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Abhörung von WhatsApp & Co.: Die IT-Sicherheit bleibt die offene Flanke


Bürgerrechtler haben überwiegend positiv auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts reagiert, mit dem dieses dem Einsatz von Staatstrojanern im Kampf gegen „Alltagskriminalität“ einen Riegel vorgeschoben hat. Die Karlsruher Richter gewährleisteten damit, „dass IT-Systeme nur noch beim Verdacht wirklich schwerwiegender Delikte von staatlichen Ermittlern gekapert werden“, begrüßt Frank Braun, einer der Prozessbevollmächtigten der vom Datenschutzverein Digitalcourage initiierten Beschwerde gegen den Staatstrojaner.

Die vom Verfassungsgericht vorgenommenen Einschränkungen seien „richtig und wichtig“, erkennt auch der zweite Prozessführer, Jan Dirk Roggenkamp, einen Teilerfolg. David Werdermann, Rechtsanwalt bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), lobt, das höchste deutsche Gericht breche mit früherer Rechtsprechung: „Es macht erstmals deutlich, dass der Einsatz von Staatstrojanern immer einen besonders schwerwiegenden Eingriff in das IT-Grundrecht bedeutet – auch wenn die Polizei ’nur‘ auf Kommunikationsdaten zugreifen will.“

In einem Nebensatz weist das Verfassungsgericht laut Werdermann darauf hin, dass das Gefährdungspotenzial der Maßnahme besonders ausgeprägt ist, wenn Behörden auf Dienste privater Dritter für die Infiltration von Endgeräten zurückgriffen. „Das kann als Aufforderung an die staatlichen Stellen verstanden werden: Die Zusammenarbeit mit zwielichtigen Unternehmen wie der NSO Group, die ihren Pegasus-Trojaner auch an Diktaturen verkauft, muss ein Ende haben.“

Laut der aktuellen Statistik setzten Strafverfolger 2023 erneut mehr Staatstrojaner ein, um etwa den Gesprächsaustausch bei WhatsApp & Co. vor einer Ver- oder nach einer Entschlüsselung abzuhören. Ob die gegenwärtige Praxis durch das Urteil eingeschränkt wird, ist laut Werdermann offen. Es sei nicht einmal öffentlich bekannt, welche Anlasstaten einer solchen Quellen-Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) in der Praxis zugrunde liegen. Klar sei nur: Vor allem der Verdacht einer Straftat nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) habe die Maßnahmen begründet.

Der einschlägige Paragraf 100a Strafprozessordnung (StPO) verweise hier etwa auf bestimmte gewerbsmäßige Verstöße, erläutert der GFF-Jurist. Der Strafrahmen betrage dabei bis zu fünf Jahre. Das Bundesverfassungsgericht habe hier offen gelassen, ob es sich um eine besonders schwere Straftat handele, die eine Quellen-TKÜ rechtfertige. Andere besondere schwere Verstöße gegen das BtMG ließen klar eine solche Maßnahme zu. Beim Verweis auf die Bildung einer kriminellen Vereinigung sei zu differenzieren: Wer eine solche gründe oder sich darin aktiv betätige, dem drohe das Höchstmaß fünf Jahre. Bei der bloßen Unterstützung handele es sich um keine schwere Straftat.

Generell beuge das Urteil einer „sich potenziell ausweitenden Quellen-TKÜ“ vor, meint Werdermann. Das Gericht habe deutlich gemacht, dass ein solcher Eingriff anders zu bewerten sei als das klassische Abhören ohne Trojaner. Bisher seien die Voraussetzungen für beide Maßnahmen identisch, auch wenn eine Quellen-TKÜ technisch anspruchsvoller sei und deswegen weniger häufig durchgeführt werde.

Für Rena Tangens von Digitalcourage bleibt ein zentraler Kritikpunkt: „Das Gericht hat sich nicht mit der grundsätzlichen Problematik von Staatstrojanern befasst.“ Um diese Computerwanzen zu verwenden, müssten Sicherheitslücken ausgenutzt werden. Schwachstellen gefährdeten aber die IT-Sicherheit aller. Statt sie zu melden und zu schließen, halte der Staat sie offen oder kaufe sie ein, „um sie selbst zu nutzen“.

Dieser Aspekt stößt auch den Branchenverbänden Bitkom und eco übel auf. Letzterer sieht den Gesetzgeber nun gefordert, nicht nur formale Nachbesserungen vorzunehmen, sondern diesen Zielkonflikt grundlegend aufzulösen. Nötig seien verbindliche Vorgaben zum Schwachstellenmanagement und ein umfassendes IT-Sicherheitsverständnis. Der Bitkom fordert ebenfalls verlässliche rechtliche Rahmenbedingungen, damit Unternehmen ihren Beitrag zur inneren Sicherheit leisten könnten, ohne die Kundenrechte zu verletzen.

Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz hätte sich noch weitergehende Vorgaben gewünscht. Er fordert: „Auch um eine mit unserem freiheitlichen Rechtsstaat inkompatible Massenüberwachung auszuschließen, müssen die Befugnisse der Sicherheitsbehörden für die zielgerichtete Abwehr rechtsstaatlich eng eingehegt und parlamentarisch effektiv kontrolliert werden.“ Die Verantwortlichen in den federführenden Häusern müssten endlich Eingriffsschwellen hochschrauben und den Umgang mit IT-Schwachstellen regeln. Donata Vogtschmidt von der Linksfraktion postuliert: „Der Staatstrojaner ist ein unverhältnismäßiges Mittel und gehört abgeschafft.“

Das Bundesjustizministerium sieht die gesetzlichen Vorgaben für Staatstrojaner „im Wesentlichen bestätigt“. Erhöhte Anforderungen an die Anlasstaten seien aber nötig. Weiter hieß es aus dem Ressort: „Wir werden die Entscheidungsgründe nun sorgfältig auswerten und dem aufgezeigten Handlungsbedarf nachkommen.“ Das Bundesinnenministerium reagierte am Donnerstag nicht auf eine Bitte von heise online um Stellungnahme. Es will der Bundespolizei sogar präventiv die Trojanernutzung erlauben, was mit dem Urteil kaum vereinbar sein dürfte. Auch die Verantwortlichen SPD und CDU/CSU schweigen zu dem Thema.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) freut sich, dass das Gericht die „Verfassungsmäßigkeit und Notwendigkeit“ der Quellen-TKÜ sowie der noch weitergehenden heimlichen Online-Durchsuchung „als unverzichtbare Instrumente zur effektiven Strafverfolgung und Gefahrenabwehr bestätigt“ habe. Zumindest stelle die Entscheidung sicher, dass Ermittler „auch künftig schwerste Straftaten effektiv bekämpfen können“. Rechtsfreie Räume der Kommunikation dürften nicht akzeptiert werden. Der nordrhein-westfälische Oberstaatsanwalt Markus Hartmann gab zu bedenken: Wüchsen die Hürden für einen Zugriff auf verschlüsselte Daten im Einzelfall, befeuere dies „zwangsläufig die gefährlichen Debatten um ein generelles Verbot von Verschlüsselung oder die Einrichtung staatlicher Hintertüren“.


(mma)



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Neutrino mit Energierekord könnte von explodiertem Schwarzen Loch stammen


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Ein vor zweieinhalb Jahren entdecktes Neutrino, das den damaligen Energierekord regelrecht pulverisiert hat, könnte von einem explodierenden Schwarzen Loch stammen. Das meinen zumindest eine Physikerin und ein Physiker des Massachusetts Institute of Technology (MIT) und erklären, dass das gleich mehrere grundlegende Fragen der Physik beantworten könnte. Damit hätten wir den ersten experimentellen Nachweis für sogenannte primordiale Schwarze Löcher, die erste Messung der Hawking-Strahlung und einen gewichtigen Hinweis darauf, dass die sogenannte Dunkle Materie größtenteils auf Schwarze Löcher zurückgeht. Erst vor wenigen Tagen hat eine andere Forschungsgruppe behauptet, dass eine Explosion eines winzigen Schwarzen Lochs längst nachweisbar sein sollte.

Gefunden wurde das Rekordteilchen mit dem europäischen Observatorium Cubic Kilometre Neutrino Telescope (KM3NeT) am 13. Februar 2023. Es hatte eine Energie von 220 Petaelektronenvolt, das war mehr als das Zwanzigfache des bis dahin energiereichsten Neutrinos. Diese elektrisch neutralen, weitgehend masselosen Teilchen werden bei besonders energiereichen Ereignissen im All freigesetzt, über die sie mehr verraten sollen. Ihr Nachweis ist aber extrem schwierig, weil sie sich beinahe mit Lichtgeschwindigkeit bewegen und fast nie eine Wechselwirkung mit Atomen eingehen. Deshalb können sie sogar die Erde mehr oder weniger ungehindert durchqueren. Nur ganz spezielle Observatorien können sie überhaupt nachweisen und ihre Eigenschaften ermitteln.

Das Forschungsteam vom MIT meint nun, dass das Rekordteilchen beim explosiven Ende eines winzigen Schwarzen Lochs entstanden sein könnte. Dabei beziehen sie sich auf sogenannte primordiale Schwarze Löcher. Diese winzigen Objekte sind laut den zugehörigen Theorien direkt nach dem Urknall aus der vorhandenen Materie entstanden und nicht wie die anderen aus dem Kollaps von Sternen. Der Begriff leitet sich vom lateinischen Wort „primordium“ („erster Anfang“) ab. Bislang wurden diese PBH (Abkürzung der englischen Bezeichnung) nur theoretisch beschrieben, es ist unklar, ob es sie wirklich gibt. Bislang ist man zudem davon ausgegangen, dass sie vergleichsweise selten explodieren sollten, ein Nachweis wäre dann extrem unwahrscheinlich.

Dass Schwarze Löcher nicht komplett unsichtbar sind, sondern Teilchen ausstrahlen sollten, hat der britische Physiker Stephen Hawking erkannt. Nach ihm wurde diese Hawking-Strahlung benannt, aber weil es sich um extrem niedrige Mengen handelt und die großen oder supermassereichen Schwarzen Löcher sehr weit entfernt sind, galt es bisher als ausgeschlossen, sie nachweisen zu können. Sollte es primordiale Schwarze Löcher geben, wäre das aber anders. Die winzigen Objekte sollten durch die Abgabe der Teilchen nicht nur schrumpfen, sondern auch immer heißer werden. Wenn es am Ende kleiner ist als ein Atom, sollte es in einer finalen Explosion vergehen, erklärt das MIT.

Alexandra Klipfel und David Kaiser haben nun errechnet, welche Teilchen bei solchen Explosionen freigesetzt werden sollten. Unter anderem wären das 1020 Neutrinos, die jeweils auf etwa 100 Petaelektronenvolt an Energie kommen. Das ist genau in dem Bereich des Rekordteilchens vom KM3NeT. Die Explosion hätte sich demnach in einer Entfernung von 2000 AE ereignet, das ist die zweitausendfache Distanz zwischen Erde und Sonne. Darüber hinaus haben die beiden errechnet, wie viele primordiale Schwarze Löcher in einem bestimmten Gebiet explodieren müssten, um ähnliche Neutrinonachweise des Detektors IceCube im Eis der Antarktis zu erklären. Pro Jahr müssten demnach in einem Würfel mit der Kantenlänge von einem Parsec (3,26 Lichtjahre) in unserem Teil der Milchstraße 1000 PBH explodieren.

Noch handele es sich aber um eine Theorie; um sie zu bestätigen, brauche es deutlich mehr Funde derart energiereicher Neutrinos. Erst vor wenigen Tagen hat ein Forschungsteam von der nicht weit entfernten University of Massachusetts seine Forschungsarbeit vorgestellt, in der es ebenfalls um die finalen Explosionen primordialer Schwarzer Löcher geht. Diese würden unter bestimmten Umständen viel häufiger explodieren, als bislang angenommen, hieß es darin. Sollte das stimmen, läge die Wahrscheinlichkeit, solch eine in den nächsten zehn Jahren beobachten zu können, bei über 90 Prozent, hieß es dazu. Die zeitgleich am MIT erstellte Forschungsarbeit zu den Neutrinofunden wurde jetzt in den Physical Review Letters veröffentlicht.


(mho)



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iOS 26: Diese Features kommen erst später


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Es kommt regelmäßig vor, dass Apple bei der Vorstellung seiner neuen Betriebssysteme im Sommer den Mund etwas voll nimmt: Der Konzern kündigt dann Neuerungen an, die nicht sofort mit dem ersten Release zur Verfügung stehen, sondern noch weitere Monate brauchen. Erkennbar ist das meist an einer Fußnote – oder Apple teilt es gleich bei der Ankündigung mit. Auch bei iOS 26 ist das jetzt wieder so: Gut eine Handvoll erwarteter Features sind noch nicht in der Releaseversion, die am Montag erschienen war, verfügbar.

Seit iOS 18 beherrscht Apples Nachrichten-App erstmals den Rich Communication Services (RCS). Damit kann man iMessage-artig mit Android-Geräten kommunizieren – Google hat über Jahre versucht, Apple zur Teilnahme zu nötigen. Allerdings fehlen noch immer wichtige Features, die erst mit Übernahme des RCS Universal Profile 3.0 auf die Geräte – neben dem iPhone auch iPad und Mac – kommen.

Dazu gehört insbesondere die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, sodass auch Mobilfunkanbieter nicht mehr in die Nachrichten schauen können. Weiterhin ist „echte“ Tapback-Unterstützung (Reaktionen mit Emojis) geplant plus In-Line-Antworten, das Zurückziehen von Nachrichten sowie deren nachträgliches Editieren. Apple hat noch keinen konkreten Zeitplan genannt – zu hoffen ist, dass RCS Universal Profile 3.0 noch bis Ende des Jahres über ein iOS-26-Update auf die Geräte kommt.

Ebenfalls noch nicht am Start ist die schon für iOS 18 angekündigte kontextsensitive Siri, die auch den Bildschirm auslesen und mit Apps interagieren kann. Apple zufolge macht man hier intern ordentlich Dampf, allerdings verliert die KI-Abteilung des Konzerns scheinbar im Wochentakt Mitarbeiter. Wir rechnen damit, dass die bessere Siri bis Frühjahr 2026 erscheint, allerdings dürfte sie noch nicht wirklich LLM-(dialog)basiert sein.

Ebenfalls fehlt noch die Möglichkeit, sich per Satellit Wetterdaten aufs Gerät zu holen. Entsprechender Betacode wurde bereits entdeckt, aber das Feature selbst noch nicht. Es könnte noch einige iOS-26-Releases brauchen. Weiterhin vorgesehen hat Apple die Einführung digitaler Ausweise – zunächst in den Vereinigten Staaten von Amerika. Hier gibt es Verzögerungen, während Führerscheine schon in die Wallet integrierbar sind. Es dürfte auch hier noch einige Releases dauern, auch weil der Hersteller dies mit den US-Behörden abklären muss. Die Hoffnung ist, dass man etwa am Flughafen nur noch ein iPhone braucht, um sich zu identifizieren („Real ID“).


(bsc)



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Zahl der Online-Banking-Nutzer steigt | heise online


Immer mehr Menschen in Deutschland erledigen Bankgeschäfte am heimischen Computer oder auf dem Smartphone. Gut zwei Drittel (67 Prozent) der 16- bis 74-Jährigen hierzulande haben im Jahr 2024 Online-Banking genutzt – ein Höchstwert, wie das Statistische Bundesamt mitteilt. Zehn Jahre zuvor habe der Anteil noch bei 49 Prozent gelegen.

Mit dem jüngsten Wert von 67 Prozent liegt Deutschland genau im Schnitt der 27 EU-Staaten. Deutlich digital-affiner sind die Dänen, die zu 98 Prozent Online-Banking nutzen. Auch in den Niederlanden (96 Prozent), Finnland (95 Prozent), Österreich (78 Prozent) und Frankreich (72 Prozent) sind die Werte weitaus höher als hierzulande. In Rumänien (28 Prozent), Bulgarien (31 Prozent) und Griechenland (54 Prozent) hingegen wurden Bankgeschäfte im Jahr 2024 seltener digital abgewickelt.

Mit zunehmendem Alter sinkt in Deutschland der Anteil derjenigen, die den digitalen Zugang zum Bankkonto verwenden: Im vergangenen Jahr wurde Online-Banking am häufigsten in der Altersgruppe der 25- bis 34-Jährigen genutzt (82 Prozent). Bei den 65- bis 74-Jährigen war der Anteil nur noch etwa halb so groß (44 Prozent).

Am 9. Oktober tritt eine EU-weite Regelung in Kraft, die Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor betrügerischen oder fehlerhaften Überweisungen schützen soll: Banken müssen dann bei Überweisungen im Euroraum vor der Freigabe prüfen, ob der Name des Zahlungsempfängers und die eingegebene internationale Bankkontonummer IBAN mit den Daten des Zielkontos übereinstimmen. Der Zahlende wird binnen Sekunden über das Ergebnis des Checks informiert und kann auf dieser Basis entscheiden, ob er das Geld transferiert oder nicht. Diese sogenannte Empfängerüberprüfung (Verification of Payee, kurz: VOP) soll insbesondere beim Online-Banking für zusätzliche Sicherheit sorgen.


(mack)



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