Datenschutz & Sicherheit
Magischer Glaube an die zentrale Datenbank
Mehrere Bundesländer arbeiten an einer Schüler-ID und auch die Bundesregierung will die zentrale Erfassung aller Schüler:innen vorantreiben. Dabei argumentieren die Befürworter mit geradezu magischen Fähigkeiten der neuen zentralen Datenbank. Cem Özdemir schwärmt davon, dass mit der ID weniger Schüler die Schule abbrechen würden, andere versprechen sich bessere Noten und auch ein Schulwechsel soll bald noch einfacher gehen. Man möchte meinen: Die deutsche Bildungsmisere löst sich mit der Schüler-ID in Luft auf.
Wieder einmal werden technische Lösungen für soziale Probleme ins Feld geführt. Mal wieder wird letztlich Überwachung als Allheilmittel angepriesen. Eine zentrale Personendatenbank soll jetzt alles besser machen, während Schulen mit dem privaten Google Docs ihren Unterricht fahren, weil keine ordentliche Software zur Verfügung steht und die Schuldigitalisierung zum Software-Zoo geworden ist.
Verknüpfen ohne Sinn und Verstand
Die Bundesregierung will das neue Bildungsregister dann auch noch mit der Bürger-ID verknüpfen. Damit schafft man die technische Möglichkeit, dass neben Schulen auch Behörden wie die Bundesarbeitsagentur darauf zugreifen könnten. Die Detailtiefe der für Behörden zugänglichen Daten wird weiter erhöht. Wo früher die Daten physisch an unterschiedlichen Orten lagen, werden heute Profilbildung und Zusammenführung technisch möglich. Datenschützer:innen und Wissenschaft kritisieren deshalb die Pläne. Die Probleme sind dabei die gleichen wie bei der Steuer-ID, die im Rahmen der Registermodernisierung zur einheitliche Personenkennziffer umgebaut wurde – und ausgebaut werden soll.
Doch schon im kleinen Rahmen sind mehr Daten nicht hilfreich: So verbaut die Schüler-ID all jenen die Chancen auf einen frischen Start an einer neuen Schule oder in einer neuen Klasse. Denn in Zukunft können dann Lehrkräfte, Schulverwaltung und andere angeschlossene Stellen einsehen, warum das betreffende Schulkind eigentlich gewechselt hat – und was das Problem in der Vergangenheit war. Stigma ick hör Dir trapsen.
Überwachung statt Investition in Bildung
Zurück zur Bildungsmisere: Bessere Schulnoten gibt es nicht mit mehr Überwachung, sondern mit kleineren Klassen, modernem Unterricht, mit mehr und motivierteren Lehrer:innen und weniger Unterrichtsausfall. Weniger Schulabbrecher:innen erreicht man mit guten Bildungsangeboten, mit mehr Chancengleichheit und sozialer Gerechtigkeit. Motivierte Schüler:innen gibt es mit coolen AG-Programmen und Nachmittags-Bildungsangeboten. Bessere Schulen sind die, wo die Schulgemeinschaft stimmt und wo nicht der Putz von der Decke bröckelt.
Mit zentralen Datenbanken adressiert man weniger das Wohl junger Menschen, sondern erreicht mehr Überwachung und Kontrolle sowie die Stigmatisierung derjenigen, die aus dem Raster fallen.
Datenschutz & Sicherheit
Überwachungs-Oscar geht an Innenminister Dobrindt
Am vergangenen Freitag verlieh der Verein Digitalcourage die deutschen Big Brother Awards. Der Datenschutz-Negativpreis geht an Unternehmen, Organisationen, Behörden und Einzelpersonen, die in besonderem Maße Datenschutz und Privatsphäre aushöhlen.
In insgesamt sechs Kategorien vergab die fünfköpfige, erstmals überwiegend weibliche Jury den sogenannten „Oscar der Überwachung“. Im Vorfeld konnten Interessierte Nominierungen einreichen. Zu den diesjährigen Preisträgern zählen unter anderem Google, das Verwaltungsgericht Hannover und das Bundesarbeitsgericht sowie die Videoplattform TikTok.
Neue Kategorie „jung und überwacht“
Erstmals gab es in diesem Jahr Auszeichnungen in der Kategorie „jung und überwacht“. Kinder und Jugendliche des Vereins Teckids stellten in multimedialen Beiträgen zwei ausgewählte Datenschutzprobleme junger Menschen vor. Die Beiträge veranschaulichen soziale Ausgrenzung am Beispiel von iPads im Schulunterricht sowie im Zusammenhang mit dem Messenger-Dienst WhatsApp.
Laut einer Umfrage im Auftrag der DEVK Versicherungen von Mitte 2024 verwendet in Deutschland mehr als die Hälfte aller Kinder und Jugendlichen im Unterricht ein Tablet. In vielen Schulen ist deren Einsatz sogar verpflichtend. Die Kinder von Teckids kritisieren die fehlende Selbstbestimmung und den eingeschränkten Datenschutz, die mit dem Einsatz einhergehen.
Innenminister Dobrindt für „Sicherheitspaket“ ausgezeichnet
Der „unglückliche Gewinner“ der Kategorie „Behörden und Verwaltung“ ist Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU). Zur Begründung verwies die Rechtsanwältin Elisabeth Niekrenz vom Verein Digitale Gesellschaft in ihrer Laudatio auf das sogenannte Sicherheitspaket des Ministers. Es sieht unter anderem den Einsatz biometrischer Datensuche per Gesichtserkennung im Internet vor. Der Einsatz von Gesichtersuchmaschinen verstößt Niekrenz zufolge gegen die Datenschutz-Grundverordnung.
Außerdem hat Dobrindt die Prüfung veranlasst, ob die Analysesoftware des US-Unternehmens Palantir bundesweit vom Bundeskriminalamt eingesetzt werden kann. Das Vorhaben verletzt aus Sicht von Bundes- und Landesdatenschützer:innen verfassungsrechtliche Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts.
Wir haben beim Bundesinnenministerium nachgefragt, wie es die Auszeichnung bewertet. Eine Sprecherin verwies in ihrer Antwort auf den Koalitionsvertrag, der vorsieht, „dass die Sicherheitsbehörden zeitgemäße digitale Befugnisse erhalten.“ Dabei kämen „selbstverständlich nur Lösungen in Betracht, die den für sie geltenden Rechtsrahmen einhalten“, so die Sprecherin.
Datenschutz & Sicherheit
Digital Networks Act: Entscheidender Herbst für Netzneutralität
Lange Zeit war es üblich, im Mobilfunk Telefonie über das Internet (VoIP) zu blockieren. Manche Betreiber sperrten Chat-Dienste wie WhatsApp in ihren Netzen. Andere unterbanden den Zugriff auf VPN-Dienste oder sogar E-Mail-Postfächer – meist, um eigene Produkte wie den Goldesel SMS oder Auslandstelefonie zu schützen. Denn über das offene Internet erreichbare Online-Dienste haben ihnen das Wasser abgegraben. Das ist Vergangenheit: Heutzutage ist kaum noch vorstellbar, wie die meisten Mobilfunkbetreiber ihre Kund:innen gegängelt haben.
Vor zehn Jahren hat die EU das Prinzip der Netzneutralität gesetzlich festgeschrieben. Netzbetreiber, ob für Festnetz oder Mobilfunk, können seitdem nicht mehr willkürlich Online-Dienste, Websites oder Endgeräte ausschließen oder anderweitig diskriminieren. Die Netzneutralität soll sicherstellen, dass das Internet offen bleibt und nicht zu einer Spielart von Kabel-TV verkommt, bei dem jedes Stückchen des Netzes in zubuchbare Pakete verpackt und vermarktet wird.
Nun sollen nach dem Willen der EU-Kommission zumindest Teile dieser Regeln zur Netzneutralität auf den Prüfstand. Die Kommission bereitet dafür derzeit ein umfassendes Gesetz rund um Telekommunikation vor. Präsentieren will sie ihren Entwurf des sogenannten Digital Network Act (DNA) noch in diesem Jahr. Als Teil des Gesetzgebungsverfahrens hat sie im Sommer grobe Vorstellungen skizziert und um Stellungnahmen gebeten, die netzpolitik.org ausgewertet hat.
Wiedergänger Datenmaut
Für Debatten sorgen vor allem zwei Aspekte: Zum einen verweist die Kommission ausdrücklich auf mutmaßliche Rechtsunsicherheiten rund um sogenannte Spezialdienste. Damit sind besonders anspruchsvolle Online-Dienste gemeint, die sich über das offene Internet nicht realisieren lassen, bespielsweise garantiert ruckelfreie medizinische Eingriffe übers Internet. Manchen Netzbetreibern sind die Vorgaben aus Brüssel zu streng oder nicht detailliert genug, Verbraucherschutzorganisationen hingegen warnen vor bezahlten Überholspuren zu Lasten des freien Netzes.
Dieses Internet der Zukunft wünschen sich die mächtigen Telekom-Konzerne
Zum anderen wirkt offenkundig der Vorschlag einer Datenmaut weiterhin nach. Vor Jahren hatte der inzwischen aus der Kommission ausgeschiedene Thierry Breton in den Raum gestellt, große Online-Dienste wie Netflix oder Meta für den Zugang in europäische Netze extra bezahlen zu lassen. Damals hat sich Breton zwar eine Abfuhr eingehandelt, den aktuellen DNA-Stellungnahmen zufolge scheint das Thema aber noch nicht restlos erledigt zu sein.
Branche springt auf Zeitgeist auf
Das hat einen einfachen Grund: Politisch fällt es immer schwerer zu vertreten, meist aus dem US-amerikanischen Silicon Valley stammende IT-Megakonzerne regulatorisch und steuerrechtlich mit Samthandschuhen anzufassen, während deren Milliardengewinne in den Taschen der Unternehmen und Aktionäre verschwinden. In den vergangenen Jahren verabschiedete EU-Gesetze wie der Digital Services Act und der Digital Markets Act zählen zu den ersten Anläufen, die Macht der großen Online-Dienste zumindest teilweise einzudämmen.
Die letzten derartigen Versuche dürften das nicht bleiben, schließlich gibt es bei Alphabet & Co. noch viel zu holen. Nicht nur die Kommission sieht das so: Seit Jahren finden sich in Beschlüssen des EU-Rats oder des Parlaments regelmäßig Forderungen danach, dass alle Akteure im digitalen Raum „einen fairen und angemessenen Beitrag zu den Kosten öffentlicher Güter, Dienstleistungen und Infrastrukturen zu leisten“ haben, heißt es etwa in der europäischen Erklärung digitaler Grundrechte.
Auf eine Datenmaut muss das nicht zwangsläufig hinauslaufen, in Frage käme etwa auch eine Digitalsteuer, mit der sich mehr Gerechtigkeit versuchen ließe. Doch an dem scheinbar naheliegenden Instrument hat sich die EU bislang die Zähne ausgebissen. Zu groß war der Widerstand aus der Industrie und manchen EU-Ländern, die etwa Großkonzerne mit Steuervorteilen locken – oder auch verhindern wollen, dass eine mit Eigenmitteln ausgestattete EU-Kommission zu mächtig würde.
Diese Situation haben vor allem große Netzbetreiber auszunutzen versucht. Um den EU-Verantwortlichen die Idee so schmackhaft wie möglich zu machen, zettelten sie unter dem Schlagwort „Fair Share“ besagte Debatte über eine Datenmaut an: Im Tausch gegen eine abgeschwächte Netzneutralität sollen Online-Dienste einen „fairen“ Beitrag für die Nutzung europäischer Infrastruktur leisten, so das Kernargument.
Letzter Versuch „Streitbeilegungsstelle“
Bislang sind sie damit abgeblitzt. Große Netzbetreiber wittern mit dem DNA jedoch ihre vorerst letzte Chance, einen Mechanismus zur Kostenbeteiligung gesetzlich verankern zu lassen. Die europäischen Ex-Monopolisten scheinen sich darauf geeinigt zu haben, sich gemeinsam für eine Vermittlungsstelle einzusetzen. Offenbar an Gerichten vorbei, die solche bisher seltenen Streitigkeiten aufgelöst haben, soll dieser auf den ersten Blick unverfängliche „dispute resolution mechanism“ etwaige Auseinandersetzungen rund um Zusammenschaltungsentgelte zwischen Netzbetreibern und Inhalteanbietern auflösen.
Entsprechend nehmen viele aktuelle Stellungnahmen zum DNA die Debatte wieder auf – mit weitgehend den gleichen Argumenten, die bereits bei einer vorherigen Konsultation ausgetauscht wurden. So verweist etwa die Nichtregierungsorganisation Internet Society (ISOC) auf Untersuchungen des EU-Gremiums GEREK, in dem sich europäische Telekom-Regulierungsbehörden koordinieren. Wiederholt haben dort die Regulierer in Untersuchungen festgestellt, dass der sogenannte Interconnection-Markt funktioniere und falsche Regulierung das offene Internet gefährden könnte.
„Der vorgeschlagene Mechanismus zur Streitbeilegung bei Vereinbarungen zur IP-Zusammenschaltung – der dem diskreditierten ‚Fair Share‘-Modell entspricht – sollte abgelehnt werden, da es keine Hinweise auf ein Marktversagen oder die Notwendigkeit regulatorischer Eingriffe gibt“, fasst ISOC, welche maßgeblich an der derzeitigen Internet-Governance beteiligt ist, den unveränderten Stand der Debatte zusammen.
Solche Debatten musste ISOC seit seiner Gründung Anfang der 1990er-Jahre schon mehrfach führen. Es dürfte auch nicht das letzte Mal sein, dass große Netzbetreiber einstige Pfründe wie das sogenannte Terminisierungsmonopol wieder aufleben lassen wollen.
Internet lebt von „Autonomie und Innovation“
Etwas grundsätzlicher erklärt ISOC, warum dies ein Rückschritt wäre: Die Einführung formaler Mechanismen wie eines Streitbeilegungsmechanismus oder „erleichterte Zusammenarbeit“ würde das Erfolgsmodell des Internets untergraben, warnt die Organisation. Damit würde „die Grenze zwischen freiwilliger Optimierung und vorgeschriebener Leistung verwischt“, was zu Reibungsverlusten in einem System führen würde, das von Autonomie und Innovation lebe.
Netzbetreiber und Online-Diensteanbieter mögen zwar ein gemeinsames Interesse an einer guten Endnutzererfahrung haben. Doch es sei ein grundlegender Fehler, dies mit einer gemeinsamen Verantwortung gleichzusetzen, die regulatorischer Durchsetzung bedürfe, so ISOC: „Der Erfolg des Internets beweist dies, da es auf einem dezentralen Modell beruht, in dem jeder Akteur seine eigenen Abläufe unabhängig optimiert, ohne vorgeschriebene Koordination oder gemeinsame Leistungsgarantien.“
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Vor unerwünschten Effekten warnt auch die Menschenrechtsorganisation Article 19, die sich für Meinungs- und Informationsfreiheit einsetzt. Ein Mechanismus zur Streitbeilegung „würde großen Netzbetreibern Verfahrensinstrumente an die Hand geben, um unter dem Vorwand der Streitbeilegung Gebühren von Online-Diensten zu verlangen.“ In die selbe Kerbe schlagen europäische Verbraucherschutzorganisationen wie BEUC oder Euroconsumers sowie nationale Organisationen, etwa der deutsche Verbraucherzentrale Bundesverband oder die österreichische Arbeiterkammer Wien.
Außer großen Ex-Monopolisten wie Telekom Deutschland oder Orange scheint ohnehin kaum jemand Gefallen an der Streitbelegungsidee zu finden. So weist etwa der kleine italienische Netzbetreiber UGL Telecomunicazioni auf die Gefahren von Überregulierung hin und fügt hinzu: „Die Lösung ist einfacher, und es ist ziemlich seltsam, dass sie noch nicht umgesetzt wurde: Online-Dienste sollten verpflichtet werden, in allen Mitgliedstaaten, in denen sie präsent sind, Steuern zu zahlen, ohne auf Strategien wie sogenannte Steueroasen zurückzugreifen“.
Angeblich unklare Spezialdienste
Tatsächlich scheinen sich viele Akteure auf dem Markt präzisere Regeln zu wünschen, etwa der Industrieverband DigitalEurope. Der vertritt praktisch das Who-is-who der internationalen IT-Branche, von Apple über Nintendo bis hin zu Red Hat. „Unsicherheit hält Anbieter davon ab, innovative Dienste wie 5G-Slicing oder vertikale Anwendungen mit extrem niedriger Latenz einzuführen“, klagt der Verband in seiner Stellungnahme. „Um Anwendungsfälle der nächsten Generation zu ermöglichen, ist es wichtig zu klären, ob solche Dienste mit der Netzneutralität vereinbar sind.“
EU-Kommission stellt Netzneutralität zur Debatte
Bislang ist allerdings völlig unklar, an welchen Stellen genau nachgeschärft werden sollte. Sowohl die EU-Regeln aus dem Gesetz als auch die begleitenden Leitlinien, in denen GEREK akribisch genau erläutert, unter welchen Bedingungen solche Spezialdienste erlaubt sind, sollten eigentlich einen recht genau abgesteckten Rahmen vorgeben. Solange solche Überholspuren technisch objektiv notwendig sind und dabei das offene Internet nicht untergraben, können Netzbetreiber ihrer Fantasie freien Lauf lassen.
In Deutschland wäre dies etwa die Telekom, die im Vorjahr mit einem speziellen Gaming-Paket sehr wohl ein Produkt mit „5G-Slicing (…) mit extrem niedriger Latenz“ eingeführt hat. So groß scheint die Verunsicherung, anders als es so manche Stellungnahme aus der Branche behauptet, also nicht zu sein.
Zumindest dem deutschen Digitalministerium waren im vergangenen Sommer keine Fälle bekannt, in denen „innovative Geschäftsmodelle im Zusammenhang mit Network Slicing“ untersagt wurden, teilte damals ein Sprecher der Ministeriums mit. „Wir halten die Vorgaben der EU-Verordnung und die diese erläuternden Leitlinien des GEREK auch grundsätzlich für klar und sachgerecht“, so der Sprecher.
Sollte die EU-Kommission diesen Bereich verändern, dürfe es keine unerwünschten Nebenwirkungen geben, mahnt ISOC: „Soweit die Rolle von Spezialdiensten im Rahmen der EU-Regeln für Netzneutralität geklärt werden muss, halten wir es für wichtig, dass ein solcher Prozess die Offenheit des Internets verteidigt und es vermeidet, ‚Innovation‘ als Rechtfertigung für diskriminierende Behandlung oder geschlossene Ökosysteme zu verwenden.“
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OTA-Software-Update brickt Jeeps – während der Fahrt
Eine fehlerhafte Software hat in den USA Autos der Marke Jeep lahmgelegt. Der Autohersteller warnt inzwischen davor, das Update der Software uConnect zu installieren.
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Das Update, das per Funk („Over The Air“, OTA) verteilt wurde, hat zu einem Ausfall der Fahrzeuge geführt. Betroffen waren die Hybridmodelle von Jeep mit der Bezeichnung Jeep 4xE. Über die Ausfälle berichteten betroffene Fahrzeugbesitzer unter anderem den US-Onlinemedien The Stack und The Autopian sowie in Internetforen.
Ein Wrangler-Fahrer sagte, sein Jeep sei zum Glück innerorts bei geringer Geschwindigkeit ausgefallen. Andere berichteten jedoch gar, dass sich ihre Fahrzeuge auf dem Highway bei einer Geschwindigkeit von rund 100 km/h abgeschaltet hätten.
Ein Mitglied des Jeep-Kundendienstes namens Kori bestätigte in einem Forum der 4Xe-Community den Fehler. „Wir warten auf weitere Informationen von unseren Software-Entwicklern, die den Fehler untersuchen.“
Vorsichtig fahren
Wer das Update bereits installiert habe, solle sehr vorsichtig fahren, riet Kori. Fahrer, die das Update angeboten bekämen, sollten die Installation auf jeden Fall ablehnen.
In einem anderen Post schrieb Kori, das Update sei für das Telematikmodul gedacht – was den Ausfall des Antriebs erklären könnte; uConnect ist eigentlich das Infotainmentsystem des Autokonzerns Stellantis, zu dem auch die US-Marke Jeep gehört. Als mögliche Behelfslösung empfahl Kori, die Fahrzeuge ausschließlich im Verbrennerbetrieb zu fahren und nicht im Elektro- oder Hybridmodus.
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(wpl)
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