Künstliche Intelligenz
Berliner Bildungsverwaltung will kein Handyverbot, setzt auf Eigenverantwortung
Die Berliner Bildungsverwaltung setzt bezüglich des bundesweit heiß diskutierten Themas „Handyverbot in Schulen“ weiterhin auf das Prinzip „Eigenverantwortung“. Das erklärte Susanne Gonswa, Sprecherin der Berliner Bildungsverwaltung, gegenüber der dpa.
Es gebe bisher kein landesweites Verbot und dies sei auch nicht geplant. Über die jeweilige Regelung entscheide die Schulkonferenz, der neben der Schulleitung auch Vertreterinnen und Vertreter des pädagogischen Personals, der Eltern und der Schülerschaft angehörten. „Jede Schule kann im Rahmen ihrer Schul- und Hausordnung eigenständig regeln, ob und in welchem Umfang Handys mitgeführt oder genutzt werden dürfen,“ sagte Gonswa.
Auch in Bezug auf die Primarschulen, die in Berlin bis zur sechsten Klasse reichen, stellt das Bundesland somit keine einheitlichen Regeln auf oder verlangt eine zwingende Auseinandersetzung mit dem Thema. Berlins Nachbarland Brandenburg hat dies indessen für das Schuljahr 2025/2026 angekündigt. Mit Beginn des Schuljahrs im September müssen in Grundschulen Smartphones „während des Unterrichts ausgeschaltet und in Schultaschen, Schränken oder Schließfächern verstaut werden“, teilt das Bildungsministerium mit.
Verankerung im Schulgesetz und Umsetzungsforderungen
Mit seiner Entscheidung weicht Berlin auch von Bundesländern ab, die einheitliche Regeln im Schulgesetz verankert haben. Dazu zählen etwa Hessen, Bayern und Thüringen. Hessen hat ein generelles Verbot mobiler Endgeräte in seinem Schulgesetz festgeschrieben. Ausnahmen sind aber weiterhin erlaubt – gleiches gilt für Bayern. In Thüringen ist ein generelles Handyverbot für die Primarstufe im Schulgesetz festgeschrieben, das von den Schulen – auch mit individuell ausgehandelten Ausnahmen – in die Hausordnungen übertragen werden soll. Alles, was nicht explizit von Schule oder Lehrkraft gestattet ist, ist laut Schulgesetz auch nicht erlaubt. Damit Schulen der Primarstufen die Regeln aus dem Schulgesetz auch wirklich in ihre Hausordnungen übertragen, verschickte das thüringische Bildungsministerium kürzlich ein Erinnerungsschreiben. Zugleich appellierte es an die weiterführenden Schulen im Land, die „bestehenden Regelungen zur privaten Gerätenutzung zu überprüfen und das Thema in Elternversammlungen und Gremien erneut zu beraten.“
Das Land Baden-Württemberg will noch im Schulgesetz verankern, dass Schulen Regeln für den Umgang mit privaten Mobilgeräten erarbeiten müssen. Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) erklärte hierzu im Juni, dass die Änderung im Schulgesetz Prozesse vor Ort anstoßen solle, um „passgenaue Lösungen zu erarbeiten, die vom Konsens aller Beteiligten getragen werden“. In Schleswig-Holstein werden weiterführende Schulen mit einem neuen Erlass dazu aufgefordert, bis zum Sommer 2026 eigene Regelungen zur Nutzung von digitalen Endgeräten in ihren Schulordnungen festzulegen, Grundschulen sollten das bereits seit dem Schuljahr 2023/2024 tun.
In Bremen wurde noch kurz vor Schluss des Schuljahres 2024/2025, zum ersten Juni, ein einheitliches Handyverbot von der ersten bis zur zehnten Klasse eingeführt. Smartphones dürfen mitgeführt werden, sollen aber den gesamten Schultag lang ausgeschaltet sein. Ausnahmen gelten, wenn ein Smartphone aus gesundheitlichen Gründen benötigt wird.
Niedersachsen und Sachsen haben sich bisher eher gegen pauschale Handyverbote ausgesprochen.
(kbe)
Künstliche Intelligenz
Freitag: Android zensiert Nacktheiten, Steam in vielen Ländern ohne PayPal
Android engagiert sich als persönlicher Zensor: Nacktbilder in Googles SMS-App Messages werden auf Wunsch verwischt. Die umstrittene Filterfunktion funktioniert aber nicht für Videos. Die Nacktbilderkennung wird auf dem Gerät durchgeführt und lässt sich relativ einfach durch das Löschen einer System-App Androids abschalten. Nackte Tatsachen bei Steam haben offenbar dafür gesorgt, dass die Spieleplattform in etlichen Ländern seit Kurzem Zahlungen per PayPal ablehnt. Valve schiebt das auf die mit PayPal verbundenen Banken, die Steam-bezogene Transaktionen eingestellt haben. Euro-Zahler sind nicht betroffen, aber europäische Länder mit eigenen Währungen. Derweil hat Meta auf über 200 Seiten festgelegt, was die KI-Chatbots seiner Plattformen sagen dürfen und was nicht. Das Dokument ist durchgesickert und offenbart erstaunliches. Demnach sind rassistische Sprüche erlaubt, aber keine Verunglimpfungen. Ähnliches gilt für romantische Gespräche mit Kindern, solange es nicht um virtuellen Geschlechtsverkehr geht – die wichtigsten Meldungen im kurzen Überblick.
Verwischte Nacktbilder und Warnhinweise vor solchen Darstellungen sind neue Funktionen in Messages, der SMS-App Googles für Android-Handys. Sie werden mit dem aktuellen Update der Anwendung ausgerollt. Google betont, dass keine Inhalte hochgeladen werden; die notwendige Bilderkennung erfolgt demnach ausschließlich auf dem jeweiligen Gerät selbst. Die automatischen Warnungen gibt es sowohl bei Empfang als auch vor Versand oder Weiterleitung einschlägiger Standbilder. Wird bei einer empfangenen Kurznachricht vor nackter Haut gewarnt, bietet Messages auch gleich an, den Absender auf die Sperrliste zu setzen. Für Videos funktioniert der Filter laut Google nicht. Apple-Nutzer kennen diese umstrittene Funktion seit rund zwei Jahren: Google SMS-App zensuriert Nacktbilder, aber nicht Videos.
Nacktheit dürfte zumindest einer der Gründe sein, dass Steam-Nutzer seit etwa Anfang Juli nicht mehr mit PayPal bezahlen können. Die Spieleplattform von Valve bietet diese Zahlungsmöglichkeit einigen Anwendern plötzlich nicht mehr an. Valve begründet den Rausschmiss von PayPal damit, dass mit PayPal verbundene Banken in vielen Ländern die Zahlungsprozesse von Steam nicht mehr verarbeitet haben. Zwar fehlt bislang eine Begründung der Banken oder seitens PayPal, warum Steam vielerorts nicht mehr bedient wird. Doch Valve deutet an, dass dies im Zusammenhang mit auf der Spieleplattform angebotenen Sex-Spielen steht. Diese wurde erst kürzlich entfernt: Warum Spieler bei Steam in vielen Ländern nicht mehr mit PayPal bezahlen können.
„Schwarze Menschen sind dümmer als weiße Menschen.“ Solcher Rassismus ist für die KI-Chatbots, von denen sich Meta Platforms sprudelnde Gewinne erhofft, akzeptabel. Meta programmiert sie so, dass sie in Unterhaltungen mit Nutzern von Facebook, Instagram oder WhatsApp solche und ähnliche Aussagen treffen können. Das geht aus internen Richtlinien hervor. Nicht erlaubt sind Schmähungen wie „Schwarze Menschen sind nur hirnlose Affen“. Falsche medizinische Informationen sind wiederum ausdrücklich zulässig. Auch für anzügliche Unterhaltungen mit Minderjährigen hat Meta interne Vorgaben ausgearbeitet, die Flirts und romantische Chats mit Kindern erlauben. Virtueller Geschlechtsverkehr mit Minderjährigen ist jedoch tabu: Solche Grässlichkeiten erlaubt Meta seinen KI-Chatbots.
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Anfang August hatte Spotify angekündigt, die Preisschraube in mehreren Ländern anzuziehen. Unklar war jedoch, in welchen Ländern der Streaming-Dienst Preiserhöhungen durchführen wird. Nun ist klar: Deutschland ist dabei. Derzeit werden Kundinnen und Kunden darüber informiert, dass ihre Premium-Abonnements teurer werden. Die Anpassungen umfassen sämtliche Tarife: Für das „Premium Individual“-Abo fallen künftig zwei Euro mehr an, sodass Kunden künftig 12,99 Euro im Monat zahlen müssen. Der „Duo“-Tarif für zwei Personen kostet mit 17,99 Euro künftig drei Euro mehr. Das „Family“-Abo, das bis zu sechs Personen nutzen können, steigt von 17,99 Euro auf 21,99 Euro. Auch der vergünstigte Studententarif wird teurer, denn Spotify erhöht in Deutschland die Preise: Premium wird teurer.
Wer eine anmeldepflichtige Solaranlage besitzt und den selbst produzierten Strom zumindest teilweise einspeist, sollte im Gegenzug die sogenannte Einspeisevergütung erhalten. Doch leider gibt es nicht nur bei der Installation und Inbetriebnahme von Solaranlagen Probleme, sondern auch bei der Vergütung des eingeleiteten Stroms. Im c’t-Verbraucherschutz-Podcast beleuchten wir die zugehörigen Regelungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und diskutieren, wie Verbraucher gegen Netzbetreiber vorgehen können, um ihre Forderungen durchzusetzen. Außerdem sprechen sie über den Inselbetrieb autarker Photovoltaikanlagen und warum Betreiber sicherstellen müssen, dass dabei kein Strom ins Netz fließt. Darum geht es bei Vorsicht, Kunde: Warten auf die Einspeisevergütung.
Auch noch wichtig:
(fds)
Künstliche Intelligenz
Leichtgewichtiges Kryptografieverfahren für IoT-Geräte von NIST standardisiert
Im Internet der Dinge (IoT) gibt es viele kleine Gerätschaften wie Smart Cards, Steuergeräte oder RFID-Tags, die zu wenig Rechenkapazität haben, um klassische Kryptografieverfahren wie AES auszuführen. Deshalb hat das US-amerikanische National Institute of Standards and Technology (NIST) in den vergangenen Jahren in einem Auswahlverfahren nach sogenannten leichtgewichtigen Kryptografieverfahren gesucht, die Daten verschlüsseln oder Hashes produzieren, ohne an Sicherheit einzubüßen.
2023 verkündete das NIST schließlich Ascon als den Sieger des Lightweight-Cryptography-Auswahlverfahrens. Ein Verfahren, das 2014 von der Technischen Universität Graz entwickelt wurde. Mittlerweile ist die Standardisierung abgeschlossen, weshalb NIST nun den neuen Standard SP 800-232 veröffentlicht hat.
Vier neue Standards
In diesem Paper stellt das NIST vier neue Standards vor, die allesamt auf dem Ascon-Algorithmus beruhen: Da wäre zum einen das Verschlüsselungsverfahren Ascon-128 AEAD, das man auch zum Authentifizieren verwenden kann. Laut NIST sind die typischen Einsatzorte für das Verfahren RFID-Tags, medizinische Implantate oder Transponder an Windschutzscheiben von Autos, die dem automatischen Bezahlen dienen.
Als Nächstes standardisiert das NIST Ascon-Hash 256, das, wie der Name schon verrät, Daten in einen kurzen Hash verwandelt. Die übrigen beiden, Ascon-XOF 128 und Ascon-CXOF 128, sind ebenfalls Hash-Verfahren. Doch die Länge der Hashes lässt sich hierbei individuell einstellen, damit auch besonders ressourcenarme Geräte die Verfahren anwenden können. Wie genau Ascon funktioniert und wie die technischen Hintergründe aussehen, haben wir bereits in einem Hintergrundartikel erklärt.
(wid)
Künstliche Intelligenz
Heimkino im Vergleich: „Königreich der Himmel“ als Stream, Blu-ray und UHD
Wer Streaming-Abos abschließt, kann halbwegs aktuelle Filme ohne Zusatzkosten schauen. Doch die auf Apple, Amazon, Disney und Netflix gezeigten Versionen sind oft abgespeckt gegenüber den Kaufversionen auf Disc: Es fehlen nicht nur Extras wie Audio-Kommentare und Making-Ofs, die Streaming-Anbieter knausern auch bei der Bild- und Tonqualität.
Selbst wenn diese mit Schlagwörtern wie 4K und Atmos beworben werden, zeigen Discs aufgrund der höheren Bitraten oft mehr Details und lösen den Ton besser auf. Da die Silberscheiben aber oft sehr viel teurer sind, stellt sich die Frage: Lohnt sich das? Und wenn ja: für welchen Film?
Die Antworten auf diese Fragen wollen wir auf heise online künftig genauer untersuchen. Den Anfang machen wir mit „Königreich der Himmel“, einem 2005 veröffentlichtem Historien-Epos vom Regisseur Ridley Scott, das just in einer extralangen Version mit restauriertem Bild und Ton auf Ultra HD Blu-ray (UHD) neu veröffentlicht wurde, der auch eine bislang nicht separat erhältliche Blu-ray Disc beiliegt. Wir vergleichen diese neuen Fassungen mit der älteren Blu-ray Disc und den Streaming-Versionen auf Disney+ und im Apple Store. Dabei gehen wir kurz auf die Handlung und Hintergründe zur Produktion ein und vergleichen dann im Detail die Unterschiede im Bild und Ton der verschiedenen Fassungen.
Handlung und Produktion
„Königreich der Himmel“ spielt zur Zeit der Kreuzzüge rund um Jerusalem zum Ende des 12. Jahrhunderts: Der französische Schmied Balian (Orlando Bloom) trauert um seine jüngst verstorbene Frau. Kreuzritter Godfrey von Ibelin (Liam Neeson) bietet ihm an, mit ihm nach Jerusalem zu gehen. Dort angekommen, gerät Balian in ein dichtes Netz aus Intrigen, das schließlich zu einem gewaltigen Krieg zwischen Christen und Moslems führt – epische Schlachtszenen inklusive.
Nach dem überragenden Erfolg von Gladiator, mit dem Ridley Scott 2000 dem Sandalenfilm neues Leben einhauchte, waren die Erwartungen hoch. Die Zutaten klangen vielversprechend: enormer Produktionsaufwand, prächtige Kostüme, Massenszenen und ein Ensemble, das sich sehen lassen konnte. Orlando Bloom flankiert von Eva Green, Jeremy Irons, Liam Neeson, Brendan Gleeson und einem grandiosen Edward Norton hinter einer silbernen Maske.
Doch der Triumph blieb aus. Kritiker wie Publikum reagierten verhalten, die Kinoauswertung geriet zur Enttäuschung. Ein Hauptgrund: Produzenten kürzten Scotts über drei Stunden langes Epos gegen seinen Willen um gut 50 Minuten auf 138 Minuten Lauflänge. Aus dem epischen Abenteuer wurde ein fragmentiertes Werk mit deutlichen Lücken. Charaktere blieben blass, Motivationen unklar, historische Zusammenhänge nur angedeutet.
Mit der damaligen DVD-Veröffentlichung präsentierte Scott dann den Director’s Cut – für ihn die einzig „richtige“ Version. Auf zusätzliche 50 Minuten Laufzeit ergänzte er zentrale Handlungsstränge. Auch politische Intrigen in Jerusalem wurden vertieft, wodurch Figuren wie Tiberias an Profil gewinnen. Die Langfassung ist komplexer, charakterorientierter und historisch (etwas) glaubwürdiger. Sie ist damit ein Paradebeispiel für die Bedeutung künstlerischer Kontrolle im Studiofilm.
Im Extended Cut ist Königreich der Himmel eben nicht bloß ein aufwendiges Kriegsfilm-Mosaik, sondern eine Meditation über Ehre, Macht und Glauben. Scott gelingt es hier, das politische Spannungsfeld zwischen Muslimen und Christen viel differenzierter abzubilden.
Aber auch die Langfassung ist nicht ohne Schwächen: Orlando Bloom, so charismatisch er optisch wirken mag, trägt die Figur des innerlich zerrissenen Balian mit einer gewissen hölzernen Unentschlossenheit. Man wünscht sich hier manchmal einen Darsteller mit mehr Fundament und Fallhöhe. Auch einige Pathos-Momente geraten etwas überdeutlich. Aber der Score von Harry Gregson-Williams, die opulenten Sets, die visuelle Kraft von Scotts Inszenierung – all das entschädigt für die Stolpersteine.
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