Künstliche Intelligenz
Umfrage: Unternehmen klagen über zu viel Aufwand mit dem Datenschutz
Deutsche Unternehmen sehen sich zunehmend durch Datenschutzregeln belastet, wie aus einer Umfrage des Digitalverbands Bitkom hervorgeht. Demnach hätten 97 Prozent der Befragten einen hohen oder gar sehr hohen Aufwand bei der Umsetzung der Datenschutzvorgaben beklagt. Vor einem Jahr seien das 94 Prozent gewesen.
53 Prozent der befragten Unternehmen hätten dabei von steigendem Aufwand berichtet, 16 Prozent sogar von einem starken Anstieg. Lediglich für 30 Prozent sei die Bürokratie beim Datenschutz gleichgeblieben, keines der befragten Unternehmen habe von Erleichterungen in dem Feld gesprochen. Für die laut Bitkom repräsentative Umfrage wurden den Angaben nach 603 Unternehmen ab 20 Beschäftigten in Deutschland aus allen Branchen herangezogen.
Gerade in kleineren Unternehmen sorgen die Anforderungen des Datenschutzes für Belastungen, befindet der Bitkom. So beklagen 45 Prozent der Unternehmen mit 20 bis 99 Beschäftigten sehr hohen Aufwand, bei Unternehmen mit 500 und mehr Beschäftigten seien es nur 38 Prozent. „Wir haben beim Datenschutz eine viel zu hohe Komplexität geschaffen, mit einer Vielzahl von Aufsichtsbehörden und unterschiedlichen Auslegungen“, kommentierte Bitkom-Präsident Ralf Wintergerst die Ergebnisse der Umfrage. Die Dokumentations- und Berichtspflichten müssten jetzt deutlich reduziert werden, forderte er.
EU-Kommission will Regeln lockern
Auf EU-Ebene ist inzwischen auch Bewegung in die Frage gekommen, ob es Erleichterungen bei der Erfüllung des Datenschutzes geben sollte. Im Mai wurde ein Entwurf der EU-Kommission zur Verschlankung der DSGVO bekannt: So sollen Firmen mit bis zu 749 Mitarbeitern im Wesentlichen von DSGVO-Dokumentationspflichten befreit werden.
Verbraucherschützer und NGOs warnten vor einer möglichen Aufweichung der DSGVO mit dieser Reform. Dem Bitkom gehen die Vorschläge der EU-Kommission aber nicht weit genug. Die Risikoeinstufung der Verarbeitungstätigkeit sollte ausschlaggebend für die Dokumentationspflicht sein, nicht die Unternehmensgröße, fordert der Verband. Außerdem brauche es Maßnahmen wie Standardvorlagen und klarere Regeln für Betroffenenanfragen.
(axk)
Künstliche Intelligenz
AirPods Pro 3 mit Live-Übersetzung und Herzfrequenzmesser
Apple hat die dritte Generation seiner beliebtesten In-Ear-Hörer AirPods Pro vorgestellt. Die Hörer erhalten besseres ANC (aktive Geräuschunterdrückung), aber auch neue smarte Funktionen.
Beim Design orientiert sich Apple an den Vorgängern: Die AirPods Pro 3 besitzen ein weißes Kunststoffgehäuse mit einem kurzen Steg, der Mikrofone beherbergt. Im Ohr halten die Hörer mit wechselbaren Aufsätzen, die den Gehörgang abdichten. Die Polster sind nun mit Schaumstoff gepolstert und sollen besser im Ohr bleiben als zuvor. Die Hörer sind nach IP57-Schutzklasse gegen Schweiß, Staub und Spritzwasser geschützt.
ANC und Live-Übersetzung
Zwar setzen die AirPods Pro 3 weiterhin auf den 2022 vorgestellten H2-Chip, dennoch will Apple das Active Noise Cancelling noch einmal verbessert haben. Gegenüber den AirPods Pro 2 soll das ANC doppelt so effektiv sein.
Die AirPods Pro 3 greifen nun auf Apple Intelligence zurück und unterstützen Live-Übersetzungen: Mit einer Geste wird die Funktion aktiviert. Die Live-Übersetzung läuft auf dem gekoppelten iPhone und das Transkript wird auch auf dessen Display angezeigt.
Update
09.09.2025,
22:08
Uhr
Die Live-Übersetzung reicht Apple per Firmware-Update auch auf den AirPods Pro 2 und AirPods 4 nach – im Zusammenspiel mit iOS 26 ab dem iPhone 15 Pro.

Apple
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Pulsmesser
In den AirPods Pro 3 stecken jetzt optische Herzfrequenzmesser, die sich für Workouts nutzen lassen. Diese Sensoren erfassen über Infrarot den Puls des Trägers (Photoplethysmographie). Die Technik hat Apple-Tochter Beats bereits Anfang des Jahres in den Powerbeats Pro 2 eingesetzt. Auch die Apple Watch nutzt ein ähnliches System.
Der Sensor der AirPods Pro gibt laut Apple 256 Mal pro Sekunde ein für das menschliche Auge unsichtbares Infrarotlicht ab, um die Lichtabsorption des Blutstroms zu messen. Die Herzfrequenz lässt sich in Fitness-Apps abrufen, die Werte werden mit der Health-App synchronisiert. Abonnenten von Apples Dienst Fitness+ können mit AirPods Pro 3 ihre Messwerte jetzt in Echtzeit direkt auf dem Display sehen.
Bessere Akkulaufzeit, gleicher Preis
Die Akkulaufzeit will Apple gegenüber den Vorgängern gesteigert haben; statt 6 Stunden sollen die Hörer jetzt 8 mit einer Ladung durchhalten. Nutzt man die Herzfrequenzmessung bei Workouts, sind es bis zu 6,5 Stunden. Lädt man die Airpods Pro zwischendurch in der Batteriehülle auf, kommt man laut Apple auf bis zu 24 Stunden. Die Batteriehülle hat weiterhin eine Öse für ein Trageband. Sie besitzt Apples Ultrabreitbandchip U2, der eine genaue Suche im Nahbereich erlaubt, ähnlich wie bei einem AirTag.
Die AirPods Pro 3 kosten wie die Vorgänger 249 US-Dollar. In Deutschland bietet sie für 249 Euro an, die Vorgänger kosteten bei Apple zuletzt 279 Euro. Die Hörer lassen sich ab dem 9. September bei Apple vorbestellen, in den Handel kommen sie am 19. September.
(hze)
Künstliche Intelligenz
Apple Watch Series 11, SE 3 und Ultra 3: Mehr Gesundheit, besserer Mobilfunk
Im Rahmen des iPhone-Events am 9. September hat Apple auch neue Uhren vorgestellt. Während die Watch Series 11 mit einem neuen Mobilfunkstandard und Blutdruckmessung glänzt, bekommt die Ultra 3 mehr Displayfläche und Satellitennotruf. Auch das Einstiegsmodell SE 3 wird mit lang erwarteten Funktionen deutlich aufgewertet, allem voran dem Always-on-Display.
Apple Watch Series 11: 5G und Blutdruckerkennung
Die Apple Watch Series 11 ist in Aluminium in einem neuen Space Grau sowie in Diamantschwarz, Roségold und Silber und außerdem in poliertem Titan in Natur, Gold und Schiefer erhältlich. Ansonsten sieht sie so aus wie ihr Vorgänger und es gibt sie mit einer Kantenlänge von 42 oder 46 Millimetern. Das Ion-X-Glas der Aluminiumvariante soll allerdings zweimal kratzfester und so deutlich robuster sein. Die Modelle aus Titan behalten weiterhin kratzfestes Saphirglas.
Entscheidet man sich für eine Mobilfunkvariante, unterstützt diese nun den Standard 5G. Alle Vorgänger nutzen bislang 4G-LTE-Funkmodems.

Apple
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Mit der Series 11 zieht auch die lang erwartete Blutdruckmessung in die Apple Watch ein. Das soll helfen, Erkrankungen wie Bluthochdruck (Hypertonie) zu erkennen. Allerdings ersetzt diese kein Blutdruckmessgerät. Denn die Watch zeigt keine exakten systolischen und diastolischen Werte, sondern liefert nur Trends und Veränderungen über einen längeren Zeitraum. Die Funktion soll in 150 Ländern verfügbar sein, sobald die Gesundheitsbehörde FDA die Freigabe erteilt hat. Bluthochdruck-Mitteilungen werden mit watchOS 26 auch auf der Apple Watch Series 9, Series 10 sowie auf der Apple Watch Ultra 2 verfügbar sein.
Die Batterielaufzeit will Apple bei der Series 11 gesteigert haben: War bei den Vorgängern bislang von 18 Stunden die Rede, gibt Apple die Laufzeit für die Series 11 nun mit 24 Stunden an. Eine Schnellladefunktion soll den Akku in einer Viertelstunde so weit füllen, dass man die Watch 8 Stunden lang nutzen kann.
Apple Watch SE 3: Always-On-Display, Doppeltipp, schnelles Laden
Die SE der dritten Generation hat Apple deutlich aufgewertet: Sie erhält den S10-Chip aus der Series 10. Der sorgt nicht nur für mehr Tempo, sondern erlaubt, einige Siri-Befehle ohne Netzwerkverbindungen direkt auf der Watch auszuführen (On-Device-Siri). Zudem verbessert er über Stimmisolation die Sprachqualität der Mikrofone in Telefonaten oder FaceTime-Anrufen. Auch ergänzt der Chip Live-Übersetzungen und die Doppeltipp-Geste, die Apple mit der Series 9 und Ultra 2 eingeführt hat. Obendrein kann die SE nun schnell laden.

Apple
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Zudem bekommt die SE ein Always-On-Display und kann damit dauerhaft die Uhrzeit anzeigen. Neu ist auch ein Lautsprecher, der Musik und Podcasts abspielt. Die Mobilfunkvariante der SE 3 unterstützt ebenfalls 5G-Mobilfunk, wie die Series 11.
Und noch eine Funktion erbt die SE 3 von den teureren Modellen: die Temperaturmessung. Auf andere Gesundheitsfunktionen wie das 1-Kanal-EKG oder das Pulsoxymeter muss man bei der günstigsten Apple-Uhr allerdings weiterhin verzichten.
Ultra 3: Besser lesbar, Satellitenfunk
Nachdem das Top-Modell im letzten Jahr nur eine zusätzliche frische Gehäusefarbe bekommen hat, gibt es mit der Ultra 3 wieder echte Neuerungen. Zum einen hat Apple die sichtbare Displayfläche vergrößert und den Bildschirmrand um 24 Prozent verschlankt. Außerdem soll das Display nun auch von der Seite besser ablesbar sein und heller wirken. Apple setzt jetzt ein LTPO3-OLED ein, das im letzten Jahr bei der Series 10 Einzug hielt. Der Bildschirm bietet eine höhere Bildwiederholrate und erlaubt es, bei bestimmten Ziffernblättern die Bewegungen des Sekundenzeigers zu imitieren.
Wie die Series 11 unterstützt die Ultra 3 Mobilfunkverbindungen über 5G. Darüber hinaus beherrscht sie erstmals Satellitenkommunikation. Wie das iPhone 14 und neuer kann man damit Notrufe absetzen, auch wenn man kein Mobilfunknetz hat. Darüber hinaus lassen sich aber auch Textnachrichten verschicken, auch eine Find-My-Funktion zur Ortung ist eingebaut. Mit ein paar Fingertipps lassen sich so Textnachrichten an Notdienste senden oder der Standort mitteilen. Die Laufzeit soll bei 42 Stunden liegen. Im Stromsparmodus sind es bis zu 72 Stunden. Die Ultra 3 beherrscht auch eine Schnellladefunktion, die den Akku in einer Viertelstunde so weit füllt, dass die Uhr 12 Stunden durchhält.

Apple
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Preise und Verfügbarkeit
Apple Watch Series 11, SE 3 und Ultra 3 kommen am 19. September in den Handel. Sie sind ab dem 9. September bestellbar. Die Series 11 kostet ohne Mobilfunk mit Aluminiumgehäuse unverändert ab 449 Euro. Mit Mobilfunk sind es mindestens 569 Euro. Es gibt auch eine Version mit Titangehäuse, hier sind mindestens 799 Euro fällig. Die SE 3 ist leicht im Preis gestiegen, sie ist nun ab 269 Euro erhältlich. Die Ultra 3 kostet bei Apple unverändert 899 Euro.
(hze)
Künstliche Intelligenz
Intimes Foto nur in Kanada versteckt: Strafe für X
Das Soziale Netzwerk X soll in Kanada 100.000 Dollar (rund 62.000 Euro) Strafe zahlen, weil es ein ohne Genehmigung auf X veröffentlichtes intimes Bild nur in Kanada sperrt. Pro weiterem Tag drohen weitere 5.000 Dollar Strafe. Dies sind sie höchsten Strafen, die das Civil Resolution Tribunal (CRT) der Provinz Britisch-Kolumbien verhängen kann. Die betroffene Antragstellerin und die Behörde verlangen weltweite Sperre.
X hält die Behauptung der Provinzbehörde, weltweit zuständig zu sein, für verfassungswidrig. Der Strafbescheid (2025 BCCRT 1228) vom 4. September gesteht selbst zu, dass diese Frage ungeklärt ist, doch sei das CRT nicht dazu berufen, Verfassungsfragen zu klären. Die Behörde ist für bestimmte Streitigkeiten zuständig, darunter kleine zivilrechtliche Forderungen und Verkehrsunfälle, Meinungsverschiedenheiten in Immobilieneigentümergemeinschaften sowie die ohne Zustimmung erfolgte Veröffentlichung intimer Bilder.
Der Fall geht zurück auf eine nicht veröffentlichte Entscheidung derselben Behörde vom März (Az. IS-1-2025-000905). Offenbar gibt es einen X-User, der immer wieder eine bestimmte intime Darstellung der Antragstellerin postet. Andere X-Nutzer haben das Bild weiterverbreitet. Weil dies ohne Zustimmung der Frau geschieht, hat das CRT X aufgetragen, das Bild zu sperren, wenn die Frau das fordert.
Sie hat X auch bezüglich mehrerer Fälle dazu aufgefordert; X hat daraufhin mindestens ein X-Konto gesperrt. Mehrere Postings wurden gelöscht, aber die wiederholt erfolgenden Postings des Bildes sind nur aus Kanada aus nicht abrufbar. Von anderen Ländern aus kann das intime Bild gefunden werden. X würde die Sperre am Liebsten nur in Britisch-Kolumbien umsetzen, technisch sei die Sperre aber nur für ganz Kanada möglich. Dieses Geofencing möchte die Kanadierin nicht akzeptieren, weshalb sie beim CRT die nun verhängte Strafe beantragt hat.
KI-Müll kostet
Abgelehnt hat das CRT jedoch den Antrag der Frau auf Entschädigung für ihren Aufwand für das zweite Verfahren. Zur Begründung verweist die Behörde auf die irreführenden KI-generierten Eingaben der Dame. Zwar hat sie die Nutzung Künstlicher Intelligenz offengelegt, deren Erzeugnisse aber offensichtlich nicht überprüft. Schon im ersten Verfahren hat die Behörde die Frau verwarnt, dennoch hat sie erneut Unsinn eingereicht. Beispielsweise hat sie Absatz 150 einer früheren Entscheidung zitiert, die nur 124 Absätze hat. Das „Zitat“ ist frei erfunden.
Außerdem verweist sie auf angeblich enthaltene Rechtssätze zu juristischen Themen, mit denen sich die angebliche Präzedenzentscheidung gar nicht befasst. Damit hat sie etwaigen Anspruch auf Aufwandsentschädigung verwirkt. Allerdings kann sie für jeden weiteren Tag, den X das Bild nicht weltweit sperrt, die erwähnte zusätzliche Strafe von bis zu 5.000 Dollar beantragen.
(ds)
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