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Studie: Weltraumgestützte Solarenergie als „Game-Changer“ für Europas Klimaziele


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English.

It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Weltraumgestützte Solarenergie könnte dafür sorgen, dass 2050 auf europäischem Gebiet 80 Prozent weniger Solar- und Windkraftanlagen errichtet werden müssten, um das Ziel einer emissionsfreien Energieerzeugung zu erreichen. Das hat eine britisch-chinesische Forschungsgruppe ermittelt und nennt die Technologie deshalb einen möglichen „Game-Changer“. Sollten bei deren Weiterentwicklung noch einige grundlegende Hürden überwunden werden, könnte sie dafür sorgen, dass Europa in 25 Jahren bei der Energieerzeugung, -speicherung und -infrastruktur jährlich bis zu 15 Prozent der Kosten einsparen könnte, das wären demnach 35,9 Milliarden Euro. Je nach Jahreszeit könnte aber die Stromspeicherung etwa in Form von Wasserstoff grundlegend sein.

Die Erzeugung von Solarstrom im Weltraum für den Verbrauch auf der Erde beziehungsweise Space Based Solar Power (SBSP) ist bislang nicht viel mehr als ein Konzept. Das sieht vor, dass Satelliten mit großen Solarpaneelen in der Erdumlaufbahn positioniert werden, wo sie kontinuierlich Solarenergie erzeugen können. Die könnten sie per Mikrowellen auf die Erdoberfläche schicken, wo sie rund um die Uhr als Grundlastenergie zur Verfügung stehen würde. Technisch sind die grundlegenden Fragen geklärt, aber der Aufwand, die Kosten und die Risiken eines Aufbaus dieser Anlagen sind enorm. Das Team um Wei He vom Fachbereich für Ingenieurwesen des King’s College in London hat deshalb untersucht, wie groß das Potenzial der Technologie insgesamt ist.

Analysiert hat das Team die ökonomischen Folgen des Einsatzes zweier unterschiedlicher Ansätze für weltraumgestützte Solarenergie, die von der US-Weltraumagentur NASA stammen. Eins sieht ein flaches Design der Solaranlagen vor, das an jene auf der Erde erinnert, das andere sieht einen Schwarm von kleinen Solarkraftwerken vor, die den erzeugten Strom an einen zentralen Satelliten schicken, der ihn zur Erde sendet. Ersteres ist demnach näher an der Einsatzbereitschaft und könnte realisiert werden, um weitere wichtige Entwicklungsarbeiten zu ermöglichen. Auf deren Basis könnte das zweite Konzept dann die ermittelten Einsparungen ermöglichen und eine entscheidende Rolle dabei spielen, dass Europa tatsächlich bis Mitte des Jahrhunderts auf erneuerbare Energien umschwenkt.

Die Ergebnisse der Studie decken sich jetzt mit den Erwartungen der Europäischen Weltraumagentur (ESA), die schon vor drei Jahren ein riesiges Potenzial für weltraumgestützte Solarenergie ermittelt hat. Dank der Technik könnten ab 2050 jährlich 800 Terawattstunden (TWh) sauberere Grundlastenergie aus dem All kommen, das wäre etwa ein Drittel des gesamten Stroms, der 2020 in der Europäischen Union erzeugt wurde, hieß es damals. Das Team um Wei He weist jetzt noch darauf hin, dass neuartige Atomkraftwerke früher kommerziell einsatzbereit sein könnten, zusammen könnten beide Mitte des Jahrhunderts umfangreich Grundlastenergie bereitstellen. Die Forschungsarbeit wurde jetzt im Fachmagazin Joule veröffentlicht.


(mho)



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Wegwerfprodukt: Bundesregierung kündigt Verbot von Einweg-E-Zigaretten an


Die Bundesregierung will dem Druck aus dem Bundestag, von den Ländern sowie von Verbänden nachkommen und das Aus für Einweg-E-Zigaretten besiegeln. Die Exekutive werde ein Verbot solcher sogenannten Vapes auf den Weg bringen, kündigte Rita Schwarzelühr-Sutter, parlamentarische Staatssekretärin im Bundesumweltministerium, in einer am Freitag während der Plenarsitzung des Bundesrats zu Protokoll gegebenen Erklärung an. Die SPD-Politikerin schränkte dabei aber ein, dass aus ihrer Sicht ein solcher Schritt durch die EU-Kommission gebilligt werden müsse.

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Angesichts dieser Zusage der Bundesregierung ließ der Bundesrat die jüngste Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes trotz massiver Bedenken passieren. Der Umweltausschuss der Länderkammer hatte dem Plenum zuvor empfohlen, zu der Reform den Vermittlungsausschuss mit dem Bundestag anzurufen. Er zielte damit darauf ab, in das Gesetz ein Verbot des Inverkehrbringens von elektronischen Einweg-Zigaretten einzufügen. Zuvor hatte sich die Länderkammer Ende September in ihrer Stellungnahme zu dem Entwurf erneut für eine solche Initiative ausgesprochen.

Der Umweltausschuss sieht im jährlichen Konsum von geschätzt über 60 Millionen Einweg-E-Zigaretten in Deutschland und deren fehlerhafter Entsorgung eine erhebliche Bedrohung für Menschen, Umwelt und Wirtschaft, der mit dem vorliegenden Gesetz nicht ausreichend entgegengewirkt werde. Das Inverkehrbringen von Einwegartikeln wie diesen Kunststoffprodukten, für die es nachfüllbare Alternativen gibt, widerspreche dem obersten Ziel der Kreislaufwirtschaft: der Abfallvermeidung. Durch die illegale Entsorgung über den Hausmüll gingen wertvolle Rohstoffe wie Kunststoffe und Lithium verloren.

Zudem führen die enthaltenen Batterien bei unsachgemäßer Entsorgung zu Bränden in Entsorgungsanlagen, gaben die Umweltpolitiker der Länder zu bedenken. Damit entstünden erhebliche Risiken für die Beschäftigten, hohe Sachschäden und Umweltverschmutzung. Die Recycling- und Entsorgungswirtschaft leide unter zunehmenden, teils existenzbedrohenden Bränden aufgrund falsch entsorgter Lithium-Ionen-Akkus, deren Gesamtschaden auf einen hohen dreistelligen Millionenbereich jährlich geschätzt wird. Diesen müssten letztlich die Verbraucher über Abfallgebühren mitfinanzieren.

Der Ausschuss sieht angesichts des hohen Handlungsdrucks, dem bereits andere europäische Staaten nachgekommen seien, in der vom Bundestag vorgesehenen reinen Rücknahmepflicht kein geeignetes Mittel zur Lösung des Problems. Bereits bestehende kostenlose Abgabemöglichkeiten würden nämlich kaum genutzt. Eine solche Regelung schaffe stattdessen vermeidbaren bürokratischen Mehraufwand für Handel und Wirtschaft.

Auch der Bundestag forderte die Bundesregierung vorige Woche beim Beschluss der Novelle auf, eine Untersagung der umstrittenen Wegwerf-Rauchergeräte zu prüfen. Die Abgeordneten verwiesen dabei etwa auf das entsprechende Vorgehen Frankreichs und Belgiens, wo allerdings der Gesundheitsschutz im Vordergrund steht. Der Verkauf von Vapes ist in Deutschland ein Milliardengeschäft. Nach einer Schätzung des Branchenverbandes Bündnis für tabakfreien Genuss geben die Bundesbürger dafür in diesem Jahr 2,4 Milliarden Euro aus. Ein Zehntel entfällt auf Einweg-Produkte; der Rest auf Geräte, die man aufladen und neue Flüssigkeit ergänzen kann.

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Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der Deutschen Umwelthilfe (DUH), begrüßt die Ankündigung der Exekutive als „richtigen, aber längst überfälligen Schritt“. Die zivilgesellschaftliche Organisation habe „frühzeitig darauf hingewiesen, wie gefährlich diese Wegwerfprodukte für die Umwelt, Gesundheit und Sicherheit“ seien. Deshalb habe sie eine breite Allianz aus 17 Verbänden aufgebaut, der etwa die Bundesärztekammer, das Deutsche Krebsforschungszentrum oder das Kinderhilfswerk angehörten. Mehr als 40.000 Bürger hätten daraufhin eine Verbotspetition unterzeichnet, freut sich Metz. Ein Verbot könnte etwa durch eine Änderung der Tabakerzeugnisverordnung erfolgen, wenn ein solcher Ansatz dem Schutz der öffentlichen Gesundheit diene. Die Bundesregierung müsse nun rasch handeln.

Mit dem überarbeiteten Elektronikgerätegesetz will die Politik vor allem Elektroschrott effektiver bekämpfen. Dafür werden die Hersteller stärker in die Verantwortung genommen, zum Beispiel bei der Recyclingpflicht, der Nutzung von sekundären Rohstoffen und der Langlebigkeit von Elektrogeräten. Zudem sollen Sammel- und Rücknahmesysteme durch ein Logo vereinheitlicht und leichter zugänglich gemacht werden. Geschäfte, die Einweg-E-Zigaretten vertreiben, müssen künftig eine Sammelstation für gebrauchte Vapes einrichten und diese verpflichtend zurücknehmen. Die Novelle soll größtenteils Anfang 2026 in Kraft treten.


(nen)



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Deutscher Post droht offenbar Millionenstrafe für schlechten Service


Nicht nur viele Kunden, auch die Bundesnetzagentur ist unzufrieden mit der Leistung der Deutschen Post – das geht so weit, dass die Agentur der Post jetzt sogar mit Geldstrafen droht. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) ist auch für die Aufsicht der Post zuständig. BNetzA-Chef Klaus Müller machte jetzt klar: „Wenn die Post unseren Anordnungen dann nicht nachkommt, kann das im Extremfall teuer für sie werden“. Es geht um verspätete, falsch abgegebene oder beschädigte Sendungen, ob Briefe oder Pakete.

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Müller sagte den Zeitungen der Funke Mediengruppe: „Wir wollen, dass die Post ihre Dienstleistung verbessert. Das hat sie uns auch zugesagt. Wenn das nicht eintritt, haben wir Möglichkeiten laut dem Gesetz, und die werden wir nutzen.“ Im Sommer hatte die BNetzA ein neuer Höchststand an Beschwerden über die Post erreicht. „Das ist jetzt etwas weniger geworden. Und die Post hat Besserung gelobt“, sagte Müller. Das werde seine Behörde nun beobachten.

Im ersten Halbjahr waren 22.981 Beschwerden zu Postdienstleistungen eingegangen und damit 13 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum – damals war der bisherige Halbjahres-Höchstwert erreicht worden. 89 Prozent der Kritik richtet sich gegen den Marktführer Deutsche Post/DHL. Auch Post-Chef Tobias Meyer äußerte sich gegenüber der Funke Mediengruppe und pochte auf die „sehr gute Qualität“, welche die Post liefere.

Dieses Jahr musste der Bonner Konzern auch erstmals öffentliche Angaben zu den Beschwerden machen, die er direkt erhalten hatte. Bei rund 14 Milliarden Brief- und Paketsendungen im Jahr 2024 lag der Beschwerdeanteil bei 0,003 Prozent. Mit 420.000 Beschwerden waren es gut zehnmal mehr als bei der Bonner Aufsichtsbehörde eingegangen sind.

Vorher war nur bekannt gewesen, dass die Bundesnetzagentur im Jahr 2024 etwa 39.500 Beschwerden erhalten hatte, die sich auf die Deutsche Post bezogen. So manch ein Kunde dürfte seinem Ärger aber lieber bei der Post direkt Luft machen. Dass auch diese Fälle ans Licht kommen, ermöglicht das novellierte Postgesetz von 2024 – es verlangt, dass Postdienstleister auch ihre eigenen Beschwerdezahlen veröffentlichen.

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Im schlimmsten Fall droht der Post eine Millionenstrafe. So sieht das Postgesetz (PostG) ein Zwangsgeld von bis zu 10 Millionen Euro vor, welches durch die BNetzA festgesetzt werden kann – nach Maßgabe des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes. Dieses Zwangsgeld dient zur Durchsetzung von Anordnungen, welche die BNetzA gegenüber der Post verhängen kann. Anordnen kann die BNetzA hier Maßnahmen, damit ein Postdienstleister seine Verpflichtungen nach dem PostG erfüllt.

Zurzeit ersetzt die Post auch einen Teil ihrer Postfilialen durch Automaten. Müller findet das grundsätzlich gut: „Viele Leute, die tagsüber arbeiten, haben keine Chance, zu den Öffnungszeiten in eine Postfiliale zu gehen“. Für diese Kunden seien gut gemachte Automaten mit 24-Stunden-Service eine gute Sache.

Seine Behörde genehmigt die Umstellung auf solche Automaten. Dafür sei wichtig, was die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister in den betreffenden Kommunen sagten. „Und es muss klar sein, dass die Post echte Anstrengungen unternommen hat, vor Ort eine Filiale zu etablieren“, betonte er. „Wenn das nachgewiesenermaßen keinen Erfolg hatte, kommen Automaten infrage. Automaten sind besser als gar keine Post vor Ort.“


(nen)



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Neue Videokursserie: JUnit 5 praxisnah lernen


JUnit 5 ist die aktuelle Version des beliebten Java-Testframeworks und bietet gegenüber JUnit 4 unter anderem neue Möglichkeiten bei Assertions, Test-Lifecycle und Erweiterungen. Die heise academy hat eine Videokursserie veröffentlicht, die Entwickler Schritt für Schritt mit den Testkonzepten von JUnit 5 und deren praktischer Umsetzung vertraut macht. Die Inhalte richten sich an alle, die über einfache Testfälle hinausgehen wollen, und bietet tiefere Einblicke in moderne Testarchitekturen mit JUnit 5 – insbesondere, wie Tests modular gestaltet und auf eigene Projektanforderungen zugeschnitten werden können.

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In „Teil 1: Einstieg in die Welt des Testens mit Java“ führt Java-DevSecOps-Experte Sven Ruppert in die Grundlagen von JUnit 5 ein – von der Einrichtung der Testumgebung bis zu strukturierten Tests mit Assertions, Assumptions und den wichtigsten Lifecycle-Annotationen.

Teil 2: Parametrisierte Tests und erweiterte Techniken“ stellt leistungsstarke Features in JUnit 5 vor, die es ermöglichen, Unit-Tests flexibler und besser lesbar zu gestalten, was grundlegend ist für die Testautomatisierung in der Java-Entwicklung.

Teil 3: Fortgeschrittene Testtechniken und Erweiterungen“ widmet sich fortgeschrittenen Testmethoden und dem Extension-Mechanismus. Damit lassen sich Tests nicht nur modular und wiederverwendbar gestalten, sondern auch flexibel anpassen und erweitern.

„Teil 4: Erweiterungen und Custom Test Engines“ erscheint 2026.

Grundkenntnisse in der Java-Programmierung sind erforderlich. Erfahrungen im Umgang mit Entwicklungswerkzeugen wie IDEs (z.B. IntelliJ, Eclipse) sind von Vorte

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Parallel dazu behandelt Sven Ruppert die Inhalte der Videokursserie im heise academy Blog: Von „Testing mit Assertions und Assumptions“ über „Parametrisierte Tests“ bis hin zu „Extensions“ orientieren sich die Beiträge an den einzelnen Teilen der Videokursserie und geben einen Überblick über die umfassenden Möglichkeiten des Testens mit JUnit 5.

Die Blogbeiträge stehen kostenfrei zur Verfügung – ideal, um einen ersten Eindruck zu gewinnen. Für alle, die noch tiefer in die Themen eintauchen möchten, sind die einzelnen Videokurse zum Preis von 95 € bzw. 195 € erhältlich. Besonders attraktiv ist der heise academy Pass: Für nur 49 € im Monat besteht uneingeschränkter Zugriff auf das gesamte Kursangebot der heise academy, wobei jährlich 45 neue Videokurse dazukommen.

Alle Infos zum Angebot finden sich auf der Website der heise academy.

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