Künstliche Intelligenz
Persönlichkeitsrecht: Synchronstimme ist vor KI-Nachahmung geschützt
Das Landgericht Berlin hat vor wenigen Tagen ein wichtiges Signal für den Umgang mit KI-Technologien und Persönlichkeitsrechten gegeben. Es hat mit Urteil vom 20. August entschieden, dass auch die Stimme eines Synchronsprechers durch das allgemeine Persönlichkeitsrecht geschützt ist und daher nicht durch Systeme mit Künstlicher Intelligenz nachgeahmt und anschließend öffentlich verwendet werden darf (Az.: II 2 O 202/24). Laut dem Beschluss verletzt die unerlaubte Nutzung einer solchen KI-Stimme dieses Recht des Sprechers, was unter anderem Schadensersatzansprüche begründen kann.
In dem Fall klagte ein renommierter deutscher Synchronsprecher, der als die „deutsche Stimme“ von Bruce Willis bekannt ist, gegen den Betreiber eines YouTube-Kanals. Dieser habe ohne Einwilligung des Sprechers zwei Videos mit einer von einer KI erzeugten Stimme vertont, die der Synchronstimme des Klägers täuschend ähnlich war. Das berichtet der Anwalt des Klägers, Kai Jüdemann. Die Clips hatten demnach einen rechtslastigen politischen Inhalt und warben für Waren in einem Online-Shop wie „Woke Zero“-T-Shirts.
Nachdem der YouTube-Betreiber eine Unterlassungserklärung abgegeben hatte, forderte der Kläger Ersatz der Abmahnkosten sowie materiellen Schadensersatz für die unerlaubte Nutzung seiner Stimme. Das Gericht gab dem Kläger dem Anwalt zufolge recht und stützte seine Entscheidung auf mehrere zentrale Punkte: Es stellte etwa klar, dass das Persönlichkeitsrecht die Freiheit einer Person schützt, selbst darüber zu entscheiden, wie ihre Stimme von Dritten genutzt wird. Die Richter betonten, dass einer bekannten Stimme ein erheblicher wirtschaftlicher Wert zukommen kann, ähnlich wie einem Bildnis oder einem Namen.
Keine Kennzeichnung, keine Zustimmung
Die Nutzung der KI-generierten Stimme stellt laut dem noch nicht rechtskräftigen Urteil einen klaren Eingriff in das Persönlichkeitsrecht dar. Entscheidend war dabei nicht, dass es sich um eine exakte Kopie der Originalstimme handelte. Vielmehr sei die Ähnlichkeit bewusst so stark gewesen, dass ein Teil des Publikums annehmen musste, der bekannte Synchronsprecher habe dem Inhalt zugestimmt. Das Gericht befand, dass die kommerzielle Nutzung der Stimme im Vordergrund stand, um die Klickzahlen des YouTube-Kanals zu steigern und so den Web-Store zu bewerben.
Der Eingriff war dem Beschluss zufolge nicht gerechtfertigt. Die Nutzung der Stimme diente primär gewerblichen Zwecken und war nicht durch die Kunst- oder Meinungsfreiheit gedeckt. Auch wenn die Videos einen satirischen Charakter hatten, zielte die Verwendung der Stimme nicht auf eine Auseinandersetzung mit dem Sprecher selbst, sondern auf die Steigerung der Attraktivität der Clips. Ferner war die fehlende Kennzeichnung als KI-generierte Stimme ein schwerwiegender Punkt. Diese habe den Eindruck erweckt, der Sprecher identifiziere sich mit den politischen Inhalten der Videos, heißt es. Zudem sei klar, dass der Kläger auch nicht im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in die Verbreitung seiner KI-erzeugten Stimme eingewilligt habe.
Den Anspruch auf Schadenersatz begründete das Gericht mit dem Konzept der fiktiven Lizenzgebühr: Wer das Persönlichkeitsmerkmal eines anderen ohne Erlaubnis für kommerzielle Zwecke nutzt, muss sich an dem wirtschaftlichen Wert festhalten lassen, den er damit schafft. Der Ausgleich wird dann in einer Höhe festgesetzt, die vernünftige Vertragspartner für die Verwendung der Stimme vereinbart hätten. Insgesamt stärkt das Urteil so die Rechte von Synchronsprechern und anderen prominenten Persönlichkeiten im digitalen Zeitalter.
(mack)
Künstliche Intelligenz
Elektroauto Kia EV5 im ersten Fahrbericht: In der Mitte des Segments
Immer dichter wird sie gepackt, die Klasse der SUVs zwischen etwa 4,4 und 4,7 m Länge. Kein Wunder, scheint das Interesse der Kundschaft noch immer zu wachsen. Sie hat bei Form, Antrieb und Preis inzwischen eine enorme Auswahl. Dennoch sehen Hersteller die Chance, sich mit zusätzlichen Modellreihen weitere Marktanteile zu sichern. Kia schnürt mit dem EV5 ein Paket, das in der Zielgruppe gute Chancen haben dürfte. Wir konnten bereits eine erste kurze Probefahrt machen.
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So groß wie VW ID.4 und Co.
Mit einer Länge von 4,61 m und einem Radstand von 2,75 m sortiert sich der EV5 ziemlich genau dort ein, wo beispielsweise Volkswagen mit dem VW ID.4 und dem Skoda Enyaq gerade massenhaft Kunden in Europa einsammelt. Das Platzangebot ist in etwa vergleichbar, auch im Kofferraum, der im EV5 immerhin 566 Liter fasst. Hinzu kommt ein Fach unter der vorderen Haube mit 44 Litern. Zum Vergleich: Im Enyaq sind es hinten 585 Liter. Werden die hinteren Lehnen umgeklappt, verwandelt sich das Gepäckabteil in eine plane Liegefläche mit zwei Metern Länge. Praktisch sind auch die in die Seitenverkleidungen des Kofferraums integrierten Schienen mit variablen Befestigungspunkten, an denen sich Netze, Boxen, Halter und Haken flexibel anbringen lassen.
Typisch für Kia ist die ordentliche Verarbeitung. Der Materialeindruck ist im EV5 nicht ganz so spröde wie im EV3 erlebt, wobei auch hier die ein oder andere Verkleidung recht schlicht ausfällt. Wer dies nun kritisiert, dem sei gesagt: Der ein oder andere Hersteller mit selbsternanntem Nobelanspruch ist diesbezüglich nicht unbedingt besser. Im Alltag gefällt die weitgehend einfache Bedienung ebenso wie die zahlreichen Ablagemöglichkeiten. Die Becherhalter lassen sich beiseiteschaffen, wenn sie nicht gebraucht werden – eine vorbildliche Lösung. Ebenfalls hervorragend ist die schnelle Verbindung von App, Telefon und Auto gelöst. Da dürften sich zahlreiche Hersteller gern etwas von abschauen.
Eingerichtet ist der Kia EV5 im typischen Stil der Marke. Der Materialeindruck ist nicht gar so hemdsärmelig wie im kleineren EV3.
(Bild: Kia)
Komfortabel ausgelegt
Unterwegs gibt sich der EV5 keine Blöße. Das Fahrwerk ist eher komfortabel abgestimmt, was charakterlich gut zum E-SUV passt. Die Lenkung verwirrt den Fahrer ebenfalls nicht mit allzu viel Rückmeldung. Die Haftungsgrenzen des Frontantriebs werden dennoch spürbar. Dazu bleibt es angenehm leise, und auf den Sitzen hält man es auch eine ganze Weile ohne Schmerzen aus. Wer mag, kann einen gebremsten Hänger mit bis zu 1200 kg Gewicht an den Haken nehmen.
Vorerst gibt es nur eine Motorisierung und eine Batterie. Der Synchronmotor ist im EV5 vorn eingebaut und treibt auch nur die Vorderräder an. Er leistet 160 kW und bietet 295 Nm Drehmoment. Das ist erheblich weniger, als der APP550 von Volkswagen bereitstellt, und dennoch natürlich mehr als nur ausreichend, um den EV5 flott zu bewegen. 8,4 Sekunden für den Sprint auf Tempo 100 und 165 km/h Spitze sind im Umfeld eher durchschnittliche Werte. Ähnlich wie im EV3 dürfte mittelfristig eine Version mit Allradantrieb und mehr Leistung folgen. Vermutlich wird der Fahrer dann auf mehr als 200 kW zurückgreifen können.
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Nur eine Batterie
Auch bei der Batterie-Ausstattung wird Kia den Markt genau beobachten. Zunächst ist nur eine Version mit 81,4 kWh Energiegehalt geplant. Denkbar ist, dass der EV5 perspektivisch alternativ auch den kleineren Speicher aus dem Basis-EV3 bekommt, der 58 kWh mitbringt. Mit den sehr hohen Ladeleistungen anderer Modelle aus dem Hyundai-Konzern ist hier nicht zu rechnen. Kia nutzt eine 400-Volt-Plattform. Sie erlaubt in der Spitze 150 kW. Die 70 Prozent zwischen 10 und 80 Prozent Ladestand sollen innerhalb von 30 Minuten nachgeladen sein. Das würde bedeuten, dass netto rund 57 kWh nachgeladen werden, die durchschnittliche Netto-Ladeleistung demnach bei 114 kW liegen müsste. Das ist kein Spitzenwert, aber dort, wo sich einige Konkurrenten tummeln. Als Beispiel sei der BMW iX1 (Test) mit deutlich kleinerer Batterie genannt, der von 10 auf 80 Prozent im Schnitt mit 93 kW lädt.
Kia verspricht im WLTP eine Reichweite von 505 (GT-Line mit 19-Zoll-Felgen) bis 530 km (18-Zoll-Felgen). Der Verbrauch im Zyklus, der ja die Ladeverluste einrechnet, soll bei 16,9 bis 17,8 kWh liegen. Wir kamen auf unserer Proberunde laut Bordcomputer, also ohne Ladeverluste, auf 15,9 kWh/100 km. Genauere Werte muss ein Test liefern.
Einiges an der äußeren Gestaltung erinnert an den größeren Kia EV9.
(Bild: Kia)
Das Basismodell des EV5 kostet 45.990 Euro, und schon dort ist die Ausstattung durchaus nicht schlecht. Navigationssystem samt sechs Updates, ein paar der wichtigsten Assistenten, eine zweite Klimazone und die Rückfahrkamera sind schon hier inklusive. Vermutlich werden die meisten Interessenten aber zumindest eine Stufe darüber einsteigen, was den Preis um 3000 Euro anhebt. Dann sind zusätzlich unter anderem noch Wärmepumpe, elektrische Heckklappe, V2X-Hardware-Vorbereitung, Sitz- und Lenkradheizung mit enthalten.
Fazit
Wer nicht gerade ein ausgesprochen dynamisches E-SUV sucht, könnte hier fündig werden. Der Kia EV5 ist eher komfortabel ausgelegt, was sicher kein Fehler ist. Das Platzangebot entspricht dem guten Durchschnitt in diesem Segment. Beim Laden fällt der EV5 gegen interne Konkurrenten wie den Hyundai Ioniq 5 oder den Kia EV6 weit zurück. Inwieweit das im persönlichen Profil eine Rolle spielt, kann naheliegenderweise nicht verallgemeinert werden. Zumal der erste Abschnitt einer langen Reise locker 350 km plus X lang ist, wenn sie mit voller Batterie angetreten wird und 10 Prozent Reserve nicht angetastet werden sollen. Für weitere 300 km braucht es dann jeweils eine Pause von 30 Minuten.
Für knapp 50.000 Euro bekommen Interessierte ein solide erscheinendes, umfangreich ausgestattetes E-SUV, dessen Qualitäten an keiner Stelle herausragen oder dramatisch unter dem Schnitt dessen liegen, was die Konkurrenz eben auch zu bieten hat. Damit ist Kia nicht schlecht aufgestellt. Den Rest der Überzeugungsarbeit wird eine Preisgestaltung übernehmen müssen, die gegebenenfalls eben das entscheidende Quäntchen attraktiver erscheint.
Mehr zur Marke Kia
(mfz)
Künstliche Intelligenz
Knicken und tippen: Logitech Flip Folio fürs iPad im Test
Nicht jeder mag sich mit der Bildschirmtastatur des iPads anfreunden. Externe Keyboards vergisst man daheim, Tastaturhüllen tragen auf dem Tablet meist dick auf. Logitechs Flip Folio soll einen Kompromiss schaffen und kombiniert eine Kunststoffhülle mit einem flachen, herausnehmbaren Bluetooth-Keyboard.
Wie bei Apples Magic Keyboard haftet die Hülle magnetisch am Tablet und spart das Kameramodul aus. Das Flip Folio gibt es in 11 und 13 Zoll.
Es eignet sich für das iPad Air mit M2- oder M3-Chip sowie das iPad Pro ab dem M4. Zwar passt auch ein iPad Pro M2 ins Flip Folio, man muss dessen Kameramodul aber sehr kräftig durch die Aussparung drücken.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Knicken und tippen: Logitech Flip Folio fürs iPad im Test“.
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Künstliche Intelligenz
US-Behörde wirft The Boring Company Verstoß gegen Umweltauflagen vor
Ärger für The Boring Company: Eine Umweltbehörde des US-Bundesstaates Nevada wirft Elon Musks Tunnelbauunternehmen zahlreiche Verstöße gegen Umweltauflagen vor. Das berichten US-Medien unter Berufung auf ein Behördenschreiben.
Darin listet das Bureau of Water Pollution Control Verstöße gegen Umwelt- und andere Auflagen vor. Dazu gehörten, dass wiederholt ohne Genehmigung Grabungsarbeiten durchgeführt wurden, unbehandeltes Wasser aus dem Untergrund auf die Straße geleitet wurde oder Schlamm aus Lkw des Unternehmens auf die Straße austrat.
Laut dem Schreiben hatte die Wasserbehörde The Boring Company 2020 wegen ähnlicher Vergehen bereits eine Strafe auferlegt. Beide Parteien schlossen daraufhin einen Vergleich, damit sich das Unternehmen an die Umweltauflagen halten soll.
The Boring Company lässt nicht inspizieren
Für die Boring Company war das aber offensichtlich kein Grund, das Verhalten zu ändern: Die Wasserbehörde wirft dem Unternehmen rund 100 neue Verstöße vor. Zudem habe es nicht wie vereinbart eine unabhängige Stelle mit regelmäßigen Inspektionen der Baustellen beauftragt. Die Behörde zählte knapp 690 verpasste Inspektionen.
Für diese Vergehen hat das Umweltministerium eine Strafe von knapp 243.000 US-Dollar verhängt. Das Unternehmen bestreite die Vorwürfe, teilte das Ministerium dem lokalen Medium City Cast Las Vegas mit. Die Zahlung ist demnach erst fällig, wenn das Verfahren abgeschlossen ist. Das Ministerium behalte sich jedoch das Recht vor, das Unternehmen zur Einstellung der Bautätigkeiten aufzufordern.
Die von Elon Musk gegründete The Boring Company kündigte 2020 an, ein Tunnelsystem zu bauen, das das alte Las Vegas Convention Center mit dem Erweiterungsbau verbinden soll. In dem Tunnel sollen Elektroautos von Tesla Besucher vom einen Ende des Messegeländes zum anderen kutschieren. 2021 ging der Tunnel in Betrieb. 2023 erhielt das Unternehmen die Genehmigung für einen Ausbau des Tunnelsystems. Inzwischen verbinden Tunnel das Convention Center auch mit einigen benachbarten Hotels. Es gibt Pläne, den gesamten „Strip“ mit den großen Hotels sowie den nahegelegenen Flughafen zu erschließen.
(wpl)
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