Künstliche Intelligenz
Elektronische Patientenakte: So funktioniert die ePA für Versicherte
Seit spätestens Mitte Februar verfügt jeder gesetzlich Versicherte, der nicht widersprochen hat, über eine elektronische Patientenakte. Gesetzliche Krankenkassen sind bereits seit 2021 dazu verpflichtet, ihren Kunden eine elektronische Patientenakte anzubieten. Weil sie jedoch kaum genutzt wurde, haben sie jetzt fast alle automatisch erhalten.
Daten- und Verbraucherschützer fordern zum Pflichtstart für Ärzte und Apotheker erneut, dass Versicherte wieder einstellen können, wer welche Daten sieht. Kassenärzte und Verbraucherschützer drängen zudem auch darauf, dass Abrechnungsdaten nicht automatisch für alle, sondern nur für die Versicherten selbst einsehbar sind.
Um selbst zu sehen, welche Daten in der ePA-Akte hinterlegt und für alle sichtbar sind und auch, um selbst Daten zu speichern oder zu löschen, benötigen Versicherte die ePA-App ihrer Krankenkasse. Wir haben erste Funktionen der App getestet, die sich noch im Aufbau befindet.
Privat Versicherte müssen sich aktiv für eine ePA-App entscheiden, sofern es bei ihrer Krankenkasse die Möglichkeit gibt. Bis Ende des Jahres wollen auch die meisten privaten Versicherungen diese Möglichkeit anbieten.
Hinweis: Dieser Ratgeber wird bei neuen Erkenntnissen aktualisiert. Es kann sein, dass Ihre App manche hier aufgeführten Funktionen nicht bereitstellt. Immer wieder gibt es auch Einschränkungen im Betrieb und teilweise unfertige Funktionen innerhalb der Apps.
Was benötige ich, um die elektronische Patientenakte zu nutzen?
Um die elektronische Patientenakte zu nutzen, benötigen Sie entweder Ihren Personalausweis samt sechsstelliger PIN oder die Gesundheitskarte samt PIN. Auch mit dem Reisepass ist eine Anmeldung möglich. Ferner benötigen Sie ein NFC-fähiges Smartphone samt der ePA-App, die von Ihrer Krankenkasse angeboten wird. In der Regel funktioniert die App ab Android-Version 8.1 oder iOS 15, das hängt aber von der Software Ihrer jeweiligen Krankenkasse ab. Patientenakten von Personen unter 15 Jahren müssen von deren Erziehungsberechtigten verwaltet werden. Wichtig ist auch aus Sicherheitsgründen, die richtige App der Krankenkasse herunterzuladen, die auf der Website der Gematik, aber auch auf den meisten Websites der jeweiligen Krankenkassen zu finden ist.
Fast alle Krankenkassen bieten die elektronische Patientenakte als eigene App an, die Techniker Krankenkasse hat die Patientenakte in ihre allgemeine Service-App integriert. Nach dem Download müssen sie sich eine GesundheitsID erstellen. Bei manchen Krankenkassen wie Die Techniker oder bei der App der 11 AOKen ist eine weitere Ident-App zur Nutzung der GesundheitID nötig. Für den Anmeldeprozess können Sie wählen, ob sie diesen mit dem elektronischen Personalausweis samt PIN oder der Gesundheitskarte samt PIN durchlaufen wollen. Die jeweilige Karte müssen Sie für die Anmeldung an die NFC-Schnittstelle Ihres Smartphones halten. Wird die Karte erkannt, ist das in der Regel in der App sichtbar, dann müssen Sie einen Moment warten.
Die GesundheitsID muss in der Regel nach sechs Monaten erneuert werden. Für den erneuten Login nach der Erstanmeldung können Sie zwischen Biometrie, beispielsweise Ihrem Fingerabdruck, dem Personalausweis mit PIN oder der Gesundheitskarte samt PIN wählen.
Kann ich Daten aus der Vergangenheit in die ePA laden?
Krankenkassen sind verpflichtet, einen Teil der Dokumente in Ihre App zu laden. Falls Sie die Krankenkasse gewechselt haben, können Sie die Daten aus Ihrer bisherigen Patientenakte exportieren, dazu fragen Sie aber am besten bei Ihrer Krankenkasse nach.
Kann ich die E-Rezepte in der ePA-App speichern?
Ja, Krankenkassen wie die AOK oder Die Techniker erlauben das direkte Speichern von E-Rezepten in der elektronischen Patientenakte, allerdings können Versicherte Dokumente auch selbst in der App hochladen, zulässig sind PDF, JPEG, PNG und TIFF, die anschließend in PDF-Dateien umgewandelt werden.
Wie lade ich Daten in die ePA?
Sobald Sie in Ihrer Patientenakte eingeloggt sind, können Sie beispielsweise über ein „+“-Symbol ein Foto aus einer Galerie oder ein PDF-Dokument hochladen oder ein Foto schießen und hinzufügen. Das kann je nach Krankenkasse variieren. Die Dateigröße darf 25 MByte nicht überschreiten, davon können Sie aber so viele Dateien hochladen, bis Sie von Ihrer Krankenkasse kontaktiert werden. Dann können Sie das Dokument um weitere Angaben ergänzen, etwa den Dateinamen ändern oder eintragen, wer das Dokument erstellt hat – dazu kann neben dem Namen auch das jeweilige Fachgebiet, die Rolle, E-Mail-Adresse und Ähnliches angegeben werden. Zudem lassen sich Angaben zur behandelnden medizinischen Einrichtung ergänzen.
Kann ich die Daten aus meiner digitalen Gesundheitsanwendung (DiGA) importieren?
Das sollte funktionieren. Dazu können Sie in Ihrer ePA-App eine DiGA auswählen, mit der Sie Ihre ePA verbinden wollen. Anschließend können Sie die Verbindung auch wieder auflösen.
Gelangen die Abrechnungsdaten automatisch in meine ePA?
Ja, allerdings können Sie das in Ihrer App auch abstellen und jederzeit wieder einstellen.
Welche Daten werden von mir erfasst?
In der ePA können verschiedene Gesundheitsdaten erfasst werden, darunter Diagnosen, Befunde und weitere medizinische Informationen. Manche Ärzte können auch Eintragungen im Zahnbonusheft vornehmen, das hängt von der Software des Arztes ab. Auch der Mutterpass und das U-Untersuchungsheft für Kinder sollen befüllt werden. Welche konkreten Daten erfasst werden, hängt auch davon ab, welche Informationen die behandelnden Ärzte eintragen. Bei besonders heiklen Daten, etwa zur psychischen Gesundheit, soll der Arzt vorher eine Einwilligung einholen, andere Daten sollen automatisch befüllt werden. Notfalldaten lassen sich ebenfalls hinterlegen, allerdings ist das beispielsweise auch über die elektronische Gesundheitskarte möglich. Darüber hinaus können Versicherte selbst Daten hochladen und sie ihren Ärzten zur Verfügung stellen.
Welche Vertraulichkeitsstufen kann ich bei der ePA einstellen?
Sie können mit der neuen ePA nur noch zwischen „Zugriff erlauben“ und „Zugriff verbieten“ wählen – bei letzterem ist das Dokument nur für einen selbst sichtbar. Sie können aber auch einzelne Ärzte von Ihrer ePA ausschließen oder Dokumente löschen.
Sind meine Abrechnungsdaten automatisch für alle sichtbar?
Ja. Sie können aber auch einstellen, dass Ihre Abrechnungsdaten nicht in die ePA eingestellt werden. Dennoch können standardmäßig alle Zugriffsberechtigten diese Daten sehen.
Erhält der Arzt automatisch die Erlaubnis zum Speichern von Daten in der ePA?
Der Arzt erhält automatisch mit dem Stecken der elektronischen Gesundheitskarte eine Erlaubnis, Daten in der ePA zu sehen und zu speichern. Aktuell können Ärzte die ePA freiwillig nutzen, ab Oktober sind sie verpflichtet. Sobald die technischen Voraussetzungen stimmen, müssen sie Daten in die ePA speichern. Nur bei besonders heiklen Daten sollen Ärzte nachfragen, bevor diese zentral gespeichert werden.
Perspektivisch sollen die Daten automatisch aus den Praxisverwaltungssystemen in die ePA und künftig auch an das Forschungsdatenzentrum Gesundheit gelangen, wo Pharmaunternehmen und Forscher – je nach Zweck – Zugang zu einem Teil der Daten aus der ePA erhalten. Speziell, wenn es sich um besonders sensible Daten handelt, muss der Arzt aber immer nachfragen. Bereits jetzt werden viele Daten ohne Zustimmung der Patienten an Dritte weitergegeben. Die Abrechnungsdaten der Krankenkassen werden beispielsweise pseudonymisiert an das Forschungsdatenzentrum Gesundheit übermittelt, das beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte angesiedelt ist.
Weiterhin bestehen Meldepflichten, etwa beim Krebsregister – einem von mehr als 400 medizinischen Registern. In Zukunft sollen möglichst viele Daten an das Forschungsdatenzentrum Gesundheit gehen und perspektivisch auch in einem europäischen Gesundheitsdatenraum auf Anfrage zur Verfügung stehen.
Wie lange können Ärzte und Apotheker auf die ePA zugreifen?
Standardmäßig können Ärzte 90 Tage lang auf die ePA zugreifen, allerdings können Versicherte den Zugriff auch beliebig einstellen. Apotheker haben standardmäßig drei Tage lang Zugriff und auch das lässt sich beliebig einstellen.
Daten können nur diejenigen sehen, die auch berechtigt sind. Die Berechtigung wird in der Regel durch das Stecken der elektronischen Gesundheitskarte erteilt. Alternativ können Sie zum Beispiel selbst eine Praxis oder eine Apotheke für den Zugriff berechtigen. Wer einen detaillierten Überblick über die Zugriffsberechtigungen erhalten möchte, findet diese bei der für die Digitalisierung des Gesundheitswesens zuständigen Gematik. Die meisten Rechte haben in der Regel Ärzte.
Kann ich sehen, wer auf die ePA zugegriffen hat?
Ja, in der ePA-App können Sie sehen, welche Einrichtung auf die Daten zugegriffen hat. Dazu können Sie etwa unter Zugriffen verschiedene Protokollarten einsehen. So können Sie nicht nur sehen, welche Praxis zugegriffen hat, sondern auch, wann Anmeldungen in Ihrer Akte erfolgten und wann Daten exportiert oder weitergeleitet wurden. Da auch Ihre eigenen Aktivitäten protokolliert werden, kann das Ganze etwas unübersichtlich werden. Ab 2030 soll zudem auch protokolliert werden, welche Person Ihre Daten gelesen hat.
Werden meine Daten automatisch für die Forschung freigegeben?
Bisher nicht. Die Pläne zur Datenweitergabe an das Forschungsdatenzentrum Gesundheit wurden weiter verschoben. In Zukunft sollen Patienten dann beispielsweise in ihrer ePA-App darüber informiert werden, dass ihre Daten der Forschung zur Verfügung stehen – sofern sie dem nicht widersprechen.
Kann jemand anders die ePA für mich verwalten?
Versicherte können bei den Ombudsstellen ihrer Krankenkassen einen Vertreter auswählen, diesem dort aber auch wieder die Rechte entziehen. Bei Jugendlichen bis 15 Jahren ist es ohnehin so, dass diese ihre ePA nicht selbst verwalten können. Das müssen die Erziehungsberechtigten übernehmen. Auch über die ePA-App ist es möglich, Daten für andere, beispielsweise für Kinder, zu verwalten.
Wie kann ich die Vertreterregelung einrichten?
Falls die Person, die Sie vertreten wollen, bereits über eine ePA-App verfügt, können Sie in Ihrer Krankenkassen-App etwa unter „Weitere Dienste“ die „Vertretung für Angehörige“ auswählen und sich als Vertretung in einer anderen Akte anmelden. Dafür müssen Sie eine Person hinzufügen und den Namen, die Versichertennummer und bei welcher Krankenkasse die Person versichert ist, angeben. Die zu vertretende Person muss Sie in Ihrer App als Vertreter hinterlegen. Das ist bei manchen Krankenkassen in der elektronischen Patientenakte direkt unter „Zugriffe“ möglich. Dann muss die Person bestätigen, dass Sie eine Vertretung anlegen möchte und den Namen, die Versichertennummer und eine E-Mail-Adresse des Vertreters eingeben. Für jede Person können bis zu fünf Vertreter hinterlegt werden. Aktuell gibt es jedoch bei manchen Krankenkassen eine Störung, wodurch die Vertreterfunktion für einen Teil der Krankenkassen nicht funktioniert.
Falls die Person keine ePA-App nutzt, können Sie zum Beispiel unter „Weitere Dienste“ eine „Vertretung für Angehörige“ einrichten. Falls das funktioniert, benötigen Sie allerdings die Gesundheitskarte samt PIN der zu vertretenden Person und müssen sich so anmelden, wie Sie es möglicherweise zu Beginn bei Ihrer eigenen Akte getan haben. Zuerst geben Sie die Zugangsnummer der Karte ein und dann die PIN der Gesundheitskarte. Dazu benötigen Sie die Versichertennummer, die Postleitzahl und die sechsstellige Kartenzugangsnummer (Card Access Number, CAN). Danach müssen Sie auch die Daten des Vertreters eintragen.
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Kann ich die elektronische Patientenakte auch in der Desktop-Version nutzen?
Inzwischen sollte das bei allen gesetzlichen Krankenkassen wieder möglich sein. Der Funktionsumfang ist allerdings eingeschränkt.
Kann ich die elektronische Patientenakte auch ohne Smartphone nutzen?
Ja, sofern Sie über ein Kartenlesegerät verfügen.
Was mache ich, wenn ich mich in meiner ePA nicht anmelden kann?
Meistens hilft es abzuwarten, die App neu zu starten oder den Cache zu löschen. Falls Sie den Verdacht haben, dass jemand Unbefugter auf Ihre ePA zugreift, können Sie bei Ihrer Krankenkasse um die Sperrung Ihres Zugangs bitten. Vereinzelt haben Krankenkassen dafür extra Hotlines eingerichtet. Allerdings kann das Gefühl, dass etwas nicht mit rechten Dingen zugeht, auch bei der Anmeldung in manchen Krankenkassen-Apps auftreten.
Wenn Sie sich über Störungen der Telematikinfrastruktur informieren möchten, können Sie das über den WhatsApp-Kanal der Gematik machen. Dort wird angezeigt, ob die ePA Ihrer Versicherung gestört ist – etwa aufgrund von Wartungsarbeiten.
Spart mir die ePA den Gang zu verschiedenen Ärzten?
Die ePA ersetzt nicht den Arztbesuch, aber sie kann dazu beitragen, dass Informationen schneller übermittelt werden, was eventuell einige unnötige Besuche oder Untersuchungen vermeiden kann. Zudem müssen Versicherte bisher noch alle drei Monate zum Arzt, um ihre Gesundheitskarte einlesen zu lassen. Das soll sich in Zukunft ändern. Für Folgerezepte kann die E-Rezept-Funktion in der ePA, sofern vorhanden, allerdings praktisch sein.
Welche Vorteile soll die elektronische Patientenakte bieten?
Alle für die Behandlung relevanten medizinischen Informationen wie Befunde, Diagnosen, Impfungen und das Zahnbonusheft können zentral gespeichert werden, was die Koordination zwischen verschiedenen Ärzten erleichtern kann. Ärzte sollen schneller und einfacher auf wichtige Informationen zugreifen können, was die Behandlung effizienter und sicherer macht. Die Medikationsliste soll beispielsweise helfen, die Arzneimitteltherapiesicherheit zu erhöhen.
Welche Funktionen hat die elektronische Patientenakte noch?
Es gibt noch weitere Funktionen in der ePA-App, beziehungsweise den Apps, in denen auch der Zugang zur ePA möglich ist. Versicherte können etwa mit Ihrer ePA-App eine Erklärung zur Organspende im Online-Portal abgeben. Zudem können auch Einträge zu Impfungen vorgenommen werden. Ebenso ist beispielsweise das Informationsportal des Gesundheitsministeriums „gesund.bund.de“ verknüpft. Zusätzlich können Sie in vielen ePA-Apps der Krankenkassen den TI-Messenger TIM nutzen. Künftig werden noch weitere Angebote hinzukommen, auch KI-Agenten wurden bereits angekündigt.
Kann ich der ePA widersprechen?
Ja, Sie können der ePA widersprechen. Sie können aber beispielsweise auch dagegen widersprechen, dass die elektronische Medikationsliste automatisch erstellt wird. Zu einem späteren Zeitpunkt können Sie jederzeit wieder zustimmen.
Woher weiß ich, ob mein Widerspruch gegen die elektronische Patientenakte funktioniert hat?
Sie können bei Ihrer Krankenkasse oder deren eigens für solche Zwecke eingerichtete Ombudsstelle nachfragen, ob Sie eine ePA haben. Alternativ können Sie sich auch die ePA-App der Krankenkasse herunterladen, wofür Sie jedoch ebenfalls eine GesundheitsID erstellen müssen. Dafür benötigen Sie die Gesundheitskarte samt PIN oder den Personalausweis samt PIN.
Kann ich die ePA einfach löschen?
Ja, Sie können die ePA jederzeit löschen, allerdings werden die Akten nicht bei jeder Krankenkasse unverzüglich gelöscht.
Update
29.09.2025,
20:22
Uhr
(mack)
Künstliche Intelligenz
Ubisoft: Geschäftszahlen verzögert, Aktienhandel ausgesetzt
Das französische Spieleunternehmen Ubisoft braucht mehr Zeit, um die aktuellen Geschäftszahlen zu veröffentlichen. Der Publisher von „“Assassin’s Creed“ und „Far Cry“ wollte seine Anleger eigentlich am Donnerstagabend über die Finanzen des vergangenen Halbjahrs informieren, hat diesen Termin aber kurzfristig abgesagt. Zudem hat Ubisoft den Börsenverbund Euronext damit beauftragt, den Aktienhandel vorerst auszusetzen.
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Der Handel mit Ubisoft-Aktien soll erst nach der Veröffentlichung der Quartalszahlen wieder eröffnet werden, teilte Ubisoft mit. Diese sei nun „in den kommenden Tagen“ geplant. Zu den Hintergründen der Verspätung macht Ubisoft keine Angaben. Auch aus einem von Insider Gaming veröffentlichten internen Memo von Ubisoft-Finanzchef Frederick Duguet gehen kaum Details hervor.
Ubisoft will „unnötige Spekulation“ vermeiden
Ubisoft benötige für die Veröffentlichung der aktuellen Geschäftszahlen mehr Zeit, schreibt Duguet darin. Der Aktienhandel sei eingestellt worden, um „unnötige Spekulation und Marktvolatilität“ im Zuge dieser Verzögerung zu minimieren. Aus rechtlichen Gründen könne man aktuell keine weiteren Informationen teilen.
Dieser Schritt ist ungewöhnlich und wirft Fragen auf. Ubisoft stand in den vergangenen Jahren wirtschaftlich unter Druck. Mehrere Spiele mussten wiederholt verschoben werden oder floppten zum Release. Einen Schritt in die richtige Richtung sieht Ubisoft in Umstrukturierungen: Ubisofts größte Spielemarken werden seit einigen Wochen von einer Tochterfirma namens Vantage Studios verwaltet. Das „Kreativhaus“ kümmert sich um „Assassin’s Creed“, „Far Cry“ und „Rainbow Six“. Geführt wird das Team von Charlie Guillemot, dem Sohn von Ubisoft-Chef Yves Guillemot, und Christophe Derennes.
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(dahe)
Künstliche Intelligenz
Amazon benennt sein Satelliten-Internet Project Kuiper um in Amazon Leo
Unter „Project Kuiper“ hat Amazon bereits mehr als 150 Satelliten ins All gebracht, um damit schnellen Internetzugang per Satellitenschüssel auch in schwer zugänglichen Regionen, auf dem Schiff oder in der Luft zu ermöglichen. Jetzt trennt sich der Konzern von dem bisherigen Codenamen und vermarktet das Satelliten-Internet künftig als „Amazon Leo“. Der Name ist direkt abgeleitet vom Pfad der Satelliten, die in einer niedrigen Erdumlaufbahn kreisen (low earth orbit, abgekürzt: LEO).
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Zeitlich passt dies zur hiesigen Vermarktung, denn die Starlink-Alternative von Amazon soll Anfang 2026 in Deutschland verfügbar sein. In wenigen Monaten wird Amazon Leo damit in fünf Ländern gebucht werden können. Neben Deutschland sind dies Kanada, Frankreich, Großbritannien und die USA. Bis Ende 2026 soll es in bis zu 26 Staaten verfügbar sein und dabei weiter nach Süden ausgeweitet werden. 2027 solle der Äquator erreicht werden. 2028 will Amazon Internet dank über 3000 Satelliten in 88 bis 100 Staaten anbieten können. Die US-Genehmigung für mehr als 3000 Internet-Satelliten hat Amazon bereits im Juli 2020 erhalten.
Vom Codenamen zu Geschäftskunden
Zur offiziellen Namensänderung blickt Amazon auf sieben Jahre Entwicklung des eigenen Satelliten-Internets zurück. Demnach hat es mit einer Handvoll Ingenieuren und Konzepten auf Papier begonnen. Wie alle Projekte bei Amazon hat auch dieses einen Codenamen bekommen, der vom Kuipergürtel inspiriert wurde, dem Asteroidengürtel am Rand unseres Sonnensystems. Amazon-Chef Andy Jassy vergleicht die Namensänderungen mit vergangenen Projekten. Laut seines Beitrags auf X hieß Echo intern zunächst „Doppler“ und Kindle war „Fiona“.
Amazon nennt bereits einige Geschäftskunden und Partner seines Satelliten-Internets. Neben TV- und Streaming-Anbietern wie DirecTV in Lateinamerika, Sky in Brasilien und dem australischen Breitbandnetzwerk, das Internet damit in ländlichen Gegenden des Kontinents anbieten will, zählt auch die Fluggesellschaft JetBlue dazu. Mit dieser US-Airline arbeitet Amazon schon seit über zehn Jahren. 2015 hat Amazon HD-Streaming in die Flugzeuge von JetBlue gebracht, sodass Prime-Kunden während des Fluges HD-Videos auf eigene Endgeräte streamen konnten.
Ausbau von Satellitennetz und Internet-Geschwindigkeit
Neben dem Ausbau seines Satellitennetzwerkes – bis Ende 2025 sollen es 200 Satelliten sein – arbeitet Amazon auch an der Geschwindigkeit dieser Internetzugänge. Anfang September knackte Amazon die Gigabit-Marke im Satelliten-Internet-Test. Dabei wurde eine Download-Rate von 1280 Megabit pro Sekunde erreicht. Allerdings war das verwendete Terminal keines, das normale Endnutzer verwenden werden. Zudem fand der Test unter Laborbedingungen statt, da im Echtbetrieb später die Übertragungskapazitäten unter mehreren Nutzern aufgeteilt werden.
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Mit der Standardantenne soll Amazon Leo später eine maximale Downloadgeschwindigkeit von 400 Mbit/s erreichen. Das entspricht dem Wert von Starlink, bisheriger Marktführer beim Satelliten-Internet. Allerdings plant SpaceX für die Zukunft auch Angebote mit Gigabit-Geschwindigkeit für Unternehmenskunden.
(fds)
Künstliche Intelligenz
Selbstfahrende Maschinen in der Landwirtschaft: Autonom durch die Grauzone
In gewissem Sinne ist autonomes Fahren in der Landwirtschaft ein alter Hut: Schon seit einem Vierteljahrhundert halten Traktoren dank GPS und RTK (Real-Time Kinematic Positioning, ein Verfahren mit Referenzstationen auf der Erde, das eine Genauigkeit bis 2 cm erreicht) automatisch die vorher festgelegten Fahrgassen. Der Fahrer kann sich auf seine anderen Aufgaben konzentrieren, zum Beispiel auf die Überwachung des Umfelds und des angehängten Arbeitsgeräts.
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Nun steht die Landwirtschaft vor dem nächsten Schritt: Zahlreiche Hersteller haben schon länger an autonomen Fahrzeugen gearbeitet, die in der Regel ohne Fahrer auskommen. Die Bandbreite reicht von Feldrobotern wie dem Fendt Xaver GT über autonome Fahrzeuge bis zu Upgrade-Kits, die ältere Traktoren in autonome Traktoren verwandeln. Viele dieser Produkte befinden sich noch im Prototypen-Status, manche sind aber schon auf dem Markt.
Angetrieben wird die Nachfrage nach solchen Systemen vom Fachkräftemangel: Weltweit hätten Landwirte zunehmend Probleme, qualifizierte Fahrer zu finden, das hört man auf der Agrarmesse Agritechnica in Hannover an vielen Ständen.
Ein Rundgang über die Messe zeigt aber auch: Autonomes Fahren auf dem Acker mag weniger komplex sein als im Straßenverkehr, einfach ist es jedoch nicht. Es gibt auch hier noch zahlreiche Herausforderungen zu bewältigen. Dabei geht es nicht nur um technische, sondern auch um rechtliche Fragen.
Wer haftet, wenn etwas schiefgeht?
Der US-Hersteller John Deere zum Beispiel zeigt auf der Agritechnica in Hannover ein Upgrade-Kit für Traktoren, das in den USA bereits von Landwirten im Mais- und Sojaanbau erprobt wird. „Auch unsere deutschen Kunden fragen danach“, sagt Michael Müller, Marketing Manager für die Großtraktoren von John Deere, im Gespräch mit c’t. Einen Termin für einen Marktstart in Deutschland könne man allerdings nicht nennen, denn hierzulande sei die Rechtslage noch nicht klar genug.
Als Beispiel nennt Müller das Thema Haftung: Die Politik müsse noch festlegen, wer unter welchen Umständen haftet, falls es zu einem Unfall mit einem autonomen Traktor kommt. Zu einem ähnlichen Fazit kam die niedersächsische Landesregierung bereits vor zwei Jahren: „Fragen zur Sicherheit und zur Haftung beim Einsatz autonomer Landmaschinen befinden sich noch in Klärung“, heißt es in einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage. Und der IT-Rechtler Klaus Gennen schreibt in einer Analyse zum Einsatz von KI-Systemen in der Landwirtschaft, das deutsche Haftungsrecht sei „den technischen Besonderheiten insbesondere von autonomen KI-Systemen bisher nicht ausreichend gewachsen.“ Während es im Straßenverkehrsgesetz in Deutschland schon Regelungen für „Kraftfahrzeuge mit hoch- oder vollautomatisierter Fahrfunktion“ gibt, fehlen solche für Landmaschinen, die auf dem Feld arbeiten. Sie fallen in den Geltungsbereich der EU-Landmaschinenrichtlinie.
Aber auch das Thema Datenschutz sei eine Herausforderung, sagt Michael Müller von John Deere auf der Agritechnica. Denn John Deere überträgt Live-Bilder der Kameras seiner autonomen Traktoren in ein Sicherheitszentrum in den USA. Dort prüfen menschliche Experten die Bilder, falls die Traktor-KI im Umfeld des Fahrzeugs etwas entdeckt hat, das wie ein Mensch aussieht. Der Traktor hält dann sofort an und darf erst weiterfahren, wenn zwei Mitarbeiter unabhängig voneinander grünes Licht geben. Die Übertragung der Live-Bilder mit potenziell personenbezogenen Daten sei in den USA datenschutzrechtlich einfacher umsetzbar als in Europa und selbst innerhalb Europas gebe es Unterschiede, sagt Müller.
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Staub erschwert der KI die Sicht
Als Beispiel für die technischen Herausforderungen, die in der Landwirtschaft auftreten, nennt Müller: Staub. Denn bei der Arbeit auf dem Feld können davon große Mengen aufgewirbelt werden, die den insgesamt 16 Kameras des Upgrade-Kits und damit der KI die Sicht erschweren. Radartechnik würde helfen, sei für den wirtschaftlichen Einsatz jedoch noch zu teuer, sagt Müller. Den Preis des Upgrade-Kits verrät John Deere nicht. Aus Branchenkreisen ist zu erfahren, dass bei manchen Herstellern auch Abo-Modelle statt einmaliger Anschaffungskosten im Gespräch seien.
Zu den bisherigen Aufgaben des Fahrers und damit den künftigen Aufgaben der KI gehört aber nicht nur die Überwachung des Umfelds. Auch die Arbeitsgeräte wie Grubber, Hacken oder Sämaschinen müssen konstant kontrolliert werden. Ist ein Zinken abgeflogen? Wird ein Ast mitgeschleift und zerstört wertvolle Pflanzen? Ist ein Röhrchen verstopft, sodass die Maschine nicht sät?
Wenn man bedenkt, wie viele Maschinen in der Landwirtschaft zusammenspielen und wie stark diese an verschiedene Fruchtarten angepasst sind, wird klar: Es gibt noch viel zu entwickeln. Ziel von John Deere sei es, bis 2030 ein vollautomatisches Produktionssystem für Soja zu entwickeln, unter anderem mit autonomen Grubbern, Feldspritzen, Mähdreschern und Überladewagen, sagt Müller.
„Der Operator muss kein einziges Mal eingreifen“
An solchen Herausforderungen arbeiten nicht nur Konzerne wie John Deere oder Claas, sondern auch zahlreiche Start-ups und Mittelständler. Auf der Agritechnica zeigt zum Beispiel die Digital Workbench GmbH aus der Nähe von Ingolstadt ihre autonomen „Multiträgerplattformen“. Diese fahren GPS-RTK-gesteuert, für die Sicherheit sorgen unter anderem Bumper und Geofencing. In Prototypen teste man zudem Radar und Lidar-Sensoren, berichtet Vertriebsleiter Bernhard Limbrunner im Gespräch mit c’t.

Digital Workbench baut seine autonomen „Multiträgerplattformen“ in verschiedenen Größen – hier die Variante mit 1,5 Tonnen Nutzlast.
(Bild: Christian Wölbert / heise medien)
Als Vorteil solcher Spezialsysteme gegenüber Traktoren mit Upgrade-Kit nennt Limbrunner die Präzision: An der Dreipunkthydraulik eines Schleppers hätten Arbeitsgeräte prinzipbedingt relativ viel Spiel. Mit einer starren Befestigung, wie Digital Workbench sie nutze, könne man bei der Unkrautbekämpfung mit der Hacke viel näher an der Nutzpflanze arbeiten.
Die regulatorische Lage für autonome Feldarbeit sei „eine Grauzone“, sagt auch Limbrunner. Aufhalten lassen will Digital Workbench sich davon, wie viele Konkurrenten, aber nicht. Die ersten Systeme sollen im kommenden Jahr ausgeliefert werden, erste Aufträge habe man bereits, sagt Limbrunner. Die Technik sei reif: „Wenn wir in unseren Tests 20 Stunden Zuckerrüben säen, steht zwar noch ein Operator daneben, aber der muss kein einziges Mal eingreifen.“
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Autonome Trommelberegnungsmaschine RainRover
Weniger Sorgen um rechtliche Unsicherheiten scheint es beim deutschen Hersteller Beinlich zu geben, einem Spezialisten für Beregnungsmaschinen und Düsenwagen – und auch keine Sensorik für die Erkennung von Anomalien jeder Art. Auf der Messe zeigt das Familienunternehmen seine Trommelberegnungsmaschine RainRover, die aktuell nur als Prototyp gefahren ist und jetzt an erste Testkunden geliefert werden soll. Grundlage ist erprobte Technik des Herstellers, erweitert um ein Raupenfahrwerk und die Steuerung für den autonomen Betrieb. Auf der großen Trommel befinden sich bis zu 750 Meter PE-Rohr, das an einen zentral aufgestellten Hydranten angeschlossen ist. Der Landwirt exportiert die Geokoordinaten von Feld und Fahrgassen, die er bereits mit seinem Traktor eingemessen hat und importiert sie in der Steuerung des RainRover. Der kann dann automatisch die Fahrgassen abfahren und das Rohr auf der Hinfahrt auslegen, auf der Rückfahrt wieder aufrollen. Weil die ganze Fahrt, anders als eine Beregnungsmaschine, die an einem Traktor hängt, keine Arbeitszeit kostet, kann das automatische Gerät jeden Teil des Feldes zwei Mal abfahren und so mit halber Wassermenge arbeiten – das ist laut Hersteller besser für die Pflanzen.

Der RainRover nutzt die Geodaten, die der Landwirt mit seinem Traktor bereits eingemessen, folgt den Fahrgassen und bewässert das Feld autonom. Einen Bediener vor Ort braucht er nicht.
(Bild: Jan Mahn / heise medien)
Umfangreiche Sensorik zur Umfeldüberwachung, Radar, Lidar, KI oder 360-Grad-Kameras hat Beinlich seinem RainRover nicht spendiert. Anders als ein autonomer Traktor kann die Beregnungsmaschine aber auch unter ungünstigsten Umständen nicht falsch abbiegen und kilometerweit über fremde Felder fahren – schließlich hängt sie immer am PE-Rohr.

(Bild: Henri Wagner / heise medien)
Der Autonomietrend zeigt sich auch in den feinfühligen Bereichen der Landwirtschaft: Ein Paar humanoider Roboterarme soll in Zukunft für die deutsche Firma Ai.Land den Prozess des Gemüseanbaus autonomisieren. Mit einer VR-Brille können Menschen die Roboterarme und Hände steuern und sammeln damit Trainingsdaten für die vollständige Automatisierung. Das auf der Agrictechnica mit einem Preis ausgezeichnete Feldrobotiksystem ist allerdings noch ein Prototyp.
(cwo)
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