Künstliche Intelligenz
Chinas neue Regeln treffen Nokia und Ericsson hart
China hat die Sicherheitsanforderungen für ausländische Telekommunikationsausrüster deutlich verschärft. Wie die Financial Times berichtet, unterliegen Nokia und Ericsson nun erweiterten nationalen Sicherheitsprüfungen, die den Vergabeprozess für Netzwerkkomponenten erheblich verzögern. Die Maßnahmen erfolgen zeitgleich mit ähnlichen Beschränkungen westlicher Länder gegen chinesische Anbieter wie Huawei.
Die neuen Regelungen verlangen von den europäischen Herstellern umfangreiche Offenlegungen zu verwendeten Komponenten und lokalen Inhalten. Chinesische Behörden prüfen dabei insbesondere die Herkunft kritischer Bauteile und die Einhaltung lokaler Sicherheitsstandards. Diese Anforderungen gehen deutlich über die Prüfverfahren hinaus, denen chinesische Anbieter im eigenen Land unterliegen – ein Umstand, der die Wettbewerbsverzerrung zusätzlich verschärft.
Ausrüster sind alarmiert
Die Auswirkungen auf die Marktposition der europäischen Unternehmen sind bereits spürbar. Ericsson verzeichnet in China sinkende Umsätze und sieht sich zunehmendem Druck durch heimische Wettbewerber wie Huawei und ZTE ausgesetzt. Der schwedische Konzern hatte bereits im vergangenen Jahr Restrukturierungsmaßnahmen angekündigt, um auf die veränderten Marktbedingungen zu reagieren. Nokia steht vor ähnlichen Herausforderungen, wobei beide Unternehmen ihre globale Wettbewerbsfähigkeit durch den Verlust von Marktanteilen im weltweit größten Telekommunikationsmarkt gefährdet sehen.
Die chinesischen Maßnahmen erfolgen vor dem Hintergrund einer weltweiten Neuordnung der Telekommunikationsinfrastruktur. Während westliche Länder chinesische Anbieter aus ihren Netzen drängen, reagiert Peking nun mit Gegenmaßnahmen. In Deutschland haben sich Bundesregierung und Mobilfunknetzbetreiber darauf verständigt, bis 2029 kritische Komponenten von Huawei aus den 5G-Netzen zu entfernen. Ähnliche Schritte vollziehen auch andere europäische Staaten sowie die USA.
Spannungen im globalen Technologiewettbewerb
Die verschärften Anforderungen fügen sich in ein Muster zunehmender technologischer Abschottung ein. Sicherheitsbehörden mehrerer Länder warnen seit Monaten vor Cyberangriffen auf die Telekommunikationsinfrastruktur, die mutmaßlich von chinesischen Akteuren ausgehen. Gleichzeitig hat die EU-Kommission Huawei-Vertreter nach Korruptionsermittlungen aus ihren Gebäuden ausgeschlossen und den Zugang zu Kommissionsbeamten untersagt.
Die Entwicklung zeigt, wie stark die Telekommunikationsbranche zum Spielball geopolitischer Auseinandersetzungen geworden ist. Bereits 2022 hatte die EU bei der WTO Beschwerde gegen China eingelegt, weil chinesische Gerichte europäischen Patentinhabern die Durchsetzung ihrer Rechte erschwerten. Die aktuellen Beschränkungen für Nokia und Ericsson können als weitere Eskalation in diesem Konflikt gewertet werden.
Auswirkungen auf die digitale Souveränität
Die gegenseitigen Beschränkungen werfen grundsätzliche Fragen zur digitalen Souveränität auf. Deutsche Unternehmen sehen sich stark von den USA und China abhängig – eine Situation, die durch die zunehmende Fragmentierung des globalen Technologiemarktes noch verschärft wird. Experten warnen, dass die Abschottung der Märkte Innovation hemmen und die Kosten für den Ausbau der Telekommunikationsinfrastruktur in die Höhe treiben könnte.
Für Nokia und Ericsson bedeuten die chinesischen Maßnahmen einen erheblichen strategischen Rückschlag. Beide Unternehmen müssen nun ihre Geschäftsmodelle überdenken und verstärkt auf andere Märkte setzen. Gleichzeitig stellt sich die Frage, ob die europäischen Hersteller ohne Zugang zum chinesischen Markt langfristig mit den stark subventionierten chinesischen Wettbewerbern mithalten können, die zunehmend auch in Drittmärkten expandieren.
(mki)
Künstliche Intelligenz
Schweizer Forscher entwickeln essbaren Roboter
Essbar zu sein, ist nicht gerade eine Fähigkeit, die einem in Bezug auf einen Roboter einfällt. Und doch hat ein Team der Eidgenössischen Polytechnischen Hochschule in Lausanne (École polytechnique fédérale de Lausanne, EPFL) einen Roboter entwickelt, der vollständig verdaut werden kann, inklusive Energiespeicher und Aktoren.
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Der Roboter ist ein sogenannter Soft Roboter, der also aus einem weichen Material besteht. Ein solcher Roboter bewegt sich beispielsweise fort, indem Luft in Kammern in seinem Körper hinein- oder hinausgepumpt wird. Dadurch verformt sich der Roboter und erzeugt so eine Bewegung.
Einen essbaren Körper für einen Soft Robot zu bauen ist einfach: Dafür lässt sich einfach ein essbares Material einsetzen, etwa Gelatine. Auch die Schläuche zwischen den Kammern bestehen daraus. Das Team des Laboratory of Intelligent Systems um Dario Floreano hat eine Lösung gefunden, damit die Energieversorgung und die Aktorik ebenfalls verdaulich sind und nicht schwer im Magen liegen.
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Edible Pneumatic Battery for Sustained and Repeated Robot Actuation
Als Antriebsmittel, das in die Kammern gepumpt wird, nutzen die Schweizer Kohlendioxid, das in Form von Backpulver in einer Kammer aus Wachs und Gelatine gespeichert wird. Eine zweite Kammer des Energiespeichers enthält flüssige Zitronensäure.
Energie aus Backpulver und Zitronensäure
Beide Substanzen sind durch eine Membran getrennt. Durch Druck von außen wird die Membran geöffnet. Die Zitronensäure tropft dann auf das Backpulver. Beide reagieren, dabei entsteht Natriumcitrat und Kohlendioxid wird freigesetzt. Alle diese Stoffe sind ungiftig und in der Nahrungsmittelindustrie gebräuchlich.
Der Aktor des Roboters besteht aus zwei miteinander verbundenen Gaskammern auf einer etwas festeren Basis, die sich unter Druck verbiegt. Wird Gas in die Kammer geleitet, verbiegt sich der Aktor. Dieser Vorgang muss jedoch mehrfach nacheinander durchgeführt werden. Durch die Abfolge von Verbiegen und Entspannen entsteht eine Art Schlängeln, das den Roboter vorwärts bewegen kann.
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Die Kammer muss also entleert werden, damit sie in die Ausgangsform zurückkehren kann. Dafür haben die Forscher ein Ventil mit einer Art Schnappverschluss entwickelt. Im Normalzustand ist das Ventil geschlossen. Steigt der Gasdruck in der Kammer, öffnet es sich und das Gas kann hinausströmen. Sinkt der Druck wieder, schnappt das Ventil zu.
Nachströmendes Gas verformt die Kammer dann wieder. Der Roboter, den das Team in der Fachzeitschrift Advanced Science beschreibt, verbiegt sich etwa viermal pro Minute. Die Batterie liefert einige Minuten lang Energie.
Warum essbare Roboter?
Bleibt die Frage, weshalb ein Roboter überhaupt ess- und verdaubar sein soll. Mit dieser Frage hat sich Floreanos Team im vergangenen Jahr beschäftigt – und darauf mehrere Antworten gegeben: Wenn ein Roboter verdaubar ist, ist er biologisch abbaubar. Das bedeutet, er könnte in der Umwelt eingesetzt werden, wo er nach dem Ende seiner Betriebsdauer nichts hinterlässt.
Eine praktische Anwendung sehen sie in der Medizin: Der Roboter könnte verschluckt werden und im Körper dann Heilmittel gezielt an einer bestimmten Stelle absetzen. Er müsste auch nicht wieder erlangt werden, weil das Verdauungssystem ihn zerlegt.
Die letzte Anwendung, die die Robotiker genannt haben, bezieht sich auf die Essbarkeit: Die Roboter konnten als Nahrungsmittel dienen: Sie könnten sich etwa in Krisengebieten selbstständig zu den Hungernden bewegen, die sie dann verspeisen. Denkbar sind auch Gimmicks in der Erlebnisgastronomie.
(wpl)
Künstliche Intelligenz
AirDrop: Apple plant in iOS 26.2 PIN-basierten Dateiaustausch für 30 Tage
Apple plant offenbar eine neue Möglichkeit, um den kabellosen Dateiaustausch zwischen Apple-Geräten mithilfe von AirDrop anzustoßen. In der am Montagabend veröffentlichten dritten Entwicklerbeta von iOS 26.2 wurde in den iPhone-Einstellungen ein neuer Eintrag entdeckt, der das Generieren von Einmalcodes beschreibt. Nach Eingabe einer solchen PIN sollen sich die Geräte von Sender und Empfänger für die Dauer von 30 Tagen gegenseitig finden können, um Dateien auszutauschen.
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Bislang ist es so, dass auf Empfängerseite eingestellt wird, ob und von wem ein Gerät AirDrop-Übertragungen entgegennimmt. Wahlweise kann der Empfang entweder komplett abgeschaltet oder auf bekannte Kontakte begrenzt werden. Ferner ist es möglich, AirDrop für alle zuzulassen – dies allerdings nur für die Dauer von 10 Minuten. Bis vor drei Jahren war es noch möglich, den Empfang für alle unbegrenzt zuzulassen. Diese Option änderte Apple aber, nachdem immer mehr Fälle bekannt wurden, in denen zum Beispiel Frauen auf diese Weise anzügliche Fotos von Unbekannten zugeschickt bekamen. Die neue Möglichkeit geht mit bis zu 30 Tagen darüber hinaus und erspart es Nutzern, sich erst als Kontakte hinzufügen zu müssen. Dies ist zum Beispiel für eine temporäre Zusammenarbeit nützlich.
Aktuell noch keine Codegenerierung möglich
Erste Hinweise, dass sich bei AirDrop etwas tun könnte, waren bereits in Beta 1 entdeckt worden. Jetzt, in Beta 3, nimmt die neue Funktion Gestalt an. Gleichwohl ist es aktuell noch nicht möglich, die Einmalcodes zu generieren. Apple hat erstmal einen neuen Abschnitt in den Einstellungen eingeführt, wo die bekannten AirDrop-Kontakte verwaltet werden können. Dort steht auch, wie das Verfahren funktioniert.
Die finale Fassung von iOS 26.2 wird für Anfang bis Mitte Dezember erwartet. Dies entspräche dem üblichen Apple-Release-Zyklus. Natürlich ist es immer noch möglich, dass Apple die Integration der neuen Funktion kurzfristig verschiebt. Mit dem aktuellen Beta-Release wurde für Japan auch die Möglichkeit eingeführt, die Siri-Belegung an der Seitentaste des iPhones auszutauschen.
Was iOS 26.2 außerdem enthält
iOS 26.2 enthält vor allem kleinere Verbesserungen am iPhone-Betriebssystem. Die neue Schlafbewertung („Sleep Score“) wird überarbeitet und unterscheidet verschiedene Abstufungen deutlich feiner. In der Podcasts-App führt Apple die Möglichkeit, dass Kapitelmarken von der App selbstständig erzeugt werden, wenn diese von den Podcastern nicht mitgeliefert werde. Das nächste große Update 2 bereitet zudem die Freischaltung der AirPods-Live-Übersetzung für die Europäische Union vor.
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(mki)
Künstliche Intelligenz
Wegweisendes Urteil: Meta hat kein Social-Media-Monopol
Ein Bundesgericht in den Vereinigten Staaten hat in einem jahrelangen Rechtsstreit um eine mutmaßliche Monopolstellung von Meta in den sozialen Netzwerken am Dienstag zugunsten des US-Konzerns entschieden. Angesichts der zunehmenden Beliebtheit von Social-Media-Angeboten wie der Kurzvideo-App TikTok verneinte der Vorsitzende Richter ein illegales Monopol von Meta und seinen Social-Media-Angeboten wie Facebook, Instagram oder WhatsApp.
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Die US-Kartellbehörde Federal Trade Commission (FTC), die den Prozess (AZ. CV-03590-JEB) angestrengt hatte, wirft Meta vor, eine Monopolstellung im Bereich Social Media und insbesondere im Hinblick auf die soziale Interaktion zwischen Freunden und Familie zu haben. Mitte April sagte Meta-Chef Mark Zuckerberg in dem Fall 13 Stunden vor Gericht aus. Die US-amerikanische Handelsaufsicht wollte Meta dazu zwingen, Instagram und WhatsApp umzustrukturieren oder zu verkaufen. Damit sollte nach Ansicht der FTC der Wettbewerb unter den sozialen Netzwerken wiederhergestellt werden.
Nicht nötig, urteilte nun sinngemäß das Bundesbezirksgericht für den Bezirk Columbia. „Die Lage, die noch vor fünf Jahren bestand, als die Federal Trade Commission diese Kartellklage einreichte, hat sich deutlich verändert“, argumentierte US-Bezirksrichter James Boasberg in der Urteilsbegründung. „Meta hat kein Monopol auf dem relevanten Markt“, schrieb er.
Langwieriges Verfahren
Meta hatte vor Gericht argumentiert, dass die Übernahme von Unternehmen statt der Entwicklung von Konkurrenzprodukten eine legitime Geschäftsstrategie sei. Man habe WhatsApp und Instagram verbessert und mit neuen Funktionen ausgestattet. Überdies ignoriere die FTC den Wettbewerbsdruck durch Konkurrenten wie TikTok des chinesischen ByteDance-Konzerns, Googles YouTube oder Apples Messaging-App. Dieser Argumentation folgte Richter Boasberg: „Selbst wenn YouTube herausgenommen wird, widerlegt allein die Einbeziehung von TikTok die Argumentation der FTC.“
Meta zeigte sich denn auch zufrieden mit dem Urteil. „Die heutige Entscheidung des Gerichts erkennt an, dass Meta einem harten Wettbewerb ausgesetzt ist“, erklärte ein Unternehmenssprecher in einer Stellungnahme, aus der verschiedene US-Medien zitieren.
Rückschlag für US-Regierung
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Für die FTC und die Regierung in Washington ist die Entscheidung hingegen ein herber Rückschlag. Das Kartellrechtsverfahren gegen Meta war in der ersten Amtszeit von Präsident Donald Trump eingeleitet worden.
Seit 2023 führt die Aufsichtsbehörde ein separates Kartellverfahren gegen Amazon.com. Der Onlinehändler dränge Kunden durch verwirrende und irreführende Designs sein kostenpflichtiges Prime-Abonnement mit unlauteren Methoden auf und erschwere deren Kündigung, so der Vorwurf. Ende September wurde in dem Fall eine Rekordstrafe gegen Amazon verhängt. Darüber hinaus hat das US-Justizministerium Klagen gegen Google und Apple eingereicht.
(akn)
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