Künstliche Intelligenz
Interstellarer Komet 3I/ATLAS: Jetzt sind die Weltraumsonden dran
Der interstellare Komet 3I/ATLAS hat den Mars passiert und weil der Himmelskörper gegenwärtig nicht von der Erde aus beobachtet werden kann, sind inzwischen verschiedene Raumsonden und andere Forschungsgeräte dran. Das geht aus Mitteilungen der Weltraumagenturen ESA und NASA hervor, in denen die anstehenden Beobachtungskampagnen zusammengefasst werden. So sollten am 3. Oktober unter anderem die ESA-Orbiter Mars Express und TGO den interstellaren Kometen ins Visier nehmen, die US-Weltraumagentur wollte ihn sogar mit den beiden Rovern Perseverance und Curiosity beobachten. Ende des Monats folgt dann die größte Annäherung von 3I/ATLAS an die Sonne (Perihel), die dann unter anderem Beobachtungen die Jupitersonde Juice der ESA mitverfolgen soll.

Zeitplan der ESA für die Erforschung von 3I/ATLAS
(Bild: ESA)
Insgesamt sind demnach Beobachtungen mit mehr als einem Dutzend Missionen geplant, die ESA versichert, das meiste aus ihren Geräten machen zu wollen. Die NASA plant laut eigener Aussage Beobachtungen mit den Weltraumteleskopen Hubble, James Webb und TESS, sowie zahlreichen weiteren Sonden. Wann genau die anstehen, teilte die US-Weltraumagentur aber nicht mit. Unklar ist auch, welche Auswirkungen die gegenwärtig geltende Haushaltssperre der US-Regierung auf die Arbeit der Organisation und die vorgesehenen Beobachtungen von 3I/ATLAS haben wird. Die Weltraummissionen sind dafür aktuell besonders wichtig, weil der interstellare Komet aus Sicht der Erde hinter der Sonne steht und deshalb von hier aus nicht beobachtet werden kann.
Für die Forschung von besonderem Interesse
3I/ATLAS wurde Anfang Juli mit dem Asteroid Terrestrial-impact Last Alert System (ATLAS) in Chile entdeckt, daher sein Name. Der interstellare Komet ist überhaupt nur der dritte Besucher in unserem Sonnensystem, der während des Durchflugs entdeckt wurde. Für die Beobachtungen mit den überall im Sonnensystem verteilten Sonden haben Forscher und Forscherinnen schon länger plädiert, jetzt wird klar, dass ihr Ruf gehört wurde. Der Durchflug des interstellaren Kometen durchs Sonnensystem könnte jetzt auch als Anlass dienen, eine Mission vorzubereiten, die einen ähnlichen Himmelskörper in der Zukunft besuchen könnte. Möglich wäre das jedenfalls.
Der interstellare Komet kommt wohl aus den Randbereichen der Milchstraße – der sogenannten dicken Scheibe – und ist vermutlich deutlich älter als die Erde, die Sonne und das gesamte Sonnensystem. Das haben erste Analysen schon im Juli ergeben. Darauf deutet unter anderem seine Geschwindigkeit hin, denn 3I/ATLAS rast deutlich schneller durchs Sonnensystem als die anderen beiden interstellaren Besucher, 1I/ʻOumuamua und 2I/Borisov. Von den Beobachtungen erhoffen sich die Verantwortlichen unter anderem Einblicke in die Zusammensetzung des Himmelskörpers, denn vor allem in Sonnennähe wird der besonders viel Material verlieren, das den immer größer werdenden Schweif ausmacht und so analysiert werden kann.
(mho)
Künstliche Intelligenz
Over-Ear-Kopfhörer: Grell Audio OAE2 im Test
Axel Grell ist einer der profiliertesten Kopfhörer-Entwickler weltweit. Für Sennheiser erschuf er Ende der 90er den HD 600, der noch heute in vielen Studios als neutraler Standard gilt. Mit seiner Firma Grell Audio legt er nun seinen zweiten offenen Kopfhörer OAE2 mit Kabelanschluss vor.
Während der Vorgänger OAE1 über den Onlineshop Drop in den USA vertrieben wurde, soll der neue Kopfhörer Anfang Dezember 2025 für 500 Euro auch in den deutschen Fachhandel kommen.
Die dynamischen Wandler hat Grell noch etwas weiter angewinkelt als früher, damit die Ohren den Eindruck haben, der Schall komme von vorn. Davon profitiert die Stereobühne, die der OAE2 natürlicher auffächert als andere Modelle.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Over-Ear-Kopfhörer: Grell Audio OAE2 im Test“.
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Künstliche Intelligenz
KI soll für Wirtschaftswachstum trotz schrumpfender Bevölkerung sorgen
KI-Einsatz könnte der deutschen Wirtschaft zu neuem Wachstum verhelfen, prognostiziert ein Forschungsteam des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). Demnach könnte das Brutto-Inlands-Produkt (BIP) innerhalb der nächsten 15 Jahre im Schnitt 0,8 Prozentpunkte pro Jahr stärker wachsen. Höhere Arbeitsproduktivität, Einsparungen und neue Geschäftsfelder, die durch KI ermöglicht werden, sollen laut IAB für den zusätzlichen Schub sorgen.
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Zugleich erwarten die Experten erhebliche Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt und Verschiebungen in unterschiedlichen Berufszweigen: So sollen durch KI etwa 1,6 Millionen Stellen in den nächsten 15 Jahren entweder wegfallen oder neu entstehen. Die Gesamtzahl der Arbeitsplätze soll in dem Zukunftsszenario aber weitgehend stabil bleiben, weil sich die gegenläufigen Effekte insgesamt ausgleichen würden.
Besonders günstig fällt die Prognose dabei für Jobs bei IT- und Informationsdienstleistern aus, bei denen der Arbeitskräftebedarf um rund 110.000 Personen steigen soll. In Bereichen wie Unternehmensdienstleistungen könnten hingegen 120.000 Arbeitsplätze entfallen.
Vor allem Spezialistenjobs betroffen
„KI führt primär zu einem Umbruch am Arbeitsmarkt. Gefragt sind künftig andere Tätigkeiten und Kompetenzen, nicht weniger Arbeit“, erklärt Enzo Weber, Leiter des IAB-Forschungsbereichs „Prognosen und gesamtwirtschaftliche Analysen“. Entscheidend sei aber, dass Unternehmen neue Geschäftsmodelle entwickeln und die notwendige Infrastruktur für den KI-Einsatz geschaffen wird.
Wer von den Auswirkungen der KI betroffen ist, hängt laut Prognose auch von der eigenen Qualifikation ab. Besonders treffe es Tätigkeiten auf Spezialisten- und Experten-Niveau: Jobs dieser Stufe würden zwar weiter zunehmen, aber einen deutlichen Dämpfer gegenüber Szenarien ohne breiten KI-Einsatz aufweisen. An der Nachfrage nach Hilfs- und Anlernkräften ändere sich im Wesentlichen nichts, der Bedarf an Fachkräften fiele vergleichsweise stärker aus.
„KI kann zur Brücke zwischen wirtschaftlichem Wachstum und einer schrumpfenden Bevölkerung werden. Damit dieses Potenzial realisiert wird, braucht es gezielte Qualifizierungsstrategien und eine hohe Anpassungsbereitschaft in Wirtschaft und Gesellschaft“, resümiert IAB-Forscher Christian Schneemann die Prognose.
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(axk)
Künstliche Intelligenz
EuGH: Polizei darf DNA- und Biometriedaten Verdächtiger unterschiedslos erheben
Polizeibehörden der EU-Staaten dürfen unterschiedslos biometrische und genetische Daten wie Fingerabdrücke und DNA-Profile von Verdächtigen und strafrechtlich Verfolgten erheben und speichern. Voraussetzung ist, dass die nationalen Gesetze oder die Rechtsprechung angemessene Fristen für die regelmäßige Überprüfung der Notwendigkeit der Aufbewahrung und die Einhaltung der strengen Grundsätze zum Schutz sensibler Daten gewährleisten. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag entschieden.
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Im Kern können nationale Polizeibehörden laut dem Urteil in der Rechtssache C-57/23 auf der Grundlage ihrer internen Vorschriften darüber entscheiden, ob die Speicherung der Informationen über Körpermerkmale und DNA notwendig ist.
Das Verfahren geht auf den Fall eines tschechischen Beamten zurück, der im Rahmen eines gegen ihn gerichteten Strafverfahrens von der Polizei vernommen wurde. Trotz seines Widerspruchs ordneten die Ordnungshüter die Abnahme seiner Fingerabdrücke, die Erstellung eines genetischen Profils mithilfe eines Wangenabstrichs sowie die Aufnahme von Fotos und eine Personenbeschreibung an, die in Datenbanken gespeichert wurden.
Lebenslange Speicherung ist problematisch
Der Beamte, der 2017 rechtskräftig verurteilt wurde, focht die Identifizierungsmaßnahmen und die Speicherung seiner Daten in einem separaten Verfahren als rechtswidrigen Eingriff in sein Privatleben an. Ein tschechisches Gericht ordnete daraufhin zunächst die Löschung der umstrittenen Informationen fest. Das tschechische Oberste Verwaltungsgericht legte dagegen Beschwerde ein und stellte dem EuGH die Frage, ob die nationale Vorschrift mit der EU-Richtlinie über den Datenschutz im Bereich der Strafverfolgung vereinbar sei.
Der EuGH stellte zunächst klar, dass der Begriff „Recht der Mitgliedstaaten“ im Kontext der Erhebung, Speicherung und Löschung solcher Daten eine allgemeine Bestimmung umfasst. Diese legt die Mindestvoraussetzungen fest, sofern die Vorgaben hinreichend vorhersehbar sind und gerichtlich überprüft werden können.
Das Aufbewahren der Körpermerkmale und DNA-Spuren knüpfen die Luxemburger Richter an zwei Bedingungen: Die Zwecke der Erhebung dürfen keine Unterscheidung zwischen Verdächtigen und strafrechtlich Verfolgten erfordern. Zudem müssen die für die Verarbeitung Verantwortlichen national verpflichtet sein, alle Grundsätze und besonderen Anforderungen für die Verarbeitung sensibler Daten zu beachten.
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Zur Speicherdauer erläutert der EuGH, dass die einschlägige nationale Vorschrift nicht notwendigerweise eine Höchstgrenze vorsehen muss. Vorausgesetzt ist, dass sie angemessene Fristen für die regelmäßige Überprüfung der Notwendigkeit der Speicherung dieser Daten festlegt. Dabei muss zudem beurteilt werden, ob eine Verlängerung unbedingt erforderlich ist.
Bereits 2024 urteilte der Gerichtshof, dass die allgemeine Speicherung biometrischer und genetischer Daten strafrechtlich Verurteilter bis zu ihrem Tod gegen EU-Recht verstößt. Das spezifische Rückfallrisiko sei zu beachten.
(wpl)
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