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Künstliche Intelligenz

Sexueller Missbrauch: Digitaler Raum spielt zentrale Rolle


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Das „Bundeslagebild Sexualdelikte zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen“ zeichnet ein hartes Bild: Anbieter täten viel zu wenig, Kinder und Jugendliche sind nicht nur Opfer, sondern auch werden – oft unbewusst – auch selbst zu Tätern. Neben lange bekannten zeigen sich neue Gefahren für die sexuelle Selbstbestimmung von Kindern und Jugendlichen – vor allem im digitalen Raum. Innenminister und BKA hoffen auf neue Befugnisse.

Bei den 2024 polizeilich aktenkundig gewordenen Missbrauchsvorfällen zählen die Behörden 16.354 Taten mit Kindern als Opfer, 1191 mit Jugendlichen. In der Regel handelt es sich dabei um fortgesetzten und mehrfachen Missbrauch. Der Großteil dieser Taten, die überhaupt bekannt geworden sind, finde dabei im nächsten Umfeld der Betroffenen statt.

Dabei würden heute regelmäßig digitale Abbildungen erzeugt oder das Internet als Tatmittel genutzt, sagte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) bei der heutigen Vorstellung des Bundeslagebilds in Berlin. Etwa beim Cybergrooming und dem Livestreaming sexueller Missbrauchshandlungen, was derzeit vor allem auf den Philippinen stattfinde, und wobei deutsche Täter weltweit an zweiter Stelle lägen.

Dobrindt zeigte sich daher zufrieden, dass die von der Koalition beschlossene dreimonatige IP-Vorratsdatenspeicherung kommen werde. „Wir können keine Aufdeckung erreichen, wenn uns die technischen Möglichkeiten, in diesem Fall die rechtlichen Möglichkeiten fehlen“, sagte der CSU-Politiker. Der Gesetzentwurf dafür solle in Kürze fertiggestellt werden, zuständig dafür sei jedoch das SPD-geführte Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.

Auch der Präsident des Bundeskriminalamts (BKA), Holger Münch, hofft auf die Wirkung der IP-Vorratsdatenspeicherung mit Portzuordnung. „Das wird unsere Ermittlungserfolge noch einmal deutlich steigern“, sagte Münch. 75 Prozent der Hinweise würden aktuell zur Identifikation Tatverdächtiger führen, bei einer dreimonatigen Speicherpflicht der IP-Zuordnung gehe er von einer Quote von 95 Prozent aus. Die Beamten des BKA würden bereits heute von einer Vielzahl Meldungen zu vermeintlich strafbaren Darstellungen von Kindern und Jugendlichen überhäuft.

Insbesondere die Zahl der automatisierten Meldungen, die das Bundeskriminalamt über das National Center for Exploited and Missing Children (NCMEC) erreichen, ist sehr hoch. Über dieses melden viele der großen US-Plattformbetreiber Verdachtsfälle. Das BKA kann nur mit einem Teil der Hinweise weiterarbeiten: Von 205.000 seien 2024 etwas mehr als die Hälfte nach deutschem Recht strafrechtlich relevant gewesen, am Ende habe das BKA daraus 16.000 Mal Vorgänge an zuständige Landesbehörden weitergeleitet, berichtete Münch.

Bei der Kriminalpolizeibehörde des Bundes in Wiesbaden wird dabei eine Hashdatenbank gepflegt, in der bekannte Missbrauchsdarstellungen hinterlegt sind. Hierdurch muss eine psychisch belastende Prüfung durch Beamte nicht mehr in jedem Fall zwingend stattfinden. Münch hofft hier aber auf weitere technische Hilfe durch Künstliche Intelligenz, um etwa Ähnlichkeiten auch bei abweichenden Hashwerten besser feststellen zu können – und auf neue, gesetzliche Befugnisse zum Einsatz derartiger Methoden.

Eines der größten Ärgernisse der vergangenen Jahre hatte die Ampelregierung 2024 noch entschärft: Sexuelle Darstellungen von Kindern und Jugendlichen sind sogenannte Besitzstraftaten. Eine Weiterleitung aus Chats etwa an Lehrer oder andere Vertrauenspersonen oder unter Jugendlichen und Kindern hatte nach einer Verschärfung 2021 des §184b Strafgesetzbuch solche Fälle zu Verbrechen hochgestuft. Das wurde 2024 korrigiert – straffrei gestellt ist der Besitz damit jedoch auch in solchen Fällen nicht.

40 Prozent der Tatverdächtigen im Bereich der Kinder- und Jugendpornografie sind dabei selbst Kinder oder Jugendliche, zeigt das Bundeslagebild. Dabei spiele auch die Gruppe der „Selbstfilmenden“ eine Rolle, die „aus Neugierde, Gruppendruck oder dem Wunsch sozialer Anerkennung“ solche Inhalte teilten, so Bundeskriminalamtspräsident Holger Münch. Das BKA versucht mit Kampagnen wie „#dontsendit“ aufzuklären.

Auf deutlich mehr Anbieteraktivität hofft Kerstin Claus, die Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen. Sie forderte, dass auch Anbieter von Smartphones wesentlich mehr für die Sicherheit von Kindern im Internet tun sollten. Sie müssten beispielsweise mit vorinstallierten Filtermechanismen dafür sorgen, dass in einem Kindermodus Nacktfotos und -filme gar nicht erst versendet werden könnten.

Auch andere Anbieter sieht Claus in der Pflicht: „Gerade die Spieleplattformen und ihre Chats sind tagtäglich Schauplatz.“ Es brauche daher eine umfassende Altersverifikation. Dabei dürfte das Recht der Kinder auf Teilhabe an der digitalen Welt nicht gegen ihr Recht auf Schutz ausgespielt werden.

Forderungen nach Safe Spaces für Kinder und Jugendliche schlossen sich auch Innenminister und BKA-Präsident. Dobrindt verwies in dem Zusammenhang noch einmal auf laufende Debatten in Brüssel, wo auf EU-Ebene die CSA-Verordnung diskutiert wird. Wie Deutschland sich genau bei der CSA-Verordnung künftig positionieren werde, scheint noch offen – insbesondere in Bezug auf sichere Messenger.


(vbr)



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Mega-Deal: OpenAI kauft AMD-GPUs für Milliarden – Börse begeistert


AMD zieht seinen bislang größten Deal zum Verkauf von KI-Beschleunigern an Land: OpenAI will über die nächsten fünf Jahre hinweg AMD-GPUs mit einer Kapazität von insgesamt sechs Gigawatt kaufen. Los geht es in der zweiten Jahreshälfte 2026 mit einer Tranche von AMDs nächster Beschleunigergeneration Instinct MI450, die insgesamt ein Gigawatt ausmachen soll.

Nach heutigem Standard entsprächen sechs Gigawatt fast 4,3 Millionen GPUs vom Typ Instinct MI355X, die eine Thermal Design Power (TDP) von 1400 Watt hat. Bis 2030 soll die elektrische Leistungsaufnahme pro Beschleuniger weiter hochgehen: Bei 2000 Watt wären es drei Millionen GPUs, bei 3000 Watt zwei Millionen.

So oder so ist das Abkommen für AMD enorm. In einem Interview mit dem Wall Street Journal sagt AMD-Chefin Lisa Su, dass jedes Gigawatt Kapazität Dutzende Milliarden US-Dollar kostet. AMDs Data-Center-Sparte dürfte damit enorm wachsen – zuletzt lag deren Quartalsumsatz bei 3,2 Milliarden Dollar.

OpenAI fährt mit dem Kauf von AMD-Beschleunigern für seine Rechenzentren zweigleisig: Die Firma will die GPUs für sogenannte KI-Inferenz einsetzen, also für die Ausführung fertig trainierter KI-Algorithmen. Stellt ein Nutzer etwa ChatGPT eine Frage, könnte sich AMD-Hardware künftig um die Antwort kümmern.

Die elektrische Leistungsaufnahme scheint derweil der wichtigste Kennwert für die Rechenkapazität zu werden. Erst im September kündigte OpenAI eine Kooperation mit Nvidia in einem Umfang von zehn Gigawatt an. Auf Nvidias KI-Beschleunigern läuft das Training von OpenAIs KI-Modellen.

Um den Kaufabsichten Gewicht zu verleihen, koppeln AMD und OpenAI mehrere Meilensteine an eine Firmenbeteiligung: Bei Erreichen der Meilensteine erhält OpenAI die Option, insgesamt 160 Millionen AMD-Stammaktien für je einen symbolischen Cent zu kaufen. Das entspräche momentan einer AMD-Beteiligung von etwa zehn Prozent.

Die Meilensteine enthalten zwei Komponenten: Zum einen muss OpenAI die Instinct-Beschleuniger tatsächlich kaufen, zum anderen muss AMDs Aktie definierte (aber nicht öffentlich gemachte) Ziele erreichen. Die erste Tranche von AMD-Aktien soll mit der Bereitstellung der Instinct-MI450-Beschleuniger an OpenAI gehen.

AMDs Aktie ist seit der Ankündigung um über 30 Prozent hochgeschossen und befindet sich nahe dem Allzeithoch vom März 2024. Nvidias Aktie hat nur leicht nachgegeben.


(mma)



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EZB arbeitet weiter an digitalem Euro: Rahmenabkommen für fünf Komponenten


Die Vorbereitungen der Europäischen Zentralbank für den digitalen Euro gehen weiter, jetzt wurden Vergabeverfahren für fünf Teilkomponenten abgeschlossen und jeweils Rahmenvereinbarungen unterzeichnet. Einen Zuschlag hat sich dabei das Münchener Unternehmen Giesecke+Devrient gesichert, das im Fall der Realisierung Technik entwickeln soll, die Offline-Zahlungen mit dem digitalen Euro in ganz Europa ermöglichen soll. Das hat die EZB jetzt mitgeteilt und auch ausgeführt, wer für das Zahlungsprojekt Aliasnamen, den Betrugsschutz, ein Software Development Kit (SDK) und einen sicheren Weg zum Austausch von Bezahlinformationen entwickeln soll. Mit der eigentlichen Arbeit soll jetzt aber nicht begonnen werden, auch Geld bekommen die jeweils ausgewählten Firmen deshalb nicht.

An dem digitalen Euro wird seit Jahren getüftelt, erst vor wenigen Tagen wurde eine zweite Runde von Experimenten angekündigt. Ziel ist, den vor allem aus den USA stammenden privaten Anbietern digitaler Zahlungsdienste – also etwa PayPal, Mastercard und Visa – ein europäisches digitales Bezahlangebot entgegenzusetzen. Der digitale Euro soll dann über eine Wallet-Anwendung der EZB für Menschen in Europa verfügbar sein. Als realistisches Datum für die Einführung wurde zuletzt auf 2029 verwiesen. Gleichzeitig gibt es aber noch gar keine finale Entscheidung über die Einführung, vor zwei Jahren wurde zwar ein Rechtsrahmen vorgeschlagen, die finale Gesetzgebung ist aber noch in Arbeit. Darauf weist die EZB auch bei der Bekanntmachung der Rahmenvereinbarungen hin.

Während der digitale Europa nach Jahren auf sich warten lässt, wächst mit Wero ein von europäischen Banken und Zahlungsdienstleistern entwickelter digitaler Bezahldienst immer weiter und kann längst genutzt werden. Die äußerst langsame Vorbereitung des digitalen Euros behindere den flächendeckenden Ausbau von Wero aber „kolossal“, „weil in Europa manche Banken keine Parallelstrukturen aufbauen möchten und deshalb abwarten“, hat Hessens Sparkassen-Präsident Stefan Reuß erst vor wenigen Tagen beklagt. Deshalb wäre es aus der Sicht der Sparkassen, auf den digitalen Euro komplett zu verzichten und Wero als einziges europaweites Bezahlverfahren entschieden vorzutreiben. Darum müsse man etwa in der Politik „auch mit sanftem Druck für das bereits einsatzfähige Wero werben“.


(mho)



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Interstellarer Komet 3I/ATLAS: Jetzt sind die Weltraumsonden dran


Der interstellare Komet 3I/ATLAS hat den Mars passiert und weil der Himmelskörper gegenwärtig nicht von der Erde aus beobachtet werden kann, sind inzwischen verschiedene Raumsonden und andere Forschungsgeräte dran. Das geht aus Mitteilungen der Weltraumagenturen ESA und NASA hervor, in denen die anstehenden Beobachtungskampagnen zusammengefasst werden. So sollten am 3. Oktober unter anderem die ESA-Orbiter Mars Express und TGO den interstellaren Kometen ins Visier nehmen, die US-Weltraumagentur wollte ihn sogar mit den beiden Rovern Perseverance und Curiosity beobachten. Ende des Monats folgt dann die größte Annäherung von 3I/ATLAS an die Sonne (Perihel), die dann unter anderem Beobachtungen die Jupitersonde Juice der ESA mitverfolgen soll.



Zeitplan der ESA für die Erforschung von 3I/ATLAS

(Bild: ESA)

Insgesamt sind demnach Beobachtungen mit mehr als einem Dutzend Missionen geplant, die ESA versichert, das meiste aus ihren Geräten machen zu wollen. Die NASA plant laut eigener Aussage Beobachtungen mit den Weltraumteleskopen Hubble, James Webb und TESS, sowie zahlreichen weiteren Sonden. Wann genau die anstehen, teilte die US-Weltraumagentur aber nicht mit. Unklar ist auch, welche Auswirkungen die gegenwärtig geltende Haushaltssperre der US-Regierung auf die Arbeit der Organisation und die vorgesehenen Beobachtungen von 3I/ATLAS haben wird. Die Weltraummissionen sind dafür aktuell besonders wichtig, weil der interstellare Komet aus Sicht der Erde hinter der Sonne steht und deshalb von hier aus nicht beobachtet werden kann.

3I/ATLAS wurde Anfang Juli mit dem Asteroid Terrestrial-impact Last Alert System (ATLAS) in Chile entdeckt, daher sein Name. Der interstellare Komet ist überhaupt nur der dritte Besucher in unserem Sonnensystem, der während des Durchflugs entdeckt wurde. Für die Beobachtungen mit den überall im Sonnensystem verteilten Sonden haben Forscher und Forscherinnen schon länger plädiert, jetzt wird klar, dass ihr Ruf gehört wurde. Der Durchflug des interstellaren Kometen durchs Sonnensystem könnte jetzt auch als Anlass dienen, eine Mission vorzubereiten, die einen ähnlichen Himmelskörper in der Zukunft besuchen könnte. Möglich wäre das jedenfalls.

Der interstellare Komet kommt wohl aus den Randbereichen der Milchstraße – der sogenannten dicken Scheibe – und ist vermutlich deutlich älter als die Erde, die Sonne und das gesamte Sonnensystem. Das haben erste Analysen schon im Juli ergeben. Darauf deutet unter anderem seine Geschwindigkeit hin, denn 3I/ATLAS rast deutlich schneller durchs Sonnensystem als die anderen beiden interstellaren Besucher, 1I/ʻOumuamua und 2I/Borisov. Von den Beobachtungen erhoffen sich die Verantwortlichen unter anderem Einblicke in die Zusammensetzung des Himmelskörpers, denn vor allem in Sonnennähe wird der besonders viel Material verlieren, das den immer größer werdenden Schweif ausmacht und so analysiert werden kann.


(mho)



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