Künstliche Intelligenz
Sexueller Missbrauch: Digitaler Raum spielt zentrale Rolle
Das „Bundeslagebild Sexualdelikte zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen“ zeichnet ein hartes Bild: Anbieter täten viel zu wenig, Kinder und Jugendliche sind nicht nur Opfer, sondern auch werden – oft unbewusst – auch selbst zu Tätern. Neben lange bekannten zeigen sich neue Gefahren für die sexuelle Selbstbestimmung von Kindern und Jugendlichen – vor allem im digitalen Raum. Innenminister und BKA hoffen auf neue Befugnisse.
Bei den 2024 polizeilich aktenkundig gewordenen Missbrauchsvorfällen zählen die Behörden 16.354 Taten mit Kindern als Opfer, 1191 mit Jugendlichen. In der Regel handelt es sich dabei um fortgesetzten und mehrfachen Missbrauch. Der Großteil dieser Taten, die überhaupt bekannt geworden sind, finde dabei im nächsten Umfeld der Betroffenen statt.
Dabei würden heute regelmäßig digitale Abbildungen erzeugt oder das Internet als Tatmittel genutzt, sagte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) bei der heutigen Vorstellung des Bundeslagebilds in Berlin. Etwa beim Cybergrooming und dem Livestreaming sexueller Missbrauchshandlungen, was derzeit vor allem auf den Philippinen stattfinde, und wobei deutsche Täter weltweit an zweiter Stelle lägen.
Hoffnung auf Vorratsdatenspeicherung
Dobrindt zeigte sich daher zufrieden, dass die von der Koalition beschlossene dreimonatige IP-Vorratsdatenspeicherung kommen werde. „Wir können keine Aufdeckung erreichen, wenn uns die technischen Möglichkeiten, in diesem Fall die rechtlichen Möglichkeiten fehlen“, sagte der CSU-Politiker. Der Gesetzentwurf dafür solle in Kürze fertiggestellt werden, zuständig dafür sei jedoch das SPD-geführte Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.
Auch der Präsident des Bundeskriminalamts (BKA), Holger Münch, hofft auf die Wirkung der IP-Vorratsdatenspeicherung mit Portzuordnung. „Das wird unsere Ermittlungserfolge noch einmal deutlich steigern“, sagte Münch. 75 Prozent der Hinweise würden aktuell zur Identifikation Tatverdächtiger führen, bei einer dreimonatigen Speicherpflicht der IP-Zuordnung gehe er von einer Quote von 95 Prozent aus. Die Beamten des BKA würden bereits heute von einer Vielzahl Meldungen zu vermeintlich strafbaren Darstellungen von Kindern und Jugendlichen überhäuft.
Insbesondere die Zahl der automatisierten Meldungen, die das Bundeskriminalamt über das National Center for Exploited and Missing Children (NCMEC) erreichen, ist sehr hoch. Über dieses melden viele der großen US-Plattformbetreiber Verdachtsfälle. Das BKA kann nur mit einem Teil der Hinweise weiterarbeiten: Von 205.000 seien 2024 etwas mehr als die Hälfte nach deutschem Recht strafrechtlich relevant gewesen, am Ende habe das BKA daraus 16.000 Mal Vorgänge an zuständige Landesbehörden weitergeleitet, berichtete Münch.
BKA-Datenbank könnte mit KI besser werden
Bei der Kriminalpolizeibehörde des Bundes in Wiesbaden wird dabei eine Hashdatenbank gepflegt, in der bekannte Missbrauchsdarstellungen hinterlegt sind. Hierdurch muss eine psychisch belastende Prüfung durch Beamte nicht mehr in jedem Fall zwingend stattfinden. Münch hofft hier aber auf weitere technische Hilfe durch Künstliche Intelligenz, um etwa Ähnlichkeiten auch bei abweichenden Hashwerten besser feststellen zu können – und auf neue, gesetzliche Befugnisse zum Einsatz derartiger Methoden.
Eines der größten Ärgernisse der vergangenen Jahre hatte die Ampelregierung 2024 noch entschärft: Sexuelle Darstellungen von Kindern und Jugendlichen sind sogenannte Besitzstraftaten. Eine Weiterleitung aus Chats etwa an Lehrer oder andere Vertrauenspersonen oder unter Jugendlichen und Kindern hatte nach einer Verschärfung 2021 des §184b Strafgesetzbuch solche Fälle zu Verbrechen hochgestuft. Das wurde 2024 korrigiert – straffrei gestellt ist der Besitz damit jedoch auch in solchen Fällen nicht.
40 Prozent der Tatverdächtigen im Bereich der Kinder- und Jugendpornografie sind dabei selbst Kinder oder Jugendliche, zeigt das Bundeslagebild. Dabei spiele auch die Gruppe der „Selbstfilmenden“ eine Rolle, die „aus Neugierde, Gruppendruck oder dem Wunsch sozialer Anerkennung“ solche Inhalte teilten, so Bundeskriminalamtspräsident Holger Münch. Das BKA versucht mit Kampagnen wie „#dontsendit“ aufzuklären.
Bundesbeauftragte fordert mehr Anbieterengagement
Auf deutlich mehr Anbieteraktivität hofft Kerstin Claus, die Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen. Sie forderte, dass auch Anbieter von Smartphones wesentlich mehr für die Sicherheit von Kindern im Internet tun sollten. Sie müssten beispielsweise mit vorinstallierten Filtermechanismen dafür sorgen, dass in einem Kindermodus Nacktfotos und -filme gar nicht erst versendet werden könnten.
Auch andere Anbieter sieht Claus in der Pflicht: „Gerade die Spieleplattformen und ihre Chats sind tagtäglich Schauplatz.“ Es brauche daher eine umfassende Altersverifikation. Dabei dürfte das Recht der Kinder auf Teilhabe an der digitalen Welt nicht gegen ihr Recht auf Schutz ausgespielt werden.
Forderungen nach Safe Spaces für Kinder und Jugendliche schlossen sich auch Innenminister und BKA-Präsident. Dobrindt verwies in dem Zusammenhang noch einmal auf laufende Debatten in Brüssel, wo auf EU-Ebene die CSA-Verordnung diskutiert wird. Wie Deutschland sich genau bei der CSA-Verordnung künftig positionieren werde, scheint noch offen – insbesondere in Bezug auf sichere Messenger.
(vbr)