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US-Petition fordert gebührenfreie Sicherheitsupdates für Windows 10


„Die Leute sind der kurzlebigen Elektronik müde, die uns zu Upgrades zwingt, Software-Unterstützung wegnimmt oder unerwartete Bezahlschranken vor grundlegende Funktionen stellt“, zürnt Andre Delattre, „Dieses Wegwerfsystem vermüllt den Planeten, verletzte unsere Verbraucherrechte und nervt einfach. Es ist Zeit, das zu korrigieren.“ Delattre ist Chief Operating Officer des US-Verbraucherschutznetzwerks PIRG. Mit einer großen Petition sucht es Druck auf Microsoft auszuüben, trotz geplantem Ende für Windows 10 weiter gebührenfreie Sicherheitsupdates für Windows 10 bereitzustellen.

Neben über 16.000 Verbrauchern haben 382 Reparaturwerkstätten und gemeinnützige Organisationen, 83 Politiker, 49 Organisationen aus den Bereichen Umwelt- oder Verbraucherschutz sowie Vertreter von 19 Bildungseinrichtungen, darunter auch Bibliotheken, die US-Petition unterzeichnet. Sie ist an Microsoft-Chef Satya Nadella gerichtet und weist ihn darauf hin, dass rund 40 Prozent aller Computer nicht auf Windows 11 upgraden könnten, selbst wenn deren Besitzer es wollten.

Grund dafür sind die erhöhten, strikten Anforderungen an die Hardware, die Microsoft für Windows 11 stellt. Hunderte Millionen Computer würden weggeworfen werden, womit sich Microsoft die Erreichung der eigenen Nachhaltigkeitsziele verunmöglichen würde. Durchschnittlich werde nur ein Viertel aller aufgegebenen Geräte einem Recycling-Programm zugeführt.

Natürlich besteht für fast alle Windows-10-Geräte die Möglichkeit gebührenfreier Upgrades auf andere Betriebssysteme wie Linux oder ChromeOS Free, die aber ebenfalls zu selten genutzt wird. Laut Statcounter laufen größenordnungsmäßig 70 Prozent aller Desktop-Computer unter irgend einem Windows.

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Für den Europäischen Wirtschaftsraum haben Verbraucherschützer bereits erreicht, dass Microsoft noch ein Jahr lang, bis 13. Oktober 2026, automatische Sicherheitsupdates für Windows 10 ohne Weiteres bereitstellt. Hier half der Verweis auf EU-Recht, namentlich den Digital Markets Act und die Digital Content Directive, nebst Nachhaltigkeitszielen der Europäischen Union.

Außerhalb des EWR bietet Microsoft Verbrauchern noch zwölf monatliche Sicherheitsudpates an, wenn sie entweder 30 US-Dollar zuzüglich Steuern oder 1.000 Punkte aus Microsofts Kundenbindungsprogramm hinlegen. Alternativ können sie mit ihren Daten bezahlen, indem sie Windows Backup aktivieren; dann werden Dateien, Software und Einstellungen, darunter etwaige WLAN-Zugangsdaten, laufend in die Microsoft-Cloud geladen.

Das US-Konsumentenschutznetz PIRG (Public Interest Research Group) ist davon nicht enthusiasmiert. „Hunderte Millionen Computer vom Support abzuschneiden, ist einzigartig schädlich für Verbraucher, die Umwelt und die Öffentliche Sicherheit“, meint PIRG-Manager Nathan Proctor, „Einfach ausgedrückt wurden noch nie so viele Computer in einem Zug von Support abgeschnitten.“

Das ist sicherlich richtig. Einerseits sind einfach mehr Computer in Betrieb als bei früheren Toden führender Betriebssysteme. Andererseits sind frühere Windows-Auflagen nach Einführung eines Nachfolgers deutlich länger gelaufen. Microsoft hat Windows XP sieben Jahre nach Einführung Windows Vistas weitergepflegt; bei Windows 7 waren es sogar acht Jahre nach Windows 8. Diesmal sind erst vier Jahre seit der Markteinführung des aktuellen Windows 11 verstrichen. Damit ist ein deutlich höherer Prozentsatz der globalen Computerflotte direkt betroffen.

Hinzu kommt, dass es bei früheren Generationswechseln keine strikten Hardwarebeschränkungen gegeben hat. Ältere Computer ächzten womöglich unter der Last des neueren Windows-Systems, konnten aber grundsätzlich weiterbetrieben werden. Diesmal ist das anders: Microsoft verbittet sich Windows 11 auf zahllosen sonst funktionstüchtigen Geräten.

Gleichzeitig ist es Microsoft bislang nicht gelungen, Windows 11 durchzusetzen. Denn laut Statcounter-Schätzung ist Windows 11 im August und September unter 50 Prozent aller mit dem Internet verbundenen Windows-Desktops gefallen. Windows 10 hält sich über 40 Prozent, während das längst obsolete Windows 7 einen erstaunlichen Aufschwung auf zehn Prozent erlebt. Nun darf man Statcounter-Daten nicht auf die Apothekerwaage legen, aber sie zeigen eines deutlich: Windows 11 verkauft sich nicht von selbst.


(ds)



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Apple-CEO Tim Cook könnte kommendes Jahr aufhören


Apple bereitet sich laut einem Medienbericht offenbar auf einen Wechsel an seiner Spitze vor. Demnach soll Tim Cook kommendes Jahr als CEO des Tech-Giganten nach über 14 Jahren aufhören. Als potenzieller Nachfolger ist offenbar Apples Hardwarechef John Ternus im Gespräch.

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Die Financial Times (FT) will das aus informierten Kreisen erfahren haben. Demnach gebe es intensive Gespräche zwischen Apple-Vorstand und Spitzenführungskräften. Auch wenn 2026 offenbar für einen Führungswechsel im Raum steht, könne sich dieser Termin aber noch jederzeit ändern. Laut FT-Informationen stehe der mögliche Cook-Abgang nicht mit dem aktuellen Geschäftserfolg von Apple in Verbindung. Der Konzern legte beim Umsatz um 8 Prozent auf nun 102,5 Milliarden US-Dollar zu. Laut Tim Cook war es das erfolgreichste September-Quartal von Apple jemals. Für das kommende Weihnachtsquartal erwartet Apple einen Rekordumsatz aufgrund der iPhone-17-Nachfrage, auch hier rechnet Cook mit einem Rekordquartal

Zu einem möglichen Wechsel auf dem CEO-Posten hat Apple noch nicht Stellung genommen. Der 65-jährige Cook ist seit 2011 am Ruder, übernahm damals direkt von Gründer Steve Jobs. Dass auf Cook wiederum Ternus folgen könnte, darüber hatte es schon lange Spekulationen gegeben. Der 50-Jährige ist seit 2001 bei Apple, gilt intern wie extern als beliebt und ist vergleichsweise jung, was ihm eine lange Zeit als CEO ermöglichen würde. Als Senior Vice President of Hardware Engineering berichtet er derzeit direkt an Cook und trägt quasi bei jedem Apple-Produkt eine Verantwortung. Als Technologe hätte er die Voraussetzungen, um den Konzern für die Zukunft aufzustellen.

Dass Apple einen Wechsel an seiner Spitze offiziell bekanntgibt, damit rechnet die FT nicht vor dem nächsten Quartalsbericht des Konzerns Anfang Januar. Dieser Zeitpunkt würde dem Konzern genügend Zeit für Vorbereitungen verschaffen, bevor wichtige Events wie die Apple Keynote anstehen, vermutet die Zeitung.


(nen)



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Lange Datenträgerauswertung: Gerichte erkennen Verstoß gegen Grundrechte


Das digitale Durchsuchen und vorläufige Sicherstellen von Datenträgern gelten als unabdingbare Instrumente der Strafverfolgung. Die Praxis zeigt aber, dass die Auswertung der sichergestellten Daten oft Monate bis Jahre in Anspruch nimmt. Zahlreiche Landgerichte entschieden: Diese Zeiträume kollidieren mit den Grundrechten der Betroffenen, insbesondere dem Eigentumsrecht, dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung und dem Anspruch auf effektiven Rechtsschutz.

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Die Gerichte ziehen hier eine klare Grenze, wie der Strafverteidiger Jens Ferner erläutert. Die zuständigen Kammern arbeiten demnach heraus, dass die Dauer der Sicherstellung strengen verfassungs- und verfahrensrechtlichen Schranken unterliegt. Der juristische Konsens sei eindeutig: Je länger die Auswertung dauert, desto höher muss die Hürde für ihre Rechtmäßigkeit sein.

Die Gerichte stellen laut der Übersicht Ferners klar, dass die vorläufige Sicherstellung nach Paragraf 110 Strafprozessordnung (StPO) kein Freibrief für einen unbegrenzten Einbehalt etwa von Festplatten, Handys und anderen IT-Geräten und Speichermedien ist. Sie dient lediglich als zügig abzuschließender Teil der Durchsuchung, der es den Ermittlungsbehörden erlaubt, die Beweisrelevanz aufgefundener Unterlagen und Datenträger zu prüfen. Im Anschluss müssen sie entweder zurückgegeben oder richterlich beschlagnahmt werden nach Paragraf 98 StPO. Die StPO kennt zwar keine festen Fristen für diese „Durchsicht“, doch die Rechtmäßigkeit der Maßnahme hängt stets von einer umfassenden Einzelfallabwägung ab.

Zentrale Kriterien für diese Verhältnismäßigkeitsprüfung sind die Stärke des Tatverdachts (schwere Kriminalität vs. Bagatelldelikte), der Umfang und die Komplexität der Daten (Terabyte vs. überschaubare Mengen), die Dringlichkeit der Auswertung etwa bei Haftsachen sowie die Eingriffsintensität. Bei Letzterer fällt der Wert der Geräte und eine berufliche oder private Abhängigkeit des Betroffenen von ihnen ins Gewicht.

Übereinstimmend betonen die Gerichte, dass die Staatsanwaltschaft die Verantwortung für eine zügige und verhältnismäßige Verfahrensdauer trägt und dies dokumentieren muss. Strukturelle, personelle oder technische Engpässe der Behörden dürfen nicht zulasten der Grundrechte der Beschuldigten gehen. Das ist ein zentrales Prinzip, das etwa das Landgericht (LG) Gera hervorhebt, indem es die Überlastung der Behörden als unzulässigen Grund für eine zweieinhalbjährige Verzögerung ansah.

Die von Ferner beleuchteten Richtersprüche definieren die Grenze der Verhältnismäßigkeit anhand konkreter zeitlicher und inhaltlicher Maßstäbe: Das LG Hamburg erklärte eine viereinhalbjährige Auswertedauer in einem komplexen Wirtschaftsstrafverfahren für rechtswidrig: Die Staatsanwaltschaft habe es versäumt, nach Abschluss der Sichtung aktiv eine Beschlagnahme zu beantragen oder die Daten zurückzugeben. Die Richter unterstrichen, dass eine mehrjährige „Schwebelage“ selbst bei komplexen Fällen unverhältnismäßig sei und eine fehlende klare Abgrenzung zwischen bloßer Durchsicht und vertiefter inhaltlicher Analyse nicht hingenommen werden könne. Die erstellten Auswerteberichte mussten gelöscht werden.

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Das LG Köln hob die Sicherstellung auf, da die Behörden Datenträger mit überschaubaren 56 GB zweieinhalb Jahre lang ohne Beginn der Auswertung liegen ließen. Ähnlich entschied das LG Essen. Es rügte die Staatsanwaltschaft, weil sie sich allein auf vage Zeitangaben der Polizei stützte, anstatt selbst Prioritäten zu setzen und aktiv zu steuern.

Selbst kürzere Zeiträume können unverhältnismäßig sein, wenn der Tatverdacht schwach ist. Das LG Frankfurt ordnete daher die Herausgabe eines Laptops nach über vier Monaten an, weil der Verdacht allein auf einer alkoholisierten Zeugenaussage beruhte. Im Gegensatz dazu hielt das LG Dresden eine 14-monatige Dauer in einem Verfahren zu Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs für vertretbar, weil die Staatsanwaltschaft unmittelbar ein externes IT-Unternehmen beauftragte und die Notwendigkeit einer vollständigen Sichtung detailliert begründete. Eine bloße Durchsicht darf laut Ferner aber nicht zu einer verdeckten Vorratsdatenspeicherung ausufern.


(nen)



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Ikea-Hack: Ivar-Regal mit einer Arbeitsecke ausstatten


Ikea bietet für seine Ivar-Regalreihe für ca. 120 Euro einen nachrüstbaren Klapptisch an. Damit kann man sich eine Arbeitsecke an dem Regal einrichten. Diese 120 Euro kann man sich aber als pfiffiger Maker sparen, denn es geht auch günstiger. Mit ein paar Leimholzbrettern und zwei Kanthölzern kann man sich selbst eine preiswerte und individuelle Arbeitsecke in einem Standard-Ivar-Regal einrichten.

Wenn man die Holzteile direkt in der passenden Länge besorgt, spart man sich sogar noch den Sägeaufwand. Durch die Breite eines Ivar-Regals von 800 mm ist es leicht, ein passendes Brett zu finden, weil es sich um eine Standardgröße handelt. Die Bretter, die ich in diesem Projekt verwendet habe, haben die Abmessungen 800 × 300 × 18 mm.

  • Individuell auf die eigenen Bedürfnisse anpassbar
  • Klappbare Erweiterungen für mehr Platz
  • Fügt sich in bestehendes Möbel ein; kein Umräumen nötig

Inspiriert hat mich das Make-Sonderheft von 2020, „Loslegen mit Holz“. Dort wurde eine Werkbank für eine kleine Wohnung vorgestellt. Da bei mir der vorgesehene Platz mit einem Ivar-Regal belegt ist, habe ich die Arbeitsecke dort integriert.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Ikea-Hack: Ivar-Regal mit einer Arbeitsecke ausstatten“.
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