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Netzagenturchef: „Schränken Meinungsfreiheit nicht ein“


Der Chef der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, hat die europäische Tech-Regulierung gegen Angriffe von US-Präsident Donald Trump verteidigt. „Wir schränken die Meinungsfreiheit nicht ein – im Gegenteil: Wir schützen sie“, sagte Müller der „Zeit“.

Der europäische Digital Services Act (DSA) verpflichtet sehr große Plattformen und Suchmaschinen, systemische Risiken wie Wahlmanipulation oder die Verbreitung illegaler Inhalte einzudämmen. Die Bundesnetzagentur überwacht als deutsche Koordinierungsstelle die Einhaltung dieser Vorgaben, koordiniert die Zusammenarbeit mit der EU und agiert als zentrale Anlaufstelle für Beschwerden von Nutzern. Halten sich die Plattformen nicht an das EU-Recht, drohen empfindliche Strafen – darunter Geldbußen in Höhe von sechs Prozent des gesamten weltweiten Jahresumsatzes.

Das Gesetz hat zu Problemen in der Beziehung zwischen der EU und den Vereinigten Staaten geführt. Die US-Regierung unter Präsident Donald Trump kritisiert immer wieder europäische Digitalgesetze wie das DSA als wettbewerbsfeindlich. Im Interview der „Zeit“ hält Netzagenturchef Müller dagegen: Die EU-Digitalgesetze seien „nicht verhandelbar“, betonte er.

Das Verhältnis zwischen den USA und Europa sieht er als belastet an. „In den vergangenen Jahrzehnten sind sich die USA und Europa trotz aller Unterschiede mit Respekt und Wertschätzung begegnet. Jetzt erleben wir leider Polarisierung und verbale Eskalation“, sagte Müller.


(nen)



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5G-Auktion 2019 endgültig rechtswidrig | heise online


Die Bundesnetzagentur ist mit einer Nichtzulassungsbeschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht gescheitert. Damit ist ein jahrelanger Streit juristisch entschieden.

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Es war die erste Frequenzauktion der Bundesrepublik, bei der ausdrücklich auch 5G-Lizenzen vergeben wurden: Zwischen März und Juni 2019 wurden durch die Bundesnetzagentur an vier Mobilfunknetzbetreiber Blöcke im Bereich von 2 und 3,6 Gigahertz vergeben. Deutsche Telekom, Vodafone, Telefonica und erstmals auch 1&1 Drillisch lieferten sich dabei ein Bietergefecht, an dessen Ende 6,55 Milliarden Euro gezahlt wurden.

Doch das Verfahren dazu war nicht sauber, wie das Verwaltungsgericht Köln im vergangenen Jahr festgestellt hat: Die damalige „Präsidentenkammer“, die bei der Bundesnetzagentur die Regeln für das Verfahren festlegt, habe nicht, wie europarechtlich vorgeschrieben, unabhängig genug von politischer Einflussnahme gehandelt.

Der heutige Präsident der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, begrüßte die Niederlage seiner Behörde vor dem Bundesverwaltungsgericht am Donnerstag per Pressemitteilung: „Der Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts stärkt die Rolle der Bundesnetzagentur als unabhängige Regulierungsbehörde.“ Das 5G-Frequenzverfahren werde „zügig neu aufgerollt“, kündigt die Behörde an. Damit sollten Planungssicherheit und Rechtsklarheit geschaffen werden. Solange würden die Frequenzzuteilungen weitergelten, so die Darstellung der Bundesnetzagentur.

Wie es weitergeht, ist dabei nun erst einmal Sache der Bonner Behörde: Die muss prüfen, inwiefern sie eine veränderte Ausschreibung vornimmt – oder ob sie als inzwischen rechtlich unabhängigerer Regulierer zu dem Schluss kommt, dass die damaligen Regeln die geeignetsten waren.
Theoretisch käme auch eine vollständige Rückabwicklung infrage, allerdings sind die Einnahmen über den Bundeshaushalt zumindest teilweise längst in Schullaptops und -tablets ausgegeben worden.

„Jetzt kommt es auf Taten an: Bei der Neuvergabe müssen wettbewerbsschützende Maßnahmen ergriffen werden”, fordert Rickmann von Platen, der Geschäftsführer von Freenet. Das Unternehmen, das selbst kein eigenes Netz betreibt und sich bei den Netzanbietern als Reseller Kapazitäten bucht und als sogenannter virtueller Netzbetreiber (MVNO) gegenüber Endkunden auftritt, hatte das Verfahren ursprünglich angestrengt, da sich die Firma durch die Vergabebedingungen benachteiligt sah. Auch der Bundesverband Breitbandkommunikation (Breko) sieht Änderungsbedarf – auch, weil sich der Markt seit 2019 weiterentwickelt habe, schildert Breko-Hauptstadtbüroleiter Sven Knapp: „Hybrid- und Bundle-Produkte aus Mobilfunk und Festnetz haben im Telekommunikationsmarkt stark an Bedeutung gewonnen und sowohl auf europäischer Ebene als auch innerhalb Deutschlands wird über Konsolidierungen unter den Mobilfunknetzbetreibern diskutiert.“

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Zuletzt hatte es immer wieder Spekulationen rund um eine mögliche Übernahme oder engere Kooperation mit dem auch nach Jahren weiter im Aufbau befindlichen 1&1-Mobilfunknetzes durch Telefonica gegeben. Würde einer der beiden Anbieter sein Netz aufgeben, würden die Preise für Frequenzblöcke absehbar deutlich sinken – der Markteintritt von 1&1 gehört zu den Gründen des relativ hohen Erlöses der 2019er-Frequenzauktion.


(akn)



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Mona: Aachener Projekt stellt Teleintensivmedizin für Europa bereit


Mona TeleICU von Clinomic soll für eine bessere Datenverfügbarkeit in der Telemedizin sorgen und die teleintensivmedizinische Zusammenarbeit über Ländergrenzen hinweg ermöglichen. Clinomic hat sich 2019 als Ausgründung der RWTH Aachen und der Uniklinik unter Prof. Gernot Marx, einem Pionier der Teleintensivmedizin, entwickelt, hat inzwischen aber Ableger in verschiedenen EU-Ländern. Geleitet wird Mona heute von Dr. Arne Peine (CTO) und Dr. Lukas Martin (CEO), beide selbst Intensivmediziner.

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Die Plattform ist als zugelassenes Medizinprodukt der Risikoklasse IIa zertifiziert. Sie nutzt Ende-zu-Ende-verschlüsselte Peer-to-Peer-Verbindungen für den sicheren Datenaustausch in Echtzeit. Anders als herkömmliche Video- oder Konferenzsysteme überträgt Mona dabei nicht nur Audio und Video, sondern auch medizinische Daten direkt aus angeschlossenen Systemen. So entsteht eine vollständige Sicht auf alle relevanten Patienteninformationen, unabhängig vom Standort.

Mona TeleICU ist mit dem Patientendaten-Managementsystem Mona PDMS verzahnt. Für die Interoperabilität setzt Clinomic auf den Standard HL7 FHIR – eine EU-konforme, offene Schnittstellenarchitektur. Dadurch können sowohl klinische Systeme wie Krankenhausinformationssysteme, Laborinformationssysteme oder PACS (Picture Archiving and Communication System) als auch medizinische Geräte wie Beatmungsgeräte, Monitore oder Infusionssysteme eingebunden werden. In Zusammenarbeit mit Partnern wie Enovacom sorgt Clinomic zudem für die Integration älterer Gerätegenerationen. Alle Daten im System sind über standardisierte Schnittstellen technisch zugänglich, jedoch nur für autorisierte Personen und Anwendungen.

Künstliche Intelligenz wird in Mona primär für Spracherkennung und Dokumentation eingesetzt. Dazu arbeitet das modular aufgebaute System mit privaten Spracherkennungsmodellen, welche auf einer sicheren Architektur der Clinomic Cloud im Rechenzentrum der Telekom bereitgestellt werden. Die Infrastruktur der Clinomic Cloud ist zudem C5-zertifiziert (Typ II) nach Kriterien des BSI und erfüllt damit hohe Sicherheits- und Datenschutzstandards.

Ärztinnen und Ärzte können Berichte diktieren, die KI-Module strukturieren und die Inhalte automatisch ordnen. Lokal gehostete Sprachmodelle unterstützen zusätzlich Dialoganfragen des medizinischen Personals und können Handlungsempfehlungen vorschlagen. Weitere angebundene Anwendungen analysieren Vitaldaten und berechnen Risiken, etwa für Sepsis oder akutes Nierenversagen.

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In Deutschland ist Mona TeleICU bereits in mehreren Krankenhausketten im Einsatz, unter anderem mehreren deutschen Unikliniken. Das System ermöglicht schnelle Konsultationen zwischen Stationen, unterstützt die interdisziplinäre Zusammenarbeit bei komplexen Fällen und ermöglicht telemedizinische Rücksprache mit externen Intensivzentren. Neben höherer Effizienz spielt auch die Entlastung des Personals eine wichtige Rolle – etwa durch automatisierte Dokumentation oder den kontaktlosen Login per Chip-Sensor und Spracherkennung.

Neben Investitionen etwa von den Sana Kliniken erhält Clinomic Fördermittel für die Mitarbeit am European Health Data Space (EHDS), der dieses Jahr in Kraft getreten ist. Ziel des EU-geförderten Projektes „ICUdata4Europe“ ist unter anderem, medizinische Sekundärdaten aus der Intensivmedizin für Forschung und Innovation über die Landesgrenzen der beteiligten Partner hinweg bereitzustellen, wozu Krankenhäuser und Praxen zunehmend verpflichtet sind und werden.


(mack)



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„Basis Markets“: Britische Behörde untersucht Zusammenbruch eines Kryptofonds


Die britische Strafverfolgungsbehörde Serious Fraud Office (SFO) untersucht im Zusammenhang mit einem gescheiterten Krypto-Investmentprogramm namens „Basis Markets“ mutmaßliche Straftaten wie Betrug und Geldwäsche. Das Unternehmen hatte 21,4 Millionen Pfund (24, 3 Millionen Euro) von Investoren eingesammelt.

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Im Rahmen der Untersuchung führten die Ermittler Razzien in Räumlichkeiten in West Yorkshire und London durch und verhafteten zwei Männer. Das gab die SFO am Donnerstag bekannt. Es ist die erste große Untersuchung zu Betrug im Zusammenhang mit Kryptowährungen durch die Behörde.

Die Männer – einer in den Dreißigern, der andere in den Vierzigern – wurden wegen des Verdachts auf mehrfachen Betrug und Geldwäsche festgenommen, schreibt die britische Tageszeitung The Independent. Welche Funktion sie innerhalb des Kryptowährungsschemas inne hatten, wurde nicht mitgeteilt.

Basis Markets sammelte im Jahr 2021 durch zwei öffentliche Spendenaktionen von nicht fungiblen Token rund 21,4 Millionen Pfund ein. Die Mittel seien zur Gründung eines sogenannten „Krypto-Hedgefonds“ verwendet worden, heißt es. Im Juni 2022 wurden die Anleger dann darüber informiert, dass das Projekt aufgrund neuer Regularien in den Vereinigten Staaten nicht wie geplant fortgesetzt werden könne.

In ihrer Bekanntmachung vom Donnerstag rief die SFO nun Personen, die in Basis Markets investiert haben, dazu auf, sich mit der Behörde in Verbindung zu setzen. Dafür wurde eine separate E-Mail-Adresse eingerichtet.

„Die heutige Maßnahme ist ein wichtiger Schritt in unseren Ermittlungen, und wir fordern jeden, der Informationen hat, auf, sich zu melden und unsere Ermittlungen zu unterstützen“, zitiert The Independet den Direktor der SFO, Nick Ephgrave. „Mit unseren wachsenden Kompetenzen im Bereich Kryptowährungen und unserem zunehmenden Fachwissen in diesem Bereich sind wir entschlossen, jeden zu verfolgen, der versucht, Kryptowährungen zu nutzen, um Investoren zu betrügen“, so der Beamte weiter.

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(akn)



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