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iPad mini: Wie geht es weiter bei Apples kleinstem Tablet?
Viele Jahre hatte Apple sein Kompakt-Tablet iPad mini gar nicht überholt. Mit dem iPad mini 6 aus dem Jahr 2021 änderte sich das dann – Apple modernisierte das Gerät mit USB-C, Touch-ID-Fingerabdrucksensor und mehr. Die siebte Generation mit verbessertem Innenleben folgte schließlich im Oktober 2024. Nun steht offenbar schneller ein Update an: Beobachter rechnen damit, dass es bereits kurzfristig soweit sein könnte – oder zumindest in wenigen Monaten. Doch welche Neuerungen könnten kommen?
OLED im Anmarsch?
Laut Angaben von Bloomberg-Reporter Mark Gurman ist ein neues iPad mini „absolut unterwegs“. Die zentrale Frage sei aber, wie hoch die Nachfrage ist – besonders aufgrund des recht hohen Preises, der bei Apple derzeit bei 599 Euro beginnt. Apples Wettbewerber hätten Geräte im Programm, die bei dem kleinen Formfaktor „deutlich weniger“ kosteten. Apples Strategie bleibe aber, auch das iPad mini als Premium-Produkt zu platzieren.
Was das Release-Datum anbetrifft, so gehen Marktteilnehmer aktuell vom 2026 aus. Das iPad mini wird von Apple nicht im Jahrestakt aktualisiert. Hauptneuerung dürfte der Wechsel zu einem OLED-Display sein, der auch beim iPad Air ansteht – möglicherweise könnten beide Geräte zusammen im Frühjahr – oder mindestens in der ersten Jahreshälfte – erscheinen. Aktuell verwendet Apple große OLEDs ausschließlich beim iPad Pro, das es derzeit mit M4-SoC und 11 und 13 Zoll gibt. Experten wie der Analyst Ross Young, Spezialist für Bildschirmtechnik, glauben an ein 8,5-Zoll-Modell. Entsprechende Panels kommen wohl von Samsung.
Kein neuer iPod touch
In Sachen SoC dürfte Apple auf den A19 Pro springen, M-Chips gab es für das mini bislang nie. Stattdessen nutzt Apple aktuelle iPhone-Prozessoren. Die Anzahl der GPU-Kerne wird zum Teil beschnitten. Der A19 Pro bringt mehr Geschwindigkeit und einen KI-optimierten Aufbau mit, dank verbesserter Neural-Engine-Architektur.
Beim Preis dürfte Apple sich im bisherigen Rahmen bewegen. Gurman schreibt zwar, Apple könne erwägen, ein günstigeres Modell einzuführen, doch dazu gibt es bislang keine Gerüchte. Tatsächlich fehlt Apple ein kompaktes iOS- oder iPadOS-Gerät, das den einstigen iPod touch ersetzt, der früher den Beginn der mobilen Apple-Welt darstellte.
(bsc)
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Vorsicht Kunde: Vertrag gilt auch bei nicht gelieferter Ware
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Ein Klick zu schnell, ein gespeicherter Account, ein Umzug, schon ist es passiert: Die Online-Bestellung geht an die falsche Adresse. Meist gibt es zwar eine Karenzzeit, in der man selbst Änderungen oder Stornierungen vornehmen kann. Noch besser kontrolliert man aber direkt vor dem Klick auf den Kaufen-Button noch einmal die Lieferadresse.
Wer eine falsche Adresse bemerkt, sollte sofort handeln und am besten den Händler anrufen und parallel versuchen, die Adresse online zu ändern. Wird die Bestellung bereits im System weiterverarbeitet, sind online Korrekturen oft nicht mehr möglich. Doch solange der Händler das Paket noch nicht an den Versanddienstleister übergeben hat, ist ihm eine Adressänderung zumutbar, erklärt Rechtsanwalt Niklas Mühleis.
Schickschuld und Gefahrenübergang
Rechtlich handelt es sich bei Online-Bestellungen um die sogenannte Schickschuld: Der Händler muss die Ware versenden und den Käufer in den Besitz bringen.
Der Eigentumsübergang beim Versendungskauf zwischen Unternehmen tritt ein, sobald der Händler das Paket korrekt an den Versanddienstleister übergeben hat. Ab diesem Moment geht im B2B-Bereich die Gefahr für den Verlust oder die Beschädigung der Ware auf den Käufer über.
Beim sogenannten Verbrauchsgüterkauf zwischen Unternehmen und (privaten) Verbrauchern (B2C) ist der Gefahrenübergang nach § 447 dagegen nur anwendbar, wenn der Käufer den Versanddienstleister beauftragt hat. Wurde der Versanddienstleister wie im Online-Handel üblich vom Verkäufer benannt, bleibt das Versandrisiko bis zur Übergabe der Ware an den Käufer beim Verkäufer, und der Händler muss sich um die Aufklärung etwaiger Versandprobleme kümmern.
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Update
21.11.2025,
15:43
Uhr
Gefahrenübergang für den Verbrauchsgüterkauf im B2C-Bereich ergänzt
Die Folgen einer Falschzustellung hängen auch davon ab, wer den Fehler verursacht hat. Ignoriert der Händler die rechtzeitige Adresskorrektur und liefert eine Ware deshalb an die falsche Adresse, hat er seine Vertragspflichten nach § 433 BGB nicht ordnungsgemäß erfüllt. Geht die Ware an den Händler zurück, können Verbraucher weiterhin die Lieferung zu den ursprünglich vereinbarten Bedingungen verlangen, inklusive etwaiger Rabatte und Sonderkonditionen. Der Händler muss die Ware in solchen Fällen auf eigene Kosten erneut an die korrekte Adresse senden.
Hat der Kunde es dagegen versäumt, die falsche Lieferadresse rechtzeitig zu korrigieren, befindet er sich im Annahmeverzug. Dann kann er zwar eine erneute Zusendung verlangen, muss dafür aber die zusätzlichen Versandkosten tragen. Die ursprünglich vereinbarten Vertragsbedingungen gelten auch in diesem Fall weiter.
Geld zurück statt Ware
Viele Händler versuchen, die Sache unkompliziert durch Rückzahlung zu erledigen. Bei einem zeitlich begrenzten Angebot müssen sich Kunden aber nicht mit einer Geld-zurück-Lösung abspeisen lassen: Der Händler kann den Vertrag nicht einseitig auflösen, der Kaufvertrag bleibt deshalb bei nicht zugestellter Ware zu den ursprünglichen Konditionen bestehen und der Händler muss seine Leistung erbringen. Das gilt auch für zeitlich begrenzte Sonderangebote, etwa zum Black Friday, die aus irgendwelchen Gründen nicht ausgeliefert wurden. Eine Preisänderung oder der Ausschluss von Rabatten sind dabei unzulässig. Kunden sollten schriftlich auf Vertragserfüllung bestehen, die Rechtslage ist hier eindeutig aufseiten der Verbraucher.
Der Anspruch auf Vertragserfüllung verjährt in der Regel erst nach drei Jahren. Handelt es sich um bereits übereignete Ware, die (wieder) beim Händler lagert, beträgt die Frist zur Herausgabe sogar 30 Jahre, erklärt Rechtsanwalt Mühleis im c’t-Podcast. Verbraucher haben also theoretisch sehr lange Zeit, ihre Rechte geltend zu machen.
Wie Kunden ihr Recht auf bestehende Verträge am besten einfordern, klären wir in der aktuellen Episode des c‘t-Podcast Vorsicht, Kunde!
Hier können Sie den c’t-Artikel zu dem im Podcast behandelten Streitfall nachlesen
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(uk)
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Weapons im Heimkinotest auf Blu-ray, UHD und im Stream
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Weapons legte in diesem Kinojahr einen jener selten gewordenen Erfolge hin, die in einem franchise-dominierten Markt für Aufmerksamkeit sorgen. Mit einem Budget von rund 38 Millionen Dollar gestartet, spielte der Film am Ende weltweit über 260 Millionen US-Dollar ein.
„Weapons“ wurde zum Überraschungshit, weil der Regisseur Zach Cregger gängige Kategorien sprengte und die Zuschauer mit einer clever erzählten Story und verschrobenen, glaubwürdigen Charakteren in den Bann zog.
Hier geht es nicht bloß um Schockeffekte, sondern um Themen wie Sucht, sozialen Abstieg, das Auseinanderbrechen von Familien und die Entfremdung der Kinder von ihren Eltern. Das Ganze wird in eine nicht linear erzählte Geschichte verpackt, die dem Zuschauer verschiedene Blickwinkel zeigt, um das Mysterium Stück für Stück freizulegen. Deshalb ist Weapons kein Nischenfilm für Horror-Fans, sondern zugleich Thriller und Drama für ein breiteres Publikum.
Warner Home brachte den Film vor Kurzem über seinen Deutschland-Vertrieb Plaion Pictures auf Blu-ray Disc und Ultra HD Blu-ray (UHD) heraus. Ebenso ist der Film bei Streaming-Anbietern wie Apple in 4K erhältlich.
Auf den folgenden Seiten klären wir, was das Besondere an Weapons ist und ob sich die UHD mit Atmos-Ton gegenüber den wesentlich günstigeren Fassungen auf Blu-ray Disc und im Stream lohnen.
Worum geht’s?
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Im Zentrum von Weapons steht Justine, die neue Lehrerin, deren Schultag abrupt zum Ausnahmezustand wird. Eines Morgens findet sie ihre Klasse leer vor, mit nur einem einzigen Schüler auf seinem Platz. Siebzehn Kinder sind über Nacht verschwunden, zur selben Uhrzeit, ohne Hinweis, ohne Abschied.
Während die übrigen Schülerinnen und Schüler normal im Unterricht sitzen, zieht das Rätsel um Justines Klasse immer größere Kreise. Eltern suchen ihre Kinder, Behörden treten auf der Stelle, und die Stimmung kippt. Drohungen gegen Justine sind nur der Anfang, denn die Dynamik im Ort lädt die Situation emotional weiter auf. Rektor Marcus versucht zwar, Justine zu schützen, doch im sozialen Sog aus Wut, Misstrauen und Gerüchten verliert auch er bald die Kontrolle.
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Mono-Leica und variable Osmo – die Fotonews der Woche 47/2025
Wer eine Leica will, will eine Leica – was meist heißt, es geht nicht um besondere technische oder haptische Eigenschaften der Kamera. Vielmehr steht die Marke, das Vertrauen auf Langlebigkeit und, naja, schon auch ein bisschen der Luxusfaktor oft im Vordergrund. Bei der neuen Q3 Monochrom ist das nicht anders. Sogar auf den roten Leica-Punkt wird verzichtet, die Kamera ist bis hin zur Gegenlichtblende Mattschwarz lackiert. Das ist pures Understatement.
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Vielleicht will man mit der neuen Mono aber auch besonders unauffällig sein, denn eine kleine Kompaktkamera für 6750 Euro hat schnell Liebhaber über ihren Eigentümer hinaus. Und man muss, je weniger optisch aggressiv das Gerät ist, auch nicht erklären, warum man soviel Geld für eine Schwarz/Weiss-Kamera ausgegeben hat. Der Vorteil, vor dem Sensor keinen Farbfilter zu haben, wird nur sichtbar, wenn man die Bilder wirklich fair vergleicht.
Und wie schon beim Vorgänger Q2 Monochrom ist das neben der Optik der einzige Unterschied zum Farbmodell Q3. Folglich bringt auch die neue Mono einen 60-Megapixel-Sensor, großes Klapp-OLED-Display und volle drahtlose Konnektivität mit. Und das bewährte Objektiv Summilux 1:1,7/28 mm ASPH. Alle weiteren Details zur bereits erhältlichen Leica verrät unsere ausführliche Meldung.
Neue Osmo mit Quadratsensor
Eine solche gibt es auch zur neuen Action-Cam DJI Osmo 6. Daher hier nur das, was sie von einigen Jahren alten Modellen, vor allem vom Konkurrenten GoPro abhebt: Quadratischer Sensor und variable Blende. Ersteres ist dem anhaltenden Trend zu Hochkant-Videos geschuldet. Der Bildwandler kann in einem „4K-Custom“ genannten Modus mit 3840×3840 Pixeln Auflösung filmen. Erst bei der Bearbeitung kann man dann einen horizontalen oder vertikalen Bildausschnitt aus dem selben Material erstellen. Heißt: Einmal filmen, und für verschiedene Plattformen das Zielformat erstellen. Die üblichen Vertikal-Formate kann die Osmo natürlich auch direkt speichern.
Die zweite Neuerung sind Blenden von f/2.0 bis f/4.0. Die lassen sich manuell setzen, oder automatisch – gut für wechselnde Lichtverhältnisse, die gerade bei Action-Aufnahmen häufig vorkommen. Im Vergleich zu früheren Action-Cams fällt auch die Wasserfestigkeit ohne Zusatzgehäuse bis 20 Meter Tauchtiefe auf. Das reicht zum Beispiel locker fürs Schnorcheln. Dabei zeichnet die Kamera über einen Drucksensor sogar Tauchtiefen auf, was nicht nur für die Beurteilung der Bilder, sondern vielleicht ein bisschen zum Angeben taugt. Wie bei DJI üblich gibt es zwei Kits: Mit einem Akku und zwei Halterungen kostet die Osmo Action 6 379 Euro, mit dreien und viel Zubehör wie zwei Halterungen 100 Euro mehr.
Affinity ist gratis? Ja, aber…
An dieser Stelle muss unsere Kolumne noch einen Nachtrag liefern, verbunden mit einem Lesetipp. Denn schon seit Anfang November ist klar, was aus der Übernahme von Affinity durch Canva werden würde. Das befürchtete reine Abomodell, wie bei Adobe, wurde es tatsächlich nicht, vielmehr wagt sich der neue Eigentümer an ein neues Geschäftsmodell: Die drei Anwendungen sind kostenlos, nur für KI-Funktionen muss man bezahlen. Und zwar doch als Abo für 12 Euro im Monat oder 110 Euro im Jahr.
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Zudem hat Canva die bisher drei Programme in eines integriert, das die drei Arbeitsbereiche „Pixel“, „Vektor“ und „Layout“ bietet. Ersteres ist das Äquivalent für das bisherige „Affinity Photo“ und für Raw-Entwicklung und Bildbearbeitung zuständig. Die Kollegen der c’t haben alle Module nun gründlich untersucht, gerade im Hinblick auf die Konkurrenz zu Adobe. Daher ist der Test von Affinity unter Canva unsere Empfehlung für einen Long Read zum Sonntagabend oder den Start in die Woche.
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