im Upload nutzen können. DSL-Anschlüsse mit Downloadraten von 16 MBit/s oder 50 MBit/s könnten mit Hybrid zudem „nahezu bundesweit bis zu 100 MBit/s liefern“.

Was Telekom-Kunden schon allein wegen der Ausfallsicherheit aufgrund doppelter Internetverbindung freuen dürfte, beäugen Konkurrenten des Magenta-Konzerns skeptisch. „Hybrid ist das neue Vectoring“, zeigen sich Beobachter besorgt mit Blick auf eine alte Vermarktungsstrategie der Deutsche Telekom. Sie setzte lange auf das kupferbasierte VDSL mit Vectoring und schwenkte erst langsam auf Glasfaser um.

So weist etwa der Bundesverband Breitbandkommunikation (Breko) auf diese Parallele hin. Die Telekom habe sich mit Vectoring Zeit erkauft, die bestehende Kupferinfrastruktur weiter vermarktet und den Glasfaserausbau verzögert, moniert ein Sprecher des Verbands gegenüber heise online. Jetzt versuche der Konzern, noch einmal mehr aus der als veraltet geltenden Übertragungstechnik herauszuholen, „indem er 5G dazuschaltet“. Angesichts solcher Dumping-Angebote könne sich niemand mehr über verhaltene Glasfasernachfrage wundern.

Kunden, die in der aktuellen Aktionsphase die neuen Hybrid-Tarife buchen, zahlen sogar für die benötigte Hardware inklusive Speedport-Router und 5G-Antenne nur einen Euro mehr pro Monat. Anschließend ist die Ausrüstung für acht Euro monatlich buchbar.

Der Breko sieht sich angesichts solcher Bündelprodukte, der marktdominanten Stellung der Telekom und massiver Wettbewerbsprobleme im Mobilfunk in seinem Ruf bestätigt, ein Zugangsrecht zu aktiver Mobilfunkinfrastruktur großer Betreiber für Diensteanbieter ohne eigene Mobilfunknetze auf EU-Ebene zu schaffen. In einer Stellungnahme an die EU-Kommission zum geplanten Digital Networks Act (DNA) macht der Verband dazu einen konkreten Vorschlag: Mobilfunknetzbetreiber sollen demnach allen „zumutbaren Anträgen“ auf Zugang zu den Mobilfunknetzen zu „diskriminierungsfreien, fairen und angemessenen Bedingungen“ stattgeben müssen.

Die Mitgliedstaaten könnten „detaillierte Anforderungen“ für das Verfahren formulieren und an der Gestaltung „fairer und angemessener Bedingungen, einschließlich der Preise“ mitwirken. Es sei sicherzustellen, dass Mobilfunknetzbetreiber „eine faire Chance“ haben, die ihnen nachweislich entstehenden Kosten zu decken. Ausschlussgründe könnten etwa nationale Sicherheit oder Integrität bestehender Netze sein.

„Die zunehmende technologische Konvergenz zwischen Festnetz und Mobilfunk – insbesondere durch die durchgängige IP-basierte Erbringung von Sprach-, Daten- und Messaging-Diensten – macht eine strukturelle Öffnung auch im Mobilfunkbereich erforderlich“, begründet der Breko seinen Appell. Während im Festnetzbereich bereits Zugangspflichten für passive und aktive Infrastrukturen bestünden, fehle im Mobilfunk ein entsprechendes Instrument.

Diese Lücke führe zu einer sachlich nicht gerechtfertigten Ungleichbehandlung und widerspreche dem Prinzip der Technikneutralität. Mobilfunknetzbetreiber sind bislang nur zu Verhandlungen über Mitnutzung von Funkkapazitäten verpflichtet. Oft kommt dabei nichts heraus.


(vbr)



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Dia-Browser für den Mac: Ein bisschen Arc


Noch immer trauern viele Web-Intensivnutzer dem offiziell nur noch sporadisch weiterentwickelten Browser Arc hinterher. Die Macher hinter der Software, das risikokapitalfinanzierte Unternehmen The Browser Company aus Brooklyn, wollte sich lieber um das hippere KI-Surfwerkzeug Dia kümmern. Nun, nach Aufkauf der Browser Company durch den Softwarekonzern Atlassian gibt es zumindest Hoffnung, dass Teile dessen, was Arc einst populär machte, nun auch in Dia landen. Das berichten Nutzer, die Zugriff auf Vorabversionen haben.

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So veröffentlichte der Designer Benny Bowden auf X Screenshots samt einem Video, die zeigen, dass die berühmte Tab-Seitenleiste von Arc in Dia landen könnte. Die Funktion war einst das Markenzeichen von Arc, doch Dia setzte auf eine konventionelle horizontale Tab-Anordnung. Wie sich nach etwas Ausprobieren zeigte, handelt es sich bei der Funktion allerdings nicht um eine echte Tab-Leiste, sondern sogenannte Pinned-Tabs – beziehungsweise ein Redesign derselben. Diese lassen sich jetzt seitlich anordnen, wie man das von Arc kannte – zudem auch horizontal.

Auf die Frage, ob aus Dia jetzt Arc werde, gibt es vom Browser-Company-Chef Josh Miller, der auch nach dem Aufkauf durch Atlassian zunächst an Bord geblieben ist, eine klare Antwort: Man wird nicht zu Arc zurückkehren, stattdessen aber dessen „Greatest Hits“ zu Dia holen, um sie dort nativ einzubinden. Dazu gehört auch ein „Sidebar-Modus für Arc-Fans“. Die grundlegende Architektur von Dia soll sich aber nicht verändern – denn die sei „viel besser für KI, Geschwindigkeit, Sicherheit“. Miller sprach zudem von „Dia + Arc“, die zusammen „flotter, smarter und einfacher by default“ seien. Er kündigte zudem weitere Arc-Funktionen über einen noch unbekannten „Pro Mode“ an.

Das Problem an dieser Strategie: Nutzer, die nur einen modernen Browser mit neuartigen Features – etwa die vereinfachte Nutzung von Web-Apps – benötigen, wollen Dia, dessen Hauptfunktion KI-Browsing bleibt, eigentlich nicht. Sie hatten gehofft, dass die Browser Company Arc weiterpflegt. Das geschieht derzeit aber nur, um die größten Sicherheitslücken und Probleme zu beheben.

Die Entscheidung, Arc vielleicht an die Open-Source-Gemeinschaft zu übergeben, hat die Browser Company noch immer nicht getroffen. Somit bleibt die Software für ihre Fans weiter zwischen Baum und Borke, doch wenigstens funktioniert sie soweit noch.

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(bsc)



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Gezielt trainieren: Suunto Race 2 im Test


Der finnische Hersteller von performanceorientierten Sportuhren verspricht für seine Race 2 eine bessere Laufzeit und Sensorik. Neu ist auch ein Sprachfeedback, das Nutzern während des Trainings beispielsweise die Geschwindigkeit und zurückgelegte Distanz mitteilt.


, Inge Schwabe

, Inge Schwabe

(Bild: Inge Schwabe)

Das Gehäuse gibt es wahlweise in Edelstahl oder Titan, wobei die Titanversion 100 Euro teurer ist. Mit einem Durchmesser von 49 mm eignet sich die Uhr eher für größere Handgelenke. Das 1,5 Zoll große LTPO-AMOLED-Display mit 466 × 466 Pixeln ist durch Saphirglas geschützt. Die Helligkeit lässt sich manuell in drei Stufen einstellen, und zwar abhängig vom Modus. So ließ sich das kontraststarke Display im Test während der Trainings auch bei heller Sonne problemlos ablesen und reduzierte die Helligkeit nach Trainingsende wieder auf die ressourcenschonendere mittlere Stufe.

Auf dem Touchdisplay wischt man von oben die verschiedenen Sportarten für ein Training herunter. Von unten her zieht man die Widgets für die zahlreichen Funktionen der Uhr einschließlich Trainingsanalysen und Wettervorhersage auf. Neu ist hier ein Erholungs-Widget, das die Trainingsintensität und die Erholung des Körpers zueinander ins Verhältnis setzt.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Gezielt trainieren: Suunto Race 2 im Test“.
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Digitaler Omnibus: EU-Kommission will Datengesetze zusammenfassen


Aus Vier mach Eins: Mit dem digitalen Omnibusgesetz, mit dem die EU-Kommission einige Regeln im Digitalbereich auf einmal vereinfachen will, sollen Open Data Directive, Free Flow of non-personal Data-Verordnung, Data Governance Act und Data Act nur noch ein Gesetz werden – der dann überarbeitete Data Act.

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Die sinnvollen Anteile der zu unterschiedlichen Zeitpunkten entstandenen Regelungen sollen in den Data Act überführt werden, schilderte die stellvertretende Generaldirektorin der Kommisionsgeneraldirektion Connect Renate Nikolay am Mittwochabend bei einer Veranstaltung des Bundesverbands Digitale Wirtschaft (BVDW) in Berlin. Damit soll der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) künftig vor allem ein Gesetz mit Regeln zur Datennutzung gegenüberstehen, begründete Nikolay das Vorhaben. Tatsächlich überlagerten sich die verschiedenen Rechtsakte teilweise.

Doch auch die DSGVO selbst solle inhaltlich angefasst werden, berichtete die hochrangige und für das Omnibusvorhaben zuständige EU-Beamtin. Zum einen habe der Europäische Gerichtshof zuletzt die Möglichkeit einer weiteren Nutzung pseudonymisierter Daten in seiner Rechtsprechung erweitert, was nun durch die Kommission nachvollzogen und genauer spezifiziert werden solle. Zum anderen soll in der Datenschutzgrundverordnung aber auch eine Regelung für den Umgang mit Cookies Eingang finden, nachdem diese Thematik bislang im Wechselspiel zwischen DSGVO und der veralteten E-Privacy-Richtlinie adressiert war.

Weitere Elemente der als Komplementärverordnung zur DSGVO gedachten und in diesem Jahr offiziell als gescheitert erklärten E-Privacy-Verordnung konzipierten Überarbeitung sollen in weiteren Rechtsakten wie etwa dem zuletzt auf den Januar 2026 verschobenen Digital Networks Act eine neue regulatorische Heimat finden. Eine von der Kommission geplante europaweit einheitliche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung soll ebenfalls in einem eigenen Rechtsakt Eingang finden.

Mit den jetzt angekündigten Vorschlägen zur Vereinfachung würde die EU-Kommission auch auf einige der Wünsche eingehen, die die Bundesregierung vorab nach Brüssel geschickt hatte. Doch selbst wenn EU-Kommission und Mitgliedstaaten sich hier vergleichsweise schnell einigen könnten, wenn die Vorschläge offiziell in zwei Wochen auf dem Tisch liegen: ohne eine Zustimmung des Europaparlaments würde aus ihnen kein Gesetz werden können.

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(fds)



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