Künstliche Intelligenz
Freitag: Rekordstrafe für Amazon wegen Prime-Abos, App bezahlt für Abhörung
Seit Jahren drängt Amazon.com mit unschönen Methoden Prime-Abos auf und erschwert deren Kündigung. Jetzt setzt es eine US-Strafe von einem halben Tagesumsatz. Das beläuft sich auf eine Milliarde US-Dollar und ist das Ergebnis eines Vergleichs zwischen dem Unternehmen, zwei Amazon-Managern und der US-Handelsaufsicht. Derweil zahlt die Neon-App 15 bis 30 Cent pro Minute dafür, dass sie Telefongespräche von Nutzern der App mitschneidet. Die Aufnahmen sollen für KI-Training weiterverkauft werden. In den USA ist die App sowohl für iPhones als auch Android-Smartphones derzeit enorm erfolgreich, aber die Vertragsklauseln sind ein juristisches Minenfeld. Ebenfalls in den USA wirft die dortige Börsenaufsicht den Käufern der insolventen US-Elektronikkette RadioShack vor, ein millionenschweres Schneeballsystem betrieben zu haben. Sie hätten sich durch weitere Investitionen aufgrund falscher Versprechungen finanziert und sich dabei auch persönlich bereichert – die wichtigsten Meldungen im kurzen Überblick.
Amazon.com soll Millionen Verbrauchern in den USA durch verwirrende und irreführende Designs kostenpflichtige Prime-Abonnements untergeschoben haben. Gleichzeitig soll der Online-Händler die Kündigung von Prime-Abos absichtlich erschwert haben. Mit diesen Vorwürfen hat die US-Handelsaufsicht FTC (Federal Trade Commission) Amazon 2023 verklagt. Das Unternehmen sowie zwei verantwortliche Amazon-Manager akzeptieren jetzt einen Vergleich, in dessen Rahmen der Konzern eine Milliarde US-Dollar Strafe zahlt. Das entspricht größenordnungsmäßig der Hälfte des weltweit erzielten Konzernumsatzes an einem durchschnittlichen Tag. Zusätzlich muss Amazon 1,5 Milliarden US-Dollar an übervorteilte US-Kunden zurückzahlen: Amazon.com zahlt Rekordstrafe für untergeschobene Prime-Abos.
Freiwillig zahlt hingegen „Neon – Money Talks„, die auf iPhones in den USA derzeit viertmeistinstallierte Anwendung, noch vor Google und WhatsApp. In der Sparte Soziale Netzwerke liegt sie sogar auf Platz 2, nur geschlagen von Threads. Der Grund für den rasanten Aufstieg ist Geld. Neon zeichnet die mithilfe der App initiierten Telefongespräche auf und schüttet dafür 15 US-Cent pro Minute aus, maximal 30 US-Dollar pro Tag. Die Aufnahmen, so der Betreiber, würden dann für Trainings Künstlicher Intelligenzen weiterverkauft, bereinigt um personenbezogene Daten. Allerdings gibt es kein Versprechen, dass die Aufnahmen geheim gehalten oder ausschließlich für KI-Trainings genutzt werden: App (ver)kauft Telefonaufnahmen für KI-Training – Lass Dich für 15 Cent abhören!
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Gekauft wurde auch RadioShack, doch zwei E-Commerce-Unternehmer, die die US-Elektronikkette vor fünf Jahren aus der Insolvenz heraus erstanden haben, werden beschuldigt, ein sogenanntes Schneeballsystem betrieben zu haben. Die US-Börsenaufsichtsbehörde SEC wirft den Gründern des in Miami ansässigen Unternehmens Retail Ecommerce Ventures (REV), Alex Mehr und Tai Lopez, vor, Investoren um rund 112 Millionen US-Dollar betrogen zu haben. In der Klage heißt es, dass Mehr und Lopez zwischen 2020 und 2022 gegenüber Hunderten Investoren „wesentliche Falschangaben“ über die von ihnen erworbenen insolventen Unternehmen gemacht hätten. Zudem hätten sie etwa 16,1 Millionen US-Dollar an Investitionen für persönliche Zwecke abgezweigt, sagt die SEC: „RadioShack-Käufer betrieben ein Ponzi-Schema“.
Eine gute Nachricht gibt es für Windows-10-Nutzer: Der Konzern macht die „Extended Security Updates“ (ESU) ein Jahr lang für Privatnutzer im Europäischen Wirtschaftsraum (EU-Staaten und Island, Norwegen und Liechtenstein) bis zum 14. Oktober 2026 kostenfrei verfügbar. Das geht aus einem Schriftwechsel zwischen einer Verbraucherorganisation und Microsoft hervor. Microsoft hat das inzwischen bestätigt. Anders als etwa in den USA, wo das Update-Jahr 30 US-Dollar kosten soll, können Verbraucher in Europa die Sicherheitsupdates kostenfrei erhalten. Das sicherte Microsoft dem Verband Euroconsumers zu. Die Sicherheitsupdates bekommen allerdings nur Privatnutzer, die ihre Windows-10-Installation mit einem Microsoft-Konto verknüpft haben: Microsofts Windows-10-Sicherheitsupdates in Europa kostenlos.
Wer online einen Vertrag abschließt, etwa mit einem Energieversorger oder Telekommunikationsanbieter, erwartet in der Regel sofortigen Zugriff auf das Kundenportal. Dort sind schließlich alle Vertragsunterlagen, Rechnungen und persönliche Daten hinterlegt. Bleibt dieser Zugang gesperrt, stehen Verbraucher nicht rechtlos da. Ein systematisches Vorgehen hilft, den Anspruch auf Information und Transparenz über die eigenen Daten durchzusetzen. Dabei helfen klar formulierte Beschwerden, in denen Betroffene einschlägige Gesetze benennen und weitere Schritte ankündigen, etwa die Einbindung der Bundesnetzagentur. Wie Kunden genau vorgehen und auf welche Gesetze sie sich berufen sollten, besprechen wir in der aktuellen Folge des c’t-Verbraucherschutz-Podcasts Vorsicht Kunde: Kein Zugriff aufs Online-Kundenkonto.
Auch noch wichtig:
(fds)
Künstliche Intelligenz
Effiziente Teams-Arbeit: So holen Sie mehr aus dem Microsoft-Werkzeug raus
Viele Büroarbeiter werden tagtäglich mit Microsoft Teams konfrontiert, das einst als Slack-Konkurrent startete und mittlerweile fast schon ein Monopol in vielen Firmen hat.
Doch oft fehlen die kleinen Tricks für die täglichen Aufgaben. Genau hier setzt unser Workshop an.
Wir zeigen Ihnen die verschiedenen Funktionen, mit denen Sie den Teams-Client an Ihre Bedürfnisse anpassen, die Zusammenarbeit verbessern und Besprechungen effizient gestalten.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Effiziente Teams-Arbeit: So holen Sie mehr aus dem Microsoft-Werkzeug raus „.
Mit einem heise-Plus-Abo können Sie den ganzen Artikel lesen.
Künstliche Intelligenz
Fitness+-Dienst bei Apple: Zu viele Kündigungen, zu wenig Kunden?
Apples Sportdienst Fitness+ scheint intern bei Apple unter Beobachtung zu stehen. Das Angebot sei eines der schwächsten digitalen Dienste, schreibt die Finanznachrichtenagentur Bloomberg unter Berufung auf informierte Kreise. Der 10 Euro teure Dienst (Jahrespreis: 79 Euro) bietet ein großes Angebot an Sportvideos. Diese sind mit Apples Geräten wie dem iPhone, dem Apple TV oder der Apple Watch verknüpft – man kann sich also beispielsweise während eines Kurses live einblenden lassen, wie Herzfrequenz oder Kalorienverbrauch sind.
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Umbau beim Management
Dem Bericht zufolge leidet Fitness+ unter einer hohen Rate an Nutzerfluktuation („high churn“) und beim Umsatz komme auch nicht viel herum. Die Zukunft des Dienstes sei daher „under review“, so Bloomberg. Allerdings lasse sich das Angebot kostengünstig betreiben und Apple wolle einen „Backlash“ vermeiden, wenn es einfach eingestellt würde. „Es gibt genügend Loyalität von einer kleinen Fanbasis [für den Dienst].“
Aktuell stehen Managementveränderungen an. Apples Gesundheitschefin Sumbul Desai soll die Gesamtleitung des Dienstes in ihr Portfolio übernehmen – zusammen mit anderen gesundheitsrelevanten Bereichen. Desai berichtet direkt an Dienstechef Eddy Cue. Es könne daher „frischen Druck“ geben, dass Fitness+ seine Ergebnisse verbessert.
Interne Streitigkeiten?
Im Sommer hatte es einen Bericht der New York Times gegeben, laut dem es interne Spannungen bei Fitness+ gegeben haben soll. Dem Chef der Abteilung wurde „Bullying“ vorgeworfen und eine ehemalige Mitarbeiterin verklage Apple deshalb. Der iPhone-Hersteller ließ die Angaben zurückweisen. Eine interne Untersuchung habe „keine Beweise für Fehlverhalten“ erbracht. Der New-York-Times-Bericht enthalte „viele unrichtige Behauptungen und Falschdarstellungen“, so Apple.
Fitness+ hatte zuletzt nur wenige Fortschritte gemacht. Der Dienst erhält zwar regelmäßig neue Inhalte, Hardwareideen wurden aber bislang nicht umgesetzt. So können Konkurrenten wie Peloton direkt auf eigene Produkte wie Standräder oder Laufbänder zugreifen, die Apple nicht im Portfolio hat – stattdessen muss das Unternehmen auf Anbindungsmöglichkeiten zur Apple Watch hoffen, die diverse Hersteller immer noch nicht umgesetzt haben. Das führt dann etwa dazu, dass man Workouts im Gym nicht korrekt in Apple Health ablegen kann.
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(bsc)
Künstliche Intelligenz
Wer darf Satelliten starten – und wer haftet für den Schrott?
Die Zahlen sind beeindruckend: Das private Raumfahrtunternehmen SpaceX hat inzwischen rund 500 erfolgreiche Raketenstarts absolviert, knapp ein Drittel davon im Jahr 2025. Die Hälfte aller aktiven Satelliten im Erdorbit stammt von SpaceX, gerade erst wurde der 10.000ste Starlink-Satellit in den Orbit gebracht. Doch was viele nicht wissen: Diese Satelliten sind aber nicht für die Ewigkeit gedacht. Schon ein bis zwei Abstürze von Starlink-Satelliten pro Tag sind mittlerweile Normalität: SpaceX legt die Satelliten zwar auf eine Lebensdauer von fünf bis sieben Jahren aus, lässt sie aber meist bereits nach weniger als fünf Jahren gezielt verglühen. So können sie durch neuere Modelle ersetzt und Produktzyklen verkürzt werden. Zudem entspricht die kurze Einsatzdauer regulatorischen Vorgaben zur Vermeidung von Weltraummüll, da ausgefallene Satelliten in niedrigen Orbits schnell verglühen und keine langfristige Gefahr darstellen – mehr dazu später.
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Während beim Wiedereintritt von Starlink-Satelliten nahezu alle Reste in der Atmosphäre verglühen und nur in Ausnahmefällen winzige Trümmerteile den Erdboden erreichen, birgt das NASA-Vorhaben, die ISS Ende 2030/Anfang 2031 gezielt zum Absturz zu bringen, ein ungleich größeres Restrisiko. Die Wahrscheinlichkeit, dass dabei größere Fragmente auf bewohntes Gebiet treffen, ist aufgrund der enormen Masse der Raumstation deutlich höher.
Sowohl Start als auch Wiedereintritt von Raumfahrzeugen sind mit Risiken verbunden. Daher bedarf jeder Start einer staatlichen Genehmigung, jeder Satellit muss registriert werden, und für etwaige Schäden haftet der jeweilige Staat – unabhängig davon, ob das verantwortliche Unternehmen privat oder öffentlich ist. Besonders heikel ist die Haftungsfrage beim kontrollierten Wiedereintritt großer Objekte: Wer haftet, wenn Trümmer bewohntes Gebiet treffen? Das Weltraumrecht gleicht einem Flickenteppich aus völkerrechtlichen Verträgen der 1960er Jahre, nationalen Gesetzen mit teils erheblichen Unterschieden und unverbindlichen technischen Richtlinien. Wir geben einen Überblick.

(Bild: Leolabs)
Völkerrecht: Grundlagen aus dem Kalten Krieg
Das internationale Weltraumrecht entstand in der Hochphase des Kalten Kriegs. 1957 schoss die Sowjetunion Sputnik 1 ins All, die USA zogen nach – beide Supermächte wollten verhindern, dass der Orbit zur Kampfzone wurde. Die Lösung: Der Weltraumvertrag von 1967, der seit über 50 Jahren das Völkerrecht im Weltraum regelt, den mittlerweile 117 Staaten ratifiziert haben.
Kern des Vertrags: Der Weltraum gehört niemandem, steht aber allen offen. Artikel II des Weltraumvertrags legt fest: „Outer space, including the moon and other celestial bodies, is not subject to national appropriation by claim of sovereignty, by means of use or occupation, or by any other means.“ Staaten dürfen weder den Mond noch andere Himmelskörper in Besitz nehmen. Massenvernichtungswaffen sind im All verboten, konventionelle Waffen dagegen nicht explizit ausgeschlossen – eine Lücke, die heute wieder relevant wird. Müll, Waffen und Bodenschätze machen das Weltall zum weiten Feld für Juristen.
Besonders wichtig für die kommerzielle Raumfahrt ist Artikel VI des Weltraumvertrags. Er legt fest, dass Staaten für alle Weltraumaktivitäten unter ihrer Jurisdiktion verantwortlich sind – egal, ob sie von staatlichen oder privaten Akteuren durchgeführt werden. Der Wortlaut ist unmissverständlich:
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States Parties to the Treaty shall bear international responsibility for national activities in outer space […] whether such activities are carried on by governmental agencies or by non-governmental entities, and for assuring that national activities are carried out in conformity with the provisions set forth in the present Treaty. The activities of non-governmental entities in outer space […] shall require authorization and continuing supervision by the appropriate State Party to the Treaty.
Das bedeutet: Ein privates Unternehmen kann nicht einfach eine Rakete bauen und starten. Es braucht eine staatliche Lizenz, und der Staat muss den Betrieb überwachen – einschließlich der Entsorgung bei Missionsende. Diese Regelung war für 1967 visionär – damals dominierten NASA und sowjetische Raumfahrtbehörde den Sektor. Warum ein Update für den Weltraumvertrag längst überfällig ist, diskutieren Experten seit Jahren.
Ergänzt wird der Weltraumvertrag durch zwei weitere Abkommen: Das Weltraumhaftungsübereinkommen von 1972 (Liability Convention) regelt, wer für Schäden durch Weltraumobjekte zahlt. Das Registrierungsübereinkommen von 1975 verpflichtet Staaten, jeden Start bei den Vereinten Nationen zu melden.
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