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Künstliche Intelligenz

Patentverletzungsklage von Strava gegen Garmin wegen Segments und Heatmaps


Der Trackingspezialist Strava verlangt vom Navigationsgerätehersteller Garmin, dass er den Verkauf seiner Fitness-Tracker einstellt. Das Schweizer Unternehmen, so Strava, verletze damit zwei Patente an den Kernfunktionen des Strava-Netzwerks, Heatmaps und Segments.

Heatmaps blendet Informationen in ein Karten-Overlay ein, wie stark frequentiert Strecken im Kartenausschnitt sind. Man kann daran besonders beliebte Strecken von Läufern und Radfahrern leicht ausmachen, was in der Vergangenheit auch schon zu einem Sicherheitsproblem wurde. Segments ist ein System, mit dem eine Rangliste für definierte Strecken erstellt wird. Die Nutzer können dadurch untereinander in einen direkten Wettbewerb treten.

Da beide Funktionen von einer möglichst großen Zahl Teilnehmern leben, ist es an sich schon erstaunlich, dass Strava eine solche Auseinandersetzung beginnt. Noch erstaunlicher ist das vor dem Hintergrund, dass Garmin diese Funktionen bereits seit rund zehn Jahren anbietet, was Strava nicht entgangen sein kann.

Für Nutzer soll sich vorerst nichts ändern. Strava verweist darauf, dass sich Garmin-Geräte mit ihrer Plattform weiter synchronisieren können.

Beide Unternehmen hatten 2015 eine Kooperationsvereinbarung für Segments geschlossen, nachdem Garmin diese Funktion ein Jahr zuvor implementiert hatte. Nun wirft Strava Garmin vor, gegen diese Vereinbarung verstoßen zu haben.

Das Patent für Segments wurde einem Bericht des Tech-Blogs DC Rainmaker zufolge am 31. März 2011 eingereicht und rund vier Jahre später erteilt. Allerdings hatte Strava den Dienst bereits 2009 angeboten. Üblicherweise räumt das US-Patentamt in solchen Fällen aber nur eine einjährige Gnadenfrist ein, Patente nach dem Vermarktungsstart noch anzumelden. Möglicherweise ist das ein Punkt, wo Garmin den Hebel ansetzen könnte, um das Patent zu Fall zu bringen.

Bei Heatmaps liegt laut dem Blog noch mehr im Argen: Das Grundpatent wurde am 15. Dezember 2014 eingereicht und zwei Jahre später erteilt. Ein darauf aufbauendes Patent reichte Strava 2016 ein und bekam es 2017 erteilt.

Allerdings waren die im Patent beschriebenen Heatmap-Funktionen schon vorher in Gebrauch. Garmin hatte eine solche Funktion bereits Anfang 2013 eingeführt, ein weiterer Drittanbieter hatte eine solche Heatmap offenbar bereits im Oktober 2012 realisiert. Grundsätzlich gilt: Wird ein Patent irrtümlich erteilt, obwohl das patentierte Verfahren zum Zeitpunkt der Beantragung nicht neu war, kann das Patent auf Antrag von einem Gericht für nichtig erklärt werden.

In einer auf Reddit veröffentlichten Erklärung erläuterte der Strava-Produktchef Matt Salazar, warum man Garmin mit einer Klage überziehe. Grund dafür seien neue Entwicklerrichtlinien von Garmin, die von allen API-Partnern verlangten, bei jeder Nutzung der von Garmin zur Verfügung gestellten Daten das Unternehmen zu nennen. Das stelle Marketing über das Benutzererlebnis, außerdem seien es die Daten der Kunden. Verhandlungen darüber mit Garmin seien gescheitert, weswegen man nun rechtlich dagegen vorgehe.


(uma)



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BYD Atto 2: E-SUV bekommt mehr Reichweite und höhere Ladeleistung


Der Schritt war erwartet worden, nun deckt BYD die Karten auf: Das SUV Atto 2 bekommt alternativ einen zweiten E-Antriebsstrang mit mehr Leistung und erweitertem Energiegehalt in der Batterie. Zusätzlich zieht ein Plug-in-Hybrid ins Angebot ein. Auf sensationell niedrige Preise sollten Interessenten indes nicht hoffen.

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Im Test der Basisversion hatten wir die spärliche Ladeleistung von maximal 65 kW kritisiert. Sie bleibt unverändert im Programm. Hinzukommt jetzt eine Version mit Eckdaten, die mehr versprechen. Der nutzbare Energiegehalt steigt auf 64,8 kWh, die Reichweite im WLTP auf 430 km. Deutlich angehoben hat BYD gegenüber der Basis die maximale Ladeleistung, die jetzt bei 155 kW liegt. Zu einem Spitzenlader macht ihn das nicht, und die Werksangabe für die Ladezeit von 30 (!) auf 80 Prozent – unter idealen Bedingungen – unterstreicht das. BYD nennt dafür 19 Minuten. Das wären in diesem Fenster netto durchschnittlich 102 kW Ladeleistung. Das ist kein Rekordwert, aber einer, der durchaus üblich ist. Für die Aufladung von 10 auf 80 Prozent verspricht BYD 25 Minuten. Die durchschnittliche Nettoladeleistung liegt mit knapp 109 kW nur etwas höher. Vehicle-to-Load (V2L) und Wärmepumpe sind serienmäßig.

Um dem 150 kg höheren Gewicht der neuen Version „Comfort“ Rechnung zu tragen, habe man die Motorleistung auf 150 kW erhöht, schreibt BYD. Die Werksangaben bleiben mit 7,9 Sekunden im Sprint auf 100 km/h und 160 km/h Spitze identisch. Erstaunlicherweise ist der Kofferraum im Topmodell mit 450 statt 400 Litern ein gutes Stück größer. Die Serienausstattung ist sehr umfangreich, doch der Preis von 41.990 Euro ist kein Schnäppchen, sondern auf dem Niveau einiger Konkurrenten.

Ebenfalls nachgezogen hat BYD zwei Plug-in-Hybride, deren Eckwerte allerdings nicht gerade für eine besondere Leidenschaft des Herstellers für dieses Antriebskonzept sprechen. In beiden arbeitet ein 1,5-Liter-Vierzylinder mit 72 kW und 122 Nm, der von einem E-Motor mit 145 kW und 300 Nm begleitet wird. Unterschiedlich sind Systemleistung – 122 oder 156 kW – und vor allem die Speicherbestückung. Das Basismodell mit gerade einmal 7,8 kWh Energiegehalt soll nur 40 km E-Reichweite haben. In der stärkeren Ausführung sind mit 18,3 kWh im Zyklus bis zu 90 km möglich.

Bescheiden bleibt in beiden Fällen die Ladeleistung. Es kann nur einphasig an Wechselstrom geladen werden, im Grundmodell mit 3,3, in der stärkeren Ausführung mit 6,6 kW. Die höhere Ladeleistung lässt sich an einer Wallbox mit 11 kW nicht nutzen, an öffentlichen Ladestationen dagegen häufig. Für die Aufladung von 15 auf 100 Prozent nennt BYD 3,1 Stunden. Vermutlich gelingt die komplette Befüllung der Traktionsbatterie innerhalb der üblichen vier Stunden ohne Blockiergebühr. Eine zeitliche Grenze, die allerdings von einigen Anbietern schon abgesenkt wurde.

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Im direkten Konkurrenzumfeld sind Plug-in-Hybride mit ähnlichen Abmessungen die Ausnahme. Toyota hat es im C-HR im Programm, Audi folgt im größeren Q3. VW, Stellantis oder der Hyundai-Konzern etwa haben nichts direkt Vergleichbares im Sortiment. Aus diesem Winkel betrachtet sind die 35.990 Euro, die BYD für das PHEV-Basismodell des Atto 2 aufruft, durchaus fair. Für die Version mit der großen Batterie sind 38.990 Euro fällig. Für knapp 40.000 Euro gibt es auf dem Neuwagenmarkt inzwischen allerdings auch einige interessante Alternativen mit batterieelektrischem Antrieb.

Mehr zur Marke BYD


(mfz)



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Für Spiele, Streaming und Office: Die besten und günstigsten VR-Brillen


Die Headsets von Meta, Pico, und Sony sind seit Jahren eine relativ günstige und attraktive Möglichkeit, in die Welt der VR-Spiele und Mixed-Reality-Apps einzutauchen. Doch derzeit drängen auch andere Hersteller zurück auf den Markt und erschweren Neueinsteigern die Wahl. Neben der luxuriösen Apple Vision Pro mit dem neuen M5-Chip und der Samsung Galaxy XR kehrt auch Valve zurück. Das „Steam Frame” soll das stabile und flüssige Streaming vom Spiele-PC endlich gewährleisten – via 6 GHz und mit dem beiliegenden Drahtlosadapter. In unserem ausführlichen Ratgeber erläutern wir, welche Headsets sich für verschiedene Zwecke am besten eignen.

  • Neben alten Bekannten wie Meta und Apple kehren auch Samsung und Valve zurück auf den Markt für VR-Brillen.
  • Aktuelle Headsets bedienen unterschiedliche Einsatzzwecke und Zielgruppen, vom eigenständigen Betrieb über fortschrittliche Mixed-Reality-Fähigkeiten bis zum Streaming vom Spiele-PC.
  • Wir geben einen umfassenden Überblick über Highend-Headsets, Modelle für Simulationen und Spiele sowie Schnäppchen-Tipps.

Dazu gehören selbstverständlich VR-Spiele wie Thief VR: Legacy of Shadow, Batman: Arkham Shadow oder Simulationen wie der Microsoft Flight Simulator 2024. Während Virtual Reality lange primär als Thema für PC-Nerds und Enthusiasten wahrgenommen wurde, eröffnen die neuen, eigenständigen Headsets aber vielfältigere Möglichkeiten. Mithilfe von Mixed-Reality ordnet man etwa Design-Apps oder Browser-Fenster frei im echten Zimmer an, um online zusammenzuarbeiten. Oder man nimmt mit Meta Hyperscape das Zimmer selbst räumlich auf, um fotorealistische Erinnerungen zu bewahren.

Besonders hochauflösende Headsets wie die Apple Vision Pro und die Samsung Galaxy XR machen auch das Filmerlebnis im „Kopfkino“ viel interessanter als noch vor wenigen Jahren. So wurden beispielsweise die kontrastreichen „Apple Immersive Videos“ in 8K-Auflösung aufgenommen und ermöglichen das Umsehen in 180 Grad. So erkennt man etwa im Stadion oder am Rande einer Rennstrecke jeden einzelnen Sportler und Zuschauer. Auch im Erotikbereich wächst der Anteil an VR-Inhalten.


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Interview zu KI in der Schule: „Das Thema ist ein riesiger Flickenteppich.“


Kurz vor dem Abendessen sind die Kinder gerade noch mit ihren Schulaufgaben beschäftigt. Eines hat mit ChatGPT binnen Sekunden eine mehrseitige Gedichtinterpretation erstellt, während das zweite mit DeepSeek für die anstehende Klassenarbeit lernt. „Lernen“ ist hier allerdings Auslegungssache. Denn eigentlich frisiert das Schulkind DeepSeek nurmehr mithilfe der richtigen Anweisungen auf eine bestmögliche Beantwortung der Aufgaben. Schließlich dürfen KI-Werkzeuge ja mittlerweile auch in der Prüfung benutzt werden. Also keine Panik: Es braucht lediglich ein wenig Prompt-Engineering und schon können sich sowohl Schulkinder als auch Eltern zurücklehnen.

Solche oder ähnliche Zerrbilder mögen noch immer in den Köpfen vieler Menschen schweben, wenn es um die Nutzung von künstlicher Intelligenz in der Schule geht. Die Realität sieht anders aus. Sicher, ChatGPT & Co. sind zwar längst in Kinder- und Klassenzimmern angekommen. Eine im Januar 2024 veröffentlichte Studie im Auftrag der Vodafone Stiftung belegt, dass mehr als 50 Prozent der 1590 befragten Schülerinnen und Schüler im Alter von 14 bis 20 Jahren künstliche Intelligenz mindestens mehrmals im Monat beim Lernen oder in der Schule nutzen.




Deutsche Schulen und Eltern begleiten die Schulkinder aber nicht ausreichend beim Umgang mit KI. Das geht aus einer Anfang 2025 publizierten und ebenfalls von der Vodafone Stiftung beauftragten Studie hervor. Den Befragungen nach rangiert Deutschland dabei im europäischen Vergleich mehrfach auf den letzten Plätzen. Nur 44 Prozent der befragten Schülerinnen und Schüler gaben an, Unterstützung hinsichtlich der Nutzung von KI durch ihre Lehrkräfte zu erhalten. Von ihren Schulen fühlen sich nur 38 Prozent der befragten Schülerinnen und Schüler ausreichend auf den Umgang mit KI vorbereitet. Tendenziell müssen das Eltern abfedern. 53 Prozent der Befragten führten an, dass ihre Eltern sie im Umgang mit KI unterstützten würden, wenngleich nur 45 Prozent der Schulkinder ihre Eltern dafür überhaupt gut vorbereitet sehen.


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