Künstliche Intelligenz
Meta Ray-Ban Smart Glasses bekommen Zugriff auf Outlook- und Google-Kalender
Mit dem neuen Update Version 18.0 lässt sich über die Meta-AI-App der persönliche Google- oder Outlook-Kalender direkt mit den Ray-Ban Smart Glasses koppeln. Dadurch können Nutzer etwa Termine per Sprachsteuerung abfragen oder neue Einträge diktieren. Als Beispielbefehle nennt Meta „Hey Meta, um wie viel Uhr ist mein erstes Meeting morgen?“ und „Hey Meta, trage Yoga morgen um 9 Uhr in meinen Kalender ein“. Die Einrichtung ist optional und erfolgt in der App über die Einstellungen im Bereich „App-Verknüpfungen“.
Erinnerungen mit Ortsangabe und Audible-Steuerung
Ebenfalls neu ist die Möglichkeit, Erinnerungen mit Ortsangabe zu speichern. Wenn die Ortungsdienste aktiviert sind, merkt sich die Brille, wo Nutzer eine Notiz erstellt haben. So kann Meta AI später beantworten, wann und wo die Erinnerung verfasst wurde, was hilfreich bei To-dos sein kann, die an bestimmte Orte gebunden sind. Auch die Kameraleistung hat Meta verbessert. Das Aufnehmen von Fotos, Videos oder Livestreams soll nun schneller starten. Damit reagiert der Facebook-Konzern auf Nutzer-Feedback, das gelegentlich auftretende Verzögerungen beim Auslösen bemängelte.
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Neben den genannten Neuerungen gibt es auch wieder Verbesserungen, die vorerst nicht in deutscher Sprache zur Verfügung stehen. Hörbuch-Fans können ab sofort in englischsprachigen Regionen Amazons Audible per Sprachbefehl ansteuern, sofern dort sowohl die Audible- als auch die Meta-AI-App verfügbar sind. Für Kreative gibt es in englischsprachigen Regionen ein neues Kamera-Feature: Mit dem Befehl „Hey Meta, restyle this“ lässt sich ein aufgenommenes Bild automatisch in verschiedene Stilrichtungen umwandeln. Der KI-Assistent wählt dabei selbstständig Designs aus und speichert das Ergebnis.
Seit Juli unterstützt der Sprachassistent auf der smarten Brille auch Deutsch. Damit lassen sich Fragen stellen, Inhalte aufnehmen oder Anrufe und Nachrichten beantworten. Die Sprachoption wurde, wie alle Meta-Updates, stufenweise ausgerollt, wodurch nicht alle Nutzer in Deutschland gleichzeitig die neue Auswahlmöglichkeit der Meta-AI-App vorgefunden haben. Auch das aktuelle Update wird wieder stufenweise ausgerollt und gilt sowohl für die Ray-Ban Meta Smart Glasses als auch für die Oakley-Variante.
(joe)
Künstliche Intelligenz
Top 10: Der beste Ventilator im Test – Shark & Xiaomi vor Dyson
Wir zeigen die zehn besten Ventilatoren aus unseren Tests. Der Testsieger der Bestenliste ist leise, sparsam, stark – und kostet nur 90 Euro.
Ein Ventilator kann nur dann die Raumluft tatsächlich um ein paar Grad senken, wenn er kühlere Luft in den Raum bläst. Eine Möglichkeit ist, ihn in die Tür zu stellen, sodass er die potenziell kühlere Luft aus der Gebäudemitte in den Raum bläst. Aber auch in geschlossenen Räumen sorgen Ventilatoren für eine gefühlte Abkühlung. Denn ein Luftzug lässt den Schweiß auf der Haut verdunsten. Über einen thermodynamischen Effekt wird so Kälte freigesetzt. Aber Achtung: Wer sich über einen längeren Zeitraum direkt von einem Ventilator anblasen lässt, riskiert, sich zu erkälten oder einen Zug zu holen.
Die Auswahl an Modellen ist jedoch so vielfältig, dass die Entscheidung schwerfällt. Wir zeigen hier die zehn besten Ventilatoren aus unseren Tests und geben Tipps, worauf man beim Kauf eines Ventilators achten sollte.
Achtung: Gerade in den sehr warmen Sommerwochen sind die Preise der Ventilatoren teilweise deutlich höher als bei kühlerem Wetter. Das liegt wohl an der hohen Nachfrage und eventuellen Lieferengpässen. Wir empfehlen regelmäßig die tatsächlichen Preise zu überprüfen und bei einem guten Angebot schnell zuzuschlagen.
Welcher ist der beste Ventilator?
Testsieger ist der Levoit LPF-R432. Das beste Preis-Leistungs-Verhältnis bietet der Xiaomi Mi Standing Fan 2. Besonders vielseitig ist der Shark Flexbreeze Pro Mist mit Akku und integrierter Wassersprühvorrichtung. Hier ist unser komplettes Ranking:
Technische Daten
Welche Ventilatoren gibt es?
Ventilatoren sind vielfältig, hier die vier wichtigsten Kategorien: Tischventilatoren eignen sich hervorragend für gezielte Kühlung auf Schreibtischen oder Nachttischen, wo sie einen direkten Luftstrom erzeugen. Standventilatoren verteilen frische Luft in größeren Räumen und sind für Wohnzimmer oder Büros ideal. Turmventilatoren passen in enge Ecken und bieten teilweise Zusatzfunktionen wie Luftreinigung. Deckenventilatoren sorgen für gleichmäßige Luftzirkulation und setzen zugleich stilvolle Akzente in der Einrichtung. Auch Luftreiniger gehören streng genommen zu den Ventilatoren. Dazu empfehlen wir unsere Bestenliste Top 10: Der beste Luftreiniger im Test.
Turmventilator oder Standventilator?
Turmventilatoren bieten ein platzsparendes, modernes Design, das sich unauffällig in jedes Interieur einfügt, und sind wie der Dreo Pilot Max S zuweilen sehr leise, was sie für Schlafzimmer oder Büros prädestiniert. Häufig ist ihr Luftstrom nicht in der Höhe variabel. Standventilatoren hingegen sind wahre Kraftpakete, die mit starkem Luftstrom auch große Räume kühlen. Der Levoit LPF-R432 erreicht eine beeindruckende Reichweite von zehn Metern, benötigt dafür aber mehr Platz und erzeugt auf höchster Stufe nicht nur viel Wind, sondern auch Geräusche. Wer Wert auf ein platzsparendes Design legt, findet im Turmventilator den idealen Begleiter. Wer hingegen maximale Kühlleistung für geräumige Wohnbereiche sucht, setzt auf einen Standventilator.
Gibt es Kombinationen aus Tisch- und Standventilator?
Es gibt Ventilatoren, die sowohl als Tisch- als auch als Standventilator funktionieren. So wechselt etwa der Meaco Fan Sefte 10 mühelos zwischen Tisch- und Standfunktion, um gezielte oder großflächige Kühlung zu bieten. Ähnlich verhält es sich mit dem Levoit LPF-R432, dem Shark Flexbreeze Pro Mist und dem Philips CX3550/01.
Wie sicher sind Ventilatoren für Kinder und Haustiere?
In Haushalten mit Kindern oder Haustieren ist die Sicherheit eines Ventilators von zentraler Bedeutung, da neugierige Finger oder Pfoten schnell in Gefahr geraten können. Engmaschige Gitter, die Rotorblätter zuverlässig abschirmen, sind ein Muss. Alle von uns getesteten Ventilatoren erfüllen dieses Kriterium. Ein stabiler Standfuß verhindert, dass das Gerät bei einem versehentlichen Stoß umkippt, was beim Levoit LPF-R432 mit seinem soliden 7,5-Kilogramm-Gewicht vorbildlich gelingt, während der Meaco Fan Sefte 10 dazu neigt, nach hinten umzukippen. Rotorlose Ventilatoren, wie der Shark Turboblade, bieten die höchste Sicherheit, da sie ohne sichtbare Blätter auskommen und somit das Verletzungsrisiko minimieren. Manche Modelle verfügen über zusätzliche Sicherheitsfunktionen, etwa eine automatische Abschaltung beim Umkippen.
Wie leise sollte ein Ventilator sein?
Die Lautstärke eines Ventilators, gemessen in Dezibel, entscheidet darüber, ob er in sensiblen Umgebungen wie Schlafzimmern eingesetzt werden kann. Der Xiaomi Mi Smart Standing Fan 2 erweist sich als im Test nahezu unhörbar. Der Dreo Pilot Max S gehört mit 22,5 Dezibel zu den leisesten Turmventilatoren. Trotz 23,5 dB auf niedrigster Stufe fällt der Shark Turboblade hingegen durch eine hohe Geräuschfrequenz auf, die subjektiv als störend empfunden wird. Ziemlich laut ist mit 27,5 dB der Philips CX5535/11 Turmventilator.
Wie wichtig ist die Wurfweite eines Ventilators?
Die Wurfweite, also die Entfernung, über die ein Ventilator spürbare Luftbewegung erzeugt, ist ein entscheidendes Kriterium für seine Effektivität. Tischventilatoren erreichen in der Regel drei bis fünf Meter, während Standventilatoren mit fünf bis acht Metern eine größere Fläche abdecken. Turmventilatoren liegen meist bei vier bis sechs Metern, und Deckenventilatoren verteilen die Luft sanft im gesamten Raum. Eine freie Platzierung, fern von Möbeln oder Wänden, maximiert die Wurfweite.
Der Levoit LPF-R432 ist einer der stärksten Ventilatoren, da er selbst in zehn Metern Entfernung noch einen deutlichen Luftzug liefert. Der Meaco Fan Sefte 10 und der Philips CX3550/01 Standventilator sind ebenfalls hervorragend. Beim Shark Turboblade enttäuscht der Luftstrom hingegen, da er bereits nach fünf Metern verpufft.
Wie viel Strom verbraucht ein Ventilator?
Der Stromverbrauch eines Ventilators hängt vom Modell und der Leistung ab, liegt jedoch generell deutlich unter dem von Klimaanlagen. Besonders sparsam zeigen sich der Levoit LPF-R432 mit 1,5 Watt auf niedrigster und 21,7 Watt auf höchster Stufe sowie der Shark Flexbreeze Pro Mist, der nur 1,2 Watt im Minimalbetrieb und 13,9 Watt auf der höchsten Stufe benötigt.
Auch der Xiaomi Mi Smart Standing Fan 2 überzeugt mit einem Verbrauch von 2 bis 13 Watt – dank seines effizienten DC-Motors ein echtes Vorbild im Hinblick auf Energieeffizienz. Der Meaco Fan Sefte 10 liegt mit 2,4 bis 19,6 Watt ebenfalls im sparsamen Bereich.
Deutlich mehr Energie benötigt der Shark Turboblade, der auf höchster Stufe 55,3 Watt verbraucht. Noch auffälliger ist der Philips CX3550/01 Standventilator, der mit 25,1 bis 41,1 Watt zu den stromhungrigeren Modellen zählt.
Modelle mit Eco-Modi, wie der Levoit oder Meaco, passen die Leistung automatisch an, um den Verbrauch zu senken. DC-Motoren sind AC-Motoren in puncto Effizienz (und Lautstärke) klar überlegen, was sich bei Dauerbetrieb finanziell bemerkbar macht.
Was kostet ein guter Ventilator?
Tischventilatoren sind bereits für 20 bis 100 Euro erhältlich, während Standventilatoren in einer Preisspanne von 30 bis 200 Euro liegen. Turmventilatoren kosten zwischen 50 und 300 Euro, und Deckenventilatoren können je nach Design und Funktionen 100 bis 500 Euro verlangen. Der Xiaomi Mi Smart Standing Fan 2 ist mit 84 Euro ein echter Preis-Leistungs-Sieger, der smarte Funktionen mit Sparsamkeit verbindet. Der Levoit LPF-R432 kostet 110 Euro (20-Euro-Coupon anklicken). Allerdings spielt der Shark Turboblade mit Preisen ab 219 Euro in der Premium-Liga und bietet dafür Extras wie Akku und Sprühoption.
Was ist ein rotorloser Ventilator?
Ein rotorloser Ventilator, auch als „bladeless fan“ bezeichnet, versteckt seine Lüftereinheit häufig im Standfuß, um einen Luftstrom ohne sichtbare Rotorblätter zu erzeugen, wie der Shark Turboblade im Test demonstriert. Sein futuristisches Design, das an eine Hightech-Windmühle erinnert, macht ihn zum Blickfang in jedem Raum und bietet höchste Sicherheit, da keine Blätter zugänglich sind – ideal für Haushalte mit Kindern oder Haustieren.
Doch der Shark Turboblade zeigt auch die Schattenseiten: Mit Preisen ab 230 Euro ist er teuer. Dabei ist seine Luftleistung schwach, da der Luftstrom im Test nach fünf Metern kaum noch spürbar ist. Der Stromverbrauch von 55,3 Watt auf höchster Stufe ist zudem happig, und die fehlende App-Steuerung wirkt in dieser Preisklasse überholt. Rotorlose Ventilatoren sind perfekt für designbewusste Nutzer, die Sicherheit und Ästhetik priorisieren, doch für maximale Kühlleistung bleiben Standventilatoren wie der Levoit LPF-R432 die bessere Wahl.
Fazit
Ventilatoren sorgen für frische Luft und Wohlbefinden, egal ob im kleinen Büro oder im weitläufigen Wohnzimmer. Standventilatoren wie der Levoit LPF-R432 beeindrucken mit ihrer Reichweite und Kraft, während smarte Turmventilatoren wie der Dreo Pilot Max S mit leiser Technik und App-Steuerung punkten.
Wer nicht auf das Geld schauen muss, dem empfehlen wir den Shark Flexbreeze Pro Mist, der einzige Ventilator in unserm Testfeld mit Akku und Sprühoption. Der am besten aussehende Ventilator ist unserer Meinung nach der Dyson Cool CF1. Auch der Shark Turboblade mag mit seinem Design glänzen, doch seine Leistung bleibt hinter den Erwartungen zurück. Budget-freundliche Modelle wie der Xiaomi Mi Smart Standing Fan 2 zeigen, dass Qualität nicht teuer sein muss.
Mehr zum Thema Erfrischung für zu Hause zeigen wir in diesen Ratgebern und Bestenlisten:
Hinweis: Preise können sich täglich ändern. Im Zweifel hilft ein Blick in unseren Preisvergleich.
Künstliche Intelligenz
Verbraucherschützer: Kosten für Inhaus-Glasfaser-Ausbau fair verteilen
Die Konsultationsfrist für das Eckpunktepapier von Bundesdigitalminister Karsten Wildberger (CDU) für eine weitere Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) läuft zwar noch bis zum Wochenende. Doch schon jetzt haben die Vorschläge des Polit-Neulings für einen Glasfaser- und Mobilfunkausbau eine heftige Debatte entfacht. Auch der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) bezieht nun Position. Er fordert vor allem, dass die Anschlüsse mit optischen Leitungen in Mehrfamilienhäusern nicht allein auf Kosten der Mieter gehen dürfen.
Der vzbv begrüßt in seiner Stellungnahme zwar die generelle Absicht, neue Instrumente für die bis 2030 geplante flächendeckende Glasfaserversorgung Deutschlands in Stellung zu bringen. Er betont aber, dass die damit verknüpften Ausgaben fair auf alle Beteiligten – vor allem inklusive der Gebäudeeigentümer – verteilt werden müssen. Die von Wildberger vorgeschlagene Erhöhung des umlagefähigen Betrags für die Glasfaserbereitstellung von 540 Euro auf 960 Euro lehnen die Verbraucherschützer ab: Diese würde Mieter unverhältnismäßig belasten.
Auch Gebäudeeigentümer profitierten beim Glasfasereinzug von einer Wertsteigerung ihrer Immobilien, argumentiert der Verband. Da die Möglichkeit, Kosten umzulegen, kaum genutzt werde und ihre Anreizwirkung nicht nachgewiesen sei, wirbt er für die ersatzlose Streichung des Bereitstellungsentgelts.
Umkämpftes Recht auf Vollausbau
Den Vorschlag, Telekommunikationsunternehmen das Recht auf den Vollausbau eines gesamten Gebäudes einzuräumen, sobald ein Endkundenvertrag abgeschlossen wurde, unterstützt der vzbv. Dies würde den Ausbauaufwand und die Kosten erheblich reduzieren. Dabei müsse aber sichergestellt sein, dass die ausbauende Firma keine Monopolstellung erlange und die Mieter weiterhin ihren Anbieter frei wählen könnten. Der Branchenverband VATM ist ebenfalls prinzipiell für einen Anspruch auf Vollausbau. Die Wohnungswirtschaft protestiert jedoch zusammen mit dem Breitbandverband Anga gegen diesen Ansatz.
Um den Wettbewerb zu fördern, ist der vzbv auch für ein Recht auf Zugang zu einer freien Glasfaser pro Wohneinheit sowie das Recht zur Mitnutzung bestehender Infrastruktur für Wettbewerber („Open Access“). Die Abschaffung der sogenannten Konzernklausel im TKG dürfe nicht zu einer finanziellen Mehrbelastung für die Verbraucher führen. Diese Gesetzesnorm regelt die Zugangsbedingungen für konzernrechtlich mit einem Gebäudeeigentümer verbundene Provider. Sie soll verhindern, dass diese Firmen ihre erhebliche Machtstellung gegenüber anderen Anbietern missbrauchen, die Zugang zur Netzinfrastruktur im Gebäude suchen.
Wettbewerber als Haupt- oder Untermieter?
Generell geht aus bislang verfügbaren Eingaben im Rahmen der Konsultation hervor, dass die meisten Interessenvertreter Gesetzesvereinfachungen für nötig halten. Der Teufel steckt aber im Detail. Umstritten ist vor allem, ob Netzbetreiber dazu gezwungen werden sollen, von vornherein Leerrohre oder Kabel für mehrere Anbieter zu verlegen. Als Alternative wird gehandelt, Konkurrenten nur als „Untermieter“ auf bereits verlegte Leitungen zu lassen. Zusammen mit dem VATM hält der Breitbandverband Breko dagegen, eine zu lasche Regulierung würde dazu führen, dass die Deutsche Telekom ihre dominante Stellung ausnutzt und den Wettbewerb verdrängt.
Die Telekom selbst lehnt eine Pflicht zum Mitverlegen von passiver Infrastruktur wie Leerrohren für andere Anbieter beim Hausausbau mit Glasfaser ab. Eine solche würde die Investitionsbereitschaft drosseln, da sie ineffizient und unrentabel sei. Es reiche, Wettbewerbern unter diskriminierungsfreien Bedingungen Zugang zu bestehenden Leitungen zu gewähren. Der Digitalverband Bitkom moniert laut Tagesspiegel Background, dass das Vorhaben zusätzliche Bürokratie schaffen könnte. Diese würde den Ausbau entgegen dem eigentlichen Ziel verlangsamen. Weiterer Kritikpunkt: Der vorgesehene Ausbau des Gigabit-Grundbuchs zu einer zentralen Drehscheibe dürfte dieses in eine „Datenkrake“ verwandeln.
(vbr)
Künstliche Intelligenz
Strafverfolgung: Fast alle Meldungen ans BKA erfolgen durch „Trusted Flaggers“
Seit Anfang 2024 bis Mitte 2025 hat die Zentrale Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet (ZMI) beim Bundeskriminalamt (BKA) insgesamt 36.015 Meldungen erhalten. Der Großteil dieser Eingaben stammte von drei sogenannten vertrauenswürdigen Hinweisgebern (Trusted Flaggers): den Meldestellen Respect! und Hessen gegen Hetze sowie den Landesmedienanstalten. Das geht aus einer jetzt veröffentlichten Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion hervor.
Allein im zweiten Quartal dieses Jahres gingen laut der Auskunft 6073 der insgesamt 6241 Meldungen auf das Konto von Trusted Flaggers. Die wichtigste Rolle spielte dabei Hessen gegen Hetze mit 4312 Hinweisen an die ZMI. Im ersten Quartal 2025 sah es ähnlich aus: 4682 Meldungen vertrauenswürdiger Hinweisgeber stehen 504 Eingaben aus „sonstigen“ Quellen wie vom BKA direkt oder Meldungen nach dem Digital Services Acts (DSA) entgegen.
Die ZMI gibt es seit 1. Februar 2022, um strafbare Inhalte im Netz mit Schwerpunkt auf digitale Gewalt, Hass und Hetze zentral zu erfassen, auf Relevanz zu prüfen und an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden weiterzuleiten. Politiker und das BKA rechneten schon aufgrund der im früheren Netzwerkdurchsetzungsgesetz verankerten Meldepflicht mit rund 250.000 Eingaben jährlich, aus denen sich 150.000 neue Strafverfahren ergeben könnten. Doch der von Bürgerrechtlern befürchtete massenhafte Transfer von Nutzerdaten blieb zunächst aus.
Funktion der Trusted Flaggers
Neben staatlichen Stellen spielen nun zivilgesellschaftliche Organisationen eine immer wichtigere Rolle. Den Status eines Trusted Flaggers vergibt die Bundesnetzagentur. Diese Hinweisgeber sind direkt in den Meldeprozess der ZMI eingebunden. Die Regulierungsbehörde betont deren Unabhängigkeit: Es handle sich „stets um Organisationen, die über besondere Sachkenntnis und Expertise im Erkennen und Melden rechtswidriger Inhalte verfügen“.
Im genannten Zeitraum erhielt die ZMI 22.009 Meldungen zu Postings auf Elon Musks Plattform X, 5839 zu Beiträgen auf Facebook und 868 betrafen Instagram. 2798 Hinweise bezogen sich auf TikTok, 454 auf YouTube, 792 auf Telegram sowie 3255 auf sonstige Plattformen. WhatsApp betrachtet die Stelle nicht separat.
Weiterleitung an lokal zuständige Strafverfolger
In den anderthalb Jahren stufte die ZMI 30.873 Meldungen als strafrechtlich relevant ein, 4745 sortierte sie aus. 22.957 Hinweise ordnete sie dem Phänomenbereich politisch motivierter Kriminalität rechts zu – also die große Mehrheit. Dagegen stehen nur 233 Fälle aus dem linken Spektrum. Besonders viele Meldungen bezogen sich auf Straftaten gegen Personen des politischen Lebens, etwa Beleidigungen, üble Nachreden und Verleumdungen, sowie auf die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen.
Als strafrechtlich relevant erkannte Inhalte leitet die ZMI an die lokal verantwortlichen Behörden weiter. Sie kann aber keine Informationen über den weiteren Verlauf der Ermittlungen oder Gerichtsverfahren sammeln. Ihre Erfolgsquote wird anhand der Fähigkeit bemessen, eine örtlich zuständige Strafverfolgungsbehörde festzustellen. Bei 87 Prozent der bearbeiteten Fälle konnte die ZMI eine solche im Inland oder einen möglichen Aufenthaltsort im Ausland feststellen. Die höchsten Trefferzahlen gab es bei Meldungen auf Facebook (94 Prozent), gefolgt von X und Instagram (je 85 Prozent). Partnern gibt die ZMI mittlerweile monatliche Rückmeldungen über die Ergebnisse der strafrechtlichen Erstbewertung, damit sie ihre Meldepraxis verbessern können.
(mki)
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