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Gericht: Gastwirt muss sich bei Bewertungen auch mal abservieren lassen


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Über Geschmack zu streiten, bringt auch vor Gericht nicht immer Erfolg. Dies musste die Inhaberin eines Berliner Restaurants jetzt herausfinden. Die Gastronomin wollte gegen eine schlechte Bewertung auf einer Online-Plattform vorgehen. Ein Gast hatte unter anderem geschrieben, das Essen sei „gar nicht meins“ und das „Salz-Pfeffer-Verhältnis“ habe überhaupt nicht gepasst. Die Erzürnte wollte das Portal, auf der diese Einschätzung eines Dritten zusammen mit wenig Punkten in Form von Sternen erschien, gerichtlich zum Löschen dieser empfundenen Schmach zwingen.

Das Landgericht Berlin II wies den Antrag der Restaurantbetreiberin mit Beschluss vom 7. August zurück und lehnte es ab, die geforderte einstweilige Verfügung zu erlassen (Az.: 27 O 262/25 eV). Es geht laut einem Bericht der Neue Juristische Wochenschrift (NJW) etwa davon aus, dass die negative Bewertung das Persönlichkeitsrecht der Restaurantbetreiberin nicht wesentlich verletzt. Die Richter sagten demnach, dass das Einstufen von Restaurants online mittlerweile ein „Alltagsphänomen“ sei und die meisten „Kritiken“ dieser Art auf dem persönlichen Geschmack basierten.

Das Gericht betont der NJW zufolge, dass eine Sterne-Bewertung im Internet eher eine subjektive Meinung ist und keine nachprüfbare Tatsachenbehauptung. Das Sprichwort „Über Geschmack lässt sich nicht streiten“ gelte hier also. Vernünftige Nutzer wüssten, dass eine solche inhaltliche Bewertung lediglich eine persönliche Empfindung wiedergebe und nicht bedeute, dass das Essen objektiv schlecht war.

Die Richter fühlten sich für diesen Fall auch gar nicht zuständig. Die Gastronomin hatte den Streitwert mit 5000 Euro angegeben. Diese Summe stufte das Landgericht als nicht nachvollziehbar ein. Seiner Ansicht nach müssen bei solchen Vorgängen konkrete wirtschaftliche Nachteile nachgewiesen werden, was hier offenbar nicht möglich gewesen sei. Bei einem geringeren Streitwert sei das Amtsgericht zuständig, sodass der Antrag auch aus diesem Grund keine Berechtigung habe.

Weiter monierte die zuständige Kammer, dass sich die Antragstellerin nicht an die korrekten Abläufe gehalten habe. Um eine Löschung zu erreichen, hätte sie laut dem Beschluss das offizielle Meldeverfahren der Plattform nutzen müssen, das im Rahmen des Digital Services Act (DSA) der EU vorgeschrieben ist. Der Hinweis auf das Verfahren im Impressum oder in einem Drei-Punkte-Menü in unmittelbarer Nähe zur Bewertung genüge dabei den Anforderungen an Benutzerfreundlichkeit und Zugänglichkeit nach dem Plattformgesetz. Die Restaurantchefin hatte aber nur eine einfache, formlose Nachricht geschickt. Solange die Plattform die Beschwerde nicht über den offiziellen Weg erhalten und so davon Kenntnis erlangt hat, kann sie dem Gericht zufolge auch nicht haftbar gemacht werden.


(mki)



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VR Girocard ohne Apple Pay auf dem iPhone: Volksbanken brauchen länger


Die Volksbanken und Raiffeisenbanken benötigen mehr Zeit, um ihre Girocard fit für iPhone-Zahlungen zu machen. Ursprünglich war geplant, ab dem 5. September eine entsprechende Zahlungsfunktion in die VR-Banking-App für iOS zu integrieren – ein Novum in Deutschland, weil das außerhalb von Apple Pay funktionieren soll. Daraus wird vorerst jedoch nichts: Der Marktstart müsse „noch etwas verschoben“ werden, wie der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) in der vergangenen Woche auf Linkedin mitteilte, ohne einen neuen Zeitrahmen zu nennen. Offenbar gibt es noch Qualitätsprobleme. Die Entwicklung sei zwar „weit fortgeschritten, aber noch nicht abgeschlossen“, heißt es bei den Genossenschaftsbanken.

Der BVR trommelt seit Längerem für eine „unabhängige Bezahllösung“. Gemeint ist unabhängig vom Plattformbetreiber, wie in diesem Fall Apple. Auf iPhones führte für kontaktlose Zahlungen an der Ladenkasse lange kein Weg an Apple Pay respektive dem Apple Wallet vorbei. Erst nach einem EU-Wettbewerbsverfahren und in Hinblick auf den Digital Markets Act sah sich der Hersteller zur Öffnung der NFC-Schnittstelle in iOS gezwungen.

Seit mehreren Monaten dürfen deshalb im Europäischen Wirtschaftsraum andere Apps als Standard-Wallets auf dem iPhone agieren und kontaktlose Zahlungen ermöglichen. Die Standard-Wallet erhält alle Vorzüge für bequeme Bezahlvorgänge, die bislang ebenfalls Apple Pay vorbehalten waren, darunter die automatische Aktivierung bei Annäherung an NFC-Kassenterminals. In Deutschland sind bislang mit PayPal und Curve aber nur zwei Anbieter mit eigenen NFC-fähigen Wallets gestartet.

All diese mobilen Zahlungen setzen zur Abwicklung gewöhnlich auf Kredit- und Debitkarten. Nur wenige Banken haben die Girocard bislang in Apple Pay integriert, darunter die Sparkassen und die Commerzbank. Nutzer, die nur Kreditkarten oder etwa eine Mastercard-Debitkarte in ihr Apple Wallet integriert haben, können an manchen Kassenterminals nicht zahlen – falls dort nur die immer noch gerne fälschlich als EC-Karte bezeichnete Girocard akzeptiert wird.

Ob die Volksbanken neben der Girocard auch ihre Kredit- und anderen Debitkarten in die VR-Banking-App für iOS integrieren, ließ der Verband im Frühjahr noch offen. Ein Komplettrückzug aus Apple Pay scheint derweil nicht geplant zu sein: Volks- und Raiffeisenbanken stehe weiterhin offen, eine virtuelle Mastercard für Apple Pay anzubieten, hieß es im April.


(lbe)



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iPhone 17 Pro: Einstiegsmodell künftig angeblich mit 256 GB Speicher


Die Qual der Wahl bei der Speicherausstattung könnte bei Apples nächster Generation des iPhones etwas geringer werden. Angeblich will der Smartphonehersteller beim iPhone 17 Pro auf die Einstiegsgröße von 128 GB verzichten. Leider hat diese Änderung ihren Preis: Die iPhones sollen gleichzeitig teurer werden, berichten verschiedene Leaker unter Berufung auf ungenannte Quellen.

Das Smartphone soll künftig bei 1049 US-Dollar für die Basiskonfiguration mit 256 GB Speicher starten – 50 Dollar mehr als das aktuelle iPhone 16 Pro mit 128 GB kostet. In Deutschland beginnen die Preise bei 1199 Euro.

Wie neue Leaks aus China bestätigen, will Apple beim iPhone 17 Pro angeblich die Einstiegsvariante mit 128 GB Speicher ersatzlos streichen. Kunden haben dann nur noch die Wahl zwischen 256 GB, 512 GB oder 1 TB – statt bisher vier verschiedenen Speicheroptionen künftig nur noch drei.

Der chinesische Leaker „Instant Digital“ auf Weibo konkretisiert damit frühere Gerüchte, die bereits eine Preiserhöhung für die Pro-Modelle um 50 Dollar vorhergesagt hatten. Die Speicherkonfigurationen waren jedoch bis dato unklar geblieben.

Das Vorgehen ist nicht neu für Apple: Bereits 2023 hatte der Hersteller beim iPhone 15 Pro Max den Einstiegspreis von 1.099 auf 1.199 Dollar angehoben und gleichzeitig 256 GB zur neuen Basisausstattung gemacht. Nun scheint Apple diese Taktik zwei Jahre später auch beim iPhone 17 Pro anzuwenden.

Nach aktuellen Informationen soll sich die Preisstruktur der gesamten iPhone-17-Serie wie folgt gestalten:

  • iPhone 17: 799 Dollar (128 GB) – unverändert zum Vorjahr
  • iPhone 17 Air: 949 Dollar (128 GB) – ersetzt das iPhone Plus
  • iPhone 17 Pro: 1.049 Dollar (256 GB) – 50 Dollar Aufschlag
  • iPhone 17 Pro Max: 1.249 Dollar (256 GB) – 50 Dollar Aufschlag

Die offizielle Vorstellung der iPhone-17-Serie wird für September 2025 erwartet. Bis dahin bleiben die genannten Spezifikationen und Preise Spekulation.


(mki)



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FFmpeg 8.0 integriert Whisper: Lokale Audio-Transkription ohne Cloud


FFmpeg, das weitverbreitete Multimedia-Framework, integriert Whisper: Mit der neuen Funktion können Nutzer ihre Audioinhalte direkt innerhalb von FFmpeg automatisch transkribieren. Das auf maschinellem Lernen basierende Spracherkennungssystem stammt von OpenAI. Die Neuerung ist Teil von FFmpeg 8.0, das in den kommenden Wochen freigegeben werden soll.

Der neue Whisper-Filter in FFmpeg arbeitet lokal, überträgt also keine Inhalte in die Cloud. Voraussetzung ist die whisper.cpp-Library, anschließend aktiviert ein --enable-whisper das Feature. Standardmäßig erkennt die Software die Sprache automatisch, Whisper kann Audioaufzeichnungen in über 90 Sprachen transkribieren. Im Zweifel lässt sich aber eine Sprache vorgeben; dasselbe gilt für den Einsatz einer GPU, der im Default aktiviert ist.

Auf Wunsch kann der neue Filter auch SRT-Dateien für Videos erstellen oder für Live-Übertragungen den Ton transkribieren. Ferner lassen sich die per Whisper übertragenen Informationen in FFmpeg weiterverwenden oder in einem automatisierten Workflow an andere Anwendungen weiterreichen. Bislang mussten Nutzer und Entwickler für solche Funktionen auf mehrere Tools zurückgreifen, was die Integration erschwerte.

FFmpeg erscheint als Open-Source-Software; dasselbe gilt für Whisper. Ein erster Einblick in die Integration findet sich hier.


(fo)



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