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Künstliche Intelligenz

Effiziente Perowskit-Solarzellen ersetzen Wegwerf-Batterien in Indoor-Geräten


Ein Forschungsteam des University College London (UCL) hat in Kooperation mit chinesischen und Schweizer Wissenschaftlern eine Solarzelle auf Perowskit-Basis für Innenräume entwickelt, die bis zu sechsmal effektiver arbeitet als bisherige Indoor-Solarzellen. Vorhandenes Kunstlicht in Innenräumen könnte genutzt werden, um damit etwa Fernbedienungen, Rauchmelder und Sensoren mit Energie zu versorgen, sodass diese keine Wegwerf-Batterien mehr benötigen.

Aktuelle Innenraum-Solarzellen vereinen derzeit noch viele negative Eigenschaften. So sind sie vor allem teuer und ineffizient. Das macht sie untauglich für die Massenanwendung. Dabei gibt es genügend Anwendungsbereiche, um ohnehin anfallendes Kunstlicht dafür zu nutzen, über Solarzellen kleinere Elektronikgeräte mit Strom zu versorgen. Das Problem der massenhaft anfallenden Wegwerf-Batterien in privaten Haushalten, Büros und Produktionsanlagen könnte so gelöst werden.

Das Forschungsteam nutzt Perowskit als Ausgangsmaterial für ihre Solarzellen. Perowskit ist ein recht häufig zu findendes Mineral und entsprechend preisgünstig. Bei Solaranlagen für den Außenbereich hat es sich bereits als vielversprechend erwiesen, solange es keine strukturellen Defekte aufweist. Im Vergleich zu herkömmlicherweise für Solarzellen verwendetes Silizium kann das Mineral so gezüchtet werden, dass es bestimmte Wellenlängen des Lichts absorbiert. Dadurch ist es für den Einsatz in Räumen mit weniger Licht besser geeignet als Silizium-basierte Solarzellen.

Das Problem bei Perowskit-Solarzellen ist jedoch, dass das Material in seiner Kristallstruktur kleine Defekte, Traps genannt, aufweisen kann, die den Fluss der Elektroden behindern können. Die Forscher fanden jedoch eine Lösung dafür, wie sie in der Studie „Enhancing Indoor Photovoltaic Efficiency to 37.6% Through Triple Passivation Reassembly and n-Type to p-Type Modulation in Wide Bandgap Perovskites“ schreiben, die in Advanced Functional Materials erschienen ist.

Sie fügten beim Züchten der Perowskit-Kristalle Rubidiumchlorid hinzu. Damit konnte ein gleichmäßigeres Wachstum der Kristalle erzielt und die Anzahl der Traps verringert werden. Doch das reichte den Wissenschaftlern nicht aus. Zur Stabilisierung der Ionen des Materials und zur Verhinderung deren Aufspaltung fügten sie zwei organische Ammoniumsalze hinzu: N, N-Dimethyloctylammoniumiodid (DMOAI) und Phenethylammoniumchlorid (PEACl). Beide sorgen dafür, dass die Effizienz weniger beeinträchtigt wird.

Mit den modifizierten Perowskit-Material erstellten die Forscher Indoor-Solarzellen, die in der Lage sind, 37,6 Prozent des Lichts bei rund 1000 Lux in hellen Räumen in Strom umzuwandeln. Nach Angaben der Forscher gelinge dies sechsmal besser als bei den derzeit besten kommerziell erhältlichen Indoor-Solarzellen.

Die Forscher ließen ihre Perowskit-Zellen verschiedene Stresstests durchlaufen. Nach 100 Tagen wiesen die Zellen noch 92 Prozent ihrer Leistung auf, bei herkömmlichen Perowskit-Zellen sind es lediglich 76 Prozent. Die Wissenschaftler errechneten daraus eine potenzielle Nutzungsdauer in kleinen Elektronikgeräten. Bis zu fünf Jahre lang könnten die Solarzellen solche Geräte mit Energie versorgen.

Die Forscher sind von ihren modifizierten Perowskit-Solarzellen für die Nutzung in Innenräumen überzeugt. Es laufen bereits Gespräche mit möglichen industriellen Partnern, um eine kommerzielle Nutzung und eine Massenproduktion zu ermöglichen.


(olb)



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Add-on in Alu: Zwei Thunderbolt-5-SSDs für Mac Studio und Mac mini M4


Der chinesische IT-Hersteller Beelink ist vor allem für seine Produktion von PC-basierten Mac-mini-Klonen bekannt. Das Unternehmen nutzt diese erworbene Kompetenz aber auch dazu, Zubehörprodukte für Apple-Nutzer herzustellen. Dazu gehören nun zwei neue SSD-basierte Produkte, die den Speicherplatz von Mac mini M4 und Mac Studio M4 Max und M3 Ultra deutlich erweitern können.

Das Beelink Mate mini ist eine Kombination aus Dock und SSD-Gehäuse. Das System ist (beim Mac mini M4 Pro) mit bis zu 80 Gbps über Thunderbolt 5 ansteuerbar und beinhaltet zwei Slots für M.2-SSDs (2280) samt PCIe-Anbindung (bis 5.0). Somit können bis zu 16 TByte eingebaut werden. Das Dock kommt mit 2,5-Gbps-Ethernet, Audioanschluss (3,5 mm), SD-4.0-Kartenleser und USB-A-3.0-Ports.

Der Preis liegt bei 139 US-Dollar (Direktkauf plus Versand). Ein zweites Modell des Beelink Mate mini kommt mit nur einem SSD-Slot, soll dafür aber „geschwindigkeitsorientiert“ sein und einen höheren Durchsatz bieten. Der Preis ist der gleiche. Das Gerät lässt sich sowohl über als auch unter dem Mac mini M4 betreiben, Luft kommt in beiden Fällen durch. Ein zusätzlicher USB-C-PowerDelivery-Anschluss kann zur Stromversorgung energiehungriger SSDs verwendet werden.

Das Beelink Mate Studio ist eine Variante des Systems für Apples kleinen Profi-Desktop Mac Studio mit M4 Ultra oder M3 Max. Zum Preis von 129 Dollar (plus Versand) gibt es hier allerdings keine zusätzlichen Ports, sondern allein die Speichererweiterung über zwei SSD-Slots. Auch hier werden M.2-Module unterstützt und bis zu 16 TByte sind drin. Auch hier gibt es einen zusätzlichen Port für eine Stromversorgung (wenn mehr als 15 Watt verlangt werden, gilt das als sinnvoll).


Zwei SSD-Slots im Beelink Mate Studio

Zwei SSD-Slots im Beelink Mate Studio

Zwei SSD-Slots im Beelink Mate Studio: Aktuell sind damit 16 TByte drin.

(Bild: Beeklink)

Beide Beelink-Erweiterungen können aktuell vorbestellt werden, die Lieferung dauert allerdings noch einige Monate. Das verwendete Alu soll eine ähnliche Qualität haben wie das Original, ästhetisch fällt die Hardware also nicht aus einem Apple-Setup heraus. Die M.2-Module muss man sich zusätzlich kaufen, wobei Beelink beim Mate mini auch Komplettpakete mit Crucial-SSDs anbieten.


(bsc)



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Warten auf neue AirTags: Was die neuen können sollen – aktuelle verbilligt


Gut viereinhalb Jahre nach der Vorstellung der AirTags, Apples sehr populärer Bluetooth- und Ultra-Wideband-Tracker, steht endlich das Release einer zweiten Version an. Davon geht zumindest die Gerüchteküche aus. Denkbar ist, dass Apple die neuen Geräte bereits Anfang September zusammen mit neuen iPhone-17-Modellen präsentiert. Dafür spricht unter anderem, dass große Händler die Tracker zwischenzeitlich deutlich verbilligt hatten. Zudem gibt es Codeleaks in iOS 18.6 und weitere Hinweise.

So verkauften sowohl Amazon Deutschland als auch die Elektronikfachmärkte Saturn und MediaMarkt der Ceconomy-Gruppe das Viererpack AirTags bis zum Wochenende für 89 Euro, also 22,25 Euro das Stück. Zwar ist die Kampagne inzwischen abgelaufen und Ceconomy auf den Preis von 107,99 Euro und Amazon auf den Preis von 94 Euro zurückgegangen. Doch eine gleichzeitige Aktion zweier so großer Händler spricht für eine Form von Abverkauf.

Tatsächlich gibt es den Schnäppchenpreis bei einzelnen kleineren Resellern noch, wie der heise-Preisvergleich (ab 88,83 €) zeigt. Apples Originalpreis liegt hingegen weiterhin bei 129 Euro für das Viererpack. Einziger Vorteil beim Kauf beim Hersteller: Dort bekommt man kostenlos eine Gravur dazu, mit der man die AirTags dann leichter unterscheiden kann. Der Handel bietet diese leider nicht an.

Bereits im Juni zeigte sich in einer Beta von iOS 18.6, dass Apple neue AirTags plant. Enthaltener Code besagt, dass das Betriebssystem bereits kompatibel zu dem noch unveröffentlichten Modell ist. Lobenswert: Offenbar plant Apple keinen Zwang zum Upgrade auf iOS 26, um die neuen Tracker verwenden zu können.

Bei den AirTags 2 wird unter anderem eine längere Batterielaufzeit mit früheren Warnungen, eine erhöhte Verbindungsstabilität zum „Wo ist?“-Netzwerk samt UWB-Chip der zweiten Generation mit Präzisionssuche ab 60 Meter (statt 15) sowie Verbesserungen bei Datenschutz und Sicherheit erwartet. Letzteres ist für Menschen, die die Tracker als Diebstahlschutz verwenden, nicht unbedingt gut. So sollen die Geräte „tamper-resistant“ sein, also beispielsweise erkennen, dass der Lautsprecher deaktiviert wurde. Ob die AirTags 2 wiederaufladbar sein werden oder weiter Knopfzellen nutzen, ist ebenso unklar wie der vorgesehene Preis. Der könnte bei 35 Euro pro Stück liegen.


(bsc)



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Altersverifizierung für Wikipedia? Beschwerde in Großbritannien abgewiesen


Das oberste Gericht in Großbritannien hat einen Antrag der Wikimedia Foundation gegen Teile des neuen Online Safety Acts abgelehnt. Die Vorgaben könnten nach Überzeugung der Organisation dafür sorgen, dass die Reichweite der beliebten Onlineenzyklopädie massiv eingeschränkt und zentrale Funktionen abgeschaltet werden müssen. Dem folgte der zuständige Richter am High Court nicht. Er stellte aber klar, dass die Regierung „kein grünes Licht“ dafür habe, die neuen Regeln in einer Art umzusetzen, die den Betrieb der Wikipedia signifikant behindern. Noch sei es jedoch verfrüht, darüber zu urteilen. Obendrein habe bislang keine der Konfliktparteien eine Überprüfung beantragt, ob diese strikten Vorgaben für Wikipedia überhaupt gelten.

Hintergrund des Rechtsstreits sind Vorgaben des Online Safety Acts, der vor allem Kinder und Jugendliche besser im Internet schützen soll. Dafür werden Onlineportalen Kategorien zugeordnet, die mit unterschiedlich strikten Vorgaben verbunden sind. Die Wikimedia Foundation ist überzeugt, dass die Wikipedia anhand des Gesetzestexts in die Kategorie 1 eingestuft werden müsste, das ist die höchste mit den schärfsten Vorgaben. In dem Fall müsste der Betrieb der Onlineenzyklopädie aber fundamental geändert werden, behauptet die Organisation. So müsste die Zahl der Besucher und Besucherinnen der Wikipedia um etwa drei Viertel verringert werden. Zudem müssten zentrale Funktionen deaktiviert werden, etwa weil Inhalte von verifizierten und von anonymen Usern nicht getrennt werden können.

Solange der Wikipedia aber noch keine Kategorie zugeordnet wurde, könne ein Gericht auch nicht darüber urteilen, ob diese Einteilung gerechtfertigt ist, erklärte nun der High Court. Sollte die zuständige Medienaufsicht Ofcom entscheiden, dass Wikipedia nicht zur höchsten Kategorie gehört, „dann wird es keine weiteren Probleme geben“. Andernfalls stehe der Wikimedia Foundation der Weg zu einer rechtlichen Überprüfung offen. Sollte eine Einstufung der Wikipedia auf Basis des Online Safety Acts zur Folge haben, dass die Wikipedia nicht mehr weiter betrieben werden könne, könnte die Regierung verpflichtet sein, eine Ergänzung des Gesetzes oder eine Ausnahmeregelung zu prüfen. Soweit sei es aber bislang nicht.

Der Online Safety Act sorgt seit Wochen für Aufregung in Großbritannien. Das Gesetz verpflichtet Plattformen mit benutzergenerierten Inhalten zur Verifizierung des Alters der Besuchenden, ganz unterschiedliche soziale Netzwerke haben deshalb bereits eine Altersverifizierung angekündigt. Social Media ist auch das eigentliche Ziel der Gesetzgebung; Wikipedia könnte gewissermaßen versehentlich ins Fadenkreuz gelangt sein. „Die Wikipedia ist aufgrund seiner Größe und der dort von Nutzern erstellten Inhalte in den Geltungsbereich der strengeren Vorschriften geraten, obwohl die Verantwortlichen (überzeugend) argumentiert haben, dass sie sich von anderen User-Zu-User-Plattformen unterscheiden“, zitiert die BBC die Datenschutzexpertin Mona Schroedel.


(mho)



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