Datenschutz & Sicherheit
Ist das wirklich die Lösung für das Cookie-Problem, Max von Grafenstein?
In der neuen Folge „On The Record“ spreche ich mit Maximilian von Grafenstein. Er ist Jurist, Historiker, Professor für „Digitale Selbstbestimmung“ an der Universität der Künste in Berlin und Teil des Einstein Center for Digital Future. Zusammen mit einem Team hat er in jahrelanger Forschung ein Tool entwickelt, von dem er sagt, dass es die Cookie-Krise lösen kann.
Denn hinter den nervigen Bannern auf Online-Websites steht ein Grundproblem der Datenschutzgrundverordnung: Das Instrument der informierten Einwilligung soll Nutzer:innen eigentlich informationelle Selbstbestimmung ermöglichen, doch es ist zur Farce verkommen. Die Browser-Erweiterung „Consenter“ soll das ändern. Sie ist ein sogenannter Einwilligungsdienst, der Nutzer:innen zu ihrem Recht verhelfen soll. Einfach, übersichtlich und gut informiert sollen Menschen damit entscheiden können, wem sie im Netz für welche Zwecke ihre Einwilligung geben – und wem nicht.
Ich bin skeptisch, dass das funktionieren kann. Aber ich bin auch neugierig, dass da jemand die Datenschutzgrundverordnung ernst nimmt und dabei auch noch verspricht, dass davon nicht nur Nutzer:innen, sondern auch Unternehmen profitieren würden. Im Podcast stellt Maximilian von Grafenstein „Consenter“ vor, wir diskutieren aber auch über Grundfragen der Datenschutzpolitik.
Übrigens: Das „Consenter“-Team sucht Website-Betreiber:innen – idealerweise mit einer größeren Nutzerschaft – die sich an einem Beta-Test des Tools beteiligen. Interessierte können sich per E-Mail an Maximilian von Gafenstein wenden: max.grafenstein@law-innovation.tech

In dieser Folge: Ingo Dachwitz und Maximilian von Grafenstein
Produktion: Serafin Dinges.
Titelmusik: Trummerschlunk.
Hier ist die MP3 zum Download. Wie gewohnt gibt es den Podcast auch im offenen ogg-Format. Ein maschinell erstelltes Transkript gibt es im txt-Format.
Bei unserem Podcast „Off/On“ wechseln sich zwei Formate ab: Bei „Off The Record“ führen wir euch in den Maschinenraum von netzpolitik.org und erzählen Hintergründe zu unserer Arbeit. Bei „On The Record“ interviewen wir Menschen, die unsere digitale Gesellschaft prägen.
Unseren Podcast könnt ihr auf vielen Wegen hören. Der einfachste: in dem Player hier auf der Seite auf Play drücken. Ihr findet uns aber ebenso bei Apple Podcasts, Spotify und Deezer oder mit dem Podcatcher eures Vertrauens, die URL lautet dann netzpolitik.org/podcast.
Wie immer freuen wir uns über Kritik, Lob und Ideen, entweder hier in den Kommentaren oder per Mail an podcast@netzpolitik.org.
Links und Infos
Datenschutz & Sicherheit
Der Kampf um die Chatkontrolle ist noch nicht vorbei
Seit dreieinhalb Jahren streiten die EU-Institutionen über eine verpflichtende Chatkontrolle. Die Kommission will Internet-Dienste verpflichten, auf Anordnung die Inhalte ihrer Nutzer auf Straftaten zu durchsuchen und diese bei Verdacht an Behörden zu schicken. Das Parlament bezeichnet das als Massenüberwachung und fordert, nur unverschlüsselte Inhalte von Verdächtigen zu scannen.
Die EU-Staaten können sich im Rat bisher nicht auf eine gemeinsame Position einigen. Letzte Woche hat die dänische Ratspräsidentschaft einen neuen Kompromiss vorgeschlagen. Euractiv hat den Vorschlag veröffentlicht. Wir veröffentlichen das Dokument ohne Wasserzeichen.
Anderer Ansatz erforderlich
Dänemark erklärt darin den bisherigen Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens. Die EU-Staaten haben ganze 37 Mal in der Ratsarbeitsgruppe Strafverfolgung und mehrmals auf Ebene der Ständigen Vertreter verhandelt.
Einigen konnten sie sich nicht. Manche Staaten wollen eine weitreichende verpflichtende Chatkontrolle. Andere Staaten haben „Bedenken hinsichtlich des Schutzes der Grundrechte der Nutzer und der Cybersicherheit“ und „Zweifel hinsichtlich der Verfügbarkeit zuverlässiger und genauer Technologien zur Erkennung“ strafbarer Inhalte.
Deshalb ist Dänemark „der Ansicht, dass ein anderer Ansatz erforderlich ist“.
Verpflichtende Chatkontrolle streichen
Dänemark schlägt vor, im Gesetzentwurf den ganzen Abschnitt zu „Aufdeckungspflichten“ zu streichen, also Artikel 7 bis 11. Das sind die „Aufdeckungsanordnungen“, also die Verpflichtung zur Chatkontrolle.
Die „vorübergehende Ausnahme“ der Vertraulichkeit der Kommunikation will Dänemark hingegen „dauerhaft machen“. Laut Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation dürfen Internetdienste die Inhalte ihrer Nutzer:innen nicht „mithören, abhören, speichern oder auf andere Arten abfangen oder überwachen“.
Die freiwillige Chatkontrolle war seit 2002 verboten, ist seit 2021 vorübergehend erlaubt, mit dem Gesetz soll sie dauerhaft erlaubt werden.
Risiko für Straftaten mindern
Internet-Dienste sollen das Risiko mindern, dass ihre Dienste für Straftaten genutzt werden. Dazu zählt unter anderem eine Altersüberprüfung. Jetzt soll auch die freiwillige Chatkontrolle als mögliche Minderungsmaßnahme gelten.
Dienste, die ein „hohes Risiko“ haben, für Straftaten genutzt zu werden, sollten „weiterhin verpflichtet werden, Maßnahmen zur Entwicklung relevanter Technologien zu ergreifen, um das Risiko des sexuellen Missbrauchs von Kindern, das auf ihren Diensten festgestellt wurde, zu mindern“.
Sprungbrett für weitere Arbeiten
Dänemark will die verpflichtende Chatkontrolle aber nicht vollständig aufgeben. Die Ratspräsidentschaft will eine „Überprüfungsklausel“ einführen. Die fordert die EU-Kommission auf, „die Notwendigkeit und Durchführbarkeit der künftigen Aufnahme von Aufdeckungspflichten unter Berücksichtigung der technologischen Entwicklungen zu bewerten“. Das kann „zu einem neuen Legislativvorschlag der Kommission führen“.
Die EU-Kommission hat die verpflichtende Chatkontrolle überhaupt erst vorgeschlagen und treibt sie unermüdlich voran. Dänemark schlägt also vor, dass die Kommission die freiwillige Chatkontrolle bewerten soll. Wenn es ihr nicht reicht, soll sie nochmal ein EU-Gesetz mit verpflichtender Chatkontrolle vorschlagen.
Die Ratspräsidentschaft bezeichnet den Kompromissvorschlag „als Sprungbrett für weitere Arbeiten zum Schutz von Kindern im Internet“.
Zustimmung nicht absehbar
Ob die EU-Staaten diesen Kompromiss mitgehen, ist bisher nicht absehbar. Im ersten Halbjahr hat die polnische Ratspräsidentschaft einen sehr ähnlichen Vorschlag gemacht. Dieser Vorschlag fand nicht genug Zustimmung, die Mehrheit der EU-Staaten beharrte auf verpflichtender Chatkontrolle.
Morgen tagen die Ständigen Vertreter der EU-Staaten erneut und diskutieren den Vorschlag.
Datenschutz & Sicherheit
Sicherheitspatch: IBM InfoSphere Information Server für DoS-Attacken anfällig
IBMs Datenintegrationsplattform InfoSphere Information Server ist verwundbar. Mit einem jüngst veröffentlichten Sicherheitsupdate haben die Entwickler eine Schwachstelle geschlossen.
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DoS-Lücke
Den IBM-Entwicklern zufolge findet sich die Sicherheitslücke (CVE-2025-58754 „hoch„) im HTTP-Client Axios, den InfoSphere Information Server nutzt. Setzen Angreifer erfolgreich an der Lücke an, kommt es zu DoS-Zuständen, was in Abstürzen resultiert.
Bislang gibt es keine Berichte zu Attacken. Das kann sich aber schnell ändern. IBMs Entwickler geben an, das Sicherheitsproblem in den folgenden Ausgaben gelöst zu haben:
- IBM InfoSphere Information Server version 11.7.1.0
- IBM InfoSphere Information Server version 11.7.1.6
- IBM Information Server 11.7.1.6 Service pack 1
- IBM Information Server Microservices tier rollup patch 1 for 11.7.1.6 Service pack 1 installations
Kürzlich hat IBM im Monitoringtool Tivoli Monitoring zwei Sicherheitslücken geschlossen.
(des)
Datenschutz & Sicherheit
Datenbank Redis: Schwachstelle ermöglicht Ausführung von Schadcode
Die Entwickler der In-Memory-Datenbank Redis haben eine Sicherheitslücke darin geschlossen. Sie ermöglicht Angreifern, beliebigen Schadcode auszuführen.
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Im Github-Repository von Redis findet sich ein Schwachstelleneintrag, der die Sicherheitslücke erörtert. Demnach können Nutzerinnen und Nutzer den Befehl XACKDEL mit mehreren IDs aufrufen und dadurch einen Stack-basierten Pufferüberlauf auslösen. Das wiederum kann zur Ausführung von zuvor eingeschleustem Code führen (CVE-2025-62507, CVSS zwischen 7.7 und 9.8, Risiko „hoch“ bis „kritisch„). Das Problem liegt darin, dass der Redis-Code den Fall nicht abfängt, wenn die Anzahl an IDs über die STREAMID_STATIC_VECTOR_LEN hinausgeht. Dadurch überspringt er eine Reallokation, die schließlich in den Stack-basierten Pufferüberlauf mündet.
Redis-Lücke: Unklare Risikoeinstufung
Die Redis-Entwickler rechnen einen CVSS4-Wert von 7.7 aus, was einem hohen Risiko entspricht. Die SUSE-Maintainer kommen hingegen auf CVSS4 9.3 respektive CVSS3.1 9.8, beides der Risikostufe „kritisch“ entsprechend.
Das Problem tritt ab Redis 8.2 auf. Die Version 8.2.3 und neuere enthalten den Fehler hingegen nicht mehr. Admins, die Redis einsetzen, sollten auf diese oder neuere Fassungen der Datenbank aktualisieren. Wer das Update noch nicht durchführen kann, sollte temporäre Gegenmaßnahmen einleiten. Die Redis-Programmierer erklären, dass Nutzerinnen und Nutzer von der Ausführung des anfälligen Befehls XACKDEL ausgeschlossen werden können. Dazu lässt sich der Zugriff auf den Befehl mittels ACL (Access Control List) beschränken.
Vor rund vier Wochen haben die Programmierer bereits eine als kritisches Risiko eingestufte Sicherheitslücke in Redis geschlossen. Mit sorgsam präparierten LUA-Skripten war es möglich, eine Use-after-free-Situation zu provozieren und dabei eingeschleusten Programmcode auszuführen. Das hat die Vorversion 8.2.2 von Redis korrigiert.
(dmk)
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