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Patentverletzungsklage von Strava gegen Garmin wegen Segments und Heatmaps


Der Trackingspezialist Strava verlangt vom Navigationsgerätehersteller Garmin, dass er den Verkauf seiner Fitness-Tracker einstellt. Das Schweizer Unternehmen, so Strava, verletze damit zwei Patente an den Kernfunktionen des Strava-Netzwerks, Heatmaps und Segments.

Heatmaps blendet Informationen in ein Karten-Overlay ein, wie stark frequentiert Strecken im Kartenausschnitt sind. Man kann daran besonders beliebte Strecken von Läufern und Radfahrern leicht ausmachen, was in der Vergangenheit auch schon zu einem Sicherheitsproblem wurde. Segments ist ein System, mit dem eine Rangliste für definierte Strecken erstellt wird. Die Nutzer können dadurch untereinander in einen direkten Wettbewerb treten.

Da beide Funktionen von einer möglichst großen Zahl Teilnehmern leben, ist es an sich schon erstaunlich, dass Strava eine solche Auseinandersetzung beginnt. Noch erstaunlicher ist das vor dem Hintergrund, dass Garmin diese Funktionen bereits seit rund zehn Jahren anbietet, was Strava nicht entgangen sein kann.

Für Nutzer soll sich vorerst nichts ändern. Strava verweist darauf, dass sich Garmin-Geräte mit ihrer Plattform weiter synchronisieren können.

Beide Unternehmen hatten 2015 eine Kooperationsvereinbarung für Segments geschlossen, nachdem Garmin diese Funktion ein Jahr zuvor implementiert hatte. Nun wirft Strava Garmin vor, gegen diese Vereinbarung verstoßen zu haben.

Das Patent für Segments wurde einem Bericht des Tech-Blogs DC Rainmaker zufolge am 31. März 2011 eingereicht und rund vier Jahre später erteilt. Allerdings hatte Strava den Dienst bereits 2009 angeboten. Üblicherweise räumt das US-Patentamt in solchen Fällen aber nur eine einjährige Gnadenfrist ein, Patente nach dem Vermarktungsstart noch anzumelden. Möglicherweise ist das ein Punkt, wo Garmin den Hebel ansetzen könnte, um das Patent zu Fall zu bringen.

Bei Heatmaps liegt laut dem Blog noch mehr im Argen: Das Grundpatent wurde am 15. Dezember 2014 eingereicht und zwei Jahre später erteilt. Ein darauf aufbauendes Patent reichte Strava 2016 ein und bekam es 2017 erteilt.

Allerdings waren die im Patent beschriebenen Heatmap-Funktionen schon vorher in Gebrauch. Garmin hatte eine solche Funktion bereits Anfang 2013 eingeführt, ein weiterer Drittanbieter hatte eine solche Heatmap offenbar bereits im Oktober 2012 realisiert. Grundsätzlich gilt: Wird ein Patent irrtümlich erteilt, obwohl das patentierte Verfahren zum Zeitpunkt der Beantragung nicht neu war, kann das Patent auf Antrag von einem Gericht für nichtig erklärt werden.

In einer auf Reddit veröffentlichten Erklärung erläuterte der Strava-Produktchef Matt Salazar, warum man Garmin mit einer Klage überziehe. Grund dafür seien neue Entwicklerrichtlinien von Garmin, die von allen API-Partnern verlangten, bei jeder Nutzung der von Garmin zur Verfügung gestellten Daten das Unternehmen zu nennen. Das stelle Marketing über das Benutzererlebnis, außerdem seien es die Daten der Kunden. Verhandlungen darüber mit Garmin seien gescheitert, weswegen man nun rechtlich dagegen vorgehe.


(uma)



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Spinnenroboter „Charlotte“ soll Häuser in 24 Stunden drucken, auch auf dem Mond


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Auf dem 76. International Astronautical Congress (IAC) in Sydney haben die australischen Unternehmen Crest Robotics und Earthbuilt Technology einen ungewöhnlichen Bauroboter namens Charlotte präsentiert. Der spinnenartige Roboter soll Gebäude aus lokal verfügbaren Materialien wie Sand, Erde oder Bauschutt errichten – sowohl auf der Erde als auch auf dem Mond. Das Konzept verbindet Robotik mit 3D-Drucktechnologie für den Hausbau und zielt auf automatisierte, ressourcenschonende Bauprozesse ab.

Charlotte funktioniert nach dem Prinzip der additiven Fertigung: Der Roboter nimmt Rohmaterialien auf, bindet sie mit einem proprietären Extrusionssystem und gibt sie wie ein 3D-Drucker schichtweise wieder aus. Laut Robotics & Automation News soll ein Wohnhaus mit 200 Quadratmetern Fläche in weniger als 24 Stunden entstehen. Die Entwickler versprechen deutlich geringeren Energie- und Arbeitskräftebedarf im Vergleich zu konventionellen Bauverfahren.

Bei der Präsentation in Sydney zeigte das Unternehmen einen verkleinerten Prototyp, der die Grundprinzipien des Systems demonstriert. Das eigentliche Konzept geht jedoch weit über irdische Anwendungen hinaus: Charlotte wurde bewusst leicht und klappbar konstruiert, um für Weltraummissionen geeignet zu sein. Die Maschine soll sich kompakt zusammenfalten und transportieren lassen, um dann auf extraterrestrischen Oberflächen eingesetzt zu werden.

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In einem Bericht von ABC News (Australia) sieht man den „Charlotte“-Prototyp auf der IAC in Sydney.

Die Entwickler sehen Charlotte als mögliches Werkzeug für den Bau von Mondhabitaten oder Forschungsstationen im Rahmen der Artemis-Missionen der NASA. „Auf dem Mond benötigen wir vollkommen neue Baugeräte“, erklären die Entwickler. „Charlottes agile und anpassungsfähige Struktur ermöglicht schnelles Errichten von Gebäuden auch unter extremen Bedingungen.“

Das Projekt wird durch das Space+-Programm des australischen Bundesstaats New South Wales unterstützt, das vom SmartSat-Konsortium umgesetzt wird. Clyde Webster, Gründungsdirektor von Crest Robotics, beschreibt Charlotte als „riesigen, beweglichen 3D-Drucker“, der Wohnungsknappheit bekämpfen und die Produktivität im Bauwesen steigern könnte. Jan Golembiewski, Mitgründer von Earthbuilt Technology, fasst das Konzept prägnant zusammen: „Rohstoffe rein, Wände raus.“ Nach seinen Angaben könnte die Maschine die Leistung von mehr als hundert Maurern ersetzen.

Ähnlich wie bei anderen 3D-Druckverfahren im Bauwesen liegt der Vorteil in der Materialeinsparung und der Möglichkeit, komplexe Formen zu realisieren. Während herkömmliche Betondruckverfahren meist auf vorgefertigte Materialmischungen angewiesen sind, soll Charlotte flexibler agieren und verschiedene vor Ort verfügbare Materialien verarbeiten können. Die genaue Zusammensetzung der Bindemittel und die Details des Extrusionsprozesses haben die Entwickler bislang nicht offengelegt.

Trotz der ambitionierten Ziele stehen die Entwickler vor erheblichen Herausforderungen. Der Prototyp befindet sich noch in einem frühen Stadium, und bis zum Bau vollwertiger Gebäude auf der Erde müssen zahlreiche technische Fragen geklärt werden. Dazu gehören Materialtests, Energieversorgung, Autonomie der Steuerung sowie die Einhaltung von Baustandards und statischen Anforderungen.

Für den Einsatz im Weltraum kommen weitere Hürden hinzu: Die Maschine muss in der Lage sein, unter Mondgravitation, im Vakuum, bei extremen Temperaturschwankungen sowie unter Staub- und Strahlungsbelastung zu funktionieren. Auch die Logistik des Transports, die Materialgewinnung vor Ort und die Zuverlässigkeit des autonomen Betriebs stellen erhebliche technische Anforderungen dar.

Neda Mohammadi von der University of Sydney sieht dennoch Potenzial in der Baurobotik, um dem Arbeitskräftemangel zu begegnen und Bauprojekte zu beschleunigen. Die Technologie könnte menschliche Teams entlasten und ihnen ermöglichen, sich auf komplexere und kreativere Aufgaben zu konzentrieren. Die Entwickler suchen aktiv nach Kooperationspartnern und zusätzlicher Finanzierung von Raumfahrtagenturen und Industriepartnern, um die Entwicklung und Tests voranzutreiben.

Trotz der spektakulären Vision des Mondbaus konzentrieren sich die unmittelbaren Pläne auf irdische Anwendungen. Wenn Charlotte oder ähnliche Roboter tatsächlich in der Lage wären, Häuser schnell und mit geringen Emissionen zu errichten, könnte dies zur Lösung globaler Wohnungskrisen beitragen. Der Ansatz würde nicht nur bezahlbaren Wohnraum schaffen, sondern auch den Druck auf Arbeitskräfte, Materialien und CO₂-Budgets verringern.


(vza)



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Münchner Flughafen: Betrieb nach Drohnen-Alarm entspannt sich


Nach den Störungen wegen Drohnen-Überflügen läuft der Betrieb am Münchner Flughafen wieder weitgehend normal. Der Flugbetrieb sei pünktlich gestartet, teilte der Airport am Sonntag mit, in Einzelfällen könne es jedoch noch zu Nachwirkungen kommen. Passagiere sollten sich daher weiterhin vor der Anfahrt zum Flughafen über den Status ihres Fluges informieren. Derweil geht die politische Debatte über den Umgang mit Drohnen weiter.

Am Münchner Flughafen waren am Donnerstag und am Freitag jeweils abends Drohnen gesichtet worden, daraufhin wurde der Flugbetrieb an beiden Tagen vorübergehend eingestellt. Etliche Flüge wurden umgeleitet oder gestrichen. Nahezu 10.000 Reisende waren betroffen.

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt sprach am Samstag über seine Pläne für eine bessere Abwehr der Fluggeräte. Eine Grundgesetzänderung sei nicht nötig, damit die Bundeswehr wie von ihm geplant Amtshilfe leisten könne, sagte der CSU-Politiker in München bei einem Treffen mit europäischen Amtskollegen.

Dobrindt will ein gemeinsames Drohnenabwehrzentrum schaffen, das Kompetenzen bei Bundespolizei, Zoll, Bundeskriminalamt und Länderbehörden bündelt und bessere Analysen ermöglicht. Er sprach von einem „Wettrüsten“ zwischen Drohnenbedrohung und -abwehr.

Je nach Art der Drohnen, um die es gehe, könne Amtshilfe der Bundeswehr nötig werden, sagte Dobrindt. Dafür müssten die rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen werden. Drohnen, die auf Baumwipfel-Höhe flögen, könnten zum Beispiel gestört werden, das könne die Polizei, sagte Dobrindt. „Wir haben aber auch Drohnen in sehr hohen Höhen.“ Man könne sich militärische Drohnen vorstellen, wie man sie in anderen Ländern wie Polen schon gesehen habe.

Dobrindt betonte aber auch, nicht jede Drohne sei eine Bedrohung: „Auch vieles davon, selbst wenn es von ausländischen Mächten initiiert und gesteuert ist, ist Teil einer gezielten Provokation, nicht automatisch immer eine Bedrohung.“

Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) sieht Dobrindts Pläne skeptisch. Das machte er in einem Interview des „Handelsblatts“ deutlich, das bereits vor den Drohnensichtungen am Münchner Flughafen geführt wurde.

„Dieses Zentrum wäre dann nur für eine potenzielle Bedrohung durch Drohnen zuständig. Wir müssen aber damit rechnen, dass es multiple Gefährdungsszenarien geben könnte“, so Pistorius. „Daher brauchen wir in erster Linie ein gemeinsames 24/7-360-Grad-Lagebild.“

Als Beispiel nannte der Verteidigungsminister den Fall, dass in Deutschland an verschiedenen Stellen gleichzeitig Waldbrände oder Stromausfälle aufträten. „Alle relevanten Daten zur Einordnung der Sicherheitslage Deutschlands sollten an einem Punkt zusammenlaufen. Nur so kann man erkennen, ob es bei den scheinbaren Solitärereignissen womöglich einen Zusammenhang und einen gemeinsamen Verursacher gibt“, sagte Pistorius.

Deutschland hole bei der Drohnenabwehr gewaltig auf, erklärte Pistorius. Zugleich dämpfte er aber die Erwartungen an die Bundeswehr. „Die Bundeswehr kann nicht überall in Deutschland, wo Drohnen auftauchen, zur Stelle sein und sie vom Himmel holen“, sagte er. „Viel entscheidender ist, dass die Polizeien der Länder und des Bundes die Fähigkeiten aufbauen, die sie brauchen, um bis zu einer bestimmten Höhe agieren zu können.“

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Zugleich rief Pistorius zur Besonnenheit auf. Er verstehe die Verunsicherung, eine solche Debatte habe es bisher noch nicht gegeben. „Deswegen ist es umso wichtiger, die Lage nüchtern und ruhig zu betrachten: Bislang ging von den beobachteten Drohnen keine konkrete Bedrohung aus.“

Aus Sicht von Pistorius zielt Russland mit Luftraumverletzungen und Drohnenüberflügen grundsätzlich darauf ab, Verunsicherung zu schüren. „Es geht darum, zu provozieren, Angst zu machen, kontroverse Debatten auszulösen.“ Kremlchef Wladimir Putin kenne Deutschland sehr, sehr gut, wie wir alle wüssten. „Er kennt auch die deutschen Instinkte und Reflexe.“

Erst vergangene Woche waren über Schleswig-Holstein Drohnen gesichtet worden. Die Behörden prüfen den Verdacht, wonach die Drohnen über kritische Infrastruktur geflogen sind. Mehrfach hatten Drohnen in der vergangenen Woche auch den Luftverkehr in Dänemark gestört und für Verunsicherung und Chaos gesorgt.


(nen)



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Jetzt auch Google: Konzern geht gegen ICE-Tracking-Apps vor


Nach Apple jetzt auch Google: Das Unternehmen hat eine App aus seinem Play Store entfernt, die dazu diente, Aufenthaltsorte von Beamten der US-Einwanderungs- und Zollbehörde „Immigration and Customs Enforcement“ (ICE) zu melden und will das auch bei ähnlich gelagerten Fällen tun. Bereits zuvor hatte Apple die App „ICEBlock“ auf Druck der US-Regierung aus seinem App-Store entfernt. Damit können Nutzer verdächtigte ICE-Aktivitäten und -Standorte in ihrer Umgebung anonym melden und gegenseitig Warnungen austauschen. Google hat nach eigenen Angaben aber keine solche Aufforderung der Regierung erhalten, sondern beruft sich auf seine eigenen Richtlinien.

Im Falle von Google ging es nicht um „ICEBlock“, sondern um eine ähnliche App namens „Red Dot“. Das hat das Unternehmen gegenüber 404 Media bestätigt. Demnach seien auch Apps entfernt worden, welche „den Aufenthaltsort vulnerabler Gruppen preisgeben, nachdem es im Zusammenhang mit solchen Apps zu gewalttätigen Übergriffen gegen diese Gruppen kam“, wie Google ausführt.

„Red Dot“ soll ganz ähnlich wie „ICEBlock“ funktionieren. Letztere ermöglicht es Nutzern, Sichtungen von ICE-Beamten in einem Radius von acht Kilometern zu melden und auf einer Karte einzusehen. Die Plattform zählte vor ihrer Entfernung aus dem App Store über 1,1 Millionen Nutzer, auch nach einem Hype aufgrund von Regierungskritik.

Erst am Donnerstag hatte Apple die „ICEBlock“ aus seinem App Store und laut dem Tech-Magazin „TheVerge“ auch „Red Dot“ entfernt, offiziell wegen eines Verstoßes gegen die Richtlinien zu anstößigen Inhalten. Der Entwickler der App wies diese Vorwürfe als haltlos zurück und will sich gegen den Schritt wehren. Auf der Webseite von „ICEBlock“ stellt das Team klar, dass die App zurzeit allgemein nicht zum Download verfügbar sei.

Dass die Initiative nicht nur von Apple selbst kam, machte US-Generalstaatsanwältin Pam Bondi deutlich. Sie bestätigte gegenüber einem US-Fernsehsender, dass das US-Justizministerium Apple direkt zur Entfernung der App aufgefordert habe – mit Erfolg. Bondi bezeichnete die Anwendung als ein gefährliches Werkzeug, das die Arbeit der ICE-Beamten gezielt behindere.

Zuvor hatte bereits die US-Heimatschutzministerin Kristi Noem die App laut als eine Form der Justizbehinderung kritisiert. Sie vertrat sogar die Ansicht, dass ICEBlock nicht unter den Schutz der Meinungsfreiheit des ersten Verfassungszusatzes falle.

Google beteuert indes gegenüber 404 Media, keinen Druck vom Justizministerium erhalten zu haben. Apps mit hohem Missbrauchsrisiko würden grundsätzlich gesperrt. Apps mit nutzergenerierten Inhalten müssten zudem bestimmte Anforderungen an Content-Moderation erfüllen, was bei „Red Dot“ nicht der Fall gewesen sei. „ICEBlock war nie bei Google Play verfügbar, aber wir haben ähnliche Apps wegen Verstößen gegen unsere Richtlinien entfernt“ heißt es von Google demnach weiter.

Auch die Macher von „Red Dot“ haben auf die Entwicklungen reagiert. Auf der Webseite der App stellen sie klar, dass die App nicht dazu dient, ICE-Beamte in Echtzeit zu verfolgen oder persönliche Daten zu speichern und zu verarbeiten. Weiter heißt es: „Wir lehnen Belästigungen oder Gewalt gegen Menschen kategorisch ab und handeln in voller Übereinstimmung mit lokalen, staatlichen und bundesstaatlichen Gesetzen.“


Update

05.10.2025,

18:14

Uhr

Kristi Noem ist seit diesem Jahr US-Heimatschutzministerin und nicht mehr Gouverneurin von South Dakota. Wir haben ihr Amt im Artikel korrigiert und bitten den Fehler zu entschuldigen.


(nen)



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