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Datenschutz & Sicherheit

EU-Staaten uneins über US-Zugriff auf Polizeidaten


Die britische NGO Statewatch hat ein Ratsdokument mit Positionen der EU-Mitgliedstaaten zu den geplanten Verhandlungen über die sogenannte Enhanced Border Security Partnership (EBSP) mit den Vereinigten Staaten veröffentlicht. Es zeigt die Differenzen über den von Washington seit drei Jahren geforderten transatlantischen Zugriff auf Polizeidatenbanken und darin enthaltene Fingerabdrücke und Gesichtsbilder.

Die meisten der 27 EU-Regierungen sind aufgeschlossen für Verhandlungen, fordern aber Leitplanken für eine solche Datenkooperation. Einige machen weitergehende Vorschläge.

Die US-Forderung betrifft alle 43 Teilnehmer des Visa-Waiver-Programms, darunter auch Länder wie Großbritannien, Israel, Australien oder Singapur. Sie sollen bis Ende 2026 eine „Grenzpartnerschaft“ abschließen. Andernfalls droht der Ausschluss vom visafreien Reisen in die USA.

Die EU-Kommission hat dazu vorgeschlagen, im Auftrag aller 27 Unionsmitglieder Verhandlungen für ein Rahmenabkommen zum Austausch der biometrischen Daten zu führen. Der Rat – also alle Mitgliedstaaten – soll der Kommission dazu ein Verhandlungsmandat erteilen. Für die Umsetzung eines solchen Rahmenabkommens müssen die einzelnen Länder aber anschließend eine zusätzliche bilaterale Vereinbarung mit den USA schließen.

Deutschland will US-Behörden Grenzen setzen

Die Bundesregierung zeigt sich laut dem Dokument grundsätzlich offen für ein EU-weites Abkommen, will den US-Behörden darin aber Grenzen setzen. Deutschland lehnt einen Direktzugriff US-amerikanischer Behörden auf ausländische Datenbanken ab und fordert eine Lösch-Regelung.

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Stattdessen solle der Austausch über ein mehrstufiges „Treffer/Kein Treffer“-Verfahren erfolgen – eine Herausgabe der Daten soll also nur im Einzelfall und nach Prüfung durch nationale Stellen erfolgen. Unter Schengen-Staaten ist das im Vertrag von Prüm geregelt. Die USA könnten dementsprechend ein internationaler Prüm-Partner werden, so der deutsche Vorschlag.

Als erster und bislang einziger Staat erhielt Großbritannien diesen Status nach dem Brexit. Allerdings dauert die Datenabfrage nach dem „Treffer/Kein Treffer“-Prinzip mitunter Tage. Für die von den USA angestrebte Echtzeitverwendung ist dies also keine Option.

Zugleich fordert Berlin, dass die EU geschlossen gegenüber Washington auftritt, um zu verhindern, dass einzelne Mitgliedstaaten in bilateralen Abkommen weitergehende Zugeständnisse machen. Nach deutscher Ansicht müsse der transatlantische Datenaustausch „einen echten Mehrwert für die Sicherheit der EU und ihrer Mitgliedstaaten bringen, dabei aber die Grundrechte und den Datenschutz uneingeschränkt wahren“.

Einige Staaten wollen Beschränkungen

Neben Deutschland plädieren auch Italien, Frankreich, Österreich und die Niederlande dafür, den Anwendungsbereich des Abkommens klar zu begrenzen. Italien etwa fordert, dass sich die Kooperation „auf Migration und Grenzmanagement“ beschränken solle und „nicht zu einem generellen Polizeidatenaustausch“ werde. Auch Frankreich warnt vor einer schleichenden Ausweitung in Bereiche nationaler Strafverfolgung und verlangt, dass jede Datenübermittlung „menschlich überprüft“ werden müsse und nicht automatisch erfolgen dürfe.

Die Regierungen in Wien und Den Haag äußern ähnliche Vorbehalte: Der Austausch dürfe nur Daten betreffen, die im Rahmen von Grenz- oder Visaverfahren erhoben werden und nicht etwa nationale Ermittlungsakten.

Ein anderes Lager – darunter die baltischen Staaten, Tschechien und Litauen – zeigt sich hingegen offen für US-Forderungen nach direkter oder automatisierter Abfrage europäischer Datensätze, sofern Datenschutzgarantien und Gegenseitigkeit gewahrt blieben. Die litauische Delegation stellt sogar in den Raum, die Verwendung von Künstlicher Intelligenz bei der automatisierten Verarbeitung von Daten zu regeln, was andere Staaten strikt ablehnen.

Die österreichischen Vertreter äußerten die Auffassung, dass die USA eher an Daten in europäischen Informationssystemen interessiert seien als an nationalen biometrischen Datenbanken. Das bezieht sich speziell auf drei neue große EU-Systeme: das Visa-Informationssystem (VIS), das gemeinsame biometrische Abgleichsystem (sBMS) und den Gemeinsamen Identitätsspeicher (CIR). In den Kommentaren Österreichs klingt es so, als wolle das Land den USA den Zugriff auf diese EU-Daten anbieten, „um eine operationell gegenseitig vorteilhafte Lösung zu erreichen“.

Irland verweist auf sicherheitspolitische Dimension

Ein Sonderfall ist Irland. Die dortige Regierung betont, dass das Abkommen nicht nur Grenz- oder Visaangelegenheiten betreffen soll, sondern auch der Bekämpfung von Terrorismus und schwerer Kriminalität dienen müsse. Irland ist nicht Teil des Schengen-Raums. Trotzdem fordert Dublin, an den Verhandlungen teilzunehmen und argumentiert, der Austausch von Biometriedaten und Reisedokumenten könne allen Schengen-Staaten beim Kampf gegen Verbrechen und Terrorismus helfen.

Sollte Irland von dem Rahmenabkommen ausgeschlossen bleiben, befürchtet das Land erhebliche operative Schwierigkeiten bei der Umsetzung eines späteren bilateralen EBSP mit den USA, was den eigenen Status im Visa-Waiver-Programm gefährden könnte. Vor diesem Szenario warnen auch einige osteuropäische Staaten.

Deadline bis Ende 2026

Frankreich wiederum stellt die Lesart der Kommission in Frage, wonach das Rahmenabkommen in ausschließlicher EU-Kompetenz liege: Einige Aspekte, etwa der Zugriff auf nationale Datenbanken, fielen nach Ansicht von Frankreich eindeutig in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten. Über diese Frage hatte es vorab bereits Uneinigkeit gegeben, denn die von den US-Behörden anvisierte Nutzung der biometrischen Daten geht deutlich über Visafragen – für die die EU grundsätzlich zuständig ist – hinaus.

Mehrere im Rat in Brüssel vertretene Länder wie Österreich, die Niederlande und Estland halten den von Washington gesetzten Zeitplan für das EBSP bis Ende 2026 für unrealistisch. Ungarn fordert Konsequenzen, falls die USA für ein EU-Land den Visa-Waiver-Status einseitig beschränken. Dann müsse die EU den Datenaustausch aller Mitgliedstaaten geschlossen aussetzen.



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Datenschutz & Sicherheit

Windows 10 22H2: Update außer der Reihe – korrigiert ESU-Probleme


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Da staunen einige WIndows-10-Nutzerinnen und -Nutzer nicht schlecht: Ohne Registrierung für den erweiterten Support („Extended Security Updates“, ESU) erhalten sie ein Sicherheitsupdate außer der Reihe angeboten. Es korrigiert ein Problem, das die Einrichtung der ESU auf Privatanwender-Rechnern verhindert.

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In den Windows-Release-Health-Notizen erklärt Microsoft das unerwartete Update. Demnach hat Microsoft Fälle entdeckt, bei denen der Einrichtungsprozess für die erweiterten Sicherheitsupdates fehlschlagen kann. Daher wird auf Windows-10-Rechnern mit Endanwender-Lizenzen, auf denen das ESU nicht eingerichtet wurde, nun das Update außer der Reihe angeboten.

Microsoft liefert eine Anleitung mit, wie Betroffene vorgehen sollen. Zunächst müssen sie in den Einstellungen auf der Windows-Update-Seite nach Updates suchen lassen. Die liefert das Out-of-Band-Update KB5071959 zurück. Das sollen Nutzerinnen und Nutzer installieren und im Anschluss den Rechner neu starten.

Nach dem Neustart müssen sie den Extended-Security-Updates-Wizard durchklicken, um das Gerät für das ESU-Programm zu aktivieren. Im Anschluss liefert in den Einstellungen die Suche nach Updates die regulären monatlichen Sicherheitsupdates zum Microsoft Patchday.

Im Support-Beitrag zu dem Update erklärt Microsoft weiter, dass das Update kumulativ ist und die Sicherheitsupdates bis einschließlich dem 14. Oktober 2025 enthält.

Anfang Oktober hatte Microsoft die Registrierung für das ESU-Programm für privat genutzte Windows-10-Installationen schrittweise freigeschaltet. Im Europäischen Wirtschaftsraum ist die Ein-Jahres-Verlängerung abweichend von den ursprünglichen Plänen kostenlos – wobei Kunden dafür ein Microsoft-Konto benötigen, was sich auch als Zahlung mit Daten interpretieren lässt. Für die kommerziell genutzten Windows-10-Versionen sind bis zu drei Jahre erweiterte Sichereitsupdates – natürlich gegen Zahlung – möglich. Dafür hatte Microsoft vor einer Woche Handreichungen für Admins veröffentlicht, welche Voraussetzungen ihre Geräte zu erfüllen haben und wie sie die ESU-Aktivierung vornehmen können.

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(dmk)



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Patchday Microsoft: Attacken auf Windows-Kernel beobachtet


Derzeit haben Angreifer verschiedene Windows- und Windows-Server-Versionen im Visier und attackieren Systeme. Sicherheitspatches stehen über Windows Update zum Download bereit.

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Die derzeit ausgenutzte Schwachstelle (CVE-2025-62215, Risiko „hoch„) betrifft den Windows-Kernel. In einer Warnmeldung sind die betroffenen Versionen, etwa Windows 10/11 und Windows Server 2025, aufgelistet. In welchem Umfang die Attacken ablaufen, ist derzeit nicht bekannt. Admins sollten ihre Systeme schnellstmöglich absichern.

Sind Angriffe erfolgreich, können sich Angreifer Systemrechte verschaffen. In so einer Postion ist davon auszugehen, dass Computer als vollständig kompromittiert gelten. Wie solche Attacken ablaufen, führt Microsoft zurzeit nicht aus.

Vier Sicherheitslücken (CVE-2025-60716hoch„, CVE-2025-62199hoch„, CVE-2025-30398hoch„, CVE-2025-62214hoch„) stuft Microsoft als kritisch ein. Sie betreffen DirectX, Office, PowerScribe 360 und Visual Studio. Nutzen Angreifer die Lücken erfolgreich aus, können sie unter anderem Schadcode ausführen.



Um Updates einfacher zu identifizieren, hat Microsoft die Schreibweise angepasst: Das Datum erscheint nun zuerst, gefolgt von der Art des Updates, der KB-Nummer und der Build-Nummer von Windows.

Durch eine „kritische“ Lücke (CVE-2025-60724) in der Grafikkomponente GDI+ kann ebenfalls Schadcode auf Windowssysteme schlüpfen. Weiterhin gibt es noch wichtige Sicherheitsupdates für weitere Windows-Komponenten wie Remote Desktop Services und Smart Card Reader.

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Die Schutzfunktion Windows Administrator Protection ist bislang als Vorschau in Windows enthalten, aber schon jetzt wurde eine Sicherheitslücke (CVE-2025-60718hoch„) entdeckt. Darüber können sich Angreifer höhere Rechte aneignen.

Alle an diesem Patchday geschlossenen Lücken listet Microsoft in seinem Security Update Guide auf.

Wie aus einem Beitrag hervorgeht, ist der Support für Windows 11 Version 23H2 (Home und Pro) ausgelaufen und diese Ausgaben bekommen ab sofort keine Sicherheitsupdates mehr. An dieser Stelle müssen Admins auf eine noch unterstützte Version upgraden.

Ferner hat Microsoft mit KB5068781 das erste Sicherheitsupdate für Windows 10 mit erweitertem Support veröffentlicht. Zusätzlich gibt es ein Windows-10-Update, das Probleme bei der Einrichtung des erweiterten Supports lösen soll.


(des)



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Microsoft veröffentlicht Datenschutz-Hilfen für M365 und Copilot


Microsoft hat drei neue Datenschutz-Hilfen für Unternehmen veröffentlicht, die Microsoft 365 und Copilot einsetzen. Das Paket umfasst das M365-Kit mit Mustervorlagen für die DSGVO-Dokumentation, ein aktualisiertes Cloud Compendium sowie anpassbare Vorlagen für Datenschutz-Folgenabschätzungen (DSFA). Das M365-Kit wurde in Abstimmung mit dem Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht und dem Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit entwickelt.

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Die neuen Dokumentationshilfen zielen darauf ab, Unternehmen bei der Erfüllung ihrer Rechenschaftspflichten nach der Datenschutz-Grundverordnung zu unterstützen. Besonders beim Einsatz von KI-Diensten wie Microsoft 365 Copilot stehen Verantwortliche vor der Herausforderung, die Datenverarbeitung rechtssicher zu dokumentieren und bei Prüfungen durch Datenschutzaufsichtsbehörden nachweisen zu können.

Das M365-Kit bildet den Kern der neuen Datenschutz-Hilfen. Es enthält Beispiele und Mustertexte für zentrale Bausteine der Datenschutzdokumentation beim Einsatz von Microsoft 365 Copilot. Konkret stellt Microsoft Vorlagen für Einträge ins Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten, Schwellwertanalysen zur Prüfung der DSFA-Pflicht, Rechtsgrundlagen für typische Einsatzszenarien sowie Datenschutzhinweise bereit. Die Materialien sind auf der Webseite aka.ms/mit-sicherheit verlinkt und Unternehmen können sie an ihre spezifischen Anforderungen anpassen.

Sebastian Dürdoth, Senior Corporate Counsel bei Microsoft Deutschland, betont: „Durch unsere neuen Materialien haben Unternehmen alle zentralen Bausteine zur Hand, um beispielsweise ihren datenschutzkonformen Umgang mit personenbezogenen Daten beim Einsatz von Microsoft 365 Copilot zu dokumentieren.“ Die Abstimmung mit den Datenschutzbehörden in Bayern und Hessen soll dabei für zusätzliche Rechtssicherheit sorgen.

Als zweite Komponente hat Microsoft das Cloud Compendium umfassend aktualisiert. Das 26-seitige Dokument beantwortet häufig gestellte Fragen zur Nutzung von Cloud-Diensten wie Microsoft 365 Copilot oder Azure und ordnet die Antworten in den gesetzlichen und regulatorischen Rahmen ein. Es verweist auf einzuhaltende Bestimmungen und Standards, sodass Unternehmen auf typische Fragen bei Compliance-Prüfungen vorbereitet sind. Das Compendium steht als PDF zum Download bereit und richtet sich an IT-Verantwortliche und Datenschutzbeauftragte.

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Die dritte Säule bilden anpassbare Vorlagen für Datenschutz-Folgenabschätzungen nach Artikel 35 der DSGVO. Microsoft stellt vier separate Musterdokumente bereit: jeweils eine DSFA-Vorlage für Office 365 und Microsoft 365 Copilot, differenziert nach Unternehmenskunden und Kunden des öffentlichen Sektors. Die Vorlagen enthalten strukturierte Informationen zur systematischen Risikobewertung und decken unterschiedliche Anforderungen und Einsatzszenarien ab. Unternehmen können diese als Grundlage verwenden und an ihre spezifische Datenverarbeitung anpassen.

Alle Materialien sind im Microsoft Service Trust Portal zum Download verfügbar. Weitere Informationen finden sich in der Ankündigung von Microsoft.

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(fo)



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