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Künstliche Intelligenz

Lebensmittel: Haltbarkeitsvorgaben gelten nicht bei Online-Bestellungen


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Beim Online-Kauf von Lebensmitteln bestehen oft Unsicherheiten rund um das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) und das Verbrauchsdatum. Im Gegensatz zum stationären Handel müssen diese Informationen etwa beim Bestellen in einem Internet-Supermarkt mit Lieferservice vor dem Kauf nicht verpflichtend angegeben werden, klärt die Verbraucherzentrale Sachsen auf. Das führt häufig zu Enttäuschungen, da Kunden erst bei der Lieferung oder gar nicht erfahren, wie lange die erstandenen Produkte noch verwendbar sind.

Im Supermarkt vor Ort ist das MHD oder das Verbrauchsdatum auf fast allen verpackten Lebensmitteln zu finden. Ausnahmen sind unter anderem frisches Obst, Gemüse, Kartoffeln, Salz, Essig und Alkohol. Doch im Online-Einkauf gilt diese Vorgabe nicht. „Wie lange ein Produkt nach der Lieferung noch haltbar sein muss, ist gesetzlich nicht geregelt“, verweist Beate Saupe, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen, auf eine entsprechende Lücke. „Ein klarer Hinweis zur Resthaltbarkeit wäre in solchen Fällen sinnvoll – und vor allem verbraucherfreundlich.“

Einige Online-Händler geben dennoch Informationen zur Restlaufzeit der Produkte an. Sie gehen davon aus, dass das die Kundenbindung stärkt und das Vertrauen fördert.

Generell haben Kunden bei Online-Einkäufen ein Widerrufsrecht. Eine wichtige Ausnahme bilden hier jedoch verderbliche Produkte wie frische Milch, Fleisch, Obst oder Gemüse. Anders verhält es sich, wenn die Ware bei Lieferung beschädigt oder bereits verdorben ist. In solchen Fällen haben Käufer das Recht auf Reklamation. Sie können eine Erstattung, einen Preisnachlass oder eine Ersatzlieferung fordern. Das gilt auch, wenn sie ein falsches Produkt erhalten haben.

Das MHD gibt an, bis wann ein Lebensmittel bei sachgemäßer Lagerung seine spezifischen Eigenschaften wie Geschmack, Aussehen und Nährwert behält. Auch nach Ablauf dieses Stichtags darf ein Produkt verkauft werden, sofern es noch einwandfrei ist. Ein bekanntes Beispiel sind haltbare Produkte wie Nudeln, Reis oder Konserven.

Das Verbrauchsdatum findet sich auf leicht verderblichen Lebensmitteln wie Hackfleisch, Fisch oder Salaten. Nach Ablauf des Verbrauchsdatums dürfen die Produkte aus gesundheitlichen Gründen weder verkauft noch verzehrt werden.

Das Bundeszentrum für Ernährung rät bei abgelaufenen oder undatierten Produkten, selbst zu prüfen, ob Lebensmittel noch gut sind. Aussehen, Geruch und Geschmack können dabei wichtige Hinweise liefern. Bei sichtbarem Schimmel oder einer aufgeblähten Verpackung rät das BZfE zum Wegwerfen.


(vbr)



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iX-Workshop: Spurensicherung nach M365-Angriff ‒ Protokolle gezielt auswerten


Hinter Business E-Mail Compromise (BEC) stehen zielgerichtete Angriffe, bei denen Cyberkriminelle die Identität von Führungskräften annehmen. Mit gefälschten E-Mails verleiten Sie Angestellte dazu, Geld oder interne Daten zu versenden und so dem Unternehmen nachhaltig zu schaden.

Im zweitägigen iX-Workshop M365 Forensik und Incident Response: Angriffe erkennen, eindämmen und forensisch untersuchen lernen Sie aktuelle Bedrohungen für Microsoft 365 kennen und erfahren, wie Sie mit BEC richtig umgehen, um die daraus folgenden Schäden zu minimieren. Ebenfalls erhalten Sie einen Einblick in das Mitre-Att&ck-Framework und den Security Incident Management Process.

Oktober
15.10. – 16.10.2025
Online-Workshop, 09:00 – 17:00 Uhr
10 % Frühbucher-Rabatt bis zum 16. Sep. 2025
Dezember
09.12. – 10.12.2025
Online-Workshop, 09:00 – 17:00 Uhr
10 % Frühbucher-Rabatt bis zum 10. Nov. 2025

Mit einer praxisnahen BEC-Simulation werden Sie in diesem Workshop selbst zum Angreifer und lernen so die Vorgehensweise von Cyberkriminellen mit M365-Anwendungen kennen. Dabei übernehmen Sie ein Benutzerkonto und stehlen vertrauliche Daten, um sie für Phishing-Angriffe und Rechnungsbetrug zu verwenden.

Im nächsten Schritt übernehmen Sie die Rolle des Incident Responders und analysieren auf Grundlage der Ergebnisse die hinterlassenen Spuren. Dazu lernen Sie die Best Practices im Umgang mit den Protokollen von Microsoft 365 kennen. Nach dem Workshop können Sie Aktivitäten erkennen, fundiert interpretieren und konkrete, effektive Gegenmaßnahmen ableiten.

Ihre Referenten sind Moritz Oettle und Pascal Schohn aus dem Beratungsunternehmen HvS-Consulting GmbH. Als Head of Incident Response verfügt Oettle über langjährige Erfahrung und fundiertes Fachwissen in der Eindämmung und Bewältigung digitaler Angriffe. Cybersecurity-Consultant Pascal Schohn ist Experte für Identity Compromise in Microsoft-365-Anwendungen und unterstützt Unternehmen bei der Bewältigung von Sicherheitsvorfällen in den Bereichen Ransomware und Identitätsdiebstahl.


IT-Security-Workshops

IT-Security-Workshops


(ilk)



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macOS statt Windows: So können Sie mit macOS loslegen


Je dicker die Börse, desto leichter fällt der Umstieg auf einen Mac und macOS. Dann kann man schlicht alles neu kaufen. Wer als Windows-10-Aussteiger überlegt, seinen Intel-PC in einen Hackintosh zu verwandeln, braucht große Bastelfreude und Leidensbereitschaft.

Lohnend und weniger aufwändig ist es, zunächst vielleicht mit einem gebrauchten (Intel-)Mac zu starten, weil die eher noch aufrüstbar ausfallen und deutlich günstiger zu haben sind als gebrauchte und neue Geräte mit M-Prozessoren. Käufer sollten sich allerdings bewusst sein, dass sie damit auf ein Abstellgleis fahren. Schon nächstes Jahr will Apple überhaupt keine neuen macOS-Versionen mehr für Intel-Prozessoren veröffentlichen.

Egal ob für den Apple-Gebrauchtkauf oder die -Schnäppchenjagd: Es ist zum einen hilfreich, die Fristen zu kennen, innerhalb derer Apple seine Geräte und Betriebssysteme noch mit aktueller Software versorgt. Zum anderen sollten Sie schon eine Ahnung davon haben, was Sie in der anderen Welt erwartet. Der Artikel kümmert sich um beide Aspekte.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „macOS statt Windows: So können Sie mit macOS loslegen“.
Mit einem heise-Plus-Abo können Sie den ganzen Artikel lesen.



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Kommentar: Handyverbote in Schulen | heise online


Frankreich und Italien haben es bereits eingeführt, Dänemark, Österreich und die Niederlande planen es. Der Branchenverband Bitkom ist dagegen, eine Gruppe aus 75 namhaften Pädagogen und Medizinern dafür. Der deutsche Lehrerverband forderte es in der Vergangenheit, ist jetzt aber dagegen. Die Rede ist vom Handyverbot in Schulen. Die Diskussion dazu läuft gerade ein wenig aus dem Ruder. Vielfach werde zu emotional diskutiert, beklagen die beiden Experten im Interview.


Ein Kommentar von Dorothee Wiegand

Ein Kommentar von Dorothee Wiegand

Dorothee Wiegand ist Leitende Redakteurin beim c’t Magazin für Computertechnik

Und oft ist nicht einmal klar, worüber genau gestritten wird. Geht es darum, dass Schüler ihr Handy während des Unterrichts heimlich nutzen? Oder geht es auch um Pausen und Freistunden, in denen das Handy sie vom Spielen und Toben abhält? Oder soll gar jegliche Hardware aus dem Unterricht verschwinden, also auch von der Schule administrierte Geräte?

Laut der jüngsten „International Computer and Information Literacy Study“ teilen sich hierzulande im Schnitt etwa vier Schüler ein digitales Schulgerät. Ist es vor diesem Hintergrund sinnvoll, die Handys der Schüler wegzuschließen? Kritiker des Handyverbots meinen, zur Not müsse der Unterricht eben mit Schülerhandys stattfinden. Das als „Bring your own device“ (BYOD) bezeichnete Konzept sei besser als gar keine Mediennutzung. Als „Supersparmodell für den Staat“ kritisierte dagegen der damalige Präsident des Deutschen Lehrerverbandes, Heinz-Peter Meidinger, BYOD bereits 2018 im c’t-Interview.

Tatsächlich haben die meisten Schulen längst Regeln zur Handynutzung beschlossen. Aber sie fühlen sich alleingelassen mit der Verantwortung, diese Regeln durchzusetzen. Lehrer sind überfordert mit Erziehungsaufgaben, die im Elternhaus nicht mehr wahrgenommen werden, darunter auch die Erziehung zum verantwortungsvollen Umgang mit Social Media. Handyverbote in der Schule lösen diese Probleme nicht. Sie können Kindern und Jugendlichen lediglich kurzfristig etwas Schutz bieten vor Gewaltvideos, Cybermobbing, toxischen Schönheitsidealen.

Es ist gut, dass die Situation in Schulen zur Zeit so viel Aufmerksamkeit bekommt. Noch besser wäre es, statt über Handyverbote intensiv über Altersverifikation für soziale Netzwerke zu diskutieren, über Lehrerfortbildungen und Informationsangebote für Eltern, gut administrierte IT für Schulen und über Unterrichtskonzepte, die Schülern den verantwortungsbewussten Umgang mit dem Handy vermitteln.


(dwi)



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