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TP-Link M8550 im Test: Mobiles Highspeed-WLAN für unterwegs
Wenn das heimische WLAN nicht bis in den Garten reicht, Ihr beim Camping kein unsicheres Hotspot-WLAN nutzen wollt oder im Zug endlich stabiles Internet für mehrere Geräte sucht, dann reicht oft nicht mehr das Smartphone als Hotspot. Genau hier kommt der TP-Link M8550 ins Spiel. Der mobile 5G-Router will Euch ein eigenes, schnelles WLAN überall bieten, wo Ihr es braucht. Wir haben ihn getestet und zeigen, für wen er sich lohnt – und wo die Grenzen liegen.
Pro
- 5G-Support
- Einfache Einrichtung
- Austauschbarer Akku
- Externe Antenne möglich
- Viele Zusatzfunktionen
Contra
- Lange Startzeit
- Akkulaufzeit kürzer als versprochen
- LAN-Port nur bei Netzbetrieb
- Kein WLAN-Triband-Betrieb
- Deutliche Wärmeentwicklung im Test


TP-Link M8550: Alle Angebote
TP-Link M8550: Preis und Verfügbarkeit
Der TP-Link M8550 ist ein leistungsstarker mobiler Router, der Euch fast überall ein eigenes Highspeed-WLAN liefert. Das Internetsignal kommt per 5G oder LTE an und wird dann auf bis zu 32 Geräte per WLAN (und LAN) weiterverteilt). Mit einem aktuellen Straßenpreis von 400 Euro und einer UVP von knapp 450 Euro ist er günstiger als viele Alternativen, aber kein Schnäppchen.
Zum Vergleich: Mobile LTE-Router sind oft schon für 100 Euro und weniger zu haben, andere 5G-Router dieser Bauart kosten aber oftmals sogar fast 1.000 Euro. Der mobile 5G-Router von TP-Link ist seit diesem Sommer auf dem Markt und in den einschlägigen Shops zu haben.
Für wen lohnt sich der M8550?
Der M8550 ist ein Gerät für alle, die regelmäßig unterwegs sind und dabei nicht nur ihr Smartphone online halten wollen. Wer im Camper, in der Ferienwohnung oder im mobilen Büro gleich mehrere Geräte mit schnellem Netz versorgen möchte, profitiert hier besonders. Auch als Backup für das Homeoffice ist er eine interessante Lösung, wenn das Festnetz einmal ausfällt. Wer dagegen nur ab und zu unterwegs Mails checkt, fährt wahrscheinlich mit einem normalen Handy-Hotspot besser – dafür ist der Preis von rund 400 Euro einfach zu hoch.
Sobald Ihr aber regelmäßig mehrere Geräte über einen längeren Zeitraum mit WLAN versorgen müsst, ist ein solcher mobiler Hotspot interessant. Denn nicht nur, dass Ihr Euch mit Eurem Smartphone nicht in der Nähe der anderen Geräte befinden müsst – der mobile Hotspot schont auch Euren Smartphone-Akku. Allerdings: Ihr braucht natürlich eine zusätzliche SIM-Karte. Das kann ein eigenständiger Vertrag sein oder auch eine Multi-SIM zum Hauptvertrag.

Unser Testaufbau
Damit Ihr unsere Einschätzungen nachvollziehen könnt, ein kurzer Blick in die Praxis: Wir haben den Router über mehrere Wochen genutzt, sowohl stationär als auch unterwegs. Getestet wurde unter anderem im Garten, im Büro und im ICE. Auch der Rund-um-die-Uhr-Betrieb als stationärer Router in einer Ferienwohnung stand auf dem Testprogramm.
Wir haben gemessen, wie schnell der Router Daten im 5G-Netz der Telekom herunterlädt, wie lange der Akku bei typischer Nutzung hält und wie er sich unter Dauerlast mit mehreren Videostreams verhält. So konnten wir überprüfen, ob die Versprechen des Herstellers im Alltag auch wirklich zutreffen.
Einrichtung und Bedienung
Die Einrichtung geht schnell von der Hand. SIM-Karte einlegen, einschalten und schon baut der M8550 ein eigenes WLAN auf. Über das kleine 2,4-Zoll-Touchdisplay lassen sich die wichtigsten Einstellungen direkt vornehmen – vom WLAN-Namen über das Passwort bis hin zu einem Datenlimit. Praktisch ist der angezeigte QR-Code, mit dem sich neue Geräte schnell ins Netz holen lassen. In unseren Tests lief das problemlos, allerdings braucht der Router über eine Minute, bis er nach dem Einschalten einsatzbereit ist. Wer das Gerät spontan nutzen möchte, muss also etwas Geduld haben. Denn dieser Boot-Vorgang dauert jedes Mal so lange, nicht nur bei der ersten Nutzung.
Geschwindigkeit im Alltag
Auf dem Papier schafft der TP-Link M8550 bis zu 3,4 Gbit/s im Downlink. In der Praxis sind solche Werte in deutschen Netzen aktuell nicht zu erreichen. Unsere Messungen lagen bei guten Bedingungen in der Stadt zwischen 500 und 700 Mbit/s. Konkret war es das Telekom-Netz in Berlin. Möglicherweise hätte der Router sogar noch mehr geliefert, wenn wir die Mobilfunkzelle für uns alleine gehabt hätten.
So oder so ist das, was der Router liefert, aber mehr als genug für 4K-Streaming oder stabile Videokonferenzen. Auf dem Land wechselt er anstandslos in die Flächenfrequenzen und versorgt sich auch so mit Mobilfunk für das mobile Heimnetz. Ganz klar: Der Flaschenhals ist nicht der Router, sondern – wenn überhaupt – das Mobilfunknetz. Auch über WLAN verteilt der Router die Geschwindigkeit souverän weiter – egal, ob im 5- oder 6-GHz-Band. Allerdings gibt es eine Einschränkung: Aktiviert Ihr das 6-GHz-Band, wird das 2,4-GHz-Netz deaktiviert. Ältere Geräte, die nur 2,4 GHz verstehen, können sich dann nicht verbinden. Einen echten Tri-Band-Betrieb bietet TP-Link nicht an.
Der integrierte LAN-Anschluss liefert maximal 1 Gbit/s und funktioniert nur, wenn der Router am Netzteil hängt. Im mobilen Akkubetrieb ist er nicht nutzbar. Das ist schade, schränkt in der Praxis aber nur wenige Szenarien ein. Positiv ist, dass der LAN-Port auch als WAN genutzt werden kann: Hängt der Router an einem Glasfaser- oder Kabelmodem, verteilt er dessen Internetzugang. Fällt dieser aus, springt automatisch der Mobilfunk ein.

Akkulaufzeit
Auf dem Papier soll der 4.680-mAh-Akku bis zu 14 Stunden durchhalten. In unseren Tests lag die Laufzeit deutlich darunter. Bei normaler Nutzung mit zwei bis drei verbundenen Geräten hielten wir meist zwischen sieben und zehn Stunden durch. In Zügen oder in Gebieten mit schwachem Empfang sank die Akkulaufzeit deutlich, weil der Router ständig nach Signalen suchen musste.
Bei intensiver Belastung mit Videostreams war der Akku schon nach fünf Stunden leer. Immerhin ist er austauschbar, sodass Ihr Ersatzakkus mitnehmen könnt. Das macht den M8550 für Vielnutzer flexibler als viele andere mobile Router. Allerdings ist das derzeit nur ein theoretischer Vorteil, da wir Austauschakkus bestenfalls in Taiwan hätten bestellen können. Hier ist es an TP-Link, die Akkus auch in deutsche Shops zu bringen.
Hitzeentwicklung
Ein Punkt, den wir nicht verschweigen können, ist die Wärmeentwicklung. In unseren Tests kam es mehrfach vor, dass der Router bei normaler Nutzung mit zwei parallelen Videostreams nach einer Weile so heiß wurde, dass er die Mobilfunkverbindung automatisch trennte. Erst nach einer Abkühlpause war er wieder einsatzbereit.
Wir haben das Szenario mit einem Austauschgerät reproduziert und die gleichen Ergebnisse erhalten. Interessant: In Tests anderer Medien ist dieses Problem nicht aufgetreten. Ob es also eine Frage der Netzbedingungen oder ein Serienproblem ist, bleibt offen. Klar ist aber: Wer den Router dauerhaft unter Volllast nutzt, sollte das im Hinterkopf behalten. Immerhin warnt das Gerät rechtzeitig auf dem Touchscreen, was allerdings nichts nutzt, wenn man den Hotspot in einem Rucksack bei sich trägt.

Extras und Sicherheit
Neben seiner Hauptfunktion bringt der M8550 einige Extras mit. Über den microSD-Slot könnt Ihr Dateien für alle verbundenen Geräte freigeben, bis zu 2 TB sind möglich. Für sichere Verbindungen stehen VPN-Optionen zur Verfügung, darunter auch WireGuard. Außerdem gibt es externe Antennenanschlüsse, falls der Empfang an eurem Standort schlecht ist. Auch an die Sicherheit hat TP-Link gedacht: WPA2-PSK ist an Bord, dazu MAC-Adressfilterung.
Fazit
Der TP-Link M8550 ist ein spannender mobiler Router für alle, die mehr wollen als den Hotspot ihres Smartphones. Er bringt schnelles Internet an Orte, an denen ihr es bisher nicht hattet – egal ob im Zug, im Camper oder im Garten. Der Preis von rund 400 Euro ist fair, wenn man ihn mit anderen 5G-Routern vergleicht, die oft noch teurer sind.
Allerdings gibt es Einschränkungen, die ihr kennen solltet: Die Akkulaufzeit ist in der Praxis kürzer als versprochen, der Start dauert lange und in unseren Tests kam es zu Überhitzungen. Für den gelegentlichen Einsatz mag das verschmerzbar sein, Power-User sollten vorsichtig sein.
Wenn Ihr aber regelmäßig mehrere Geräte unterwegs ins Netz bringen wollt, dann ist der M8550 eine echte Hilfe. Er zeigt, dass 5G längst mehr ist als nur eine Smartphone-Technologie – und dass mobiles Highspeed-Internet langsam erwachsen wird.

TP-Link M8550
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Intel Arrow Lake: Taugt der Core Ultra 7 für die Steam Machine?
Wie sinnvoll ist eine Intel-Arrow-Lake-CPU, in Form des Core Ultra 7 265 für eine selbstgebaute Steam Machine mit dedizierter GPU? Diese Frage ging ComputerBase-Leser mario_mendel34 nach und verglich die Leistung mit der AMD-Konkurrenz in Form von AM4- und AM5-Systemen mit Zen, Zen 3 und Zen 5.
Dafür wurden drei Testsysteme aufgesetzt, einmal für den Intel und jeweils eines für die alte AM4-Plattform und eines für eine aktuelle AM5-Plattform von AMD.
In seinem ausführlichen Leserartikel geht der User dann auch intensiver auf die Frage ein, welche CPU es schon sein soll.
Die Vorgeschichte
mario_mendel34 ist ein begeisterter Nutzer des Steam Deck, welches gerade bei Besuchen innerhalb der Verwandtschaft zum Einsatz kommt. Größter Nachteil ist jedoch die recht schwache APU, sobald ein Fernseher oder größerer Monitor für die Bildausgabe zuständig ist.
Als Alternative bot sich früher die Steam Machine an, die jedoch von Valve schon seit Jahren nicht mehr verkauft wird. Sie wurde ab 2018 still und heimlich aus dem Programm genommen.
Impressionen alter Steam Machines
Die Testsysteme
Die Redaktion hat zur Orientierung noch die Steam-Machine Alienware Alpha (Test) vom 11.11.2015 aufgelistet:
Die Tests
Folgende Spiele testete mario_mendel34 mit den dedizierten GPUs, wobei es sich aufgrund seiner eigenen Vorlieben nicht um AAA-Titel handelt.
- Rise of the Tomb Raider (DX12-Version mit FSR3 Ultra-Performance via OptiScaler)
- Shadow of the Tomb Raider (DX12-Version mit FSR3 Performance via OptiScaler)
- The Witcher: Enhanced Edition
- The Witcher 2: Enhanced Edition
- The Witcher 3: Next-Gen 4.04 (DX12-Version mit FSR2 Ultra-Performance)
- Yooka-Laylee
- A Hat in Time
- Outcast 1.1
Im Gesamtindex zeigt sich der Ryzen 7 9800X3D mit der neuen RX 9070 XT wenig überraschend als stärkstes Paket. Hierbei darf aber nicht vergessen werden, dass weder die CPU, noch die GPU über ihre TDP begrenzt wurden und die Radeon 9070 XT deswegen gegenüber der 9060 XT gewisse Geschwindigkeitsvorteile bietet. Die 9060 XT wurde in allen Tests auf 100 W TDP begrenzt, mit der Begründung, dass das Fractal-Design-Gehäuse für den Core Ultra ansonsten schlicht in sein thermisches Limit läuft. Da die Benchmarks jedoch mit einer Zielauflösung von 720p durchgeführt wurden, herrschte nach Angaben des Autors durchweg ein GPU-Limit.
Das waren die ersten Benchmarks, die ich durchgeführt hatte. Zu dieser Zeit hatte ich noch nicht vor, die Ergebnisse zu veröffentlichen, daher habe ich die Grafikkarte vorher nicht durch die RX 9060 XT ausgetauscht. Es bestand bei den anderen beiden Systemen zu keiner Zeit ein GPU-Limit, es sollte also trotzdem einigermaßen vergleichbar sein.
mario_mendel34
Bei den nachfolgenden Ranglisten will mario_mendel34 damit sichergestellt haben, dass durch das GPU-Limit durchweg ein reiner CPU-Vergleich möglich ist. Die Verwässerung durch die unterschiedlichen GPUs solle so minimiert sein.

Im Gesamtindex zeigt sich, dass der Core Ultra 7 265 bei Abschaltung der Effizienz-Kerne weniger stark eingebremst wird, als man anfangs vermuten könnte.
In Outcast, das aufgrund seiner Voxel-Engine nur auf der CPU berechnet wird, schlägt sich der Core Ultra wacker gegen die Ryzen-Konkurrenz und kann auch den älteren Ryzen 7 5700X3D hinter sich lassen. Je nach Spiel kämpfen diese beiden um den zweiten Platz, während der alte Ryzen 7 1700 abgeschlagen den letzten Platz belegt.
Die letzten Jahre sind an der Zen-1-Architektur nicht spurlos vorbeigegangen.
Fazit
Sein Fazit zu seinen Tests lautet dann auch wie folgt:
Um abschließend auf die Frage aus der Überschrift zurückzukommen: Ist Arrow Lake denn eine gute Wahl für eine Steam Machine? Nachdem ich zwischenzeitlich anderer Meinung war, sage ich abschließend für mich: Ja, es spricht nichts dagegen. Fast durchgehend schneller als ein 5700X3D, der gewiss nicht schlecht ist, nur der 9800X3D rennt ihm davon. Im Notfall kann man im Steam Deck Gaming Mode ja auch ein FPS-Limit setzen, Rise of the Tomb Raider ruckelt im geothermalen Tal unlimitiert schon ein bisschen, mit 60-FPS-Limit hingegen läufts butterweich. Da kann man dann auch die Auflösung ruhig mal auf 2160p hochstellen und (bald) mit FSR4 arbeiten.
mario_mendel34
Feedback und Hinweise ausdrücklich erwünscht
Rückfragen, Anregungen sowie Lob und Kritik zum Leserartikel sind in den Kommentaren zu dieser Meldung sowie in dem entsprechenden Thread wie immer ausdrücklich erwünscht. Auch Hinweise zu weiteren Leserprojekten oder Erfahrungsberichten werden gerne entgegengenommen.
Die letzten sieben Vorstellungen in der Übersicht
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Apple legt Berufung ein: Urteil von US-Gericht verstoße gegen Meinungsfreiheit
Apple wehrt sich erneut mit der Berufung gegen das Epic-Urteil aus dem April, in dem Apples Finanzchef unter Eid gelogen hatte. Die Einnahmeausfälle seien unverhältnismäßig und weitere Teile seien „verfassungswidrig“, da sie gegen die Meinungsfreiheit in den USA verstießen. Ein Trump-Urteil wird zudem ebenfalls angeführt.
Vor dem Bundesberufungsgericht des 9. Gerichtsbezirks der USA hat der Konzern gestern Berufung gegen eine Gerichtsanweisung aus dem April dieses Jahres eingelegt, nachdem ein Eilverfahren im Juni abgelehnt wurde. Über die Übermittlung der Dokumente berichteten die beiden Seiten MacRumors und PatentlyApple zuerst.
Verfassungswidrig und zu hohe Einnahmeausfälle
Die Bestimmung, dass Apple Entwickler Out-of-App-Käufe ohne Kommissionen dulden muss, ermögliche es Konkurrenten wie Spotify, Microsoft oder Amazon, das Ökosystem von Apple zu umgehen, aber dennoch ebenjenes zur Generierung von Einnahmen zu nutzen. Damit könne der Konzern nicht mehr für die Nutzung geistigen Eigentums kompensiert werden.
Ferner nennt der Konzern das Urteil sogar „verfassungswidrig“, weil es gegen den ersten Verfassungszusatz der USA, der die Meinungsfreiheit sicherstellt, verstoßen soll. Das neue Urteil erstrecke sich weiter als das erste und stehe somit nicht „im Geiste der alten Verfügung“, es verfüge den Konzern, Nachrichten zu verbreiten, die von Apple so nicht unterstützt werden.
The new injunction imposes, in meticulous detail, new design and formatting rules and dictates the messages that Apple may convey to its own users on its own platform. These requirements represent an improper expansion and modification of the original injunction—rather than an attempt to enforce compliance with the original injunction—and violate the First Amendment by forcing Apple to convey messages it disagrees with. Epic doubles down on the district court’s emphasis on the „spirit“ of the original injunction and Apple’s supposed bad faith, but civil contempt turns on whether a party has violated the actual terms of an injunction—which Epic does not meaningfully try to show
Apple vor dem Berufungsgericht
Apple bezieht sich auf Trump-Urteil
Apple gibt, wie MacRumors berichtet, dem Berufungsgericht zudem noch einen weiteren Grund, das Urteil zu widerrufen: Ende Juni hat der Supreme Court in Trump v. CASA, Inc. entschieden, dass Bezirks- und Berufungsgerichte keine bundesweit geltenden Verfügungen mehr erlassen dürfen. Stattdessen dürfen die Gerichte nur noch gezielt Rechtsschutz („Relief“) für die direkt beteiligten Parteien gewähren („complete Relief“), nicht aber universelle Anordnungen für alle ähnlich Betroffenen („universal Relief“).
In dem Verfahren ging es darum, ob ein Bezirksgericht präsidiale Durchführungsverordnungen landesweit stoppen darf. US-Präsident Trump hatte angeordnet, das verfassungsmäßige Recht auf Staatsbürgerschaft durch Geburt für Kinder irregulär eingereister Personen außer Kraft zu setzen. Mehrere Bezirksgerichte verfügten sofort bundesweit wirkende einstweilige Verfügungen im ganzen Land („universal Relief“), nach Klagen von mehreren Organisationen. Der oberste Gerichtshof urteilte jedoch: Die Durchführungsverordnung hätte nur für die klagende Partei außer Kraft gesetzt werden dürfen („complete Relief“).
Diese Logik wendet Apple nun auf das Urteil im April an: Dadurch, dass nicht nur die klagende Partei Epic Games von dem Urteil profitiert, sondern potenziell auch nicht am Verfahren beteiligte Drittparteien wie Netflix, Spotify, Amazon oder Microsoft, würde das Bezirksgericht gegen das jüngste Urteil des obersten Gerichtshofs verstoßen.
Bisheriges Urteil
Im April hatte Richterin Yvonne Gonzalez Rogers geurteilt, dass Apple in „wissentlichem Verstoß“ mit einem früheren Urteil steht. Im Jahr 2021 hatte der Konzern zwar in einer Klage von Epic Games größtenteils recht zugesprochen bekommen, dass die 30-Prozent-Gebühren im App Store rechtens sind, doch auch die Auflage bekommen, Entwicklern Out-of-App-Käufe zu gestatten. Das tat Apple auch, jedoch mit einer Gebühr von 27 Prozent. Diese Gebühr verstoße laut Rogers gegen den Grundgedanken des Urteils – und er erlegte Apple zwingend auf, diese zu streichen. Entwickler müssen ohne Gebühren an Apple vorbei ihre Produkte vertreiben können.
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DaVinci Resolve 20.1.1: Update sorgt für mehr Leistung und weniger Probleme
Drei Monate nach dem umfangreichen Update auf Version 20 liefert Blackmagic Design mit DaVinci Resolve 20.1.1 eine neue Version nach, die zahlreiche kleinere Änderungen und Verbesserungen umfasst und laut Entwicklerangaben unter anderem die Leistung sowie die Kompatibilität mit verschiedenen Dateiformaten spürbar verbessert.
Zahlreiche kleine, aber hilfreiche Verbesserungen
Neben allgemeinen Leistungssteigerungen und Fehlerkorrekturen bringt das in den Grundfunktionen kostenlose und sowohl für Windows, für macOS und für Linux verfügbare professionelle Video-Schnittprogramm eine verbesserte Ladezeit von Cloud-Projekten mit aktivierten gestapelten Zeitleisten. Darüber hinaus merken sich die Attributdialoge nun die vom Benutzer getroffene Auswahl bis zur nächsten Kopie. Auch die Zusammenarbeit mit externen Dateiformaten wurde optimiert: Beim Laden und Importieren von Photoshop-Dateien im PSD-Format sollen nun keine Probleme mehr auftreten.
Zudem haben die Entwickler zahlreiche Fehler beseitigt: Aux-Kanäle in Swizzler lassen sich jetzt problemlos aktivieren. Gleiches gilt für Abstürze, die beim Einsatz der Tiefenkarte auf bestimmten Intel-basierten Mac-Systemen oder beim Laden beschädigter MTS-Clips auftreten konnten. Auch die Wiederherstellung der Doppelbildschirmansicht beim Seitenwechsel soll nun wie vorgesehen funktionieren.
Mit Version 20.1.1 wurden darüber hinaus zahlreiche weitere Korrekturen vorgenommen. Ausführliche Informationen sind den offiziellen Release Notes zu entnehmen.
Vorsicht beim Datei-Austausch mit älteren Versionen
Beim Austausch von Projekten mit älteren Versionen kann es jedoch zu Problemen kommen. Zwar haben sich die Entwickler eigenen Angaben zufolge bemüht, die Projektbibliotheken weiterhin mit DaVinci Resolve 19.1.3 kompatibel zu halten, allerdings lassen sich einzelne Projekte, die in Version 20.1.1 erstellt oder geöffnet wurden, nicht mehr mit 19.1.3 verwenden. Dies sollte unbedingt berücksichtigt werden. Aus diesem Grund wird empfohlen, vor der Bearbeitung ein vollständiges Backup der Projektbibliothek sowie der betroffenen Projekte zu erstellen.
Ab sofort verfügbar
Die neue Version von DaVinci Resolve kann ab sofort auf der Website von Blackmagic Design heruntergeladen werden. Alternativ steht das Programm auch bequem über den Link am Ende dieser Meldung im Download-Bereich von ComputerBase zur Verfügung.
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