Künstliche Intelligenz
Vorsicht Kunde: Bank kassiert trotz Kündigung weiter
Die Girocard, vormals als EC-Karte bekannt, ist aus dem Alltag vieler Menschen kaum wegzudenken. Doch immer mehr Banken stellen ihre Kartensysteme um und bieten stattdessen Debitkarten an. Während diese Umstellung für die Banken lukrativer ist, bleibt für Kunden oft die Frage: Was passiert mit der alten Girocard, wenn sie plötzlich kostenpflichtig wird oder man sie nicht mehr benötigt? Wie lang ist die Kündigungsfrist und was ist eigentlich der Vorteil einer Debitkarte?
Unterschiedliche Kartensysteme
Die Girocard respektive EC-Karte ist ein rein deutsches Debitkartensystem, das bargeldloses Bezahlen und Geldabhebungen erlaubt und bei dem das Geld direkt vom Konto abgebucht wird.
Die deutsche Girocard wird schrittweise durch Debitkarten ersetzt. Diese funktionieren ähnlich wie die Girocard, erlauben aber auch internationale Transaktionen und Online-Zahlungen. „Bei der Debitkarte muss quasi bei jeder Buchung geprüft werden, ob das Konto ausreichend Deckung aufweist“, erklärt c’t-Redakteur Urs Mansmann.
International einsetzbare Debitkarten von Visa oder Mastercard funktionieren ebenfalls auf der Guthabenbasis. Man erkennt die neue Kartenvariante am zusätzlich aufgedruckten Visa- beziehungsweise Mastercard-Symbol. Oft findet sich zudem ein Hinweis darauf, dass es sich um eine Debitkarte handelt.
Mit der um VISA-Kartenfunktion erweiterten Girocard kann man auch online einkaufen und am Kassenterminal bezahlen.
Bei Kreditkarten räumt die Bank dagegen einen Kreditrahmen ein, der später zurückgezahlt wird; die Abrechnung erfolgt meist monatlich. Für Händler entstehen bei Debit- und Kreditkartenzahlungen Gebühren von etwa einem Prozent. „Da gibt es immer einen kleinen Obolus, der vom Verkäufer bei jedem Warenkauf entrichtet werden muss“, erläutert Rechtsanwalt Niklas Mühleis. Deshalb akzeptieren manche Geschäfte nur noch Girocards, erlauben die Kartenzahlung an der Kasse erst ab einem bestimmten Betrag oder sie verlangen Barzahlung.
Kündigungsfristen
Wer seinen Kartenanbieter wechseln möchte, kann dies theoretisch jederzeit tun, denn für Debit- und Kreditkarten gelten besonders verbraucherfreundliche Regelungen. „Für solche Zahlungsinstrumente sieht das Gesetz gar keine Kündigungsfristen vor, es sei denn, es wird eine miteinander vereinbart“, erklärt Mühleis. Aber auch dann darf die Frist maximal einen Monat umfassen.
Deshalb können Kunden eine Girocard jederzeit kündigen, und die Bank muss dies laut Gesetz (§ 675 h Absatz 1 BGB) spätestens innerhalb eines Monats umsetzen. Die kurzen Fristen sollen Verbrauchern den Bankwechsel erleichtern und den Wettbewerb zwischen den Banken fördern.
Für den Weg der Kündigung gibt es keine starren Formvorschriften, sie kann schriftlich per Brief, per E-Mail oder über die Banken-App erfolgen. Jede Bank muss deshalb eine Geschäftsadresse vorhalten und schriftliche Kündigungen akzeptieren. Gemäß Paragraf 312k BGB müssen Anbieter von Online-Diensten zudem einen Kündigungsbutton bereitstellen. Die Behauptung einer Online-Bank, eine postalische Kündigung sei nicht möglich, ist falsch.
Recht auf Rückerstattung
Spätestens einen Monat nach der Kündigung haben Kunden Anspruch auf eine Rückerstattung zu Unrecht abgebuchter Gebühren. Nach einer Kündigung sollte man deshalb die Kontoauszüge auf unrechtmäßige Abbuchungen überprüfen und diese sofort reklamieren.
Falls eine Bank nicht auf Kündigungen oder Rückforderungen reagiert, sollten Kunden auf die einschlägigen gesetzlichen Regelungen des BGB verweisen (§ 675 f und § 675 h). Hilft auch das nicht, können sich Verbraucher an die Ombudsstellen der Bankenverbände wenden. Diese Verbraucherschlichtungsstellen sind für Konflikte rund um Kontoführung, Überweisungen, Kreditvergabe und Zahlungsdienstleistungen zuständig. „Das soll sozusagen erst mal ein Auffangbecken sein, bevor man direkt zum Gericht laufen muss“, erklärt Mühleis. Die Verfahren können allerdings bis zu drei Monate dauern, da beide Seiten angehört werden müssen.
In dem im c’t-Verbraucherschutz-Podcast diskutierten Fall räumte die Bank systematische Fehler ein, nachdem sich die c’t-Redaktion eingeschaltet hatte. Die Kündigung sei im System nicht sichtbar gewesen, sodass das System irrtümlich von einer aktiven Karte ausgegangen sei. Die Bank kündigte das Konto schließlich manuell und erstattete dem Kunden die zu Unrecht eingezogenen Gebühren.
Hier können Sie den c’t-Artikel zu dem im Podcast behandelten Streitfall nachlesen:
Schwierige Kündigung bei der DKB
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(uk)
Künstliche Intelligenz
Fehmarnsundtunnel: Wenig Gegenwind trotz Kostenexplosion
Der geplante Fehmarnsundtunnel als Hinterlandanbindung für den neuen Fehmarnbelttunnel zwischen Deutschland und Dänemark stößt offenbar auf wenig Gegenwind. Eine Vertreterin der Deutschen Bahn erklärte jetzt im Wirtschaftsausschuss des Schleswig-Holsteiner Landtags, dass es während der öffentlichen Beteiligungsphase nur 57 Einwendungen gegeben habe. Das sei für ein Projekt dieser Größe so gut wie nichts, erklärte sie laut Medienberichten.
Gemessen an dem großen Fehmarnbelttunnel zwischen Deutschland und Dänemark ist er eine Kleinigkeit: Zwischen der Insel Fehmarn und Schleswig-Holstein soll ein weiterer Tunnel entstehen, der die in die Jahre gekommene Fehmarnsundbrücke ersetzt. Die Brücke aus den 1960er-Jahren soll weiterhin für Fußgänger, Radfahrer und langsame Fahrzeuge erhalten bleiben. Der meiste Autoverkehr und die Eisenbahn sollen aber künftig unter dem Fehmarnsund durchfahren und damit auch nicht mehr dem zuweilen stark wehenden Wind auf der Brücke ausgesetzt sein. Die Bundesstraße 207 soll dann durch den Tunnel führen.
Turbulenter Weg zum Tunnel
Der Weg zum Tunnel gestaltet sich aber in vielerlei Hinsicht turbulent: Erst spät kam man auf deutscher Seite darauf, dass die alte Brücke überhaupt zum Flaschenhals für die neue Verbindung nach Skandinavien werden könnte. Nach Untersuchung des Bauwerks und verschiedener Varianten – zur Auswahl standen Tunnel und Brücken – kristallisierte sich der Absenktunnel als Lösung heraus.
Doch obwohl das Bauwerk mit 1700 Metern Länge deutlich kürzer ist als die 17,6 Kilometer lange feste Querung der Ostsee, gibt es Probleme. Erst stellte sich Mitte des Jahres heraus, dass die Fertigstellung bis Ende 2029 illusorisch ist. Das Eisenbahnbundesamt schätzt, dass es bis Ende 2032 dauern wird, bis der kleine Tunnel einsatzbereit ist. Und Anfang Oktober wurde bekannt, dass die Kosten explodieren. Statt erwarteter 714 Millionen Euro ist jetzt die Rede von 2,3 Milliarden Euro. Grund seien gestiegene Baukosten.
Nur 57 Einwendungen gegen das Projekt
Jetzt gab es aber doch mal eine gute Nachricht für die Projektverantwortlichen. Mit nur 57 Einwendungen sind weitere Verzögerungen des Projekts unwahrscheinlicher geworden. Beim großen Tunnel zwischen der dänischen Insel Lolland und Fehmarn gab es 12.000 Einwendungen. Alleine die Bearbeitung kostete schon Zeit. Hinzu kommt, dass Klagen gegen das Vorhaben keine aufschiebende Wirkung haben. Lediglich bei Eilanträgen drohe ein Planungs- und Baustopp.
Was den deutschen Planern in die Hände spielt: Auf dänischer Seite gibt es inzwischen auch Verzögerungen. Weil ein speziell für das Absenken des Belt-Tunnels zu bauendes Spezialschiff mit deutlicher Verspätung fertiggestellt wurde, kann dort der Zeitplan auch nicht gehalten werden. Das verschafft dem Bauvorhaben auf deutscher Seite etwas Luft. Alle Beteiligten wollen sich abstimmen, um die Pläne zeitlich wieder miteinander zu synchronisieren.
(mki)
Künstliche Intelligenz
KI-Update Deep-Dive feat. They Talk Tech: Prompt Injections
Wie man KI-Systeme manipuliert
Die Vision von KI-Assistenten, die selbstständig E-Mails zusammenfassen, Reisen buchen und Termine planen, wird von Unternehmen wie OpenAI, Google und Anthropic vorangetrieben. Doch diese fortschrittlichen Helfer haben eine kritische Schwachstelle, die sie dauerhaft angreifbar machen könnte. Im Deep-Dive des KI-Updates sprechen die Tech-Journalistinnen Svea Eckert und Eva Wolfangel vom c’t-Podcast „They Talk Tech“ über Prompt Injections. Eva Wolfangel ist überzeugt, dass diese Angriffe „der Grund sind, warum KI-Anwendungen für immer hackbar bleiben und die besten Freundinnen von Cyberkriminellen und Spionen“ sein könnten.
Eine Prompt Injection liegt laut Wolfangel immer dann vor, „wenn man böswillige Eingaben als legitimen Prompt tarnen kann und damit die KI manipuliert“. Dabei werden in scheinbar harmlosen Texten, E-Mails oder auf Webseiten versteckte Befehle platziert, die ein Sprachmodell (LLM) auslesen und ausführen soll. Für Menschen sind diese Anweisungen oft unsichtbar, etwa durch weiße Schrift auf weißem Grund. „Für Chatbots ist gar nix anders als sonst, die sehen den Text einfach“, erklärt Wolfangel.
In einer Demonstration, die ihr vor einiger Zeit von Forschenden gezeigt wurde, wurde das Microsoft-System Copilot angegriffen. „Der User instruiert Copilot, bitte fass mir eine E-Mail zusammen“, beschreibt Wolfangel das Szenario. In dieser E-Mail befanden sich versteckte Anweisungen, die den KI-Agenten dazu brachten, andere E-Mails des Nutzers nach sensiblen Informationen wie Verkaufszahlen oder Einmal-Passwörtern zu durchsuchen. Die gestohlenen Daten wurden dann in einen Link verpackt, der dem Nutzer zur Verfügung gestellt wurde. „Der User klickt den Link, sieht es nicht und dann geht eben diese Information an den Angreifer“, so Wolfangel.
Unsichtbare Befehle per ASCII-Code
Um solche Angriffe zu verschleiern, nutzen Angreifer Methoden wie „ASCII-Smuggling“. „Dabei werden spezielle Zeichen verwendet, um Teile einer URL für das menschliche Auge unsichtbar zu machen, während der Computer sie vollständig liest“, wie Wolfangel erläutert. Eckert ergänzt: „ASCII steht für ‚American Standard Code for Information Interchange‘ und das ist ein Zeichensatz, der jedem Zeichen, also jedem Buchstaben eine eindeutige Nummer zuweist, sodass der Computer sie dann auch verstehen und verarbeiten kann.“ Durch die Manipulation dieser Codes kann ein Link harmlos aussehen, aber im Hintergrund Daten an einen fremden Server senden.
Das Problem bei diesen Angriffen ist, dass sie keine klassische Sicherheitslücke ausnutzen, die man einfach schließen könnte. Stattdessen missbrauchen sie eine Kernfunktion der Sprachmodelle: ihre Fähigkeit, Anweisungen in natürlicher Sprache zu verstehen und zu befolgen. Zwar versuchen die Hersteller, ihre Modelle durch zusätzliche Sicherheitsanweisungen zu schützen, doch das scheint für Eckert und Wolfangel ein aussichtsloses Unterfangen. „Man müsste unendlich kreativ sein, um sich alles Mögliche auszudenken, um dem Herr zu werden. Und das ist quasi unmöglich“, sagt Eckert. Jede geschlossene Lücke wird schnell durch eine neue, kreativere Angriffsmethode ersetzt.
Wie intelligent ist Künstliche Intelligenz eigentlich? Welche Folgen hat generative KI für unsere Arbeit, unsere Freizeit und die Gesellschaft? Im „KI-Update“ von Heise bringen wir Euch gemeinsam mit The Decoder werktäglich Updates zu den wichtigsten KI-Entwicklungen. Freitags beleuchten wir mit Experten die unterschiedlichen Aspekte der KI-Revolution.
Riskante Helfer im Alltag
Die Konsequenzen für den Einsatz von KI-Agenten sind weitreichend. Besonders riskant ist es, wenn drei Faktoren zusammenkommen, die der Sicherheitsforscher Simon Willison laut Wolfangel als „lethal trifecta“ bezeichnet: „dass eben ein Chatbot Zugriff auf private Daten hat, die Fähigkeit hat, nach außen zu kommunizieren, und außen auf Inhalte trifft, denen man nicht automatisch vertrauen kann.“ Dies ist der Fall, sobald ein Agent E-Mails liest oder auf das Internet zugreift.
Für Aufgaben wie das automatische Beantworten von E-Mails seien solche Agenten daher ungeeignet. Selbst wenn ein Nutzer jede vom KI-Agenten formulierte E-Mail vor dem Absenden prüft, könnten darin versteckte Befehle enthalten sein. „Der Aufwand, diese E-Mails zu kontrollieren, wird unglaublich hoch“, warnt Wolfangel. Ihre klare Empfehlung lautet daher: „Ich würde es jetzt aktuell tatsächlich nicht machen.“
Für viele Aufgaben, so das Fazit, seien klassische, regelbasierte Systeme die sicherere Wahl. Wolfangel erzählt von einer Fluggesellschaft, deren Chatbot einem Kunden fälschlicherweise eine Rückerstattung versprach, die das Unternehmen dann gerichtlich bestätigt zahlen musste. Das zeige die Unwägbarkeiten. Man habe es schlicht „nicht in der Hand, was die Systeme am Ende schreiben.“
(igr)
Künstliche Intelligenz
iX-Workshop: Hochverfügbares Proxmox VE-Cluster mit Ceph Storage
Virtualisierung und hochverfügbare Speichersystemen spielen eine immer größere Rolle in den Unternehmen. Proxmox VE stellt dabei eine unabhängige, offene und benutzerfreundliche Alternative zu VMware und Hyper-V dar.
In dem praxisorientierten Workshop Proxmox VE-Cluster mit Ceph-Speichersystem einrichten lernen Sie, was Proxmox VE und Ceph sind, welche Vorteile sie bieten und wie Sie diese Technologien optimal einsetzen können. Dabei werden Sie mit den grundlegenden Konzepten, bewährten Vorgehensweisen und Methoden zur Fehlersuche vertraut gemacht, um diese Technologien erfolgreich im produktiven Einsatz zu nutzen. Sie erwerben umfassendes Wissen über die Einrichtung und Verwaltung eines hochverfügbaren Proxmox-Clusters und erfahren, wie Sie Ceph als skalierbare, verteilte Speicherlösung in Proxmox integrieren und für maximale Redundanz und Performance konfigurieren können.
Schritt-für-Schritt-Anleitung
Nach einer Einführung in die Konzepte wird Schritt für Schritt eine Cluster- und Speicherinstallation durchgeführt – von der Grundkonfiguration und Netzwerkeinstellungen bis hin zu fortgeschrittenen Ceph-Konfigurationen. Dabei lernen Sie, Risiken wie Datenverlust und Ausfallzeiten zu minimieren und erhalten wertvolle Tipps zur Fehlervermeidung und -behebung sowie Best Practices für den produktiven Einsatz.
Der Workshop richtet sich an IT-Administratoren mit Erfahrung in der Serveradministration, die Proxmox VE und Ceph zur Verbesserung ihrer Infrastruktur einsetzen möchten, sowie an Personen, die erste praktische Erfahrung mit Proxmox und Ceph sammeln möchten, aber bereits vertraut mit Konzepten der Virtualisierung und Netzwerkinfrastrukturen sind.
Oktober 16.10.2025 |
Online-Workshop, 09:00 – 17:00 Uhr |
Dezember 03.12.2025 |
Online-Workshop, 09:00 – 17:00 Uhr 10 % Frühbucher-Rabatt bis zum 04. Nov. 2025 |
Ihr Trainer Yannick Haymann ist Gründer und Senior Consultant der Sysfacts AG. Seit über 15 Jahren betreut und berät er Kunden mit komplexen Infrastrukturen in verschiedensten Datacenter-Projekten.
(ilk)
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