Datenschutz & Sicherheit
Ursula von der Leyen als Papagei der Tech-Bosse
Ursula von der Leyen steht blamiert da. Sie wollte aufspringen auf die KI-Welle, von der aber längst klar ist, dass viele damit verbundene Erwartungen übertrieben sind. Vor allem das Geraune um die alsbald kommende Künstliche Intelligenz, die uns intellektuell ebenbürtig oder uns gar in den Schatten stellen wird, verursacht bei Menschen Kopfschütteln, die sich wissenschaftlich mit dem Thema befassen.
Die EU-Kommissionspräsidentin hatte behauptet, KI werde sich schon nächstes Jahr dem menschlichen Denken und Verstehen annähern. Sie sagte das in einer Rede auf der EU-Haushaltskonferenz im Mai in Brüssel: „Als der aktuelle Haushalt ausgehandelt wurde, dachten wir, dass die KI erst um 2050 dem menschlichen Verstand nahekommt. Jetzt gehen wir davon aus, dass das bereits nächstes Jahr der Fall sein wird.“
Wissenschaftler, die zu Künstlicher Intelligenz forschen und lehren, widersprechen ihr jetzt öffentlich in einem Brief (pdf). Sie drängen von der Leyen, Abstand davon zu nehmen, dem KI-Hype hinterherzuhecheln und einer unmittelbar bevorstehenden Allgemeinen Künstlichen Intelligenz (Artificial General Intelligence, AGI) das Wort zu reden.
Sie fordern, dass die Kommission stattdessen die Behauptungen der Tech-Konzerne „sorgfältig prüfen“ und „unparteiisch und wissenschaftlich“ analysieren sollte. Potentiell sinnvolle KI würde nicht dadurch befördert, „dass unwissenschaftliche Marketingaussagen von US-Technologieunternehmen“ wiedergekäut würden.
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Was die Forscher besonders erzürnte: Anlässlich der Rede fragte ein Wissenschaftler bei der Kommission nach Belegen (pdf), wie von der Leyen auf dieses schmale AGI-Brett gekommen wäre. Als Antwort erhielt er jedoch keinerlei wissenschaftliche Fakten. Stattdessen zog die Kommission ernsthaft ein paar Blog-Einträge oder Aussagen auf Konferenzen von Tech-Broligarchen wie Anthropic-Chef Dario Amodei oder OpenAI-Chef Sam Altman als angebliche Beweise aus dem Hut.
Desinformation aus der Spitzenpolitik
Es ist gut, wenn jemand Kompetentem mal der Kragen platzt und angesehene Wissenschaftler übertriebenen Quatsch als solchen benennen und auf Fehlentwicklungen hinweisen. Denn Desinformation sollte nicht auch noch aus der Spitzenpolitik kommen. Die Kommissionspräsidentin sollte nicht eine solch kühne Behauptung in den Raum zu stellen, die unbelegt ist.
Die noch immer anschwellende KI-Blase blubbert nun seit drei Jahren. Weder Anthropics Claude noch OpenAIs ChatGPT rentieren sich auch nur annähernd, im Gegenteil: Sie kosten die Ex-Start-ups Unmengen Geld. Und sie kosten uns alle Unmengen Strom und Wasser und Elektronik-Hardware, die bald zu Bergen von Elektronikschrott werden könnten, wenn das drastische Wachstum der KI-Großrechenzentren so weitergeht. Die notwendige Umstellung der Energieproduktion hin zu Erneuerbaren wird buchstäblich von KI aufgefressen.
„KI“-Platzhirsche bauen massiv aus
Wir sollten aufhören, Software zu anthropomorphisieren, ihnen also menschliche Fähigkeiten anzudichten. Wir müssen weg von dem Glauben an KI und dem Nachplappern von Versprechungen der Tech-Bosse. Es vernebelt nicht nur von der Leyen die Sinne, sondern auch uns, wenn wir informiert und sachlich einschätzen wollen, welche Fähigkeiten der Sprachmodelle wir wo sinnvoll einsetzen können und was schlicht Bullshit ist.
Wir müssen auch weg von einer allzu freundlichen Sichtweise auf die Tech-Konzerne. Denn sie sind eben keine Heilsbringer, denen nun auch noch mit einer Anti-DSGVO-Agenda entgegengearbeitet werden sollte. Sondern es gehört ihnen mit gesunder Skepsis begegnet sowie dem Willen, geltendes EU-Recht durchzusetzen statt rückzubauen.
Im Vergleich zu der Rede von der Leyens zur sogenannten „State of the Union“ noch im September ist eine Umkehr zu beobachten. Damals betonte die Kommissionspräsidentin in ihrer Rede noch, dass sie „europäische Unabhängigkeit“ und die „Kontrolle über die Technologien […], die unsere Volkswirtschaften antreiben“, anstrebe. Sie wolle eine gute Regulierung der US-Konzerne, sagte die CDU-Politikerin. Explizit zur Digitalregulierung posaunte sie gar: „Wir setzen unsere eigenen Standards. Und unsere eigenen Regeln.“
Davon lässt ihre Anti-DSGVO-Agenda wenig übrig. Kein Wunder, wenn sie offenbar lieber den Übertreibungen und Halbwahrheiten der Tech-Bosse als der Wissenschaft zuhört.
Datenschutz & Sicherheit
Microsoft ermöglicht externe Passkey-Verwaltung in Windows 11
Microsoft hat Windows 11 aufgebohrt und ermöglicht nun die Nutzung externer Passkey-Manager. Nutzerinnen und Nutzer haben von jetzt an die Wahl, ob sie die passwortlose Anmeldung mit dem Microsoft Passwort-Manager oder vertrauenswürdigen Drittanbieter-Programmen erledigen wollen.
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Laut dem Blog-Eintrag des Windows-IT-Pro-Blogs in Microsofts Techcommunity ist die Funktion ab sofort mit den Windows-Sicherheitsupdates zum November-Patchday allgemein verfügbar. Zu Anfang unterstützt Microsoft die Passwort-Manager 1Password und Bitwarden.
Plug-in-Passkey-Manager
Passkeys sind nicht für Phishing anfällig, weniger verwundbar bei Datenlecks – und schließlich einfacher und schneller zu nutzen als Passwörter. Die Unterstützung für Plug-in-Passkey-Manager liefere daher Auswahl und Flexibilität, da Nutzer die Wahl haben, ihren bevorzugten Passkey-Manager zu nutzen. Die Authentifizierung sei einfach, da Passkeys sich mit Windows Hello erstellen und zur Anmeldung einsetzen lassen. Zudem werden die Passkeys damit überall verfügbar, da sie zwischen Windows-PC und Mobilgeräten synchronisiert werden.
In der Praxis bietet Windows Hello beim Erstellen von Passkeys nun die Möglichkeit, das Programm zum Speichern auszuwählen. Der Screenshot zeigt etwa, wie 1Password für die Speicherung eines Github-Passkeys genutzt wird. Ein weiterer Screenshot im Blog-Beitrag zeigt, wie Windows Hello den Passwort-Manager Bitwarden zum Ausliefern des Anmelde-Passkeys verwendet.
Die Passkey-Manager-Unterstützung ermöglicht Passwort-Managern mit Passkey-Support, sich direkt in Windows zu integrieren. Nutzerinnen und Nutzer können ihre Passkeys über Browser und native Apps hinweg speichern, verwalten und nutzen. Die Einrichtung der bevorzugten Zugangsdatenverwaltung haben die Entwickler als Teil des Passkey-Erstellungs-Prozesses umgesetzt. Die Authentifizierung setzt dabei auf Windows Hello mit PIN, Fingerabdruck oder Gesichtserkennung, sodass die Zugangsdaten nur vom Besitzer genutzt werden können.
Microsoft-Passwort-Manager
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Wie vergangene Woche bekannt wurde, hat Microsoft den Passwort-Manager „Autofill“ in Microsofts Webbrowser Edge mit Passkey-Synchronisation versehen. Mit dem November-Sicherheitsupdate für Windows 11 landet der Passwort-Manager als natives Plug-in in Windows. Er lässt sich dadurch mit Microsoft Edge, anderen Webbrowsern oder jeder App nutzen, die Passkeys unterstützt.
Microsoft preist Vorteile an wie die durch die Passwort-Manager-PIN geschützte Synchronisation, die die Passkeys auf weiteren Windows-Geräten verfügbar macht, auf denen Nutzer mit demselben Microsoft-Konto in Edge angemeldet sind. Serverseitig sollen Azure Managed Hardware Security Modules (HSMs) die Verschlüsselungs-Keys schützen. Vertrauliche Operationen finden dort in Hardware-isolierten Umgebungen (Azure Confidential Compute) statt, und die Wiederherstellung soll sicher vor Veränderungen sein durch Azure Confidental Ledger.
(dmk)
Datenschutz & Sicherheit
Niemand soll durch einen Algorithmus gefeuert werden

Die Abgeordneten des Ausschusses für Arbeit und Soziales im EU-Parlament fordern, dass finale Entscheidungen über Einstellungen, Kündigungen oder Vertragsverlängerungen, Gehaltsänderungen oder Disziplinarmaßnahmen immer von einem Menschen getroffen werden. Niemand soll durch einen Algorithmus gefeuert werden, sagte der Berichterstatter Andrzej Buła von der EVP. Er bezeichnete den Berichtsvorschlag des Ausschusses als „ausgewogen“, da er sowohl Unternehmen als auch Beschäftigten zugutekomme. Arbeitgeber sollen weiterhin frei entscheiden können, welche Systeme sie nutzen. Arbeitnehmer:innen bekämen damit das Recht auf Datenschutz und Information.
Beschäftigte sollen sich etwa algorithmische Entscheidungen erklären lassen können. Außerdem sollen sie erfahren, wie entsprechende Systeme eingesetzt werden, welche Daten diese über sie sammeln und wie die menschliche Aufsicht garantiert wird, die es für alle Entscheidungen durch algorithmische Systeme geben soll. Der Ausschuss will zudem, dass Arbeitnehmer:innen zum Umgang mit diesen Systemen geschult werden.
Verbot von Verarbeitung mancher Daten
Darüber hinaus soll die Verarbeitung von gewissen Datenkategorien verboten werden. Dazu zählen psychische und emotionale Zustände, private Kommunikation und der Aufenthaltsort außerhalb der Arbeitszeit. Daten über gewerkschaftliches Engagement und kollektive Verhandlungen sollen ebenso tabu sein.
Der Antrag wurde im Ausschuss mit 41 Stimmen angenommen, bei 6 Gegenstimmen und 4 Enthaltungen. Das EU-Parlament wird in seiner Sitzung Mitte Dezember über den Ausschussvorschlag abstimmen. Anschließend hat die EU-Kommission drei Monate Zeit zu reagieren: Sie kann das Parlament entweder über die geplanten nächsten Schritte informieren oder erklären, warum sie keine entsprechende Gesetzesinitiative einleitet.
Auf Nachfrage von netzpolitik.org erklärte Kommissionssprecher Thomas Regnier am Dienstag, dass der AI Act bereits Beschäftigte schütze. Beispielsweise sei dadurch verboten, dass Arbeitgeber Systeme zur Emotionserkennung einsetzen. Das gehört zu den verbotenen Anwendungen von KI, die bereits seit Inkrafttreten der Verordnung gelten.
AI Act reicht nicht aus
Im Oktober wurde zu dem Thema eine Studie veröffentlicht, die der Ausschuss in Auftrag gegeben hatte. Darin heißt es, dass der AI Act diese Art von Systemen als risikoreiche KI-Systeme einstuft, wenn sie am Arbeitsplatz eingesetzt werden. Das zieht Verpflichtungen in Bezug auf Transparenz, menschliche Aufsicht und Konformitätsbewertungen nach sich. Jedoch gebe es Lücken. Etwa seien Arbeitgeber nicht dazu verpflichtet, Verzerrungen in Algorithmen zu erkennen und zu mindern, die Arbeitnehmer:innen diskriminieren könnten.
Außerdem müssen laut der EU-Verordnung Betroffene zwar über automatisierte oder KI-gestützte Entscheidungen informiert werden. Es gibt jedoch keine Regelung, dass manche Entscheidungen ausschließlich von Menschen getroffen werden dürfen, so wie es die Abgeordneten fordern. Weiterhin stütze sich der AI Act in der Umsetzung auf Marktüberwachungsbehörden, nicht auf Behörden für den Schutz von Grundrechten. Auch schaffe der AI Act keine spezifischen Datenschutzrechte für den Arbeitsplatz.
Die Studie verweist zudem auf die EU-Richtlinie zur Plattformarbeit von 2024, die ähnliche Aspekte behandelt. Sie gilt jedoch nur für Plattformbeschäftigte. Die Autor:innen kommen zu dem Schluss, dass die bestehenden Regelungen einen gewissen Basisschutz bieten, aber kein kohärentes Regelwerk spezifisch für den Arbeitsplatz beinhalten.
Datenschutz & Sicherheit
Patchday Adobe: Schadcode-Lücken bedrohen InDesign & Co.
Angreifer können Systeme mit Adobe-Anwendungen attackieren und im schlimmsten Fall Schadcode ausführen. Sicherheitsupdates stehen im Rahmen des Adobe-Patchdays zum Download bereit.
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Die Sicherheitslücken finden sich in Format Plugins, InCopy, InDesign, Illustrator, Illustrator on iPad, Photoshop, Pass und Substance 3D Stager. In den meisten Fällen können Angreifer auf einem nicht näher beschriebenen Weg Speicherfehler auslösen und im Anschluss eigenen Code ausführen. Davon sind die Apps unter den Betriebssystemen Android, macOS und Windows betroffen. Bislang gibt es keine Berichte zu Attacken.
Adobes Entwickler versichern, die Schwachstellen in den folgenden Ausgaben geschlossen zu haben:
- Format Plugins 1.1.2
- InDesign ID 20.5.1, ID21.0
- Illustrator on iPad 3.0.10
- Illustrator 2025 29.8.3, 2026 30.0
- Photoshop 2025 26.9
- Substance 3D Stager 3.1.6
- InCopy 20.5.1, 21.0
- Pass Authentication Android SDK 3.8.0
Im Oktober hatte Adobe insgesamt zwölf Sicherheitsmitteilungen zu Schwachstellen in den Kreativ-Apps aus dem Hause veröffentlicht.
(des)
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