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Datenschutzbeauftragte: Nein von der Bundesregie­rung zur Chatkontrolle gefor­dert


Auch wenn die Bundesregierung durch ihre bislang unklare Haltung eine Zustimmung des EU-Rats zur Chatkontrolle verhindert hat, fordern Datenschutzbeauftragte von Bund und Ländern sowie die VPN Trust Initiative eine endgültige Abkehr von den Plänen zur anlasslosen Überwachung von EU-Bürgern in Messenger-Diensten.

Datenschützer gegen Ausspähung

Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden von Bund und Ländern (DSK) hat sich in einem gestern veröffentlichten Positionspapier gegen die Pläne der dänischen EU-Ratspräsidentschaft gestellt und die Bundesregierung aufgefordert, an ihrem Nein zur Chatkontrolle festzuhalten. Die Ratspräsidentschaft hatte die Abstimmung über den Gesetzesentwurf für den 14. Oktober angesetzt, der erneut die verpflichtende Möglichkeit zur Massenüberwachung privater Chats sowie das flächendeckende Scannen privater Nachrichten auf Endgeräten mittels „Client-Side-Scanning“ wieder vorsieht.

In dem gemeinsamen Schreiben fordert die diesjährige Vorsitzende der DSK, die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BlnBDI), Meike Kamp, die Bundesregierung auf, weiter für sichere und vertrauenswürdige Kommunikation einzutreten und den Entwurf in dieser Fassung abzulehnen. Durch die Chatkontrolle würden nach Einschätzung der DSK „rechtsstaatliche Grenzen überschritten“, erklärte Kamp. Die anlasslose Massenüberwachung stelle Millionen Bürger in der Europäischen Union unter Generalverdacht und sei daher unverhältnismäßig. Das Aufbrechen von Verschlüsselung gefährde „die sichere Kommunikation in unserer offenen Gesellschaft“ und „wäre das Ende der Privatsphäre, wie wir sie kennen“, so Kamp weiter.

Zwar sei sich der DSK dem Papier nach bewusst, dass Sicherheitsbehörden wirksame Werkzeuge und rechtliche Möglichkeiten benötigen, um sexuellen Missbrauch von Kindern bekämpfen und verhindern zu können, dieses Ziel dürfe jedoch nicht auf Kosten der Privatsphäre von Millionen Menschen verfolgt werden.

Immer mehr Kritiker

Mit dieser Erklärung erhält die bereits jetzt schon lange Liste der Kritiker der Chatkontrolle ein weiteres prominentes Mitglied, womit die Forderungen nach einer endgültigen Ablehnung lauter werden. Zuletzt hatte sich auch der Kinderschutzbund erneut gegen das Vorhaben ausgesprochen, da der vermeintliche Schutz durch die Chatkontrolle die Privatsphäre von Kindern selbst gefährden könne. Der Vorstand des IT-Branchenverbands eco, Klaus Landefeld, bezeichnete das Vorhaben zudem als „total unausgegoren und technisch nicht tragfähig“. Der Digitalrechtsaktivist und ehemalige EU-Abgeordnete der Piratenpartei Deutschland, Patrick Breyer, warnte, die Ermittlungsbehörden seien bereits heute an ihrer Belastungsgrenze angekommen, das Bundeskriminalamt (BKA) „ertrinke“ seiner Aussage nach bereits regelrecht in Falschmeldungen. Erstmals äußerte sich zudem auch die Unionsfraktion von CDU/CSU kritisch zu dem Thema.

VTI lehnt anlasslose Überwachung ebenfalls ab

Nun positioniert sich auch die VPN Trust Initiative (VTI), zu der unter anderem Anbieter wie NordVPN gehören, in einem Positionspapier (PDF) klar gegen das geplante Gesetz. Zwar unterstütze der Zusammenschluss die Strafverfolgung bei Gefährdung von Kindern uneingeschränkt, nicht jedoch um den Preis, die Sicherheit aller zu schwächen – insbesondere dann, wenn die Wirksamkeit der Maßnahmen ungewiss sei. Die Initiative fordert politische Entscheidungsträger auf, Maßnahmen zu vermeiden, die Verschlüsselung aushöhlen und die Sicherheit der Nutzer gefährden.

Darüber hinaus verweist die VTI auf einen seit den ersten Plänen zur Chatkontrolle offenen Widerspruch: Während die geplante EU-Verordnung Behörden zu Ermittlungsanordnungen ermächtigen würde, die wahllose Durchsuchungen privater Kommunikation – auch Ende-zu-Ende-verschlüsselter Dienste – erlauben, betone die EU-Strategie für innere Sicherheit zugleich immer wieder die Wichtigkeit verschlüsselter Kommunikation. Welche Folgen ein solcher Ansatz haben könnte, zeigte sich im Februar 2025, als die britische Regierung auf Grundlage des Investigatory Powers Act Apple verpflichtete, Ende-zu-Ende-verschlüsselte iCloud-Backups für Nutzer in Großbritannien zu deaktivieren.

Aus diesem Grund fordert die VTI die Bundesregierung nachdrücklich auf, alle Maßnahmen abzulehnen, die Verschlüsselungs-Hintertüren vorschreiben, Standards abschwächen oder unsichere technische Anforderungen auferlegen, und stattdessen starke Verschlüsselung ohne Ausnahmen für alle Unternehmen, die mit Nutzerdaten arbeiten, beizubehalten. Gleichzeitig solle die Politik gezielte und verhältnismäßige Ermittlungsmöglichkeiten stärken, die keine Schwächung der Verschlüsselung erfordern.

Für die VTI ist Verschlüsselung ein nicht verhandelbarer Schutz für die Rechte auf Privatsphäre und Meinungsfreiheit. Ihre Schwächung würde personenbezogene Daten aller Nutzer dem Abfangen, der Überwachung und dem Missbrauch aussetzen. Der Verbund verweist zudem darauf, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte bereits im Februar 2024 bekräftigt habe, dass Verschlüsselung für den Schutz privater Kommunikation von grundlegender Bedeutung und ihre Schwächung daher rechtswidrig sei. Dies dürfte somit auch auf die Chatkontrolle zutreffen.

Umsetzung immer fraglicher

Ob sich die EU-Kommission angesichts der zunehmenden Kritik von ihrem Vorhaben abringen lässt, dürfte fraglich sein. Es dürfte vielmehr nur eine Frage der Zeit sein, bis ein neuer Vorschlag unterbreitet wird, um die dem Gesetzesentwurf kritisch gegenüberstehenden Staaten zu einem Einlenken zu bewegen. Eigentlich wollte das Gremium bereits bis spätestens Juni 2024 eine Einigung erzielen. Selbst wenn diese zu einem späteren Zeitpunkt gelingen sollte, bleibt die Umsetzung des Vorhabens weiterhin unsicher: Im nächsten Schritt müsste der EU-Rat in die Trilog-Verhandlungen mit der EU-Kommission und dem EU-Parlament treten. Das Parlament hatte sich jedoch bereits im November 2023 auf eine gemeinsame Linie geeinigt, in der die anlasslose Überwachung keine Rolle mehr spielt.



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