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Künstliche Intelligenz

Sexueller Missbrauch: Digitaler Raum spielt zentrale Rolle


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Das „Bundeslagebild Sexualdelikte zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen“ zeichnet ein hartes Bild: Anbieter täten viel zu wenig, Kinder und Jugendliche sind nicht nur Opfer, sondern auch werden – oft unbewusst – auch selbst zu Tätern. Neben lange bekannten zeigen sich neue Gefahren für die sexuelle Selbstbestimmung von Kindern und Jugendlichen – vor allem im digitalen Raum. Innenminister und BKA hoffen auf neue Befugnisse.

Bei den 2024 polizeilich aktenkundig gewordenen Missbrauchsvorfällen zählen die Behörden 16.354 Taten mit Kindern als Opfer, 1191 mit Jugendlichen. In der Regel handelt es sich dabei um fortgesetzten und mehrfachen Missbrauch. Der Großteil dieser Taten, die überhaupt bekannt geworden sind, finde dabei im nächsten Umfeld der Betroffenen statt.

Dabei würden heute regelmäßig digitale Abbildungen erzeugt oder das Internet als Tatmittel genutzt, sagte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) bei der heutigen Vorstellung des Bundeslagebilds in Berlin. Etwa beim Cybergrooming und dem Livestreaming sexueller Missbrauchshandlungen, was derzeit vor allem auf den Philippinen stattfinde, und wobei deutsche Täter weltweit an zweiter Stelle lägen.

Dobrindt zeigte sich daher zufrieden, dass die von der Koalition beschlossene dreimonatige IP-Vorratsdatenspeicherung kommen werde. „Wir können keine Aufdeckung erreichen, wenn uns die technischen Möglichkeiten, in diesem Fall die rechtlichen Möglichkeiten fehlen“, sagte der CSU-Politiker. Der Gesetzentwurf dafür solle in Kürze fertiggestellt werden, zuständig dafür sei jedoch das SPD-geführte Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.

Auch der Präsident des Bundeskriminalamts (BKA), Holger Münch, hofft auf die Wirkung der IP-Vorratsdatenspeicherung mit Portzuordnung. „Das wird unsere Ermittlungserfolge noch einmal deutlich steigern“, sagte Münch. 75 Prozent der Hinweise würden aktuell zur Identifikation Tatverdächtiger führen, bei einer dreimonatigen Speicherpflicht der IP-Zuordnung gehe er von einer Quote von 95 Prozent aus. Die Beamten des BKA würden bereits heute von einer Vielzahl Meldungen zu vermeintlich strafbaren Darstellungen von Kindern und Jugendlichen überhäuft.

Insbesondere die Zahl der automatisierten Meldungen, die das Bundeskriminalamt über das National Center for Exploited and Missing Children (NCMEC) erreichen, ist sehr hoch. Über dieses melden viele der großen US-Plattformbetreiber Verdachtsfälle. Das BKA kann nur mit einem Teil der Hinweise weiterarbeiten: Von 205.000 seien 2024 etwas mehr als die Hälfte nach deutschem Recht strafrechtlich relevant gewesen, am Ende habe das BKA daraus 16.000 Mal Vorgänge an zuständige Landesbehörden weitergeleitet, berichtete Münch.

Bei der Kriminalpolizeibehörde des Bundes in Wiesbaden wird dabei eine Hashdatenbank gepflegt, in der bekannte Missbrauchsdarstellungen hinterlegt sind. Hierdurch muss eine psychisch belastende Prüfung durch Beamte nicht mehr in jedem Fall zwingend stattfinden. Münch hofft hier aber auf weitere technische Hilfe durch Künstliche Intelligenz, um etwa Ähnlichkeiten auch bei abweichenden Hashwerten besser feststellen zu können – und auf neue, gesetzliche Befugnisse zum Einsatz derartiger Methoden.

Eines der größten Ärgernisse der vergangenen Jahre hatte die Ampelregierung 2024 noch entschärft: Sexuelle Darstellungen von Kindern und Jugendlichen sind sogenannte Besitzstraftaten. Eine Weiterleitung aus Chats etwa an Lehrer oder andere Vertrauenspersonen oder unter Jugendlichen und Kindern hatte nach einer Verschärfung 2021 des §184b Strafgesetzbuch solche Fälle zu Verbrechen hochgestuft. Das wurde 2024 korrigiert – straffrei gestellt ist der Besitz damit jedoch auch in solchen Fällen nicht.

40 Prozent der Tatverdächtigen im Bereich der Kinder- und Jugendpornografie sind dabei selbst Kinder oder Jugendliche, zeigt das Bundeslagebild. Dabei spiele auch die Gruppe der „Selbstfilmenden“ eine Rolle, die „aus Neugierde, Gruppendruck oder dem Wunsch sozialer Anerkennung“ solche Inhalte teilten, so Bundeskriminalamtspräsident Holger Münch. Das BKA versucht mit Kampagnen wie „#dontsendit“ aufzuklären.

Auf deutlich mehr Anbieteraktivität hofft Kerstin Claus, die Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen. Sie forderte, dass auch Anbieter von Smartphones wesentlich mehr für die Sicherheit von Kindern im Internet tun sollten. Sie müssten beispielsweise mit vorinstallierten Filtermechanismen dafür sorgen, dass in einem Kindermodus Nacktfotos und -filme gar nicht erst versendet werden könnten.

Auch andere Anbieter sieht Claus in der Pflicht: „Gerade die Spieleplattformen und ihre Chats sind tagtäglich Schauplatz.“ Es brauche daher eine umfassende Altersverifikation. Dabei dürfte das Recht der Kinder auf Teilhabe an der digitalen Welt nicht gegen ihr Recht auf Schutz ausgespielt werden.

Forderungen nach Safe Spaces für Kinder und Jugendliche schlossen sich auch Innenminister und BKA-Präsident. Dobrindt verwies in dem Zusammenhang noch einmal auf laufende Debatten in Brüssel, wo auf EU-Ebene die CSA-Verordnung diskutiert wird. Wie Deutschland sich genau bei der CSA-Verordnung künftig positionieren werde, scheint noch offen – insbesondere in Bezug auf sichere Messenger.


(vbr)



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DHL schränkt Paketversand in die USA ein


Wegen neuer Zollvorschriften schränkt DHL den Paketversand von Deutschland in die USA deutlich ein. Der Bonner Konzern, der im Inland auch unter der Marke Deutsche Post auftritt, teilte mit, dass dorthin vorerst nur noch Pakete befördert werden, die als Geschenk deklariert sind und deren Inhalt nur bis zu 100 US-Dollar (aktuell etwa 86 Euro) wert ist. Pakete von Privatleuten, die mehr wert sind, können ab Samstag nur noch als teurere Expresssendungen in die USA verschickt werden. Bei allen Paketen von Geschäftskunden ist dies ab Dienstag der Fall.

„Der Großteil der Privatkunden-Pakete in die USA liegt ohnehin unter dem Schwellenwert von 100 Dollar, daher sind Privatkunden von den neuen Regelungen vergleichsweise wenig betroffen“, sagte ein DHL-Sprecher. Er betonte, dass die Einschränkungen nur vorübergehend sein sollten. Wie lange, ist unklar. Zuvor hatten schon andere nationale Postfirmen gleiche Schritte unternommen, etwa die Österreichische Post, die belgische bpost und die schwedisch-dänische Postnord.

Laut einem Erlass von US-Präsident Donald Trump wird die Zollfreiheit für Warenimporte mit einem Wert unter 800 Dollar ab dem 29. August abgeschafft. Pro Artikel sollen demnach Zölle von 80 bis 200 Dollar fällig werden. In der Mitteilung von DHL hieß es, dass hierbei wesentliche Fragen noch ungeklärt seien, „insbesondere, wie und von wem die Zollgebühren künftig zu erheben sind, welche zusätzlichen Daten erforderlich sind und wie die Datenübermittlung an die amerikanische Zollbehörde erfolgen soll“.


(afl)



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GitLab 18.3 startet Transformation zur umfassenden KI-Integration


Das GitLab-Team hat zum Release von Version 18.3 bekannt gegeben, dass sich die Entwicklungsplattform auf dem Weg zur „weltweit ersten KI-nativen Plattform für Software Engineering“ befinde. Dazu sollen Neuerungen auf mehreren Ebenen stattfinden. Im neuen Release finden sich nicht nur erweiterte KI-Features, sondern auch Updates für die Web-IDE und für die Projektmigration mithilfe der Funktion Direct Transfer. Insgesamt sind 38 Änderungen im Release enthalten.

Ein dedizierter Blogeintrag beschreibt GitLabs Transformation zur KI-gestützten Orchestrierung im Rahmen der GitLab Duo Agent Platform. Demnach erhält die vereinheitlichte Datenplattform einen Knowledge Graph, der – auf eine für agentischen Zugang optimierte Weise – Code indizieren und mit allen weiteren verfügbaren unstrukturierten Daten verbinden soll. Dadurch sollen sich Reasoning und Inferenz verbessern. Zudem kommt eine Orchestrationsschicht in der Kontrollebene hinzu, die unter anderem dazu dienen soll, GitLab-Tools, -Agenten und -Flows via Model Context Protocol (MCP) bereitzustellen. Darüber hinaus arbeitet das GitLab-Team an erweiterten Funktionen für KI-Agenten und agentische Flows.

Die Duo Agent Platform in Visual Studio hat den Beta-Status erreicht und ist für alle GitLab-User verfügbar. Sie erlaubt den Zugriff auf die KI-gestützten Funktionen der Plattform direkt aus Visual Studio heraus: den agentischen Chat – etwa zum Erstellen und Editieren von Dateien oder dem Durchsuchen der Codebasis – und agentische Flows, die auf komplexere Aufgaben wie die umfassende Planung ausgelegt sind und die Fähigkeit besitzen, Ideen in Architektur und Code umzusetzen.

Zahlende Kunden, die eine selbstverwaltete GitLab-Instanz nutzen, können nun außerdem in GitLab Duo Self-Hosted ihr eigenes Sprachmodell verwenden – ebenfalls ein Beta-Feature. Die gleiche Nutzergruppe erhält Zugriff auf ein weiteres Beta-Feature, nämlich die Möglichkeit, eine Mischung aus Modellen von GitLab-KI-Anbietern und privat konfigurierten, selbst gehosteten Modellen in GitLab Duo Self-Hosted einzusetzen. Diese hybride Modellauswahl soll Admins dabei helfen, Sicherheit und Skalierungsanforderungen unter einen Hut zu bringen.


Die hybride Modellauswahl ist als Beta-Feature in GitLab Duo Self-Hosted verfügbar.

Die hybride Modellauswahl ist als Beta-Feature in GitLab Duo Self-Hosted verfügbar.

Die hybride Modellauswahl ist als Beta-Feature in GitLab Duo Self-Hosted verfügbar.

(Bild: GitLab)

Abseits der KI-Neuerungen ist für alle GitLab-Anwenderinnen und -Anwender nun die Migration via Direct Transfer allgemein verfügbar. Damit lassen sich GitLab-Gruppen und -Projekte zwischen GitLab-Instanzen transferieren, entweder mittels GitLab-UI oder per REST-API. Im Gegensatz zur Migration mittels Exportdatei soll Direct Transfer einige Vorteile bieten: Es soll bei großen Projekten zuverlässiger funktionieren, Migrationen mit größeren Versionslücken zwischen Quell- und Zielinstanz unterstützen und bessere Einblicke in den Migrationsprozess und dessen Ergebnisse liefern.

In der Web-IDE stehen unterdessen zusätzliche Funktionen im Source Control-Panel bereit. Dort lassen sich nun unter anderem Branches erstellen und löschen sowie Änderungen direkt aus dem Interface heraus erzwingen (Force Push).


Neue Befehle im Panel "Source Control"

Neue Befehle im Panel "Source Control"

Neue Befehle im Panel „Source Control“ innerhalb der Web-IDE

(Bild: GitLab)

Der GitLab-Blog hebt diese und weitere Highlights hervor, darunter feingranulare Befugnisse für CI/CD-Job-Token, eine benutzerdefinierte Admin-Rolle und Support für den AWS Secrets Manager für GitLab CI/CD.


(mai)



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iPhone-Spekulationen für 2026 und 2027: Dann sind 17e und 18 geplant


Wie geht es bei Apple mit dem iPhone weiter, nachdem der Konzern nächsten Monat seine (vermutlich vier) 17er-Modelle präsentiert hat? Zu zwei günstigen iPhones gibt es nun neue Informationen aus Südkorea und China. Die einen sind eher positiv, die anderen – zumindest für Fans einer Baureihe – eher negativ.

Die gute Nachricht: Angeblich wird Apple schon im Frühjahr einen Nachfolger des iPhone 16e (erschienen im Februar 2025) auf den Markt bringen. Der chinesische Leaker Digital Chat Station, der bei dem Kurznachrichtendienst Weibo reichlich Follower hat, behauptet, Apple werde das Gerät deutlich verbessern. Statt äußerlich auf dem iPhone 14 zu basieren, soll das Design neuer sein.

So ist erstmals kein „Notch“ für das Face-ID-Modul wie beim 16e geplant, sondern eine vollwertige Dynamic Island zur Unterbringung von Zusatzinfos. Entsprechend könnte der Look auf dem iPhone 15 basieren. Weiterhin verbaut Apple angeblich den A19-Chip, der im iPhone 17 erwartet wird. Weitere Hardwareinfos laut Digital Chat Station: Ein 6,1 Zoll großes Display (wie iPhone-Standardmodelle und das 16e), keine ProMotion-Technik (also 60 Hertz statt 120), eine 12-Megapixel-Selfiekamera und eine rückwärtige 48-Megapixel-Kamera (beides wie beim 16e). Zentrales Verkaufsargument bleibt der günstige(re) Preis. In Deutschland beginnt dieser beim iPhone 16e bei 699 Euro. Für ein iPhone 16 werden mindestens 949 Euro fällig.

Das zweite frische iPhone-Gerücht betrifft das iPhone 18, also ein weiteres Gerät, das auf die 17er-Modelle folgt. Das in Südkorea erscheinende Elektronikfachblatt ETNews schreibt, dass die Standardvariante erst in der 1. Jahreshälfte 2027 erscheinen wird. Dazu hatte es schon früher Spekulationen gegeben. ETNews stützt sich nun auf Apples Lieferkreise, von denen es in Südkorea einige gibt. Den Komponentenfertigern wurde angeblich bereits angetragen, dass es diese Änderung gibt. Demnach wird Apple im Herbst 2026 zunächst mit vier iPhone-Modellen auf den Markt kommen, von denen erstmals eines ein Foldable sein wird.

Damit hat Apple keinen Platz mehr für das iPhone 18, da nicht mehr als vier Modelle präsentiert werden sollen. Dies wären dann neben dem Falt-Smartphone von Apple ein iPhone 18 Air (dünnes Modell), iPhone 18 Pro und iPhone 18 Pro Max. Mit dem iPhone 18 als Standardmodell plus einem neuen Einsteigermodell (18e) wäre dann im Frühjahr 2027 zu rechnen. Damit wären im übernächsten Jahr so viele aktuelle iPhones wie nie auf dem Markt – ganze sechs Modelle.


(bsc)



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