Apps & Mobile Entwicklung
Datenschutzbeauftragte: Nein von der Bundesregierung zur Chatkontrolle gefordert
Auch wenn die Bundesregierung durch ihre bislang unklare Haltung eine Zustimmung des EU-Rats zur Chatkontrolle verhindert hat, fordern Datenschutzbeauftragte von Bund und Ländern sowie die VPN Trust Initiative eine endgültige Abkehr von den Plänen zur anlasslosen Überwachung von EU-Bürgern in Messenger-Diensten.
Datenschützer gegen Ausspähung
Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden von Bund und Ländern (DSK) hat sich in einem gestern veröffentlichten Positionspapier gegen die Pläne der dänischen EU-Ratspräsidentschaft gestellt und die Bundesregierung aufgefordert, an ihrem Nein zur Chatkontrolle festzuhalten. Die Ratspräsidentschaft hatte die Abstimmung über den Gesetzesentwurf für den 14. Oktober angesetzt, der erneut die verpflichtende Möglichkeit zur Massenüberwachung privater Chats sowie das flächendeckende Scannen privater Nachrichten auf Endgeräten mittels „Client-Side-Scanning“ wieder vorsieht.
In dem gemeinsamen Schreiben fordert die diesjährige Vorsitzende der DSK, die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BlnBDI), Meike Kamp, die Bundesregierung auf, weiter für sichere und vertrauenswürdige Kommunikation einzutreten und den Entwurf in dieser Fassung abzulehnen. Durch die Chatkontrolle würden nach Einschätzung der DSK „rechtsstaatliche Grenzen überschritten“, erklärte Kamp. Die anlasslose Massenüberwachung stelle Millionen Bürger in der Europäischen Union unter Generalverdacht und sei daher unverhältnismäßig. Das Aufbrechen von Verschlüsselung gefährde „die sichere Kommunikation in unserer offenen Gesellschaft“ und „wäre das Ende der Privatsphäre, wie wir sie kennen“, so Kamp weiter.
Zwar sei sich der DSK dem Papier nach bewusst, dass Sicherheitsbehörden wirksame Werkzeuge und rechtliche Möglichkeiten benötigen, um sexuellen Missbrauch von Kindern bekämpfen und verhindern zu können, dieses Ziel dürfe jedoch nicht auf Kosten der Privatsphäre von Millionen Menschen verfolgt werden.
Immer mehr Kritiker
Mit dieser Erklärung erhält die bereits jetzt schon lange Liste der Kritiker der Chatkontrolle ein weiteres prominentes Mitglied, womit die Forderungen nach einer endgültigen Ablehnung lauter werden. Zuletzt hatte sich auch der Kinderschutzbund erneut gegen das Vorhaben ausgesprochen, da der vermeintliche Schutz durch die Chatkontrolle die Privatsphäre von Kindern selbst gefährden könne. Der Vorstand des IT-Branchenverbands eco, Klaus Landefeld, bezeichnete das Vorhaben zudem als „total unausgegoren und technisch nicht tragfähig“. Der Digitalrechtsaktivist und ehemalige EU-Abgeordnete der Piratenpartei Deutschland, Patrick Breyer, warnte, die Ermittlungsbehörden seien bereits heute an ihrer Belastungsgrenze angekommen, das Bundeskriminalamt (BKA) „ertrinke“ seiner Aussage nach bereits regelrecht in Falschmeldungen. Erstmals äußerte sich zudem auch die Unionsfraktion von CDU/CSU kritisch zu dem Thema.
VTI lehnt anlasslose Überwachung ebenfalls ab
Nun positioniert sich auch die VPN Trust Initiative (VTI), zu der unter anderem Anbieter wie NordVPN gehören, in einem Positionspapier (PDF) klar gegen das geplante Gesetz. Zwar unterstütze der Zusammenschluss die Strafverfolgung bei Gefährdung von Kindern uneingeschränkt, nicht jedoch um den Preis, die Sicherheit aller zu schwächen – insbesondere dann, wenn die Wirksamkeit der Maßnahmen ungewiss sei. Die Initiative fordert politische Entscheidungsträger auf, Maßnahmen zu vermeiden, die Verschlüsselung aushöhlen und die Sicherheit der Nutzer gefährden.
Darüber hinaus verweist die VTI auf einen seit den ersten Plänen zur Chatkontrolle offenen Widerspruch: Während die geplante EU-Verordnung Behörden zu Ermittlungsanordnungen ermächtigen würde, die wahllose Durchsuchungen privater Kommunikation – auch Ende-zu-Ende-verschlüsselter Dienste – erlauben, betone die EU-Strategie für innere Sicherheit zugleich immer wieder die Wichtigkeit verschlüsselter Kommunikation. Welche Folgen ein solcher Ansatz haben könnte, zeigte sich im Februar 2025, als die britische Regierung auf Grundlage des Investigatory Powers Act Apple verpflichtete, Ende-zu-Ende-verschlüsselte iCloud-Backups für Nutzer in Großbritannien zu deaktivieren.
Aus diesem Grund fordert die VTI die Bundesregierung nachdrücklich auf, alle Maßnahmen abzulehnen, die Verschlüsselungs-Hintertüren vorschreiben, Standards abschwächen oder unsichere technische Anforderungen auferlegen, und stattdessen starke Verschlüsselung ohne Ausnahmen für alle Unternehmen, die mit Nutzerdaten arbeiten, beizubehalten. Gleichzeitig solle die Politik gezielte und verhältnismäßige Ermittlungsmöglichkeiten stärken, die keine Schwächung der Verschlüsselung erfordern.
Für die VTI ist Verschlüsselung ein nicht verhandelbarer Schutz für die Rechte auf Privatsphäre und Meinungsfreiheit. Ihre Schwächung würde personenbezogene Daten aller Nutzer dem Abfangen, der Überwachung und dem Missbrauch aussetzen. Der Verbund verweist zudem darauf, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte bereits im Februar 2024 bekräftigt habe, dass Verschlüsselung für den Schutz privater Kommunikation von grundlegender Bedeutung und ihre Schwächung daher rechtswidrig sei. Dies dürfte somit auch auf die Chatkontrolle zutreffen.
Umsetzung immer fraglicher
Ob sich die EU-Kommission angesichts der zunehmenden Kritik von ihrem Vorhaben abringen lässt, dürfte fraglich sein. Es dürfte vielmehr nur eine Frage der Zeit sein, bis ein neuer Vorschlag unterbreitet wird, um die dem Gesetzesentwurf kritisch gegenüberstehenden Staaten zu einem Einlenken zu bewegen. Eigentlich wollte das Gremium bereits bis spätestens Juni 2024 eine Einigung erzielen. Selbst wenn diese zu einem späteren Zeitpunkt gelingen sollte, bleibt die Umsetzung des Vorhabens weiterhin unsicher: Im nächsten Schritt müsste der EU-Rat in die Trilog-Verhandlungen mit der EU-Kommission und dem EU-Parlament treten. Das Parlament hatte sich jedoch bereits im November 2023 auf eine gemeinsame Linie geeinigt, in der die anlasslose Überwachung keine Rolle mehr spielt.
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Wochenrück- und Ausblick: Eine 360°-Drohne und Samsung doppelt faltbares Smartphone

Diese Woche hielt wieder ein breit gefächertes Themenfeld bereit. Am Ende stehen die 360°-Drohne und Samsungs Galaxy Z TriFold ganz oben auf der Leiter des Leserinteresses. Im Podcast ging es diese Woche hingegen in erster Linie noch einmal um den möglichen Irrsinn beim Glasfaserausbau auf dem Land, aber auch um AI.
360°-8K-Drohne Antigravity A1 mir Rundumblick
Bei den Tests und Berichten dieser Woche haben am meisten Leser den Test der Antigravity A1 gelesen. Die von Insta360 entwickelte 360°-8K-Drohne kommt mit Vision-Goggles, mit denen man sich während des Drohnenflugs völlig frei umgucken kann, während die Drohne weiter geradeaus fliegt. Da auch das Video in 360° aufgenommen wird, lassen sich nach dem Flug zahlreiche Effekte beim Reframing und Schnitt erzeugen, die sonst nur mit wilden Flugmanövern überhaupt möglich gewesen wären.
Sapphires neue AMD-Mainboards
Auf dem zweiten Platz landet der Ersteindruck zum Sapphire Nitro+ B850A WiFi 7. Denn Sapphire bietet wieder echte AMD-Mainboards für Endkunden an. Mit sechs Platinen startet der zuletzt vorrangig für Grafikkarten bekannten AMD-Partner wieder in den Markt, fünf davon sind für den Sockel AM5. Das Nitro+ 850A WiFi 7 als aktuelles Spitzenmodell im Sapphire-Portfolio überzeugt im Test.
Samsungs TriFold und Crucials Aus
Bei den Meldungen liegt hingegen die Vorstellung Des Samsung Galaxy Z TriFold auf dem ersten Platz. Mit dem neuen Smartphone, das zunächst nur für Südkorea angekündigt wurde, aber bald auch auf weiteren Märkten erhältlich sein dürfte, steigt Samsung in den Markt der größeren Foldables ein, die sich über zwei Scharniere doppelt falten lassen. Neben dem großen 10-Zoll-Display im Inneren verbaut Samsung auch ein äußeres Display. Ein großer Unterschied zum Huawei Mate XTs, wie der direkte Vergleich beider TriFolds zeigt.
Auf dem zweiten Platz landet die Meldung, dass Micron überraschend verkündet hat, das seit nunmehr 29 Jahren unter der Marke Crucial betriebene Endkundengeschäft komplett einzustellen. Als Grund wird der Fokus auf wachstumsstärkere Segmente angeführt: vom KI-Boom beflügelte Rechenzentren.
Podcast zu AI und dem Glasfaserausbau auf dem Land
Im Podcast in dieser Woche geht es vor allem um ein Praxisbeispiel, wie der Glasfaserausbau auf dem Land zwar völlig korrekt und nach allen Regeln durchgeführt werden kann, aber trotzdem dazu führt, dass ein Hof, vor dessen Haustür das Kabel verläuft, nicht an Glasfaser angeschlossen werden kann. Ein Worst-Case-Szenario, das ComputerBase auch schon in einem Bericht ausführlich dargestellt hat.
Die CES 2026 kündigt sich an
Anfang Januar startet die CES 2026 in Las Vegas. Während die Neuvorstellungen für dieses Jahr quasi vorbei sind, bringen sich die Hersteller für den Jahresauftakt in Stellung. Für ComputerBase bedeutet das vor den Feiertagen nicht nur die Vorbereitung auf die Messe, sondern auch zahlreiche Vorab-Briefings und Termine, in denen die Hersteller uns für die Berichterstattung bereits verraten und zeigen, was zur Messe vorgestellt wird. ComputerBase ist deshalb in der kommenden Woche nicht nur in Deutschland unterwegs, sondern fliegt schon einmal über den Teich, um zahlreichen Herstellern einen Besuch abzustatten.
Mit diesem Lesestoff im Gepäck wünscht die Redaktion einen erholsamen Sonntag!
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Neue Regeln für WhatsApp? EU schießt gegen Meta
Die EU hat eine offizielle kartellrechtliche Untersuchung gegen Meta eingeleitet. Der Grund ist eine neue Richtlinie für KI-Dienste auf WhatsApp, doch die wahren Motive hinter diesem Vorgehen sind möglicherweise komplexer, als es auf den ersten Blick scheint.
WhatsApp ist aus unserem Alltag kaum wegzudenken, und Künstliche Intelligenz wird zunehmend zum unsichtbaren Helfer in unseren Apps. Doch hinter den Kulissen verbirgt sich ein strategischer Machtkampf um die Zukunft der Künstlichen Intelligenz. Dass die EU jetzt gegen Meta vorgeht, ist ein weiterer Beleg dafür.
Der Kern des Problems liegt in einer neuen Richtlinie, die Meta bereits im Oktober ankündigte. Sie verbietet Drittanbietern, die „WhatsApp Business“-Lösung bzw. die zugehörige Business-API zu nutzen, wenn Künstliche Intelligenz ihr primärer angebotener Dienst ist – wie es bei einem KI-Chatbot oder -Assistenten der Fall wäre. Zwar dürfen Unternehmen ihre KI weiterhin für unterstützende Funktionen einsetzen, doch der Hauptmarkt für eigenständige KI-Dienste wird ihnen damit verschlossen.
Die entscheidende Ausnahme: Metas eigener Dienst, „Meta AI“, ist von dieser Einschränkung nicht betroffen. Aus Sicht der EU-Wettbewerbshüter ist dies ein klares Alarmsignal und ein klassisches Beispiel für „Self-Preferencing“. Es wirft die Frage auf, ob Meta seine dominante Marktposition bei Messaging-Diensten gezielt einsetzt, um sich einen unfairen Vorteil im aufstrebenden und hart umkämpften KI-Markt zu sichern.
Die technische Ausrede: Ist WhatsApps Infrastruktur wirklich überfordert?
Metas offizielle Verteidigung lautet, die Behauptungen seien „unbegründet“. Eine Sprecherin des Unternehmens erklärte, das Aufkommen von KI-Chatbots belaste die eigenen Systeme in einer Weise, „für die sie nicht ausgelegt seien“. Dieses „Technical Strain“-Argument ist eine gängige Verteidigung in Kartellverfahren dieser Art. Es wird von Regulierungsbehörden jedoch oft mit Skepsis betrachtet, wenn es so offensichtlich mit den kommerziellen Interessen des Unternehmens zur Verdrängung von Konkurrenten übereinstimmt.
Die Europäische Kommission prüft nun, ob diese technische Begründung standhält. Teresa Ribera, Exekutiv-Vizepräsidentin für einen sauberen, gerechten und wettbewerbsfähigen Wandel, machte die Haltung der EU unmissverständlich klar:
Die KI-Märkte boomen in Europa und darüber hinaus. Wir müssen sicherstellen, dass die europäischen Bürger und Unternehmen in vollem Umfang von dieser technologischen Revolution profitieren können, und Maßnahmen ergreifen, um zu verhindern, dass marktbeherrschende digitale Unternehmen ihre Macht missbrauchen, um innovative Wettbewerber zu verdrängen. Aus diesem Grund prüfen wir derzeit, ob die neue Richtlinie von Meta unter Wettbewerbsrecht möglicherweise rechtswidrig ist und ob wir schnell handeln sollten, um einen möglichen irreparablen Schaden für den Wettbewerb im KI-Bereich zu verhindern.
Nur die Spitze des Eisbergs – Ein weiterer Schauplatz im Kampf EU gegen Big Tech
Dieses Kartellverfahren gegen Meta ist keine Premiere. Es fügt sich nahtlos in eine Reihe anderer laufender Verfahren ein. Dieser Fall unterstreicht dabei die vielschichtige Regulierungsstrategie der EU. Denn neben den neuen digitalen Regelwerken wie dem Digital Services Act (DSA) und dem Digital Markets Act (DMA) bedient sich die Kommission hier nämlich bewusst beim klassischen Kartellrecht.
Zu den weiteren Fronten im Konflikt mit Meta gehören unter anderem:
- Verstöße gegen den Digital Services Act (DSA): Meta drohen hohe Geldstrafen wegen mangelnden Datenzugangs für Forscher und unzureichender Mechanismen zum Melden illegaler Inhalte.
- Bedenken beim Jugendschutz: Die EU hegt den Verdacht, dass Facebook und Instagram Kinder und Jugendliche nicht genug vor süchtig machenden Algorithmen schützen.
Der Ausgang der Untersuchung ist natürlich noch offen. Doch sie sendet bereits jetzt ein ebenso starkes wie wichtiges Signal an die gesamte Tech-Branche. Die EU macht deutlich, dass sie den aufstrebenden KI-Markt genau beobachtet und bereit ist, frühzeitig einzugreifen, um den Wettbewerb zu schützen.
Profitieren könnten unterm Strich auch wir alle als Nutzer:innen dieser Dienste. Setzt sich die EU durch, dürften wir uns über mehr Auswahl und Innovation freuen. Zudem wären wir weniger abhängig von Meta und bekämen mutmaßlich mehr Transparenz.
So oder so: Hier werden jetzt für die Zukunft entscheidende Weichen gestellt. Werden die großen Plattformen zu den alleinigen Torwächtern der KI-Ära? Oder sorgen die Regulierungsbehörden dafür, dass die Tore für alle offenbleiben?
Frage in die Runde: Spielt die Meta AI bei Eurer WhatsApp-Nutzung überhaupt eine Rolle? Und falls ja: Würdet Ihr mehr Auswahl begrüßen?
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Windows Insider Preview: KI-Agenten erobern Windows 11

Mit den neuen Insider Preview Builds 26220.7344 für den Dev- und Beta-Kanal unterstützt Windows 11 den MCP-Standard, der regelt, wie KI-Modelle sich mit Programmen, Tools und Diensten verbinden können. Damit einhergehend erhält die Testversion von Windows 11 Connectoren für den Datei-Explorer und die Windows-Einstellungen.
Mit dem File Explorer Connector können Agenten – sofern die Nutzer zustimmen – auf lokale Dateien zugreifen. Diese lassen sich damit verwalten, organisieren und abrufen. Auf Copilot+ PCs ist es zusätzlich noch möglich, mittels natürlicher Sprache nach bestimmten Inhalten zu suchen. Erfasst werden dabei sowohl der Dateiname als auch der Inhalt und die Metadaten.
Copilot+ PCs erhalten zusätzlich noch einen Windows Settings Connector. Damit ist es möglich, die Systemeinstellungen mit natürlichen Spracheingaben zu ändern, zu prüfen oder direkt zu den jeweiligen Unterseiten zu springen.
Microsoft arbeitet am agentischen Betriebssystem
Was Microsoft in die Insider Preview integriert, ist ein weiterer Schritt zu einem agentischen Betriebssystem, das auf der Entwicklerkonferenz Ignite im November angekündigt wurde. Windows 11 erhält damit Agenten, die in speziell abgesicherten Umgebungen – den sogenannten Agent Workspaces – eigenständig Aufgaben erfüllen können und dabei die Möglichkeit haben, auf bestimmte Dateien zuzugreifen. Die Agenten nutzen dafür ein eigenständiges Profil.
Die Agenten-Funktionen befinden sich noch im experimentellen Status. Damit diese laufen, muss man sie in den Windows-Einstellungen im Bereich KI-Komponenten explizit aktivieren.
Zusätzlich verspricht Microsoft hohe Sicherheitsstandards. Nutzer sollen jederzeit nachvollziehen können, wie die Agenten bestimmte Aufgaben erledigen. Die jeweilige Vorgehensweise soll daher präzise protokolliert werden, zudem sollen die autonomen KI-Systeme nur in abgesicherten Umgebungen laufen. Potenzielle Sicherheitsrisiken werden dennoch bereits diskutiert.
MCP-Standard soll Zugriff absichern
Das Model Context Protocol (MCP) ist der Standard, der sicherstellen soll, dass die Agenten in einer sicheren Umgebung laufen. Microsoft integriert dafür ein On-Device-Registry-System (ODR) in Windows.
Den MCP-Standard hat Anthropic im November 2024 vorgestellt ist. Das Ziel ist, dass KI-Modelle sicher mit Daten und Anwendungen interagieren können. Große KI-Firmen wie OpenAI und Google haben MCP ebenfalls übernommen, das Protokoll ist nun eine Art Branchenstandard.
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