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Kommentar: Handyverbote in Schulen | heise online
Frankreich und Italien haben es bereits eingeführt, Dänemark, Österreich und die Niederlande planen es. Der Branchenverband Bitkom ist dagegen, eine Gruppe aus 75 namhaften Pädagogen und Medizinern dafür. Der deutsche Lehrerverband forderte es in der Vergangenheit, ist jetzt aber dagegen. Die Rede ist vom Handyverbot in Schulen. Die Diskussion dazu läuft gerade ein wenig aus dem Ruder. Vielfach werde zu emotional diskutiert, beklagen die beiden Experten im Interview.
Dorothee Wiegand ist Leitende Redakteurin beim c’t Magazin für Computertechnik
Und oft ist nicht einmal klar, worüber genau gestritten wird. Geht es darum, dass Schüler ihr Handy während des Unterrichts heimlich nutzen? Oder geht es auch um Pausen und Freistunden, in denen das Handy sie vom Spielen und Toben abhält? Oder soll gar jegliche Hardware aus dem Unterricht verschwinden, also auch von der Schule administrierte Geräte?
Laut der jüngsten „International Computer and Information Literacy Study“ teilen sich hierzulande im Schnitt etwa vier Schüler ein digitales Schulgerät. Ist es vor diesem Hintergrund sinnvoll, die Handys der Schüler wegzuschließen? Kritiker des Handyverbots meinen, zur Not müsse der Unterricht eben mit Schülerhandys stattfinden. Das als „Bring your own device“ (BYOD) bezeichnete Konzept sei besser als gar keine Mediennutzung. Als „Supersparmodell für den Staat“ kritisierte dagegen der damalige Präsident des Deutschen Lehrerverbandes, Heinz-Peter Meidinger, BYOD bereits 2018 im c’t-Interview.
Tatsächlich haben die meisten Schulen längst Regeln zur Handynutzung beschlossen. Aber sie fühlen sich alleingelassen mit der Verantwortung, diese Regeln durchzusetzen. Lehrer sind überfordert mit Erziehungsaufgaben, die im Elternhaus nicht mehr wahrgenommen werden, darunter auch die Erziehung zum verantwortungsvollen Umgang mit Social Media. Handyverbote in der Schule lösen diese Probleme nicht. Sie können Kindern und Jugendlichen lediglich kurzfristig etwas Schutz bieten vor Gewaltvideos, Cybermobbing, toxischen Schönheitsidealen.
Es ist gut, dass die Situation in Schulen zur Zeit so viel Aufmerksamkeit bekommt. Noch besser wäre es, statt über Handyverbote intensiv über Altersverifikation für soziale Netzwerke zu diskutieren, über Lehrerfortbildungen und Informationsangebote für Eltern, gut administrierte IT für Schulen und über Unterrichtskonzepte, die Schülern den verantwortungsbewussten Umgang mit dem Handy vermitteln.
(dwi)
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Deutschland-Stack: Rückgrat der staatlichen Daseinsvorsorge in der Digitalwelt
Die Bedeutung des von Bundesdigitalminister Karsten Wildberger (CDU) skizzierten Deutschland-Stacks ist für die Verwaltungsmodernisierung kaum zu überschätzen. Das verdeutlichte Kim Nguyen, Leiter des Innovationsbereichs der Bundesdruckerei, am Mittwoch auf der E-Government-Messe Smart Country Convention in Berlin. Die vorgesehene einheitliche IT-Infrastruktur mit klar definierten Schnittstellen, Cloud-Diensten und Standards sei das „Rückgrat der staatlichen Leistungserbringungen und Daseinsvorsorge in der digitalen Welt“. Letztlich mache dieser „große Anspruch“ klar, dass es um digitale öffentliche Gemeinschaftseinrichtungen gehe.
Als wichtigen Baustein für den „D-Stack“ erachtet Nguyen die mit der digitalen EU-Wallet verknüpfte elektronische Identität (EUDI), die in allen Mitgliedsstaaten spätestens 2026 verfügbar sein soll. Durch die eIDAS-Verordnung werde dieses Feld schon seit vielen Jahren reguliert. Noch länger laufe in Deutschland die Debatte darüber, eine qualifizierte E-Signatur für alle Bürger bereitzustellen. Auch dieses Ansinnen werde mit der EUDI-Wallet beziehungsweise der dahinterstehenden eIDAS-Novelle Realität.
Kim Nguyen, Leiter des Innovationsbereichs der Bundesdruckerei.
(Bild: Sefan Krempl)
Mit dem Begriff „Stack“ dürften die meisten Bürger nichts anfangen können, räumte der Ex-Chef des qualifizierten Vertrauensdiensteanbieters D-Trust gegenüber heise online ein. Das Wort sende eher die Botschaft an die Tech-Community, dass sich der Staat online neu aufstellen wolle. Der Verbraucher werde sich dagegen an Anwendungen orientieren: „Wir müssen mit der Interaktion des Bürgers starten“, verweist Nguyen auf Portale und Fachverfahren, die heute als Apps besser bekannt seien. Letztlich müssten diese dem Nutzer Vorteile bringen, etwa beim Ummelden, beim Beantragen eines Personalausweises oder beim virtuellen Aufbewahren eines Führerscheins.
„Ende-zu-Ende-Denken“
Der D-Stack sollte aber „mehr sein als ein App-Store“ mit einzelnen neuen digitalen Werkzeugen, betont Nguyen. Nötig sei vielmehr ein Zusammenspiel von Funktionalität, Regulierung, Infrastruktur und Betrieb. Einbezogen werden müssten neben Vertrauensdiensten auch Interaktionsservices wie eine Bezahllösung und Datenaustauschdienste alias Plattformen. Letztere seien entscheidend, um Anwendungen mit KI zu ermöglichen. Zugleich gelte es, die europäische Dimension mit dem Euro-Stack zu berücksichtigen und ein „Ende-zu-Ende-Denken“ mit aufzunehmen. Nur so könne sich der D-Stack nahtlos in bestehende und künftige IT-Architekturen einfügen.
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Gerade die erwähnten Vertrauensdienste seien „mehr als ein bisschen Kryptografie und Software“, weiß der Manager. Ein Anbieter müsse hier einen laufenden Betrieb in einem engen Regulierungsrahmen abwickeln können, wofür allein die Zertifizierung und die nächsten elementaren Schritte zwei bis drei Jahre in Anspruch nehmen würden. Erst dann könnten die weitere Infrastruktur und Betriebssysteme auf den elementaren Vertrauensservices rund um E-Signaturen und eID aufsetzen. Ngyuen hob hervor, dass die Bundesdruckerei hier einige Erfahrungen aus großen Projekten einbringen könne.
Der D-Stack soll eine „sichere, interoperable, europäisch anschlussfähige und souveräne Technologie-Plattform zur Digitalisierung der gesamten Verwaltung“ werden.
(Bild: Stefan Krempl)
Thilak Mahendran von der Denkfabrik Agora digitale Transformation hat im Juni die vage Idee des D-Stacks konkreter gefasst. Obwohl Deutschland mit Elementen wie der BundID oder der Bezahlplattform E-Payment Bund-Länder (ePayBL) viele Bausteine besitze, entsteht ihm zufolge eine funktionierende digitale Infrastruktur erst durch einen Ordnungsrahmen, der die Wiederverwendung von Diensten, klare Zuständigkeiten und einen sicheren Betrieb über alle föderalen Ebenen hinweg gewährleiste.
Government as a Platform
Der Schlüssel dazu liege in einem plattformbasierten Ansatz, führt der Experte aus: Government as a Platform (GaaP) begreife Digitalisierung nicht als bloße Summe technischer Projekte, sondern als zentrale staatliche Infrastrukturaufgabe. Ein Kernelement dieses Ansatzes sei der Deutschland-Stack – ein strategisch gefasster Plattformkern aus grundlegenden Diensten für Authentifizierung, Datenaustausch und Transaktionen. Dieser dürfe aber nicht isoliert stehen: Er sei ein Teil einer übergeordneten „Deutschland-Architektur“, die im Rahmen der föderalen Digitalstrategie entwickelt werde.
Eine Taskforce müsse bestehende zentrale Komponenten für den D-Stack stabilisieren, Sicherheitslücken schließen und Schnittstellen sowie Self-Service-Zugänge bereitstellen, fordert Mahendran. Mit dem Online-Zugangsgesetz verbundene Fokusleistungen sollten anschlussfähig gemacht werden. Der Bundestag müsse ferner gezielt Mittel für den Betrieb und die Weiterentwicklung dieser Basisbestandteile im Haushalt sichern. Der D-Stack sollte als Produkt des IT-Planungsrats verankert und durch die Förderale IT-Kooperation (Fitko) operativ gesteuert werden. Sobald der Kern konsolidiert sei, müsse das Plattformökosystem über dokumentierte Schnittstellen und Standards für externe Partner geöffnet werden.
Wichtiger Teil der Modernisierungsagenda
Der D-Stack spielt auch eine prominente Rolle in der neuen Modernisierungsagenda der Bundesregierung, die Wildberger auf den Weg gebracht hat. Dabei soll es sich demnach um eine „sichere, interoperable, europäisch anschlussfähige und souveräne Technologie-Plattform zur Digitalisierung der gesamten Verwaltung“ handeln. Neue Elemente würden modular auf Bestehendem aufgebaut sowie „mit hohem Automatisierungsgrad und KI-Unterstützung schnell implementiert“. Die Umsetzung erfolge schrittweise. Der Bund beauftrage Basiskomponenten wie die digitale Legitimation, die Bezahlfunktion und das Once-only-Prinzip, wonach Bürger ihre Daten nur einmal gegenüber der Verwaltung angeben müssen. Der Staat stelle zudem „den Marktplatz sowie die KI-gestützte Planungs- und Genehmigungsplattform“ bereit.
Der Agenda zufolge sollen etwa die Registermodernisierung, die Deutsche Verwaltungscloud inklusive Identity Access Management (IAM) und die EUDI-Wallet den D-Stack nutzen beziehungsweise darauf implementiert werden. Dafür hat die Exekutive Zeiträume zwischen 12 und 36 Monaten ins Auge gefasst. Ein Vorteil, der sich daraus ergeben soll, ist eine Unternehmensgründung binnen 24 Stunden. Dabei diene die BundID als Online-Identifikation für Anträge und Beglaubigungen, heißt es. Das Abwickeln anderer Aufgaben wie der digitalen Firmenanmeldung oder dem Erstellen von Steuer- und Handelsregisternummern laufe über den Stack und zugehörige Schnittstellen.
(afl)
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2-l-Indian-Tourenmotorrad knackt 53 Jahre alten Geschwindigkeitsrekord
Der US-Motorradhersteller Indian Motorcycle hat im September 2025 mit einer modifizierten Indian Challenger Race Bagger einen 53 Jahre bestehenden Geschwindigkeitsrekord in der 2000-cm³-Klasse für Spezialkonstruktionsmotorräder der American Motorcycle Association gebrochen. In den Bonneville Salt Flats im US-Bundesstaat Utah erreichte das Motorrad in zwei Läufen eine Durchschnittsgeschwindigkeit von 194,384 mph (etwa 312,83 km/h). Damit ist der 1972 von J. Angerer mit einem Triumph aufgestellte Landgeschwindigkeitsrekord von 169,828 mph von dem zweifachen KOTB-Champion Tyler O’Hara überboten worden.
Modifikationen für den Rekordlauf
Das Rekordmotorrad basiert auf einer serienmäßigen Indian Challenger Race Bagger, einem eigentlich tourenorientierten Motorrad, in dem ein 112-ci-PowerPlus-V-Twin Motor von Indian arbeitet. Der Motor leistet 126 PS (93 kW). Zusammen mit dem US-Motorradmotoren-Tuner S&S Cycle passte Indian die Serienmaschine für die 2000-cm³-APS-AG, der Klasse A für Spezialkonstruktionsmotorräder, an. Unter anderem dürfen diese Motorräder eine teilweise stromlinienförmige Verkleidung haben und mit „verändertem Kraftstoff“ betrieben werden.
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Das Video zeigt die Vorbereitungen und die Rekordfahrt der modifizierten Indian Challenger Race Bagger.
Der Motor wurde mit größeren Drosselklappen, überarbeiteten Zylinderköpfen, Rennnockenwellen, einer Vollgewichtskurbelwelle sowie einer großvolumigen Zwei-in-Zwei-Auspuffanlage ausgestattet. Letzteres, um den Durchfluss zu optimieren. Zum Einsatz kam außerdem hochoktaniger Kraftstoff. Das Motorrad steht auf geschmiedeten Rädern, hat als Notanker Brembo-Bremsen sowie eine 43-mm-Öhlins-FGR250-Gabel und einen Öhlins-TTX-Monoshock als Dämpfer an Bord.
Indian und S&S halten sich bei den Spezifikationen der Maschine allerdings bedeckt. Genaue Angaben zur technischen Ausstattung und den Leistungsdaten machen die beiden Unternehmen nicht. Der Motor dürfte aber etwa um die 150 PS leisten und ein Drehmoment von etwa 200 Nm haben.
O’Hara fuhr mit dem Motorrad auf dem Salzsee zwei vorgeschriebene Läufe. Im ersten Lauf erreichte er 192 mph, im zweiten nach weiteren Modifikationen an der Maschine 196,567 mph. Das ergibt einen Durchschnittswert von 194,384 mph, also etwa 312,83 km/h.
Die Eindrücke der Fahrten auf dem Salzsee beschreibt O’Hara so: „Wissen Sie, wir sind da draußen, und Sie legen den sechsten Gang ein. Sie lehnen sich hinein, bekommen die grüne Flagge und geben Ihr Bestes, um so schnell wie möglich zu fahren. Das Motorrad schlingert von links nach rechts, und dein Verstand sagt dir, du sollst abbrechen, aber dein Bauchgefühl sagt dir, du sollst dranbleiben. Es ist einfach unangenehm, es ist gefährlich, du fährst 305 km/h, und dann, wooo, bist du über der Ziellinie.“
(olb)
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Neuartiger Fallschirm nutzt Kirigami-Technik für unterschiedliche Eigenschaften
Forscher der École Polytechnique de Montréal haben einen neuartigen Fallschirm auf Basis der japanischen Schneide- und Papierfaltkunst Kirigami entwickelt – einer Variation von Origami. Der Fallschirm sei dadurch einfacher und preiswerter herzustellen, stabilisiere sich im Fall schneller als herkömmliche Fallschirme und sei außerdem robuster.
Eingeschnittenes Muster bestimmt Eigenschaften des Fallschirms
Der Fallschirm besteht aus einer runden Kunststofffolie, in die ein in sich geschlossenes Kirigami-Muster geschnitten ist, schreiben die Wissenschaftler in der Studie „Kirigami-inspired parachutes with programmable reconfiguration“, die in der wissenschaftlichen Fachzeitschrift Nature erschienen ist. Das Material wird durch Faltung und Schnitte dabei so verändert, dass es andere mechanische Eigenschaften erhält, erläutern die Forscher die Technik. Die Wissenschaftler haben eine Laser-Schneidemaschine verwendet, um präzise Schnitte zu erhalten. Sie sind allerdings der Ansicht, dass sich ein ähnliches Ergebnis auch mit Stanzungen erzielen lasse. In beiden Fällen kann der Fallschirm aus einem Stück gefertigt werden, was die Herstellung vereinfache und kostengünstiger mache.
Das von den Forschern in das Material geschnittene Muster verändert die Eigenschaften der Kunststofffolie so, dass sie im freien Fall die Form einer umgedrehten Glocke annimmt, sofern in der Mitte ein Gewicht oder ein Gegenstand befestigt ist. Dazu reicht ein einzelner Aufhängepunkt aus.
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Das Video von Nature zeigt und erläutert die Funktionsweise des Kirigami-Fallschirms.
Tests in Simulationen, im Windkanal sowie durch Abwürfe des Fallschirms von einer Drohne aus im Labor und im Freiland bescheinigen dem Kirigami-Fallschirm nach dem Abwurf eine schnellere Stabilisierung des Flugverhaltens als bei herkömmlichen Fallschirmen. Außerdem kippe der Fallschirm nicht. Prinzipiell sei so nahezu jeder Abwurfwinkel möglich. Im Vergleich zu herkömmlichen Fallschirmen folge die Kirigami-Variante „einer strengen ballistischen Fallbahn“, die einfacher zu kalkulieren sei, heißt es von den Forschern.
Der Fallschirm lasse sich außerdem beliebig skalieren und so auf unterschiedliche Größen und Einsatzzwecke anpassen. Die Forscher sehen das Einsatzgebiet vor allem dort, wo Material kostengünstig von Drohnen oder Flugzeugen aus abgeworfen werden muss. Das können etwa humanitäre Hilfsleistungen, wie der Abwurf von Lebensmitteln und Medikamenten sein, aber auch die kommerzielle Auslieferung von Waren. Auch im Weltraumbereich sei der Einsatz des Kirigami-Fallschirms denkbar.
Das Forschungsteam will nun noch einen Schritt weitergehen und andere Kirigami-Muster anwenden, um die Eigenschaften des Fallschirms zu verändern. So könnte etwa die Fallbahn je nach Nutzlast angepasst werden.
(olb)
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