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BGH: Link auf Geschäftsbedingungen in Brief reicht nicht bei Vertragsabschluss
In einem Grundsatzurteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden: Ein Telekommunikationsunternehmen muss die Verwendung einer Klausel in seinen per Post verschickten Werbebriefen unterlassen, die lediglich per Link auf die eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) im Internet verweist. Die bloße Angabe einer Webadresse reicht demnach nicht aus, um die AGB zum Vertragsbestandteil zu machen. Mit dem jetzt veröffentlichten Urteil vom 10. Juli bekräftigen die Karlsruher Richter den Verbraucherschutz im Bereich der Geschäftsbedingungen (Az.: III ZR 59/24).
In dem Fall versandte die seit Jahren umstrittene 1N Telecom Postwurfsendungen an Verbraucher, in denen sie einen DSL-Tarif bewarb. Die Offerte enthielt ein Antragsformular. Darin fand sich die Belehrung: „Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen“, die unter einer spezifischen, mittlerweile geänderten URL abrufbar seien. Ein Verbraucherschutzverband klagte auf Unterlassung der Nutzung dieser und weiterer Klauseln. Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf gab diesem Antrag mit Blick auf den AGB-Link statt. Die beklagte Telekommunikationsgesellschaft legte daraufhin Revision ein.
Der BGH wies die Eingabe von 1N Telecom nun zurück und hielt das Urteil der niederen Instanz weitgehend aufrecht. Das OLG hatte zunächst auf einen „Medienbruch“ abgestellt. Da das Vertragsformular in Papierform vorliege, die AGB jedoch nur digital abrufbar seien, werde dem Verbraucher die Kenntnisnahme unzumutbar erschwert, meinten die Düsseldorfer Richter. Nicht jeder Verbraucher habe einen Internetzugang und sei bereit, die Geschäftsbedingungen aktiv online zu suchen. Die Klausel sei daher nach Paragraf 305 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) unwirksam.
Transparenzgebot verletzt
Diesen Aspekt verfolgte die Revisionsinstanz nicht. Laut dem BGH kann im Verbandsklageverfahren nicht geprüft werden, ob der Medienbruch zwischen dem Papierformular und dem Verweis auf die im Internet abrufbaren AGB der Beklagten den Anforderungen von Paragraf 305 BGB genüge oder nicht.
Den Karlsruher Richtern zufolge hat 1N Telecom aber gegen das Transparenzgebot aus Paragraf 307 BGB verstoßen: Die umstrittene AGB-Formulierung werteten sie als intransparente, dynamische Verweisung. Die Klausel mache dem Verbraucher nicht klar, ob die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige oder eine später geänderte Version der AGB gelte. Nach der „kundenfeindlichsten Auslegung“ müssten Kunden damit rechnen, dass sich die Geschäftsbedingungen jederzeit durch eine Aktualisierung der Website ändern könnten.
Der beanstandete Zusatz stelle eine dynamische Verweisung dar, führte der BGH aus. Er beziehe sich nicht nur auf die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Version der AGB, sondern auch auf alle künftigen, möglicherweise anderslautenden Fassungen, die das Unternehmen unter der genannten Internetadresse einstellen könnte. Da die Klausel nicht festlege, welche konkrete AGB-Version gilt, und dem Anbieter ein uneingeschränktes Recht einräume, die Bedingungen zu ändern, würden Verbraucher unangemessen benachteiligt.
Immer wieder Ärger mit 1N Telecom
Nach Auffassung der Karlsruher Richter fehlt der Klausel jegliche Konkretisierung der Änderungsbefugnis. Ein durchschnittlicher, rechtlich unkundiger Verbraucher könne nicht vorhersehen, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang er mit der Überarbeitung seiner Vertragsbedingungen und zusätzlichen Belastungen rechnen müsse. Diese Unklarheit macht die Klausel unwirksam. Das Transparenzgebot verlange, Rechte und Pflichten des Vertragspartners so deutlich und verständlich wie möglich darzustellen. Bei einer dynamischen Verweisung müsse die Reichweite potenzieller Änderungen direkt aus der Vereinbarung hervorgehen.
Der IT-Rechtler Jens Ferner versteht die Entscheidung als Ansage gegen „AGB-Light“. Sie zeige, dass auch in einer zunehmend digitalisierten Welt die Grundsätze der Transparenz und Zumutbarkeit nicht außer Acht gelassen werden dürfen. Für Verbraucher bedeute das mehr Rechtssicherheit. Unternehmen sollten dagegen ihre Vertragsgestaltung sorgfältig prüfen.
Schon Ende 2024 bestätigte das Amtsgericht Leipzig einer beklagten Kundin, dass bei einem vermeintlichen Tarifwechsel mit der 1N Telecom kein rechtsgültiger Vertrag zustande komme. Verbraucherschützer sind aber weiter alarmiert. Die Düsseldorfer Firma hat ihnen zufolge angebliche Forderungen an das neu gegründete Unternehmen TPI verkauft, die nun von früheren Kunden des Providers die Zahlung teils hoher Beträge verlange.
(nie)
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Nexperia-Krise: Wirtschaftsministerium sieht „erhebliche Betroffenheit“
Die Krise rund um den aus dem Philips-Universum hervorgegangenen Chiphersteller Nexperia scheint die deutsche Wirtschaft noch etwas stärker und kurzfristiger zu betreffen als bislang bekannt. Nachdem sich am Mittwoch Wirtschaftsvertreter mit einem Staatssekretär des Bundeswirtschaftsministeriums bei einer Krisensitzung austauschten, heißt es von dem für Lieferkettensicherheit zuständigen Haus auf Anfrage von heise online nun, dass erste Rückmeldungen zeigten, „dass deutsche Firmen vom chinesischen Exportstopp erheblich betroffen sind.“ Während Forschung und Entwicklung zumindest in Teilen weiterhin in Europa angesiedelt sind, sind wesentliche Teile der Nexperia-Produktion in der Volksrepublik beheimatet – nah an den weiterverarbeitenden Unternehmen.
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Niederländischer Regierungschef: Nicht gegen China gerichtet
Welche Branchen in Deutschland genau betroffen sind, wollte das Bundeswirtschaftsministerium jedoch nicht mitteilen. Öffentlich bekannt ist eine starke Abhängigkeit im Automotive-Sektor, aber auch in der Luftfahrt und im Maschinenbau gibt es offenbar betroffene Unternehmen. Nach eigenen Angaben produziert das Unternehmen jährlich mehr als 100 Milliarden Bauteile wie MOSFETs oder SiCs.
Die Staats- und Parteiführung der Volksrepublik hatte vor einigen Tagen ein Exportverbot für Nexperia-Produkte und damit hergestellte Geräte verfügt, nachdem die scheidende rechtsnationale niederländische Regierung unter Dick Schoof das in Nijmegen beheimatete Unternehmen unter Zwangsverwaltung gestellt hatte. Hintergrund war die Befürchtung einer Entkernung und Komplettverlagerung nach China. Die NXP-Abspaltung war 2021 von der teilstaatlichen chinesischen Wingtech Technology gekauft worden. Regierungschef Dick Schoof bekräftigte am Morgen laut niederländischen Medienberichten, dass die Maßnahmen „nicht gegen China gerichtet“ seien, sondern gegen den von der Regierung in Den Haag zwangsabgesetzten CEO.
Maschinenbauer und Medizingerätehersteller sehen noch keinen Mangel
Während nach der Corona- und Suezkanal-Chipkrise ein Abschied von Just-in-Time-Lieferketten immer wieder öffentlich betont wurde, scheinen die Kosten für Lagerhaltung und Diversifikation der Vorproduktanbieter zumindest bei manchen Unternehmen nach wie vor höher als der Nutzen eingeschätzt zu werden. Dem Verband der Maschinen- und Anlagenbauer (VDMA) ist eine konkrete Betroffenheit noch nicht bekannt, er rechnet aufgrund des stückzahlenmäßig vergleichsweise geringen Bedarfs jedoch auch eher später als früher mit Auswirkungen – da hier primär Vorproduktproduzenten Chips bezögen.
Nicht betroffen sind nach Darstellung des Bundesverbands Medizintechnologie bislang dessen Mitglieder. Aufgrund der Erfahrungen in der Vergangenheit und dem stets weiter steigenden Bedarf sehe die Branche jedoch eine Notwendigkeit für mehr europäische Produktion verschiedener Halbleitertypen, so ein Sprecher auf Anfrage. Die Verfügbarkeit sei „für praktisch alle Krankheits- und Behandlungsbereiche im Gesundheitssystem wichtig.“
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Die Auseinandersetzung um Nexperia findet vor dem Hintergrund am Sonntag anstehender Parlamentswahlen in den Niederlanden, einem sich wieder verschärfenden Handelskonflikt zwischen den USA und der Volksrepublik und einer EU statt, die dabei noch nach ihrem Kurs sucht. Zudem hatte die Volksrepublik erst vor kurzem ein neues Sanktionsregime eingeführt, das dem US-System ähnelt und auch außerhalb des eigenen Territoriums unmittelbare Wirkung entfalten kann. Laut Medienberichten haben die chinesischen Nexperia-Standorte zudem begonnen, Produkte für chinesische Abnehmer wieder auszuliefern – mit Verbleibsziel China.
VW hofft auf Alternativlieferant
Der wohl prominenteste Fall einer betroffenen Firma gab unterdessen am Vormittag eine vorsichtige Teilentwarnung: VW habe alternative Lieferanten gefunden, meldet das Handelsblatt unter Berufung auf den zuständigen Vorstand, wodurch ein chipmangelbedingter Produktionsstopp wohl abgewendet werden könne. Ein Vertrag sei gleichwohl noch nicht abgeschlossen.
(mho)
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Globale IT-Investitionen knacken Sechs-Billionen-Dollar-Marke | heise online
Die weltweiten Investitionen in Informationstechnologie sollen 2026 laut der jüngsten Gartner-Prognose erstmals den Sechs-Billionen-Dollar-Markt hinter sich lassen. Das entspricht einem Plus von fast zehn Prozent gegenüber 2025. Für das aktuelle Jahr erwarten die Analysten jetzt einen zehnprozentigen Schub auf gut 5,5 Billionen Dollar. Sie korrigieren damit ihre Prognose aus dem Juli um zwei Prozentpunkte nach oben.
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„Die Unsicherheit, die im zweiten Quartal 2025 einsetzte, begann sich im dritten Quartal wieder zu legen. Noch vor Jahresende rechnen wir mit einer deutlichen Aufstockung der Budgets“, erklärt Marktforscher John-David Lovelock, warum Gartner wieder optimistischer auf die Entwicklung blickt. Auch wenn der Hype um KI ein wenig abklinge, seien GenAI-Funktionen mittlerweile in nahezu allen Softwareprodukten integriert, die Unternehmen im Einsatz hätten. Und diese neuen Funktionen würden die Kosten nach oben treiben. „Software wird teurer, und durch GenAI steigen die Preise für Features und Funktionalitäten“, rechnet Lovelock vor.
Von dem Ende der im Juli propagierten Zurückhaltung bei den Investitionen profitieren nicht alle Segmente gleichermaßen. Die Wachstumsrate im Bereich Software liegt in der neuen Prognose für 2025 beispielsweise nur leicht über den Erwartungen im Juli. Als Ursache wird angeführt, dass die Unternehmen sich insbesondere beim Erwerb vertikal ausgerichteter Branchensoftware oder -services nach wie vor zurückhalten. Sie würden sensibler auf politische Veränderungen und wirtschaftliche Unsicherheiten reagieren. Trotz der attestierten Reserviertheit in Teilbereichen bewegen sich die Wachstumsraten im Software-Marktsegment mit 11,9 Prozent und 15,2 Prozent auf überdurchschnittlichem Niveau.
Wachstumsschub durch KI
Der Wettlauf im Aufbau einer KI-Infrastruktur unter den Providern sorgt dafür, dass Gartner die ohnehin bereits beeindruckende Wachstumsquote im RZ-Bereich noch einmal um über vier Prozentpunkte anhob. Erst kürzlich hatte die Marktforschungsfirma eine Verdoppelung der Investitionen in KI-spezialisierte IaaS-Lösungen prognostiziert. Insgesamt soll der RZ-System-Markt in diesem Jahr um fast 47 Prozent auf 489 Milliarden Dollar anwachsen. Das Wachstum der Nachfrage nach Servern im Allgemeinen und KI-optimierten Server-Racks im Speziellen bleibe jedoch aufgrund von Lieferengpässen begrenzt, meint Lovelock. Vielleicht auch deshalb soll das Wachstumstempo im kommenden Jahr auf neunzehn Prozent zurückfallen.
Deutlich verbessert zeigt sich in der Prognose zur Entwicklung des Endgerätemarktes. Die von den Anbietern gemeldeten Vertriebszahlen für Mobiltelefone und PCs im ersten Halbjahr lassen einen für das Segment vergleichsweise starken Zuwachs von voraussichtlich 8,4 Prozent auf 783 Milliarden Dollar im Jahr 2025 erwarten. Treiber hinter dem Wachstum sind laut Gartner die über den Erwartungen liegenden Ausgaben für Mobiltelefone. Die Verfügbarkeit KI-spezialisierter Smartphones und Endgeräte sorgt für vorgezogene Käufe. Für 2026 wird daher mit 6,8 Prozent eine niedrigere relative Wachstumsrate im Endgerätegeschäft gerechnet.
Alle aktuellen Zahlen finden sich im Bericht von Gartner.
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(fo)
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Drei Fragen und Antworten: Wireshark Certified Analyst – das Netzwerk-Zertifikat
Die Wireshark Foundation hat eine erste offizielle Zertifizierung für das beliebte Open-Source-Protokollanalyse-Werkzeug Wireshark veröffentlicht: den Wireshark Certified Analyst (WCA). Dafür müssen Interessenten die Prüfung WCA-101 bestehen. IT- und Netzwerkspezialisten können darüber ihre Fähigkeiten mit Wireshark belegen. Benjamin Pfister, Autor in der neuen iX 11/2025, erklärt die Hintergründe der Prüfung und welche Aussichten sich Spezialisten von einer erfolgreich absolvierten Prüfung versprechen können.
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Benjamin Pfister ist Leiter des Sachgebiets Netze und Telekommunikation der Stadt Kassel sowie Inhaber der Pfister IT-Beratung.
Für wen ist die WCA-Zertifizierung gedacht?
Die WCA-Zertifizierung richtet sich an Netzwerkadministratoren sowie Netzwerk- und Sicherheitsanalysten, die ihr Protokollwissen und das Verständnis der Analyse mit Wireshark vertiefen möchten.
Was unterscheidet diese Zertifizierung von thematisch vergleichbaren kommerziellen Zertifizierungen – inhaltlich, aber auch bei der Entstehung der Prüfungsfragen?
Viele Herstellerzertifizierungen dienen lediglich dazu, das spezifische Wissen für die Parametrisierung ihrer Produkte nachzuweisen. Das führt jedoch in einigen Fällen dazu, dass die zertifizierten Techniker nur über ein Inselwissen des jeweiligen Herstellers verfügen und an Fehler- oder Sicherheitsanalysen in heterogenen Netzwerken scheitern. Die durch Paketanalysten erstellte WCA-Zertifizierung weist dagegen übergreifende Kenntnisse von Protokollen und Datenflüssen nach.
Wie helfen die in der Prüfung vermittelten Fähigkeiten im Berufsalltag und bei Bewerbungen?
Die Prüflinge sind nach der Prüfung in der Lage, Datenflüsse im Netzwerk zu beschreiben und den Zweck häufig verwendeter Protokolle zu erklären, um Fehlerfälle und Anomalien in produktiven Netzwerken zu analysieren, wie sie auch im täglichen Arbeiten auftauchen. Die Paketanalyse stellt einen häufig gefragten Skill dar, den nur wenige wirklich sicher beherrschen. Solches zertifiziertes Wissen kann eine Eintrittskarte sein.
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Herr Pfister, vielen Dank für die Antworten! Einen Bericht über die Wireshark-Zertifizierung gibt es in der neuen iX. Dies und viele weitere Themen finden Leser im November-Heft, das ab sofort im heise Shop oder am Kiosk erhältlich ist.
In der Serie „Drei Fragen und Antworten“ will die iX die heutigen Herausforderungen der IT auf den Punkt bringen – egal ob es sich um den Blick des Anwenders vorm PC, die Sicht des Managers oder den Alltag eines Administrators handelt. Haben Sie Anregungen aus Ihrer tagtäglichen Praxis oder der Ihrer Nutzer? Wessen Tipps zu welchem Thema würden Sie gerne kurz und knackig lesen? Dann schreiben Sie uns gerne oder hinterlassen Sie einen Kommentar im Forum.
(tiw)
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