Künstliche Intelligenz
Heimkino-Test: „Die Ritter der Kokosnuss“ auf UHD, Blu-ray und im Stream
England, 932 AD: König Artus durchquert mit seinem treuen Diener Patsy und seinen Pferden …
Ich bitte um Entschuldigung, der Rezensent, der diese Zeile soeben schrieb, wurde gefeuert!
König Artus streift also mit seinem Diener Patsy und südafrikanischen Kokosnüssen …
Ich bitte erneut um Entschuldigung, der Rezensent, der soeben an die Stelle des Rezensenten gesetzt wurde, der gefeuert wurde, wurde ebenfalls gefeuert!
Der folgende Text wurde mit der Unterstützung von 40 extra ausgebildeten Ecuador-Berglamas verfasst:
England, 932 AD: König Artus tingelt mit seinem treuen Diener Patsy durch Britannien. Da das Budget der Filmproduktion keine Pferde hergab, müssen Kokosnüsse herhalten. Doch davon soll hier nicht die Rede sein. Während Artus sich mit widerspenstigen Schlosswächtern herumschlägt, trommelt er nach und nach die Ritter der Tafelrunde zusammen und folgt nicht weniger als der Weisung Gottes, den Heiligen Gral zu finden …
So beginnt die Geschichte der „Ritter der Kokosnuss“ (engl. „Monty Python and the Holy Grail“). Zum 50. Geburtstag bringt Sony den Klassiker der englischen Komikertruppe Monty Python am 28. August erstmals auf Ultra HD Blu-ray (UHD) heraus. Das Bild wurde in 4K restauriert und der Ton der englischen Original-Spur neu in Dolby Atmos abgemischt.
Das mag kein Killerkaninchen aus seinem Bau locken, denn der britische Anarcho-Humor funktioniert auch in Mono. Doch die bisherigen Veröffentlichungen im Stream und auf Blu-ray hatten mit großen technischen Problemen zu kämpfen, die so manchem Fan den Spaß verdarben. In unserem Test gehen wir nach einigen Produktionsankedoten detailliert auf die einzelnen Ausgaben im Stream und auf Disc ein, damit Sie entscheiden können, ob die neue UHD tatsächlich der heilige Gral des heiligen Grals ist.

Von der Not zur Tugend: Statt die finanziellen Unzulänglichkeiten zu verstecken, nutzten die Pythons sie als kreative Waffe.
(Bild: Sony, Screenshot: Timo Wolters)
Abenteuerliche Produktion
„Wenn ist das Nunstück git und Slotermeyer? Ja! Beiherhund das Oder die Flipperwaldt gersput!“ – schon in der TV-Show Monty Python’s Flying Circus zeigte die britische Komikertruppe (wie im oben zitierten tödlichen Witz), wie sie anarchische Respektlosigkeit und tiefschwarzen Humor kombiniert. „Die Ritter der Kokosnuss“ brachte diesen Stil 1975 erstmals ins Kino und wurde schnell Kult. Und das trotz widriger Produktionsbedingungen, die man sich allerdings zunutze machte: So wird das niedrige Budget nicht kaschiert, sondern gezielt als Stilmittel eingesetzt: Statt Pferden gibt es Kokosnüsse, statt epischer Kulissen einen Wald und eine Burg, die gleich mehrere Schauplätze darstellt.
Gilliam steuert seine typischen schrägen Animationen bei, um die teuersten Spezialeffekte (wie einen Drachen) zu vermeiden, während historische Fakten, Mythen und politischer Diskurs zu einer wilden Satire vermengt werden, die auch nach dem x-ten Rewatch für Lachtränen bei Fans sorgt. Kaum ein Humor ist zeitloser als jener der Pythons. Kaum ein Film liefert mehr Zitate, die in den vergangenen 50 Jahren durch die Generationen hindurch überliefert wurden.
Finanziert wurde der Film im Übrigen unter anderem von Musikgrößen wie Led Zeppelin, Pink Floyd, Elton John und Jethro-Tull-Leadsänger Ian Anderson, die ihre Beteiligung vor allem als kreative Steuerflucht nutzten und den Pythons dadurch große künstlerische Freiheit ermöglichten. Etwas, das heute fast unmöglich scheint. Wer aber dachte, Produzenten und Komikertruppe seien sich immer einig gewesen, sieht sich getäuscht: Die Postproduktion war alles andere als reibungslos – ganze 13 Testvorführungen waren nötig, bis der fertige Film stand. Aus dem ursprünglichen Drehbuch, in dem die Suche nach dem Heiligen Gral übrigens im Londoner Harrods ihr Finale fand, sind angeblich nur noch 10 Prozent übrig.
Ein Wort zur deutschen Synchro: In dieser gingen leider viele Wortspiele verloren, weshalb die Originalversion klar zu bevorzugen ist. Nur dort vermeidet man Übersetzungsperlen wie: „Ich habe den Sachsen das Angeln beigebracht – seitdem heißen sie Angelsachsen.“ Und nur dort gibt es diese wunderbaren Schimpftiraden des französischen Ritters, die einfach nicht übersetzbar sind.
Künstliche Intelligenz
Over-Ear-Kopfhörer: Grell Audio OAE2 im Test
Axel Grell ist einer der profiliertesten Kopfhörer-Entwickler weltweit. Für Sennheiser erschuf er Ende der 90er den HD 600, der noch heute in vielen Studios als neutraler Standard gilt. Mit seiner Firma Grell Audio legt er nun seinen zweiten offenen Kopfhörer OAE2 mit Kabelanschluss vor.
Während der Vorgänger OAE1 über den Onlineshop Drop in den USA vertrieben wurde, soll der neue Kopfhörer Anfang Dezember 2025 für 500 Euro auch in den deutschen Fachhandel kommen.
Die dynamischen Wandler hat Grell noch etwas weiter angewinkelt als früher, damit die Ohren den Eindruck haben, der Schall komme von vorn. Davon profitiert die Stereobühne, die der OAE2 natürlicher auffächert als andere Modelle.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Over-Ear-Kopfhörer: Grell Audio OAE2 im Test“.
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Künstliche Intelligenz
KI soll für Wirtschaftswachstum trotz schrumpfender Bevölkerung sorgen
KI-Einsatz könnte der deutschen Wirtschaft zu neuem Wachstum verhelfen, prognostiziert ein Forschungsteam des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). Demnach könnte das Brutto-Inlands-Produkt (BIP) innerhalb der nächsten 15 Jahre im Schnitt 0,8 Prozentpunkte pro Jahr stärker wachsen. Höhere Arbeitsproduktivität, Einsparungen und neue Geschäftsfelder, die durch KI ermöglicht werden, sollen laut IAB für den zusätzlichen Schub sorgen.
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Zugleich erwarten die Experten erhebliche Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt und Verschiebungen in unterschiedlichen Berufszweigen: So sollen durch KI etwa 1,6 Millionen Stellen in den nächsten 15 Jahren entweder wegfallen oder neu entstehen. Die Gesamtzahl der Arbeitsplätze soll in dem Zukunftsszenario aber weitgehend stabil bleiben, weil sich die gegenläufigen Effekte insgesamt ausgleichen würden.
Besonders günstig fällt die Prognose dabei für Jobs bei IT- und Informationsdienstleistern aus, bei denen der Arbeitskräftebedarf um rund 110.000 Personen steigen soll. In Bereichen wie Unternehmensdienstleistungen könnten hingegen 120.000 Arbeitsplätze entfallen.
Vor allem Spezialistenjobs betroffen
„KI führt primär zu einem Umbruch am Arbeitsmarkt. Gefragt sind künftig andere Tätigkeiten und Kompetenzen, nicht weniger Arbeit“, erklärt Enzo Weber, Leiter des IAB-Forschungsbereichs „Prognosen und gesamtwirtschaftliche Analysen“. Entscheidend sei aber, dass Unternehmen neue Geschäftsmodelle entwickeln und die notwendige Infrastruktur für den KI-Einsatz geschaffen wird.
Wer von den Auswirkungen der KI betroffen ist, hängt laut Prognose auch von der eigenen Qualifikation ab. Besonders treffe es Tätigkeiten auf Spezialisten- und Experten-Niveau: Jobs dieser Stufe würden zwar weiter zunehmen, aber einen deutlichen Dämpfer gegenüber Szenarien ohne breiten KI-Einsatz aufweisen. An der Nachfrage nach Hilfs- und Anlernkräften ändere sich im Wesentlichen nichts, der Bedarf an Fachkräften fiele vergleichsweise stärker aus.
„KI kann zur Brücke zwischen wirtschaftlichem Wachstum und einer schrumpfenden Bevölkerung werden. Damit dieses Potenzial realisiert wird, braucht es gezielte Qualifizierungsstrategien und eine hohe Anpassungsbereitschaft in Wirtschaft und Gesellschaft“, resümiert IAB-Forscher Christian Schneemann die Prognose.
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(axk)
Künstliche Intelligenz
EuGH: Polizei darf DNA- und Biometriedaten Verdächtiger unterschiedslos erheben
Polizeibehörden der EU-Staaten dürfen unterschiedslos biometrische und genetische Daten wie Fingerabdrücke und DNA-Profile von Verdächtigen und strafrechtlich Verfolgten erheben und speichern. Voraussetzung ist, dass die nationalen Gesetze oder die Rechtsprechung angemessene Fristen für die regelmäßige Überprüfung der Notwendigkeit der Aufbewahrung und die Einhaltung der strengen Grundsätze zum Schutz sensibler Daten gewährleisten. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag entschieden.
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Im Kern können nationale Polizeibehörden laut dem Urteil in der Rechtssache C-57/23 auf der Grundlage ihrer internen Vorschriften darüber entscheiden, ob die Speicherung der Informationen über Körpermerkmale und DNA notwendig ist.
Das Verfahren geht auf den Fall eines tschechischen Beamten zurück, der im Rahmen eines gegen ihn gerichteten Strafverfahrens von der Polizei vernommen wurde. Trotz seines Widerspruchs ordneten die Ordnungshüter die Abnahme seiner Fingerabdrücke, die Erstellung eines genetischen Profils mithilfe eines Wangenabstrichs sowie die Aufnahme von Fotos und eine Personenbeschreibung an, die in Datenbanken gespeichert wurden.
Lebenslange Speicherung ist problematisch
Der Beamte, der 2017 rechtskräftig verurteilt wurde, focht die Identifizierungsmaßnahmen und die Speicherung seiner Daten in einem separaten Verfahren als rechtswidrigen Eingriff in sein Privatleben an. Ein tschechisches Gericht ordnete daraufhin zunächst die Löschung der umstrittenen Informationen fest. Das tschechische Oberste Verwaltungsgericht legte dagegen Beschwerde ein und stellte dem EuGH die Frage, ob die nationale Vorschrift mit der EU-Richtlinie über den Datenschutz im Bereich der Strafverfolgung vereinbar sei.
Der EuGH stellte zunächst klar, dass der Begriff „Recht der Mitgliedstaaten“ im Kontext der Erhebung, Speicherung und Löschung solcher Daten eine allgemeine Bestimmung umfasst. Diese legt die Mindestvoraussetzungen fest, sofern die Vorgaben hinreichend vorhersehbar sind und gerichtlich überprüft werden können.
Das Aufbewahren der Körpermerkmale und DNA-Spuren knüpfen die Luxemburger Richter an zwei Bedingungen: Die Zwecke der Erhebung dürfen keine Unterscheidung zwischen Verdächtigen und strafrechtlich Verfolgten erfordern. Zudem müssen die für die Verarbeitung Verantwortlichen national verpflichtet sein, alle Grundsätze und besonderen Anforderungen für die Verarbeitung sensibler Daten zu beachten.
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Zur Speicherdauer erläutert der EuGH, dass die einschlägige nationale Vorschrift nicht notwendigerweise eine Höchstgrenze vorsehen muss. Vorausgesetzt ist, dass sie angemessene Fristen für die regelmäßige Überprüfung der Notwendigkeit der Speicherung dieser Daten festlegt. Dabei muss zudem beurteilt werden, ob eine Verlängerung unbedingt erforderlich ist.
Bereits 2024 urteilte der Gerichtshof, dass die allgemeine Speicherung biometrischer und genetischer Daten strafrechtlich Verurteilter bis zu ihrem Tod gegen EU-Recht verstößt. Das spezifische Rückfallrisiko sei zu beachten.
(wpl)
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