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Künstliche Intelligenz

GEMA-ChatGPT-Urteil: Das kann kein Zufall sein!


Wer dem Laien erklärt, wie KI-Modelle funktionieren, erntet oft ungläubiges Staunen: Dass der Trick hinter der KI einfach nur Statistik sein soll, dass dem keine Seele, kein Sinn und Verstand innewohnt, ist vielen schier unbegreiflich. Wie kann dieses Ding denn dann in zusammenhängenden Sätzen zu einem sprechen? Oder sogar sinnvolle, gar inspirierende Dinge von sich geben?

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Über allem thront gar eine Frage, die für den Menschen als Spezies ziemlich unangenehm klingt: Sind wir vielleicht in weiten Teilen so berechenbar, dass ein Computer unsere Sprache, unser Wissen und unsere Werke einfach mal eben so in Sekundenschnelle nachbilden kann?


Eine Analyse von Malte Kirchner

Eine Analyse von Malte Kirchner

Malte Kirchner ist seit 2022 Redakteur bei heise online. Neben der Technik selbst beschäftigt ihn die Frage, wie diese die Gesellschaft verändert. Sein besonderes Augenmerk gilt Neuigkeiten aus dem Hause Apple. Daneben befasst er sich mit Entwicklung und Podcasten.

Das Landgericht München verneinte jetzt in einem Urteil den statistischen Zufall. Zumindest im Falle von neun bekannten Liedern kam es zu dem Ergebnis, dass die KI nicht rein zufällig genauso wie die Künstler auf die nahezu identischen Texte gekommen sein kann. So hatte es OpenAI als Herausgeber von ChatGPT und Beklagte behauptet. Die Texte müssten offenbar „memorisiert“ sein, sagt hingegen das Gericht und folgt damit der deutschen Verwertungsgesellschaft GEMA als Klägerin.

Vor allzu dramatischen Folgenabschätzungen sollte man sich im Moment noch hüten: Das Urteil ist nicht rechtskräftig, und es ist eines von diversen Verfahren, die derzeit in verschiedenen Teilen der Welt gegen die KI-Anbieter angestrengt werden. Vermutlich werden wir in einigen Jahren Grundsatzurteile sehen, vielleicht auch neue Gesetzgebungen. Fest steht aber: Den von der KI-Branche erhofften Durchmarsch durch die Gerichte als Sieger wird es nicht geben.

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Und dieser Zwischenschritt ist für die KI-Branche sehr wohl einschneidend. Das Münchener Urteil rüttelt an deren Selbstverständnis, dass KI grundsätzlich etwas Gutes für die Menschheit ist. Etwas, gegen das die Allgemeinheit – hier vertreten durch die Gerichte – doch nichts haben kann, weil es die Gesellschaften weiterbringt. Gerade bei OpenAI liegt dieser Gedanke in der DNA: Als gemeinnützige Organisation geschaffen, nahm sich OpenAI vor, die künstliche Intelligenz zum Wohle der Menschheit zu entwickeln.

In diesem Bewusstsein wurde das Wissen der Menschheit bedenkenlos aufgesogen, um es allen zur Verfügung zu stellen. Dafür zu bezahlen, kam den Machern zunächst nicht in den Sinn. Zumal die KI bis heute mit Training und Rechenleistung immens viel mehr Geld kostet, als sie erwirtschaftet. Nur durch große Mengen Wagniskapital und Investitionen aus der IT-Branche ist sie lebensfähig und zu dem geworden, was sie heute ist.

Aber wie in vorausgegangenen digitalen Räuschen, die durch neue Technologie ausgelöst wurden, sind es einmal mehr die Urheberrechte, die die digitalen Überflieger vom Himmel geholt haben. Immer wieder hat es in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten die Fälle gegeben, dass Technik das, was andere Menschen schaffen, freier zugänglich macht. Diese digitale Entfesselung aus den vorher begrenzten analogen Möglichkeiten ist zweifellos ein Fortschritt. Doch am Ende wollen und müssen die Menschen, die etwas erschaffen, auch weiterhin von etwas leben. Die Freude über die neuen Möglichkeiten und über die größere Reichweite sind für sie nicht auskömmlich. Da nun die KI-Anbieter etwas mit ihren Werken erschaffen, erscheint es erstmal legitim, dass sie von ihnen einen Lohn wollen. Genauso legitim ist es allerdings, zu fragen, was Urteile wie das Münchener mit der KI machen.

Erste Experten argwöhnen schon, es könnte gar die Löschung ganzer Modelle im Raum stehen, wenn es den KI-Anbietern nicht gelingt, das beanstandete Wissen irgendwie herauszufiltern oder zu -schneiden. Zu diesem Schlimmstfall muss es aber gar nicht kommen. Es könnte schon genügen, dass sich die KI künftig viel wortkarger, viel restriktiver und ergebnisloser präsentiert, sodass Sinn und Zweck einer ganzen Branche infrage gestellt werden.

Dann lizenziert doch einfach die Inhalte, möchte man der Branche zurufen. Das findet teilweise heute auch schon statt. Aber in einer Branche, die massiv Geld verbrennt, in der vagen Hoffnung, irgendwann als erste die Allgemeine Künstliche Intelligenz, also die wirkliche KI, zu erfinden, ist das wohl eher ein Spiel auf Zeit als eine nachhaltige Lösung.

Es könnte natürlich auch sein, dass Europa mal wieder einen Sonderweg beschreitet. Die Urteile könnten, wenn sie hier anders als im Rest der Welt gefällt werden, in die technische Isolation führen. Wenn aber US-amerikanische Gerichte und solche in Ländern außerhalb der EU nicht grundsätzlich anders urteilen, werden sich OpenAI und Co. einige grundlegende Zukunftsgedanken machen müssen.

Technische Lösungswege versprechen auf den ersten Blick nur halbwegs Abhilfe: Da gibt es zum Beispiel die „Differential Privacy“, eine Technik, die sicherstellt, dass einzelne Trainingsdaten nicht mehr aus dem Modell extrahiert werden können. Das funktioniert prinzipiell, führt aber häufig zu schlechteren Modellergebnissen. Bei der „Constitutional AI“ kann sich ein Modell selbst maßregeln. Auch hier sind Wenn und Aber buchstäblich vorprogrammiert. Und „Machine Unlearning“ wäre zwar ein Weg, urheberrechtlich Geschütztes zu löschen. Aber wenn es nicht bei neun Liedern von Herbert Grönemeyer und Helene Fischer bleibt, fragt sich früher oder später: zu welchem Preis?

Die Urheber, vertreten durch die GEMA, gehen für den Moment erstmal mit dem guten Gefühl aus dem Gerichtssaal, dass ihre Belange überhaupt in der KI-Welt eine Rolle spielen. Und die KI-Anbieter wie OpenAI, Google, Anthropic, xAI und DeepSeek werden daran erinnert, dass wichtige Grundsatzfragen nicht einfach durch disruptives Mit-dem-Kopf-durch-die-Wand-gehen aus der Welt geschafft werden können.

Am Ende steht ein fundamentales Dilemma zwischen moralischem Rechthaben (Urheber) und drohender ökonomischer Überforderung (KI-Branche). Und bezeichnenderweise kann die von uns befragte KI auch keinen Ausweg aufzeigen, wie beides in Einklang gebracht werden soll. Das kann kein Zufall sein.


(mki)



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Fritzbox 7632: Fritz‘ günstigster Router für G.fast-Anschlüsse


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Fritz (früher AVM) bringt die Fritzbox 7632 in den Handel. Sie ist der günstigste WLAN-Router des Herstellers, der die Übertragungstechnik G.fast unterstützt. Sie ist für kurze Kupferkabel innerhalb eines Hauses gedacht, wenn eine Glasfaserleitung nur bis zum Gebäude läuft (Fiber to the Building, FTTB), nicht aber bis in die eigenen vier Wände (Fiber to the Home, FTTH).

Manche Provider bauen Glasfaser bei Mehrfamilienhäusern etwa nur bis zum Keller aus. In den Wohnungen gibt es dann Internet über die Telefonleitung, im Bestfall mit G.fast-Unterstützung. Mit einem erweiterten Frequenzbereich von 212 MHz ermöglicht die Fritzbox 7632 ein Gigabit pro Sekunde im Down- und Upload. Der Router funktioniert alternativ auch an VDSL-Anschlüssen mit Supervectoring bis 300 Mbit/s.

Die restliche Ausstattung der Fritzbox 7632 entspricht einem Einsteiger-Router mit Wi-Fi 7. Sie funkt parallel in den 2,4- und 5-GHz-Bändern mit je zwei MIMO-Streams. Bei 5 GHz sind bis zu 2880 Mbit/s brutto möglich (bei 160 Megahertz Signalbreite); im 2,4-GHz-Band kommt der Router auf 690 Mbit/s. Auf das 6-GHz-Band verzichtet Fritz bei dem Modell.

Die Fritzbox 7632 hat vier Ethernet-Anschlüsse, einen mit 2,5 Gbit/s und drei mit je 1 Gbit/s. Der 2,5-Gbit/s-Anschluss fungiert auch als WAN-Port für ein externes Modem.

An einem USB-A-Port (bis 5 Gbit/s, USB 3.2 Gen 1, früher USB 3.0 genannt) lassen sich ein Drucker, ein Datenträger für einen eigenen Medienserver oder ein Mobilfunkstick für eine Internetabsicherung anschließen.

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Der restliche Funktionsumfang entspricht dem Fritzbox-Standard: eine DECT-Basis (Digital Enhanced Cordless Telecommunications) für Telefone, DECT Ultra Low Energy (ULE) für Smart-Home-Geräte und alle Annehmlichkeiten von FritzOS.

Die unverbindliche Preisempfehlung liegt bei 269 Euro. Erste Händler wollen die Fritzbox 7632 ab Mitte Februar ausliefern. Die teurere Fritzbox 7682 (ab 310,98 €) hat doppelt so schnelles WLAN und mehr 2,5-Gbit/s-Ethernet, allerdings nur USB 2.0. Wer kein G.fast benötigt und mit USB 2.0 auskommt, kann zur günstigeren DSL-Fritzbox 7690 (ab 218,25 €) greifen.


(mma)



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Studie: KI-Einsatz führt zu Mehrarbeit statt Entlastung


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This article is also available in
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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Forscher der Berkeley Haas School of Business warnen: Der Einsatz Künstlicher Intelligenz führt zwar dazu, dass Mitarbeiter schneller arbeiten und teilweise ihre Arbeitszeit sogar freiwillig ausdehnen – all dies aber möglicherweise auf Kosten ihrer Gesundheit. Es drohten Ermüdungserscheinungen, geschwächte Entscheidungsfähigkeit und Burnout. Als eine Art Zwischenbilanz der noch in Arbeit befindlichen Studie empfehlen die Forscher Unternehmen, klare Regeln für den Gebrauch von KI zu etablieren.

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In der achtmonatigen Feldstudie zwischen April und Dezember 2025 wurde ein US-amerikanisches Tech-Unternehmen mit rund 200 Mitarbeitern untersucht. Das Unternehmen stellte den Angestellten dabei einen Zugang zu kommerziellen KI-Tools bereit, schrieb die Nutzung allerdings nicht vor. Die Zwischenergebnisse der Studie wurden jetzt im Harvard Business Review veröffentlicht.

Arbeitgeber dürfte es auf den ersten Blick freuen, dass der KI-Einsatz zu einer Arbeitsintensivierung führte. Mitarbeiter arbeiteten schneller, sie übernahmen ein breiteres Aufgabenspektrum und dehnten ihre Arbeitszeit aus – und dies oftmals freiwillig und ohne explizite Aufforderung. Die Forscher vermuten, dass die KI den Mitarbeitern das Gefühl gibt, mehr schaffen zu können und dass sich dies motivierend auswirkt.

Sie stellten auch Veränderungen im Arbeitsrhythmus fest: Es wurden an den Arbeitstagen weniger natürliche Pausen gemacht, es gab einen ständigen Wechsel zwischen verschiedenen Aufgaben, was durch das Auswerten von KI-Rückmeldungen und die wachsende Zahl von Aufgaben begünstigt wurde.

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Dadurch, dass sich die Interaktion mit der KI in Chatform eher wie Plaudern als nach formaler Arbeit anfühlt und diese als Partner wahrgenommen wird, verschwammen auch die Grenzen zwischen Arbeit und dem restlichen Leben. Manche Arbeitshandlung fühlte sich plötzlich nicht mehr nach Arbeit an, weshalb auch die Hemmschwelle sank, Arbeit in die frühen Morgenstunden und den Abend zu verlagern.

Die Kehrseite der Medaille sei allerdings, dass sich nach Abklingen anfänglicher Begeisterung das Gefühl der Überforderung einstelle, weil Mitarbeiter dann plötzlich die „stille Zunahme“ der Arbeitslast spüren. Gesundheitliche Folgen seien chronische Ermüdung und Burnout. Den Unternehmen drohe in der Folge erhöhte Mitarbeiterfluktuation. Vorgesetzten falle es aber schwer, zu unterscheiden, was echte Produktivitätsgewinne seien und was nur nicht nachhaltige Intensität sei.

Um negative Folgen zu schwächen oder im besten Falle zu verhindern, raten die Forscher dazu, klare Grenzen zu setzen, wie KI eingesetzt werden soll und wann die Nutzung gestoppt werden sollte. Auch sollten Ausweitungen des Geschäftsumfangs bewusste Entscheidungen sein und nicht sich selbst überlassen bleiben. Ein nachhaltiger Produktivitätsgewinn sei nur dann zu erreichen, wenn sorgfältig bestimmt wird, wie weit KI integriert werden soll. Es brauche Zeit und Disziplin, eine neue Balance zu finden.


(mki)



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iPhone, Mac, iPad: So geht KI auch „for free“


Die Nutzung von Künstlicher Intelligenz kann erstaunlich teuer sein: Abopakete beginnen oft erst bei 20 Euro im Monat und man kann, etwa wenn man mit KI-Systemen programmieren oder Videos generieren will, auch durchaus 200 Euro und mehr alle vier Wochen investieren.

Doch das muss nicht sein: Mit kostenlos verfügbaren Bordmitteln auf iPhone, Mac oder iPad, sowie zahlreichen Tools und Apps können Sie die spannende Technik auch gratis nutzen. 18 Tipps, wie Sie damit loslegen.

Installieren Sie alle verfügbaren Updates auf iPhone, iPad und Mac, um Apples neueste KI-Modelle und -Funktionen zu verwenden. Der Hersteller dokumentiert Änderungen seiner Sprachmodelle leider nicht im Detail, verspricht aber grundlegende Verbesserungen mit Version 26. Zum Start von Apple Intelligence mit iOS 18 lieferten die Werkzeuge oft durchwachsene bis schlechte Ergebnisse. Das hat sich inzwischen aber spürbar gebessert – besonders bei der Text-, aber auch bei der Bildgenerierung.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „iPhone, Mac, iPad: So geht KI auch „for free““.
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