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TikTok-Verkauf: Trump spricht von Einigung, China fordert Zugeständnisse


Bei einem Telefonat von US-Präsident Donald Trump mit Chinas Staatschef am Freitag ging es auch um den Verkauf von TikToks US-Geschäft an amerikanische Investoren – laut Trump ist der Deal „genehmigt“ – doch davon ist aus China nichts zu hören.

Einige Tage zuvor waren neue Details zu dem Verkauf bekannt geworden. Der US-amerikanische Ableger von TikTok soll von einem Konsortium aus Oracle, den Investmentunternehmen Andreessen Horowitz und Silver Lake sowie bisherigen Investoren von ByteDance übernommen werden. Der begehrte Algorithmus bleibt derweil in chinesischer Hand und wird für eine eigene Version an die neuen US-Betreiber lizenziert.

So weit, so klar, doch nach dem Gespräch am Freitag gehen die Darstellungen Chinas und der USA über den Stand der Dinge auseinander. Trump sprach laut dem US-Sender Bloomberg im Weißen Haus davon, dass der Deal jetzt nur noch „unterzeichnet“ werden müsse. Ein Statement der chinesischen Regierung liest sich deutlich zurückhaltender. China respektiere die Wünsche des betroffenen Unternehmens und begrüße die Verhandlungen, welche im Einklang mit chinesischen Gesetzen und Marktregeln stehen und die Interessen beider Seiten berücksichtigen sollten, sagte Xi Jinping darin.

Xi drängte laut der Mitteilung außerdem darauf, weitere Handelsrestriktionen zu vermeiden, um die Fortschritte in der Beziehung der beiden Länder nicht zu unterminieren.

Eigentlich sollte TikTok in den USA längst verboten sein. Trumps Vorgängerregierung hatte ein Gesetz verabschiedet, das einen Verkauf an US-Käufer oder eine Abschaltung in den USA vorsieht. Hintergrund waren Befürchtungen, China könnte über die App Einfluss auf US-Bürger nehmen.

Doch Trump, der auch seinen Erfolg bei jungen Wählern auf die App zurückführt, gewährte mehrfach eine Fristverlängerung für einen Verkauf. Für China wird TikTok nun offenbar zum Mittel, um bei Trump Zugeständnisse in anderen Fragen zu erreichen. Kommenden Monat dürfte es dazu weitere Entwicklungen geben. Dann wollen sich Trump und Xi beim APEC-Wirtschaftsgipfel in Südkorea persönlich treffen.


(nen)



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HMI-Display mit Prozessor und Dreh-Encoder von Elecrow


Nach dem Hype um runde Displays und den überall verwendeten Encodern zum Drehen und Klicken musste es wohl so kommen: Elecrow bietet mit den CrowPanel-HMI-Displays kompakte runde Anzeigen an, die gleich einen Rotary-Encoder mit Tastenfunktion integriert haben. Das 1,28-Zoll-Modell zeigt 240 × 240 Pixel, die größere 2,1-Zoll-Variante 480 × 480 Pixel – beide mit IPS-Technik und kapazitivem Touch am Display.

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(Bild: Elecrow)

Im Innern arbeitet ein ESP32‑S3 mit Dual-Core-Prozessor (240 MHz), 8 MB PSRAM und 16 MB Flash. Dank integriertem WLAN und BLE 5.0 eignet sich das Modul für IoT-Anwendungen und drahtlose Bedienoberflächen. Neben dem Encoder und Touch-Bedienung stehen Schnittstellen für UART, I²C und FPC zur Verfügung. Versorgt wird das Gerät über eine 5-V-Spannung. Ein LED-Ring sorgt auf Wunsch für ambientes Licht.

Für die Programmierung werden aktuell Arduino IDE, Espressif IDF, Lua RTOS, Home Assistant, PlatformIO und Micro Python unterstützt, sowie die LVGL‑Grafikbibliothek, über die sich eigene Benutzeroberflächen am PC gestalten lassen – ideal für schnelle Prototypen oder auch Serienentwicklung. Das 1,28‐Zoll-Modell kostet rund 29 US‑Dollar, das größere knapp 36 US‑Dollar – hinzukommen recht üppige Versandkosten. Die Geräte sollen ab dem 5. November lieferbar sein.

Neben dem „Haben-wollen“-Faktor ist aber einiges an Kreativität gefragt, um Anwendungen jenseits der üblichen Verdächtigen zu finden. Smarte Licht- oder Lautstärkeregler – UI‑Module für 3D‑Drucker, Audio‑Controller, Synthesizer oder CNC‑Bedienfelder – handliche IoT‑Bediengeräte im Smart‑Home‑Bereich oder am PC, sowie als Lern- und Ausbildungsplattform für Embedded Systems.


(caw)



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Enormer Finanzanlage-Betrug: 9 Europäer verhaftet


Über dutzende Kryptowährungs-Angebote soll ein europäisches Verbrechernetzwerk mehr als 600 Millionen Euro eingenommen und über Blockchains gewaschen haben. Vergangene Woche wurden neun Personen an ihren jeweiligen Wohnsitzen verhaftet: in Köln, Katalonien und auf Zypern.

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Gleichzeitig gab es Hausdurchsuchungen, wie Eurojust mitteilt. Dabei wurden lediglich 300.000 Euro in bar beschlagnahmt. Auf Bankkonten wurden demnach 800.000 Euro sichergestellt, in Kryptowährungen weitere umgerechnet 415.000 Euro. Federführend waren Behörden in Frankreich und Belgien. Koordiniert wurden die Ermittlungen und Zugriffe über Eurojust, die Koordinierungsstelle der Europäischen Union für die Strafjustiz.

Den Verhafteten wird vorgeworfen, durch Versprechungen hoher Renditen Kryptowährungen eingenommen und nie wieder hergegeben zu haben. Die Opfer wurden mittels Reklame in Sozialen Netzwerken, nicht bestellter Telefonanrufe, als Nachrichtenmeldungen verkleideter Texte, Prominenten untergeschobener Testimonials und Erzählungen über angeblich reich gewordene Investoren angelockt.

Die Unterwelt der Kryptowährungen ist seit Jahren auch ein gefundenes Fressen für Staatsverbrecher Nordkoreas – einerseits als Einnahmequelle, andererseits als Methode zur Geldwäsche und Umgehung internationaler Sanktionen. Am Dienstag haben die USA wegen Geldwäsche zwei Unternehmen und acht Nordkoreaner auf die Sanktionsliste gesetzt. Die Acht sind allesamt Männer; fünf leben nach US-Angaben in der Volksrepublik China, zwei in der Russischen Föderation und einer in Nordkorea selbst.

In den ersten neun Monaten des Jahres 2025 konnten die elf Mitgliedsländer des Multilateral Sanctions Monitoring Teams (MSMT) nicht weniger als 1,645 Milliarden US-Dollar in Kryptowährungsdiebstählen auf nordkoreanische Täter zurückführen. Die IT-Beratung Elliptic schätzt noch höher. Neben der Lieferung von Waffen, Munition und Soldaten an die Russische Föderation dürfte das die größte Einnahmequelle der Erbdiktatur sein, sagt der jüngste Bericht des MSMT vom Oktober. Es schätzt, dass Nordkorea aus diesen beiden Tätigkeitsfeldern inzwischen pro Jahr mehr lukriert, als das Land vor den ab 2016 in Kraft getretenen internationalen Sanktionen insgesamt jährlich verdient hat.

Zusätzlich hat das Land eine Armee an Agenten, die sich bei ausländischen Unternehmen unter falschen Identitäten als Mitarbeiter verdingen, speziell im IT-Bereich. Dabei eingenommene Gehälter sowie erbeutete Informationen fließen ebenfalls an das Regime. Eine Gegenmaßnahme sind persönliche Vorstellungsgespräche.

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(ds)



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Bundesdatenschutzbehörde erkennt ersten Dienst gegen die Cookie-Banner-Flut an


Erstmals ist ein Dienst zur automatischen (Nicht-)Einwilligung in Browser-Cookies in Deutschland amtlich anerkannt. Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Louisa Specht-Riemenschneider, hat festgestellt, dass das Browser-Plugin Consenter die gesetzlichen Vorgaben erfüllt.

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Die Anerkennung datiert vom 17. Oktober. Consenter soll Einwilligungen und Ablehnungen rund um Cookies über verschiedene Webseiten hinweg verwalten und Ende November der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden.

Hinter dem Plugin steht die Berliner Legal-Tech-Firma Law & Innovation Technology. Zum Entwicklerteam gehören Experten der Universität der Künste Berlin (UdK), des Einstein Centers sowie des Alexander-von-Humboldt-Instituts für Internet und Gesellschaft (HIIG).

Automatisierte Cookie-Verwalter stellten einen wichtigen Schritt „zu mehr Transparenz, Nutzerfreundlichkeit und Wirksamkeit im Datenschutz“ sowie zu nutzerfreundlicherer Verwaltung einschlägiger Einstellungen dar, meint Specht-Riemenschneider. Eine aktuelle Umfrage im Auftrag der BfDI habe ergeben, dass sich die Mehrheit der deutschen Internetnutzer mehr Kontrolle über ihre Daten wünscht.

„Cookie-Banner führen eher zu Verwirrung als zu mehr Transparenz“, weiß Specht-Riemenschneider. User seien „zunehmend frustriert“, was zu „Zustimmungsmüdigkeit“ führe. Dem könnten Dienste zur automatischen Einwilligungsverwaltung entgegenwirken.

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Basis für die Anerkennung von Cookie-Managern durch die BfDI ist die Einwilligungsverwaltungsverordnung der deutschen Bundesregierung, die Anfang April in Kraft getreten ist. Nutzer müssen demnach grundsätzlich nicht mehr immer wieder neu über die umstrittenen Browser-Dateien entscheiden. Stattdessen sollen sie ihre Vorgaben dauerhaft hinterlegen können. Die Verordnung setzt einen Rechtsrahmen für ein Verfahren, das die Einbindung unabhängiger Dienste ermöglicht. In Betracht kommen dafür etwa Personal Information Management Systems (PIMS) oder Single-Sign-on-Lösungen.

Trotz der aktuellen Cookie-Banner-Flut wissen nur 43 Prozent der deutschen Internetnutzer genau, was Cookies sind und wie sie verwendet werden. Das hat eine Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Forsa im Rahmen des BfDI-Datenbarometers ergeben. 83 Prozent der Teilnehmer wollen demnach selbst festlegen können, ob und wofür ihre Daten im Internet verwendet werden. 60 Prozent lehnen Cookies pauschal ab, wenn dies mit nur einem Klick möglich ist.

Zwei Drittel der Befragten können sich vorstellen, einen Cookie-Manager einzusetzen. Über 70 Prozent erwarten, dass ein solches Instrument ihnen das Gefühl gibt, bessere Übersicht über ihre Daten zu haben. Dafür müssten die Einstellungen aber auf allen Webseiten gelten, fordern 83 Prozent. Verbraucherschützer monieren, dass Webseitenbetreiber abgegebene Entscheidungen gar nicht akzeptieren müssten. Erteilten Anwender keine Zustimmung zum Setzen von Cookies, könnten Online-Dienste erneut beliebig oft um Einwilligungen bitten.


(ds)



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