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Künstliche Intelligenz

Cisco: Neuer Router für verteilte KI-Workloads


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English.

It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Der Netzwerkausrüster Cisco hat mit dem Modell 8223 einen Router vorgestellt, der speziell für verteilte KI-Workloads konzipiert ist. Der Router liefert einen Gesamtdurchsatz von 51,2 Tbit/s und soll Engpässe in sogenannten Scale-Across-Architekturen beseitigen, wie sie bei der Kopplung mehrerer KI-Rechenzentren auftreten.

Der 8223 soll laut Hersteller Switch-ähnliche Energieeffizienz bei kompakter Bauform bieten. Auf drei Höheneinheiten bietet der Router 64 Ports à 800G und verarbeitet bis zu 20 Milliarden Pakete pro Sekunde. Zudem erlaubt es 800G Coherent Optics für Datacenter-Interconnects (DCI) und Metro-Verbindungen (Metro-DCI) bis zu 1000 Kilometer.

Kern der Plattform ist der eigens entwickelte Netzwerkprozessor Silicon One P200, der laut Cisco seine maximale Aggregationsbandbreite in einer 3-Schichten-Topologie von über 3 Exabit pro Sekunde erreicht. Die Deep-Buffering-Funktion des Chips soll starke Verkehrsschwankungen, etwa beim KI-Training, abfedern und so Netzwerkausfälle verhindern. Der P200 ist programmierbar, um auch zukünftige Protokolle ohne Hardware-Upgrade zu unterstützen.

Zum Start läuft der Router mit Ciscos Open-Source-Netzwerkbetriebssystem SONiC, Support für IOS XR ist geplant. Der Chip soll künftig auch in modularen Plattformen, disaggregierten Chassis und Nexus-Systemen zum Einsatz kommen. Zur Sicherheitsausstattung zählen Line-Rate-Verschlüsselung mit postquanten-resistenten Algorithmen sowie kontinuierliche Überwachung. Erste Systeme wurden bereits an Hyperscaler ausgeliefert.


(odi)



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Wohnklima im Herbst: Schimmelbildung verstehen und gezielt bekämpfen


Der Herbst ist da und mit den kürzeren Tagen und kühleren Nächten steigt die Schimmelgefahr in Wohnräumen. Zeit für eine Bestandsaufnahme: Warum und wo entsteht Schimmel genau? Und was sind wirkungsvolle Strategien, um ihn zielsicher zu vermeiden?

In der Natur erfüllen Schimmelpilze eine wichtige Funktion innerhalb des Stoffkreislaufs: Sie zersetzen abgestorbenes organisches Material und führen die enthaltenen Nährstoffe der Umgebung für neues Leben zu. Allerdings gedeihen Schimmelpilze auch gerne in Wohnungen und Häusern, wo die Zersetzung von Bausubstanz und Möbeln droht. Zudem setzen Schimmelpilze für Menschen schädliche Sporen und Stoffwechselprodukte frei. Die können zu Allergien, Infektionen und in schweren Fällen zu Organschäden führen.

  • Schimmelsporen sind überall in der Luft. In Wohnräumen bestimmen vier Faktoren, ob Schimmelpilze zu wachsen beginnen oder nicht. Bewohner müssen nur einen Faktor ausschalten, um die Schimmelgefahr zu bannen.
  • Maßgeblich für Schimmelwachstum ist die Luftfeuchtigkeit. Erreicht sie für längere Zeit einen kritischen Wert, keimt Schimmel. Ein großer Einflussfaktor für die Luftfeuchtigkeit ist die Temperatur.
  • Der Artikel erklärt, ab welchen Temperaturen kritische relative Luftfeuchtigkeiten entstehen und welche Mittel Bewohner haben, um Schimmelwachstum zu verhindern.

Dieser Artikel erklärt, welche Wohnraumbereiche für Schimmelbildung besonders gefährdet sind. Sie erfahren, wie Temperatur und relative Luftfeuchtigkeit miteinander in Beziehung stehen und welchen Einfluss sie auf das Schimmelrisiko haben. Zudem stellen wir praktische, nachvollziehbare Maßnahmen vor, mit denen Sie das Schimmelrisiko reduzieren.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Wohnklima im Herbst: Schimmelbildung verstehen und gezielt bekämpfen „.
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Künstliche Intelligenz

Gegen sinnlose Zeit im Wartezimmer: Ein Start-up verspricht Abhilfe


Beim Start-up-Pitch der diesjährigen Herbsttagung der Krankenhaus-IT-Leiterinnen und -Leiter konnte sich Quickticket, Anbieter einer digitalen Lösung zur automatisierten Erfassung und Verwaltung von IT-Supporttickets in Krankenhäusern, gegen Felia (eine smarte Praxisassistentin), QuickGuide (ein KI-Assistent für klinisches Wissen), SmapOne (eine No-Code-Plattform zur schnellen Erstellung individueller Krankenhaus-Apps), Fluint Health (eine Interoperabilitäts- und Datenintegrationslösung für klinische Systeme) und SmartArzt (ein KI-Tool zur Dokumentation mit Spracheingabe) präsentieren und die Jury überzeugen.

Quickticket ist eine Software, über die Patienten ein digitales Ticket erhalten. Dieses Ticket zeigt ihnen in Echtzeit, an welcher Stelle sie beim Arzt aktuell dran sind, sodass sie ihre Wartezeit flexibler gestalten können. Damit entfällt langes Warten vor Ort, und Patienten können ihre Zeit besser nutzen, während sie dennoch jederzeit zuverlässig informiert bleiben. Darüber, welche Herausforderungen Quickticket seit seiner Gründung vor vier Jahren bewältigt hat und über Wartezeiten beim Arzt haben wir mit der Gründerin des Start-ups, Katharina Feiertag, gesprochen.


Katharina Feiertag

Katharina Feiertag

Katharina Feiertag kam die Idee zu Quickticket während des Studiums.

(Bild: Quickticket)

Wie ist die Idee zu Quickticket entstanden?

Die Idee kam ursprünglich von meinem Geschäftspartner. Er wollte ein System entwickeln, das in der Gastronomie vorhersagt, wann ein Tisch frei wird. Ich habe damals Gesundheitsinformatik studiert und dachte: Im Gesundheitswesen ist das Warten ein noch größeres Problem und betrifft Menschen in oft belastenden Situationen. So entstand Quickticket, eine Lösung, die Patient:innen in Echtzeit zeigt, wann sie voraussichtlich dran sind und Wartezeit besser planbar macht.

In welchen Ländern ist Quickticket aktuell im Einsatz?

Wir sind derzeit in Deutschland, Österreich und der Schweiz aktiv. Wir haben mit Haus- und Kinderärzten gestartet. Inzwischen wird das System auch in MVZ (medizinischen Versorgungszentren) und in Schweizer Spitälern erfolgreich eingesetzt.

Planen Sie eine Expansion über die DACH-Region hinaus?

Aktuell nicht. Der deutschsprachige Markt bietet noch sehr viel Potenzial. Übersetzungen sind bereits integriert, die technische Basis für eine Internationalisierung ist also vorhanden. Dennoch konzentrieren wir uns bewusst darauf, in dieser Region tiefer zu wachsen und unsere bestehenden Märkte nachhaltig zu betreuen.

Wann wurde Quickticket gegründet?

Die Gründung war im Juni 2021, nachdem wir etwa anderthalb Jahre an der Idee gearbeitet hatten. Die ersten Überlegungen reichen bis Anfang 2020 zurück. Besonders spannend war für uns während der Recherche herauszufinden, dass je länger Patient:innen warten, desto stärker das Bedürfnis ist, dass sich die Wartezeit „gelohnt“ hat – was auch wissenschaftlich belegt ist. Durch unsere eigenen Umfragen und Statistiken sehen wir, dass Patient:innen die Wartezeit mit Quickticket sinnvoll nutzen können und Arztgespräche dadurch effizienter und kürzer werden.

Welche Herausforderungen gab es seitdem?

Das Gesundheitswesen ist kein einfacher Markt, weil viele IT-Strukturen veraltet sind und Digitalisierung dort häufig auf Skepsis stößt. Eine besondere Herausforderung war Ende 2022 eine Sicherheitslücke, durch die Patientendaten potenziell abrufbar waren, eine schwierige, aber lehrreiche Situation. Der Vorfall war für uns ein Weckruf. Wir haben sofort reagiert, um den Schaden einzugrenzen, eine interne Untersuchung durchgeführt und alles umfassend dokumentiert.

In der Folge haben wir unsere Prozesse professionalisiert, ein Datenschutz-Notfallkonzept entwickelt und technische sowie organisatorische Maßnahmen deutlich verschärft. Heute verfügen wir über klare Sicherheitsrichtlinien, regelmäßige externe Prüfungen und ein etabliertes Krisenmanagement, das Sicherheit auf höchstem Niveau gewährleistet.

Wie läuft der Umgang mit solchen Vorfällen in Österreich ab?

Die Abläufe sind im Prinzip mit Deutschland vergleichbar. Nach Bekanntwerden einer Sicherheitslücke werden zunächst Sofortmaßnahmen zur Absicherung getroffen. Gleichzeitig besteht die Pflicht, den Vorfall zu dokumentieren und gemäß Art. 33 DSGVO innerhalb von 72 Stunden an die österreichische Datenschutzbehörde zu melden. Unsere interne Leitlinie sieht vor, die Meldung unverzüglich vorzunehmen, auch dann, wenn die Behebung noch im Gange ist. Eventuelle Ergänzungen reichen wir nach. Grundsätzlich gilt: lieber zu früh als zu spät melden. Parallel ziehen wir unsere externen Sicherheitsexpert:innen hinzu, um ein unabhängiges Security-Audit durchzuführen. Besteht ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten der Betroffenen, was bei Patientendaten nahezu immer der Fall ist, werden die betroffenen Personen umgehend informiert. Wir bei Quickticket haben dafür heute ein klares, dokumentiertes Verfahren mit externer Unterstützung und Vier-Augen-Prinzip etabliert.

Wie unterstützen Sie die Arztpraxen bei Datenschutzfragen?

Wir stellen Vorlagen für Datenschutzerklärungen zur Verfügung und beraten, wie Quickticket datenschutzkonform eingebettet wird. Die Praxen entscheiden dabei selbst, welche Daten sie erfassen. Unser Ziel ist, Transparenz und einfache Umsetzung zu gewährleisten.

Wie soll sich Quickticket in Zukunft weiterentwickeln?

Wir wollen beim Thema „Warten“ bleiben und keine komplette Patientenverwaltungssoftware werden. Der Fokus liegt darauf, die Patientenkoordination weiter zu verbessern. Bereits jetzt sehen Praxen, MVZ und Spitäler einen Forecast, welche Patienten mit welchen Anliegen zu welcher Zeit in die Einrichtung kommen werden. Künftig sollen die Funktionen, die innerhalb des Warteprozesses gut Platz haben, in den Workflow integriert werden (Informationsbereitstellung, div. Abfragen, Dokumentenaustausch, etc.) – selbstverständlich im Rahmen des Datenschutzes.

Könnten Sie sich vorstellen, das Unternehmen zu verkaufen, falls ein Investor anklopft?

Ein Verkauf steht für uns nicht im Raum. Wir möchten Quickticket eigenständig weiterführen und mit unseren Kund:innen gemeinsam wachsen, mit einem klaren Fokus auf nachhaltiges Wachstum und Kundennähe. Eine Partnerschaft käme nur infrage, wenn sie unseren Praxen und Spitälern echten Mehrwert bietet.


(mack)



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Verbraucherschutz: Kalifornien schränkt Schiedsgerichtsklauseln ein


Schiedsgerichtsklauseln in Verbraucherverträgen gelten in Kalifornien jetzt nur noch für das konkrete Rechtsgeschäft, nicht auf alle Ewigkeit für neue Verträge. Gouverneur Gavin Newsom hat am Montag eine entsprechende Gesetzesnovelle unterzeichnet. Die im Kleingedruckten versteckten Klauseln verbieten regelmäßig den Gang zu ordentlichen Gerichten und verunmöglichen Sammelklagen. Stattdessen sollen Verbraucher sich einzeln nicht-öffentlichen Schiedsgerichten unterwerfen, die von der Gegenseite ausgesucht und bezahlt werden.

Grundsätzlich bleibt das auch in Kalifornien erlaubt. Was nicht mehr geht, ist, vereinbarte Schiedsgerichtsklauseln auf andere, später geschlossene Verträge derselben Vertragspartner auszudehnen. Die knapp gehaltene Novelle gilt für alle Vereinbarungen mit Verbrauchern über Erhalt oder Nutzung von Sachen, Dienstleistungen, Geld oder Krediten. Da viele große Unternehmen in Kalifornien zu Hause sind, könnte die Maßnahme auch Konsumenten aus anderen Landesteilen schützen. Anlässe zu der Verbraucherschutzmaßnahme gibt es viele.

Besondere Aufmerksamkeit erregte der Versuch Disneys, eine Klage nach einem Todesfall im Keim zu ersticken: Ein Disney-Restaurant, das mit besonderer Vorsorge für Allergiker wirbt, soll einer Frau trotz mehrerer ausdrücklicher Hinweise auf ihre Allergien Speisen serviert haben, auf die sie allergisch war. Die Frau ist daran gestorben, ihr Witwer verklagt Disney.

Der Unterhaltungskonzern verwies vor Gericht jedoch darauf, dass der Mann Jahre vor dem tödlichen Restaurantbesuch ein Testabo des Streamingdienstes Disney+ genutzt hat. Und in dessen Nutzungsbedingungen sei ein Dokument mit einer Schiedsgerichtsklausel verlinkt gewesen. Nach einem öffentlichen Aufschrei zog Disney dieses juristische Argument zurück.

Uber hingegen bleibt in einem vergleichbaren Fall hart: Ein Ehepaar, das bei einer von Uber vermittelten Beförderung schwer verletzt wurde, kann nicht Klage führen, weil seine minderjährige Tochter Monate vor dem Unfall über Uber eine Speisenlieferung bestellt hatte. Das Kind nutzte dafür eine App auf dem Handy der Mutter, mit deren Genehmigung. Doch nickte die Tochter dabei ohne Wissen der Mutter neue Geschäftsbedingungen mit der Schiedsgerichtsklausel ab. Obwohl die Essensbestellung nichts mit dem Verkehrsunfall zu tun hat, gilt die Klausel auch dafür.

Der kalifornische Senator Thomas Umberg, der den Gesetzesantrag eingebracht hat, verweist auf ähnliche Fälle mit Airbnb, DirecTV und Walmart. „Niemand sollte den Zugang zu Gericht verlieren, weil er bei einem Streamingtest oder einer Supermarktapp Jahre vorher ‚Ich stimme zu‘ angeklickt hat“, sagte Umberg, „(Die Novelle) SB82 stellt sicher, dass Schiedsgerichtsklauseln nur für den tatsächlich unterzeichneten Vertrag gelten, nicht für jeden zukünftigen Konflikt, den sich Unternehmen ausdenken können.“


(ds)



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