Künstliche Intelligenz
Sexueller Missbrauch: Digitaler Raum spielt zentrale Rolle
Das „Bundeslagebild Sexualdelikte zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen“ zeichnet ein hartes Bild: Anbieter täten viel zu wenig, Kinder und Jugendliche sind nicht nur Opfer, sondern auch werden – oft unbewusst – auch selbst zu Tätern. Neben lange bekannten zeigen sich neue Gefahren für die sexuelle Selbstbestimmung von Kindern und Jugendlichen – vor allem im digitalen Raum. Innenminister und BKA hoffen auf neue Befugnisse.
Bei den 2024 polizeilich aktenkundig gewordenen Missbrauchsvorfällen zählen die Behörden 16.354 Taten mit Kindern als Opfer, 1191 mit Jugendlichen. In der Regel handelt es sich dabei um fortgesetzten und mehrfachen Missbrauch. Der Großteil dieser Taten, die überhaupt bekannt geworden sind, finde dabei im nächsten Umfeld der Betroffenen statt.
Dabei würden heute regelmäßig digitale Abbildungen erzeugt oder das Internet als Tatmittel genutzt, sagte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) bei der heutigen Vorstellung des Bundeslagebilds in Berlin. Etwa beim Cybergrooming und dem Livestreaming sexueller Missbrauchshandlungen, was derzeit vor allem auf den Philippinen stattfinde, und wobei deutsche Täter weltweit an zweiter Stelle lägen.
Hoffnung auf Vorratsdatenspeicherung
Dobrindt zeigte sich daher zufrieden, dass die von der Koalition beschlossene dreimonatige IP-Vorratsdatenspeicherung kommen werde. „Wir können keine Aufdeckung erreichen, wenn uns die technischen Möglichkeiten, in diesem Fall die rechtlichen Möglichkeiten fehlen“, sagte der CSU-Politiker. Der Gesetzentwurf dafür solle in Kürze fertiggestellt werden, zuständig dafür sei jedoch das SPD-geführte Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.
Auch der Präsident des Bundeskriminalamts (BKA), Holger Münch, hofft auf die Wirkung der IP-Vorratsdatenspeicherung mit Portzuordnung. „Das wird unsere Ermittlungserfolge noch einmal deutlich steigern“, sagte Münch. 75 Prozent der Hinweise würden aktuell zur Identifikation Tatverdächtiger führen, bei einer dreimonatigen Speicherpflicht der IP-Zuordnung gehe er von einer Quote von 95 Prozent aus. Die Beamten des BKA würden bereits heute von einer Vielzahl Meldungen zu vermeintlich strafbaren Darstellungen von Kindern und Jugendlichen überhäuft.
Insbesondere die Zahl der automatisierten Meldungen, die das Bundeskriminalamt über das National Center for Exploited and Missing Children (NCMEC) erreichen, ist sehr hoch. Über dieses melden viele der großen US-Plattformbetreiber Verdachtsfälle. Das BKA kann nur mit einem Teil der Hinweise weiterarbeiten: Von 205.000 seien 2024 etwas mehr als die Hälfte nach deutschem Recht strafrechtlich relevant gewesen, am Ende habe das BKA daraus 16.000 Mal Vorgänge an zuständige Landesbehörden weitergeleitet, berichtete Münch.
BKA-Datenbank könnte mit KI besser werden
Bei der Kriminalpolizeibehörde des Bundes in Wiesbaden wird dabei eine Hashdatenbank gepflegt, in der bekannte Missbrauchsdarstellungen hinterlegt sind. Hierdurch muss eine psychisch belastende Prüfung durch Beamte nicht mehr in jedem Fall zwingend stattfinden. Münch hofft hier aber auf weitere technische Hilfe durch Künstliche Intelligenz, um etwa Ähnlichkeiten auch bei abweichenden Hashwerten besser feststellen zu können – und auf neue, gesetzliche Befugnisse zum Einsatz derartiger Methoden.
Eines der größten Ärgernisse der vergangenen Jahre hatte die Ampelregierung 2024 noch entschärft: Sexuelle Darstellungen von Kindern und Jugendlichen sind sogenannte Besitzstraftaten. Eine Weiterleitung aus Chats etwa an Lehrer oder andere Vertrauenspersonen oder unter Jugendlichen und Kindern hatte nach einer Verschärfung 2021 des §184b Strafgesetzbuch solche Fälle zu Verbrechen hochgestuft. Das wurde 2024 korrigiert – straffrei gestellt ist der Besitz damit jedoch auch in solchen Fällen nicht.
40 Prozent der Tatverdächtigen im Bereich der Kinder- und Jugendpornografie sind dabei selbst Kinder oder Jugendliche, zeigt das Bundeslagebild. Dabei spiele auch die Gruppe der „Selbstfilmenden“ eine Rolle, die „aus Neugierde, Gruppendruck oder dem Wunsch sozialer Anerkennung“ solche Inhalte teilten, so Bundeskriminalamtspräsident Holger Münch. Das BKA versucht mit Kampagnen wie „#dontsendit“ aufzuklären.
Bundesbeauftragte fordert mehr Anbieterengagement
Auf deutlich mehr Anbieteraktivität hofft Kerstin Claus, die Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen. Sie forderte, dass auch Anbieter von Smartphones wesentlich mehr für die Sicherheit von Kindern im Internet tun sollten. Sie müssten beispielsweise mit vorinstallierten Filtermechanismen dafür sorgen, dass in einem Kindermodus Nacktfotos und -filme gar nicht erst versendet werden könnten.
Auch andere Anbieter sieht Claus in der Pflicht: „Gerade die Spieleplattformen und ihre Chats sind tagtäglich Schauplatz.“ Es brauche daher eine umfassende Altersverifikation. Dabei dürfte das Recht der Kinder auf Teilhabe an der digitalen Welt nicht gegen ihr Recht auf Schutz ausgespielt werden.
Forderungen nach Safe Spaces für Kinder und Jugendliche schlossen sich auch Innenminister und BKA-Präsident. Dobrindt verwies in dem Zusammenhang noch einmal auf laufende Debatten in Brüssel, wo auf EU-Ebene die CSA-Verordnung diskutiert wird. Wie Deutschland sich genau bei der CSA-Verordnung künftig positionieren werde, scheint noch offen – insbesondere in Bezug auf sichere Messenger.
(vbr)
Künstliche Intelligenz
Vorsicht Kunde: Fitnessstudio verschleppt Kündigung
Mit guten Vorsätzen waren René S. und seine Lebensgefährtin Antje K. ins neue Jahr gestartet: Ende Januar schlossen sie beide jeweils einen Vertrag für die Nutzung der Fitnessstudios der Unternehmensgruppe wellyou ab. Die Kündigungsfrist im gewählten Tarif sollte vier Wochen zum Monatsende betragen, für die wirksame Erklärung war die Textform vorgeschrieben.
Schnell merkte Rene S., dass er es nach der Arbeit zu selten ins Studio schaffte. Seine Lebensgefährtin konnte aufgrund ihrer starken Sehbehinderung aber nicht allein zum Trainieren ins Studio fahren. So entschieden sich die beiden bereits Ende März, ihre beiden Verträge zu kündigen – wie so viele, die zum Jahreswechsel mit Sport anfangen.
Am 26. März sandten sie über den Account von René S. eine E-Mail an das Unternehmen, in der sie die beiden Verträge mit ihren Nummern, das Datum des Abschlusses und die identische Anschrift der beiden Vertragspartner auflisteten. Zudem brachten sie darin ihren Wunsch, die beiden Verträge zum nächstmöglichen Termin zu kündigen, eindeutig zum Ausdruck. Unterzeichnet war das Schreiben mit den Namen beider Vertragspartner.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Vorsicht Kunde: Fitnessstudio verschleppt Kündigung“.
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Künstliche Intelligenz
Leichter Debuggen: Python 3.14 beseitigt unklare Fehlermeldungen
Nach dem dritten und finalen Release Candidate will die Python Software Foundation am 7. Oktober die stabile Version 3.14 der Programmiersprache veröffentlichen. Sie erhält Support bis Oktober 2027 und wird bis Oktober 2030 mit Sicherheitspatches versorgt.
Version 3.14 der Open-Source-Sprache wartet mit Neuerungen wie Template Strings (T-Strings) und Lazy Annotations auf. Dazu kommen zahlreiche in der Verständlichkeit verbesserte Fehlermeldungen. Diese fokussieren sich auf die häufigsten Fehler der Python-Entwicklerinnen und -Entwickler. Das soll verhindern, dass das Debugging in Detektivarbeit ausartet.
Außerdem ist der in Version 3.13 eingeführte Free-Threaded-Modus mit der neuen Version nun offiziell freigegeben.
Error: Konkrete Verbesserungsvorschläge
Die verbesserten Fehlermeldungen von Python 3.14 berücksichtigen die Fehlermeldungstypen SyntaxError
, ValueError
sowie TypeError
, erklären jeweils genauer als zuvor, was falsch ist, und machen darüber hinaus gleich Verbesserungsvorschläge.
Ein Beispiel dafür sind die neuen elif
-nach-else
-Fehlermeldungen: Folgt ein elif
-Block nach einem else
-Block, meldet Python jetzt explizit, dass dies nicht erlaubt ist. Die Fehlermeldung weist zudem auf die korrekte Reihenfolge von if
, elif
und else
hin.
Das Codebeispiel:
>>> if x > 0:
... print("positiv")
... else:
... print("nicht positiv")
... elif x == 0: # ungültig!
... print("zero")
...
liefert in Version 3.13 die wenig aussagekräftige Fehlermeldung
SyntaxError: invalid syntax
in Version 3.14 hingegen:
SyntaxError: 'elif' block follows an 'else' block
Ein weiteres Beispiel: Fehlende oder falsch gesetzte Anführungszeichen in Strings führen bei Python 3.14 jetzt zu einer gezielten Frage. Anstatt sich auf „invalid syntax“ zu beschränken, folgt in der Fehlermeldung nun noch der Zusatz „Is this intended to be part of the string?“
String-Platzhalter und komfortablere REPL
Mit Python 3.14 halten auch neue Funktionen wie Template Strings (T-Strings), Lazy Annotations sowie REPL-Autovervollständigung und -Syntax-Highlighting Einzug.
- Template Strings: Die neue String-Präfix-Option
't'
erlaubt es, einen Platzhalter zu definieren, der später mit.substitute()
oder.format_map()
ersetzt werden kann. Nützlich sind die T-Strings zum Beispiel für Konfigurationsdateien und Templates. Außerdem erlauben sie eine sichere Verarbeitung von Nutzereingaben - Lazy Annotations: Damit wertet Python 3.14 Typ-Annotationen nicht mehr sofort beim Laden eines Moduls aus. Stattdessen werden sie als Strings gespeichert und erst bei Bedarf analysiert, was unter anderem Importproblemen entgegenwirken kann.
- REPL-Autovervollständigung und -Syntax-Highlighting: Diese beiden Funktionen sind bei Version 3.14 in der REPL-Konsole (Read-Evaluate-Print-Loop) standardmäßig aktiviert und sollen es ermöglichen, den Code leichter zu lesen und in der interaktiven Shell effizienter zu programmieren.
Einen Überblick über sämtliche Neuerungen von Python 3.14 liefert die Seite zum Release Candidate.
(who)
Künstliche Intelligenz
Mega-Deal: OpenAI kauft AMD-GPUs für Milliarden – Börse begeistert
AMD zieht seinen bislang größten Deal zum Verkauf von KI-Beschleunigern an Land: OpenAI will über die nächsten fünf Jahre hinweg AMD-GPUs mit einer Kapazität von insgesamt sechs Gigawatt kaufen. Los geht es in der zweiten Jahreshälfte 2026 mit einer Tranche von AMDs nächster Beschleunigergeneration Instinct MI450, die insgesamt ein Gigawatt ausmachen soll.
Nach heutigem Standard entsprächen sechs Gigawatt fast 4,3 Millionen GPUs vom Typ Instinct MI355X, die eine Thermal Design Power (TDP) von 1400 Watt hat. Bis 2030 soll die elektrische Leistungsaufnahme pro Beschleuniger weiter hochgehen: Bei 2000 Watt wären es drei Millionen GPUs, bei 3000 Watt zwei Millionen.
So oder so ist das Abkommen für AMD enorm. In einem Interview mit dem Wall Street Journal sagt AMD-Chefin Lisa Su, dass jedes Gigawatt Kapazität Dutzende Milliarden US-Dollar kostet. AMDs Data-Center-Sparte dürfte damit enorm wachsen – zuletzt lag deren Quartalsumsatz bei 3,2 Milliarden Dollar.
OpenAI setzt gleichzeitig auf AMD und Nvidia
OpenAI fährt mit dem Kauf von AMD-Beschleunigern für seine Rechenzentren zweigleisig: Die Firma will die GPUs für sogenannte KI-Inferenz einsetzen, also für die Ausführung fertig trainierter KI-Algorithmen. Stellt ein Nutzer etwa ChatGPT eine Frage, könnte sich AMD-Hardware künftig um die Antwort kümmern.
Die elektrische Leistungsaufnahme scheint derweil der wichtigste Kennwert für die Rechenkapazität zu werden. Erst im September kündigte OpenAI eine Kooperation mit Nvidia in einem Umfang von zehn Gigawatt an. Auf Nvidias KI-Beschleunigern läuft das Training von OpenAIs KI-Modellen.
OpenAI beteiligt sich an AMD
Um den Kaufabsichten Gewicht zu verleihen, koppeln AMD und OpenAI mehrere Meilensteine an eine Firmenbeteiligung: Bei Erreichen der Meilensteine erhält OpenAI die Option, insgesamt 160 Millionen AMD-Stammaktien für je einen symbolischen Cent zu kaufen. Das entspräche momentan einer AMD-Beteiligung von etwa zehn Prozent.
Die Meilensteine enthalten zwei Komponenten: Zum einen muss OpenAI die Instinct-Beschleuniger tatsächlich kaufen, zum anderen muss AMDs Aktie definierte (aber nicht öffentlich gemachte) Ziele erreichen. Die erste Tranche von AMD-Aktien soll mit der Bereitstellung der Instinct-MI450-Beschleuniger an OpenAI gehen.
AMDs Aktie ist seit der Ankündigung um über 30 Prozent hochgeschossen und befindet sich nahe dem Allzeithoch vom März 2024. Nvidias Aktie hat nur leicht nachgegeben.
(mma)
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