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Solar-Förderung: Ministerin Reiche sorgt für Aufruhr
Noch sind die Ankündigungen unscharf, mit denen Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Katherina Reiche (CDU) die Debatte vorantreibt. Doch nachdem sie am Wochenende in einem Interview mit der Augsburger Allgemeinen nicht nur weniger Subventionen und mehr Netzdienlichkeit von Solaranlagen-Betreibern gefordert hatte, stoßen die Äußerungen der Ministerin nun auf scharfe Kritik von unterschiedlichen Akteuren der Energiewende.
„Könnte Energiewende abwürgen“
Will Reiche die Förderung von Solaranlagen ganz abschaffen oder nur etwas reformieren? Eine komplette Streichung der Erneuerbaren-Förderung sei nicht geplant, so eine Sprecherin des Bundeswirtschaftsministeriums am Mittag in Berlin. Es gehe um die Kosten des Gesamtsystems.
Klar ist: Die Ministerin hat mitten im Sommerloch ein Anliegen platziert, das auch viele private Hausbesitzer betrifft. Denn angesichts steigender Energiekosten und sinkender Preise für Photovoltaik-Anlagen ist derzeit die Verlockung groß, selbst auf das Dach zu klettern oder einen Monteur zu beauftragen. Doch wenn die politischen Rahmenbedingungen sich ändern würden, warnt der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW), könne das den Markt und die Energiewende abwürgen.
Reiche bringt zudem ins Spiel, Betreiber kleiner Solaranlagen zu Speicherung und Steuerung zu verpflichten: „Bei kleinen PV-Anlagen ist es so, dass die Vielzahl von nicht steuerbaren, kleinen Solaranlagen unkontrolliert einspeist und das Netz unter Stress setzt“, sagte Reiche der Augsburger Allgemeinen. „Deshalb sollten PV-Anlagen mit Stromspeichern verbunden und steuerbar sein, am Markt teilnehmen und ihren Strom vermarkten.“
Der BSW hält dem entgegen, dass bei neuen Solaranlagen immer häufiger eine „Kombination von Solaranlagen mit Batteriespeichern, Elektroautos, Klimaanlagen oder Wärmepumpen“ genutzt werde. Gerade das gewährleiste eine effiziente Nutzung der Netzinfrastruktur, so der Interessenverband.
Problemzone Dachanlagen
Wo genau sie die Problemlage verortet, verriet die Ministerin und ehemalige Energiewirtschaftsmanagerin nicht. Relevant sind kleine Solaranlagen in Balkonkraftwerksdimension für Netzstabilität und Steuerbarkeit kaum: Die 1,17 Millionen im Marktstammdatenregister angemeldeten Solaranlagen unter 2kW Spitzenleistung schaffen zusammen maximal ein gutes Gigawatt Bruttoleistung. Deutlich relevanter sind da schon die gut 3,1 Millionen Anlagen zwischen 3 und 15 Kilowatt Spitzenleistung – ein Großteil davon Aufdachanlagen, die in der seltenen Spitze über 28 Gigawatt eigentlich billigen Strom produzieren können.
Allerdings ist nur ein kleiner Teil davon altersbedingt aus der Förderung herausgefallen – und 19 Gigawatt sind erst nach 2015 ans Netz gegangen, werden in den meisten Fällen also für mindestens zehn weitere Jahre Einspeisevergütungen erhalten. Diese schmelzen zwar stückweise ab, doch enthalten auch die aktuellen Regelungen noch garantierte Vergütungen für die jeweils kommenden 20 Jahre ab Inbetriebnahme.
Wer also im August 2025 seine Solaranlage in Betrieb nimmt, kann bis 2045 unabhängig von den Auswirkungen auf das Stromnetz einspeisen und bekommt dafür die stets gleiche Förderung – teils werden sogar noch höhere Zuschläge dafür bezahlt, Strom nicht einzuspeisen. Am Bestandsschutz für die Einspeisevergütung selbst will auch Reiche offenbar nicht rütteln.
„Debatte zur falschen Zeit“
Dass dieses Verhalten nicht sinnvoll ist und die Kosten für alle Beteiligten dadurch in die Höhe schnellen, ist branchenweit und technologieübergreifend Konsens. Deutlich unterschiedlich sind hingegen die Ableitungen aus der Problemanalyse. So hält etwa Philipp Schröder, CEO des kapitalmarktgetriebenen PV-und-Speicher-Anlagen-Installateurs 1Komma5Grad eine Debatte über die Abschaffung der Einspeisevergütung für verfrüht. Es brauche „zuerst eine Systemmodernisierung für mehr Digitalisierung und bessere Prozesse: der flächendeckende Smart-Meter-Rollout“, fordert Schröder.
Auch die Vorsitzende des Bundesverbandes Erneuerbare Energien Simone Peter (Grüne) sprach von einer „falschen Debatten zur falschen Zeit“. Wichtiger sei es, die Flexibilität zu erhöhen. Gerade private Photovoltaikanlagen hätten die Akzeptanz stark erhöht.
Dass die Erneuerbaren-Förderung insgesamt kippt, gilt als unwahrscheinlich. Dass aber Steuerbarkeit, Speicherbarkeit und Netzdienlichkeit eine stärkere Rolle spielen müssen, gilt selbst bei den wirtschaftlichen Profiteuren der Energiewende als unstrittig. Einen Hinweis, was sich schnell ändern könnte, gab Reiche in ihrem Interview mit der Augsburger Allgemeinen: Betreiber hätten Anlagen errichten können, „wo sie wollten, ohne auf das Stromnetz Rücksicht zu nehmen“. Tatsächlich könnte das den Hauptunterschied der künftigen Erneuerbaren-Politik ausmachen. Denn damit würde anstelle des Ausbau der Netze um Erneuerbare anzuschließen nur noch der Ausbau Erneuerbarer bei vorhandener Netzkapazität stehen.
Kernkraft bleibt absehbar chancenlos
Einem anderen Dauerbrenner hatte die jetzt seit fast exakt 100 Tagen im Amt befindliche CDU-Politikerin Reiche derweil eine Absage erteilt: Für eine Reaktivierung abgeschalteter Kernkraftwerke würde kein Unternehmen das Risiko tragen wollen. Dennoch sei es wichtig, bei Fusionskraftwerken und den sogenannten Small Modular Reactors (SMR) bei Forschung und Standardsetzung mitreden zu können und zugleich nderen EU-Staaten keine Hürden in den Weg zu legen.
(vbr)
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Künstliche Intelligenz: Agentic AI aus Securitysicht – Angriffe und Verteidigung
Beim Thema Agentic AI und Sicherheit denken viele zuerst und oft sogar ausschließlich an Prompt Injections. Die sind aber nur eine von vielen Sicherheitsherausforderungen bei Agentic AI – und oft nicht einmal die dringendste. Agentic-AI-Systeme sind komplex und bestehen aus vielen einzelnen Bestandteilen. Aus Securitysicht erben diese Systeme damit die Sicherheitsanforderungen aller beteiligten Komponenten. Die folgende Abbildung zeigt die Schichten, die dieser Artikel näher betrachtet.
Die Systemschicht umfasst alle allgemeinen Supportkomponenten wie Bibliotheken, Compute- und Netzwerkressourcen. Die Datenschicht beinhaltet den Lang- und Kurzzeitspeicher, sowohl für die Nutzung durch Agenten als auch für die Protokollierung. Die Modelle selbst und ihre Trainingsdaten sind ebenfalls in dieser Schicht beheimatet. In der Agentenschicht interagieren die KI-Agenten untereinander und mit den verfügbaren Werkzeugen.
- Agentic-AI-Systeme bestehen aus komplexen Schichten, die jeweils eigene, teils bekannte und teils neue Sicherheitsrisiken mit sich bringen, darunter Infrastruktur-, Datenbank- und DevOps-Schwachstellen.
- Angriffe wie Data Poisoning, Prompt Injection, Tool Subversion und Infrastrukturlecks betreffen sowohl die Modelle selbst als auch deren Betriebsumgebung – oft auch über öffentliche Repositorys und APIs.
- Effektiver Schutz erfordert die Härtung und Isolierung aller Komponenten, sichere Schnittstellen, strenge Sitzungsverwaltung sowie präventive Design-Patterns gegen Prompt Injection und andere Agentic-spezifische Angriffe.
- Neben technischen Maßnahmen sind Governance, Verantwortlichkeiten und ein umfassendes Verständnis der Systeme im Einsatzkontext essenziell, um Risiken bei autonomen Agentensystemen effektiv zu steuern.
Die Orchestrationsschicht verwaltet Aktionen im Zusammenhang mit der Verarbeitung, wie die Aktivierung ausgewählter Agenten zur Erarbeitung von (Teil-)Ergebnissen. Alle für Benutzer, Administratoren und APIs von außen sichtbaren Schnittstellen ins Agentic-AI-System befinden sich auf der Interaktionsschicht. Zu den externen Einheiten gehören Bibliotheken von Drittanbietern, öffentliche Trainingsdatensätze, externe Tools und vieles mehr. Aus Sicht der Lieferkettensicherheit sind dies die ersten externen Einstiegspunkte.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Künstliche Intelligenz: Agentic AI aus Securitysicht – Angriffe und Verteidigung“.
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Freitag: Rekordstrafe für Amazon wegen Prime-Abos, App bezahlt für Abhörung
Seit Jahren drängt Amazon.com mit unschönen Methoden Prime-Abos auf und erschwert deren Kündigung. Jetzt setzt es eine US-Strafe von einem halben Tagesumsatz. Das beläuft sich auf eine Milliarde US-Dollar und ist das Ergebnis eines Vergleichs zwischen dem Unternehmen, zwei Amazon-Managern und der US-Handelsaufsicht. Derweil zahlt die Neon-App 15 bis 30 Cent pro Minute dafür, dass sie Telefongespräche von Nutzern der App mitschneidet. Die Aufnahmen sollen für KI-Training weiterverkauft werden. In den USA ist die App sowohl für iPhones als auch Android-Smartphones derzeit enorm erfolgreich, aber die Vertragsklauseln sind ein juristisches Minenfeld. Ebenfalls in den USA wirft die dortige Börsenaufsicht den Käufern der insolventen US-Elektronikkette RadioShack vor, ein millionenschweres Schneeballsystem betrieben zu haben. Sie hätten sich durch weitere Investitionen aufgrund falscher Versprechungen finanziert und sich dabei auch persönlich bereichert – die wichtigsten Meldungen im kurzen Überblick.
Amazon.com soll Millionen Verbrauchern in den USA durch verwirrende und irreführende Designs kostenpflichtige Prime-Abonnements untergeschoben haben. Gleichzeitig soll der Online-Händler die Kündigung von Prime-Abos absichtlich erschwert haben. Mit diesen Vorwürfen hat die US-Handelsaufsicht FTC (Federal Trade Commission) Amazon 2023 verklagt. Das Unternehmen sowie zwei verantwortliche Amazon-Manager akzeptieren jetzt einen Vergleich, in dessen Rahmen der Konzern eine Milliarde US-Dollar Strafe zahlt. Das entspricht größenordnungsmäßig der Hälfte des weltweit erzielten Konzernumsatzes an einem durchschnittlichen Tag. Zusätzlich muss Amazon 1,5 Milliarden US-Dollar an übervorteilte US-Kunden zurückzahlen: Amazon.com zahlt Rekordstrafe für untergeschobene Prime-Abos.
Freiwillig zahlt hingegen „Neon – Money Talks„, die auf iPhones in den USA derzeit viertmeistinstallierte Anwendung, noch vor Google und WhatsApp. In der Sparte Soziale Netzwerke liegt sie sogar auf Platz 2, nur geschlagen von Threads. Der Grund für den rasanten Aufstieg ist Geld. Neon zeichnet die mithilfe der App initiierten Telefongespräche auf und schüttet dafür 15 US-Cent pro Minute aus, maximal 30 US-Dollar pro Tag. Die Aufnahmen, so der Betreiber, würden dann für Trainings Künstlicher Intelligenzen weiterverkauft, bereinigt um personenbezogene Daten. Allerdings gibt es kein Versprechen, dass die Aufnahmen geheim gehalten oder ausschließlich für KI-Trainings genutzt werden: App (ver)kauft Telefonaufnahmen für KI-Training – Lass Dich für 15 Cent abhören!
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Gekauft wurde auch RadioShack, doch zwei E-Commerce-Unternehmer, die die US-Elektronikkette vor fünf Jahren aus der Insolvenz heraus erstanden haben, werden beschuldigt, ein sogenanntes Schneeballsystem betrieben zu haben. Die US-Börsenaufsichtsbehörde SEC wirft den Gründern des in Miami ansässigen Unternehmens Retail Ecommerce Ventures (REV), Alex Mehr und Tai Lopez, vor, Investoren um rund 112 Millionen US-Dollar betrogen zu haben. In der Klage heißt es, dass Mehr und Lopez zwischen 2020 und 2022 gegenüber Hunderten Investoren „wesentliche Falschangaben“ über die von ihnen erworbenen insolventen Unternehmen gemacht hätten. Zudem hätten sie etwa 16,1 Millionen US-Dollar an Investitionen für persönliche Zwecke abgezweigt, sagt die SEC: „RadioShack-Käufer betrieben ein Ponzi-Schema“.
Eine gute Nachricht gibt es für Windows-10-Nutzer: Der Konzern macht die „Extended Security Updates“ (ESU) ein Jahr lang für Privatnutzer im Europäischen Wirtschaftsraum (EU-Staaten und Island, Norwegen und Liechtenstein) bis zum 14. Oktober 2026 kostenfrei verfügbar. Das geht aus einem Schriftwechsel zwischen einer Verbraucherorganisation und Microsoft hervor. Microsoft hat das inzwischen bestätigt. Anders als etwa in den USA, wo das Update-Jahr 30 US-Dollar kosten soll, können Verbraucher in Europa die Sicherheitsupdates kostenfrei erhalten. Das sicherte Microsoft dem Verband Euroconsumers zu. Die Sicherheitsupdates bekommen allerdings nur Privatnutzer, die ihre Windows-10-Installation mit einem Microsoft-Konto verknüpft haben: Microsofts Windows-10-Sicherheitsupdates in Europa kostenlos.
Wer online einen Vertrag abschließt, etwa mit einem Energieversorger oder Telekommunikationsanbieter, erwartet in der Regel sofortigen Zugriff auf das Kundenportal. Dort sind schließlich alle Vertragsunterlagen, Rechnungen und persönliche Daten hinterlegt. Bleibt dieser Zugang gesperrt, stehen Verbraucher nicht rechtlos da. Ein systematisches Vorgehen hilft, den Anspruch auf Information und Transparenz über die eigenen Daten durchzusetzen. Dabei helfen klar formulierte Beschwerden, in denen Betroffene einschlägige Gesetze benennen und weitere Schritte ankündigen, etwa die Einbindung der Bundesnetzagentur. Wie Kunden genau vorgehen und auf welche Gesetze sie sich berufen sollten, besprechen wir in der aktuellen Folge des c’t-Verbraucherschutz-Podcasts Vorsicht Kunde: Kein Zugriff aufs Online-Kundenkonto.
Auch noch wichtig:
(fds)
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SEC: „RadioShack-Käufer betrieben ein Ponzi-Schema“
Zwei E-Commerce-Unternehmer, die vor fünf Jahren die US-Elektronikkette RadioShack aus der Insolvenz heraus gekauft haben, werden beschuldigt, ein sogenanntes Schneeballsystem betrieben zu haben. Die US-Börsenaufsichtsbehörde SEC wirft den Gründern des in Miami ansässigen Unternehmens Retail Ecommerce Ventures (REV), Alex Mehr und Tai Lopez, vor, Investoren um rund 112 Millionen US-Dollar betrogen zu haben. REV-Geschäftsführerin Maya Burkenroad, eine Cousine von Lopez, soll die beiden dabei unterstützt haben.
Die Holding Retail Ecommerce Ventures, die im Mittelpunkt der Vorwürfe steht, hat in den vergangenen Jahren immer wieder in Not geratene Einzelhandelsunternehmen wie Dress Barn, Linens ’n Things oder eben RadioShack aufgekauft, um sie anschließend in gewinnbringende, ausschließlich online tätige Marken umzuwandeln. REV übernahm RadioShack im Jahr 2020, drei Jahre nachdem das Traditionsunternehmen zum zweiten Mal insolvent gegangen war. Die Elektronikkette hatte erstmals 2015 Insolvenz angemeldet. In der Folge kam es zum Streit über den Weiterverkauf von Millionen Kundendaten aus RadioShacks Insolvenzmasse. Mehrere US-Bundesstaaten widersetzten sich.
Investitionen unter falschen Voraussetzungen
In der am Montag beim US-Bezirksgericht für den südlichen Bezirk Floridas eingereichten Klage der SEC (Az. 1:25-CV-24356) heißt es, dass Mehr und Lopez zwischen 2020 und 2022 gegenüber Hunderten Investoren „wesentliche Falschangaben“ über die von ihnen erworbenen insolventen Unternehmen gemacht hätten. Um potenzielle Anleger zu Investitionen in die von REV übernommenen Unternehmen zu bewegen, behaupteten sie beispielsweise, diese befänden sich „auf Erfolgskurs“ und hätten einen „starken Cashflow“. Zudem versicherten sie, dass für ein bestimmtes Unternehmen beschaffte Gelder ausschließlich in dieses Unternehmen investiert würden. Laut der Klage der SEC war dies jedoch nicht der Fall.
„Entgegen diesen Darstellungen erzielten zwar einige der REV-Einzelhandelsmarken Umsätze, jedoch erzielte keine von ihnen Gewinne. Um Zinsen, Dividenden und fällige Anleihezahlungen zu begleichen, griffen die Beklagten daher auf eine Kombination aus Darlehen externer Kreditgeber, Kreditvorauszahlungen für Händler, Gelder neuer und bestehender Investoren sowie Überweisungen anderer Portfoliounternehmen zurück, um ihren Verpflichtungen nachzukommen“, heißt es in der Klageschrift. „Mindestens 5,9 Millionen US-Dollar der an Investoren ausgeschütteten Renditen waren in Wirklichkeit Ponzi-ähnliche Zahlungen, die von anderen Investoren finanziert wurden.“
Insgesamt hat REV mehr als 230 Millionen US-Dollar von mindestens 660 Investoren eingesammelt. Die SEC behauptet, dass 112 Millionen US-Dollar durch betrügerische Wertpapieremissionen der acht REV-Einzelhandelsmarken erworben worden seien. Der Großteil der Gelder wurde demnach online über Soziale Netzwerke und die Website der Retail Ecommerce Ventures eingesammelt. Etwa 16,1 Millionen US-Dollar an Investitionen sollen von Mehr und Lopez für persönliche Zwecke abgezweigt worden sein, so ein weiterer Vorwurf der SEC.
(akn)
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