Künstliche Intelligenz

Patentverletzungsklage von Strava gegen Garmin wegen Segments und Heatmaps


Der Trackingspezialist Strava verlangt vom Navigationsgerätehersteller Garmin, dass er den Verkauf seiner Fitness-Tracker einstellt. Das Schweizer Unternehmen, so Strava, verletze damit zwei Patente an den Kernfunktionen des Strava-Netzwerks, Heatmaps und Segments.

Heatmaps blendet Informationen in ein Karten-Overlay ein, wie stark frequentiert Strecken im Kartenausschnitt sind. Man kann daran besonders beliebte Strecken von Läufern und Radfahrern leicht ausmachen, was in der Vergangenheit auch schon zu einem Sicherheitsproblem wurde. Segments ist ein System, mit dem eine Rangliste für definierte Strecken erstellt wird. Die Nutzer können dadurch untereinander in einen direkten Wettbewerb treten.

Da beide Funktionen von einer möglichst großen Zahl Teilnehmern leben, ist es an sich schon erstaunlich, dass Strava eine solche Auseinandersetzung beginnt. Noch erstaunlicher ist das vor dem Hintergrund, dass Garmin diese Funktionen bereits seit rund zehn Jahren anbietet, was Strava nicht entgangen sein kann.

Für Nutzer soll sich vorerst nichts ändern. Strava verweist darauf, dass sich Garmin-Geräte mit ihrer Plattform weiter synchronisieren können.

Beide Unternehmen hatten 2015 eine Kooperationsvereinbarung für Segments geschlossen, nachdem Garmin diese Funktion ein Jahr zuvor implementiert hatte. Nun wirft Strava Garmin vor, gegen diese Vereinbarung verstoßen zu haben.

Das Patent für Segments wurde einem Bericht des Tech-Blogs DC Rainmaker zufolge am 31. März 2011 eingereicht und rund vier Jahre später erteilt. Allerdings hatte Strava den Dienst bereits 2009 angeboten. Üblicherweise räumt das US-Patentamt in solchen Fällen aber nur eine einjährige Gnadenfrist ein, Patente nach dem Vermarktungsstart noch anzumelden. Möglicherweise ist das ein Punkt, wo Garmin den Hebel ansetzen könnte, um das Patent zu Fall zu bringen.

Bei Heatmaps liegt laut dem Blog noch mehr im Argen: Das Grundpatent wurde am 15. Dezember 2014 eingereicht und zwei Jahre später erteilt. Ein darauf aufbauendes Patent reichte Strava 2016 ein und bekam es 2017 erteilt.

Allerdings waren die im Patent beschriebenen Heatmap-Funktionen schon vorher in Gebrauch. Garmin hatte eine solche Funktion bereits Anfang 2013 eingeführt, ein weiterer Drittanbieter hatte eine solche Heatmap offenbar bereits im Oktober 2012 realisiert. Grundsätzlich gilt: Wird ein Patent irrtümlich erteilt, obwohl das patentierte Verfahren zum Zeitpunkt der Beantragung nicht neu war, kann das Patent auf Antrag von einem Gericht für nichtig erklärt werden.

In einer auf Reddit veröffentlichten Erklärung erläuterte der Strava-Produktchef Matt Salazar, warum man Garmin mit einer Klage überziehe. Grund dafür seien neue Entwicklerrichtlinien von Garmin, die von allen API-Partnern verlangten, bei jeder Nutzung der von Garmin zur Verfügung gestellten Daten das Unternehmen zu nennen. Das stelle Marketing über das Benutzererlebnis, außerdem seien es die Daten der Kunden. Verhandlungen darüber mit Garmin seien gescheitert, weswegen man nun rechtlich dagegen vorgehe.


(uma)



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