Künstliche Intelligenz
Kommentar zum Jugendschutz: There is no app for that!
Alle Eltern wissen es: Kaum etwas reizt jugendliche Kreativität mehr, als ein Verbot auszusprechen. Der Süßigkeitenschrank ist abgeschlossen? Kein Problem, auf YouTube weisen hunderte Lockpicking-Tutorials den Weg. Die Porno-Website hat eine Ü-18-Prüfung vorgeschaltet? Na, es gibt doch VPN-Anbieter, die ihren Service anonym und gegen Barzahlung freischalten. Meistens allerdings bekommen die Eltern zu spät oder nie etwas von diesem Einfallsreichtum mit, denn natürlich behalten Kinder es lieber für sich, wenn sie gegen Regeln verstoßen.
Holger Bleich schreibt seit 1999 für c’t und heise online. Den Schwerpunkt bilden Technik-Themen wie Internet-Protokolle und Webhosting. Aus seinem Studium hat sich der diplomierte Politikwissenschaftler sein Interesse für juristische und kulturelle Aspekte der Netznutzung sowie für Netzpolitik erhalten.
Nur eines ist für den Jugendschutz noch schädlicher als gar kein Verbot, nämlich ein löchrig umgesetztes Verbot. Seit langen Jahren lautet die Antwort der Politik auf jugendgefährdende Inhalte im Netz dennoch: Keine Sorge, liebe Eltern, wir kümmern uns mit technischen Lösungen um dieses gesellschaftliche Problem. Ganz nach dem Motto der Apple-Reklame aus den 10er Jahren: „There’s An App For That!“ Gerade lässt sich wieder ein wahres Feuerwerk an symbolpolitischen Forderungen beobachten, deren Kern sich auf Apples Claim reduzieren lässt.
Dabei hat noch keine Jugendschutzbarriere für Onlinedienste wirklich funktioniert. Die gesetzlich verordneten Altersschranken für Porno-Websites in Frankreich und Großbritannien belegen allenfalls, wie leicht sie sich mit etwas Einfallsreichtum umgehen lassen. Davon unbeeindruckt behauptet die EU-Kommission nun, mit ihrer App zur Altersverifikation im Web allen Mitgliedsstaaten die eine tolle Lösung anbieten zu können. Social-Media-Verbote für Kinder können kommen, denn: „There’s an app for that“.
Viele Eltern werden es praktisch finden, sie müssen sich nicht mehr um das kümmern, was die Schutzbefohlenen mit ihrem Smartphone den ganzen Tag so treiben. Bis sie selbst ständig auf Barrieren im Web treffen und die App zücken müssen. Denn was viele nicht bedenken: Jugendschutz am Einlass heißt Ausweiskontrolle für alle! Spätestens dann könnten die Erwachsenen von den Smartphonefertigkeiten ihrer Kinder profitieren, um nämlich von ihnen zu lernen, wie man diese nervigen Jugendschutz-Banner umgehen kann.
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(hob)
Künstliche Intelligenz
FreeBSD-Policy: KI-generierter Quellcode ? Nein, Danke!
Die FreeBSD-Entwickler haben sich in dem aktuellen Status-Report klar dagegen ausgesprochen, LLM-generierten Code in das klassische Open-Source-Betriebssystem einfließen zu lassen. Man sehe zwar durchaus Vorteile von LLMs beim Generieren oder Überarbeiten der Dokumentation und anderer Texte. Übersetzungen beispielsweise lassen sich wesentlich schneller in ausreichender Qualität mit einer LLM erzeugen als durch rein manuelle Arbeit. Zur Erzeugung von Quellcode dürfen LLMs jedoch nicht eingesetzt werden. Im Report werden „Lizenzbedenken“ als primärer Hinderungsgrund genannt, was ja durchaus ein Problem ist, da die Ausgaben einer jeden LLM aus zuvor auch ohne Zustimmung kopierten Inhalten aus allen möglichen Quellen stammen.
Liest man regelmäßig die Mailinglisten der diversen BSD-Projekte mit, fällt aber vor allem ein anderes Problem auf: Es werden immer wieder fragwürdige Ideen, Verbesserungen von Problemen, die nicht existieren, und vermeintliche Patches, die überhaupt nicht funktionieren, von Leuten eingereicht, die zuvor nicht in den Listen aufgetaucht sind. Dieses Spamming mithilfe von ChatGPT und Co. ist zwar immer relativ schnell erkennbar, kostet die ohnehin nicht im Überfluss vorhandenen Entwickler aber grundsätzlich wertvolle Zeit. Kein Wunder also, dass man zumindest im Lager der BSD-Systeme dieser Art von Entwicklungsarbeit sehr kritisch und missmutig gegenübersteht.
Die offizielle Formulierung im aktuellen Status-Report für das zweite Quartal 2025 findet sich unter „Policy on generative AI created code and documentation“: „Core untersucht derzeit die Einrichtung einer Richtlinie für die Verwendung von LLM (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Generierung von Code). Das Ergebnis wird dem Contributors Guide im Dokumenten-Repository hinzugefügt. KI kann für Übersetzungen (die schneller zu sein scheinen als die manuelle Arbeit), die Erläuterung langer/unverständlicher Dokumente, die Suche nach Fehlern oder das Verständnis großer Codebasen nützlich sein. Derzeit tendieren wir aufgrund von Lizenzbedenken dazu, sie nicht zur Codegenerierung zu verwenden. Die Diskussion wird auf der Core-Sitzung des BSDCan 2025-Entwicklergipfels fortgesetzt, und Core sammelt weiterhin Feedback und arbeitet an der Richtlinie.“
Auch NetBSD und Gentoo wollen keinen LLM-Code
Wenn andere Open-Source-Projekte den Einsatz von ChatGPT & Co als Quelle für unter anderem sicherheitskritischen Code begrüßen, so muss man das akzeptieren. Aber es ist vielleicht eine gute Idee, wenn zumindest ein Teil der Open-Source-Welt eher auf konservative Methoden beim Programmieren setzt und die menschliche Intelligenz bevorzugt. Das erzeugt methodische Diversität und ist grundsätzlich besser als eine alle Systeme umspannende LLM-generierte Monokultur beim Quellcode, die irgendwann niemand mehr durchdringt.
Konkrete Beispiele: NetBSD hat im Mai 2024 seine Commit-Richtlinien geändert. LLM-generierter Code gilt als „belastet“ („tainted“) und darf nicht ohne explizite Erlaubnis eingereicht werden. Gentoo verbietet ausdrücklich jegliche Code-Beiträge, die mit LLM‑Tools erstellt wurden. Der Gentoo Council begründete dies mit Bedenken hinsichtlich Copyright, Qualität und Ethik. Und auch das QEMU-Projekt hat eine klare Verpflichtung: Code, bei dem bekannt oder auch nur vermutet wird, dass er mit LLM erzeugt wurde, wird abgelehnt. Grund: Unklare Lizenzherkunft und mögliche Nichteinhaltung des DCO (Developer Certificate of Origin). Die Linux Foundation hingegen erlaubt grundsätzlich die Nutzung von AI-Tools, setzt aber auf Verantwortung der Entwickler.
Quartals-Report mit Verzögerung
Das FreeBSD-Projekt veröffentlicht üblicherweise immer im Monat nach einem Quartal (also im April für Q1) einen ausführlichen Statusbericht. In den Berichten wird über den aktuellen Stand der Entwicklung informiert, also über Fortschritte bei der Systementwicklung, über wichtige Updates bei den Ports und Paketen, über Änderungen in der Infrastruktur und über Beiträge aus der Community. Das FreeBSD-Projekt zeigt so ganz transparent, woran gearbeitet wurde, welche Pläne es gibt und wie sich das Projekt weiterentwickelt.
Der aktuelle Statusbericht für das zweite Quartal 2025 hätte im Juli kommen sollen, konnte aber erst verspätet veröffentlicht werden. Laut den Entwicklern sind kontinuierlich immer weitere wichtige Meldungen eingetroffen, die noch in den Report aufgenommen werden mussten. Immerhin zeigt das, dass die Entwicklung von FreeBSD mittlerweile wieder Fahrt aufnimmt.
FreeBSD-Admins oder -Anwender finden interessante Hinweise in den Reports und überfliegen diese gerne. Der aktuelle Report weist beispielsweise auf nun vorhandene zeitgesteuerte ZFS-Snapshots oder das CPU-Pinning für Bhyve-VMs hin. Amüsant auch die Ankündigung, dass die Portierung von FreeBSD auf das PinePhone Pro Fortschritte macht und es dort einen Netzwerktreiber für „Headphone-to-USB-serial“-Adapter gibt – das funktioniert über PPP und erinnert etwas romantisch an Computer-Kommunikation im letzten Jahrhundert.
(axk)
Künstliche Intelligenz
SAP: 20 Milliarden Euro für die Souveränität
Über 20 Milliarden Euro will SAP bis 2025 in den Ausbau des Sovereign-Cloud-Angebots investieren. Mit den Geldern soll die regionale Abdeckung mit sicheren, regulatorisch konformen Cloud-Angeboten erweitert werden, um Europas digitale Unabhängigkeit zu fördern. Unternehmen und Organisationen in stark regulierten Branchen sollen so Innovationen etwa auf dem Feld der künstlichen Intelligenz ohne Kompromisse innerhalb eines „souveränen Rahmens“ erhalten.
Auf dem IT Summit by heise 2025 am 11. und 12. November im München erklären renommierte Experten, was europäische Cloud-Hoster im Vergleich zu US-Hyperscalern leisten und wie man KI-Lösungen lokal betreibt. Lernen Sie aus Fallstudien, wie andere Unternehmen ihre digitale Abhängigkeit vermindert haben. Erfahren Sie, wie Open Source Ihre Software-Landschaft unabhängiger macht und warum mehr digitale Souveränität die IT-Sicherheit verbessert.
Der IT Summit by heise 2025, die neue Konferenz für IT-Verantwortliche, findet am 11. und 12. November im Nemetschek Haus in München statt. Veranstalter ist heise conferences, das Programm kommt aus der iX-Redaktion.
Mit den erweiterten Angeboten des Sovereign-Cloud-Portfolios stehen mehrere Bereitstellungsoptionen für unterschiedliche Sicherheitsprofile zur Wahl. Zu diesen zählen die IaaS-Plattform SAP Cloud Infrastructure, die auf Open-Source-Komponenten basiert, in dem hauseigenen Rechenzentrumsnetzwerk läuft und Daten ausschließlich in der EU speichert. Im Rahmen der Cloud-On-Site-Variante wird eine von SAP betriebene Infrastruktur in dem vom Anwendungsunternehmen bestimmten Rechenzentrum – also mit eigener physischer Kontrolle vor Ort – bereitgestellt.
Zu den Sovereign-Cloud-Angeboten zählt SAP auch die Delos Cloud. Die von der gleichnamigen Tochterfirma betriebene Umgebung soll der öffentlichen Verwaltung unter anderem den souveränen Einsatz von Microsoft-Produkten ermöglichen. Die Infrastruktur basiert auf dem Azure-Stack, ist aber Eigentum der unter deutschem Recht firmierenden Delos. Der US-amerikanische Hersteller hat folglich keinen direkten Zugriff auf das System. Für die Hyperscaler-Option – die Sovereign Cloud ist auf den Plattformen der großen Provider prinzipiell gleichfalls möglich – gilt das nicht.
Die umfassendste Kontrolle und Souveränität versprechen fraglos die beiden neuen Bereitstellungsmodelle. Den erweiterten Schutz will und wird sich SAP bezahlen lassen. Schließlich müsse zusätzliches Personal zu deutschen Preisen für den Rund-um-den-Betrieb aus den hiesigen RZs angestellt werden. Konkrete Angaben zur Preisgestaltung und etwaige Aufschläge für mehr Souveränität wurden nicht gemacht.
Mehr Details zu SAPs souveränen Cloud-Angeboten finden sich in der Ankündigung.
(fo)
Künstliche Intelligenz
Gaming-Laptop: Schenker XMG Neo 16 mit GeForce RTX 5090 im Test
Die Verlockung, sich ein flottes Gaming-Notebook zuzulegen, ist groß. Damit sind die liebsten Spieltitel immer griffbereit und mit reichlich Leistung dank topaktueller Technik in höchster Detailstufe flüssig spielbar. Zusätzlich eignet sich die kraftstrotzende Hardware für Videobearbeitung oder KI-Anwendungen. Zur Speerspitze für solche Szenarien zählt Schenkers XMG Neo 16. Aus dem Schenker-Sortiment sind sie zurzeit die Einzigen, die Nvidias GeForce RTX 5090 Laptop-GPU mit 24 GByte Grafikspeicher und die schnellsten Gaming-Prozessoren vereinen: AMDs Ryzen 9 mit Stapelcache oder Intels Core Ultra 9 275HX.
Doch mobile Gaming-Maschinen sind nicht jedermanns Sache. Denn die tragbare Technik ist teuer und trotzdem stellt sich die Frage, wie viel Performance im Vergleich zu Desktop-PCs auf der Strecke bleibt.
Wir haben uns zwei unterschiedlich bestückte XMG Neo 16 ins Testlabor geholt, um genau das zu prüfen: Was geht derzeit beim mobilen Spielen im Vergleich zum Desktop? Vor allem, da die „Nvidia GeForce RTX 5090 Laptop“, wie die Karte mit vollem Namen heißt, in die Irre führt und nur halb so viel Rechenleistung wie die Desktop-Version mit derselben Ziffernfolge hat. Auch wenn unser Fokus für diesen Artikel einstweilen auf der Gaming-Leistung liegt, schauen wir uns auch in gewohnter Manier an, was die knapp drei Kilogramm schweren Geräte als Laptop taugen. Neue Rekorde bei der Akkulaufzeit haben sie nicht aufgestellt, so viel sei vorweg verraten.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Gaming-Laptop: Schenker XMG Neo 16 mit GeForce RTX 5090 im Test“.
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