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Datenschutz & Sicherheit

Was im EU-Aktionsplan gegen Cybermobbing fehlt


„Du stinkst“, „du bist hässlich“, „geh sterben“ – auf dem Schulhof können Sätze fallen, die viele Erwachsene selten hören. Häufen sich solche Dinge gegenüber einer bestimmten Person über längere Zeit, spricht man von Mobbing. Inzwischen passiert das auch online.

Gegen dieses sogenannte Cybermobbing will die EU-Kommission mit einem neuen Aktionsplan vorgehen. Ihre Ankündigung hat sie mit dem Bild aus einer Fotodatenbank illustriert. Zu sehen ist eine sonderbare Computer-Tastatur. Statt einer Umschalttaste hat sie eine feuerrote Taste mit der Aufschrift „STOP Cyberbullying“. Ein Finger bewegt sich vom rechten Bildrand auf diese Taste zu. Das erweckt den Eindruck, man könne Cybermobbing quasi per Knopfdruck beenden.

Was wir auf dem Bild nicht sehen: Menschen. Etwa einen Teenager, der sich einer Pädagogin anvertraut oder zwei Freund*innen, die sich gegenseitig Trost spenden. Es könnte eine Nebensache sein, doch in diesem Fall ist das Motiv mit der fiktiven Tastatur ein Sinnbild dafür, wie die EU-Kommission das Thema vorwiegend angeht: technisch und distanziert.

Die EU-Kommission, so geht es aus dem 18-seitigen Aktionsplan hervor, möchte Cybermobbing primär als ein Problem von Plattformregulierung und digitaler Infrastruktur bearbeiten. Die Beziehungen zwischen Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen spielen eine Nebenrolle. Zeit und Vertrauen – die für gute Fürsorge oftmals entscheidenden knappen Ressourcen – stehen nicht im Zentrum. Das zeigt ein näherer Blick auf die drei Säulen des Aktionsplans.

Erste Säule: Mit Plattformregulierung gegen Cybermobbing

In der ersten von drei Säulen des Aktionsplans gegen Cybermobbing zitiert die EU-Kommission einschlägige Digitalgesetze, allen voran das Gesetz über digitale Dienste (DSA). Es ist das wohl wichtigste Regelwerk für Plattformen, auf denen auch Minderjährige Inhalte teilen können, etwa Instagram, TikTok, Snapchat.

„Soziale Medien sind der primäre Kanal, über den Kinder und Heranwachsende Cybermobbing ausgesetzt werden“, heißt es im Aktionsplan. Folglich will die EU-Kommission bei der bevorstehenden Prüfung der DSA-Regeln für Minderjährige den „Fokus“ auf Cybermobbing und Meldemechanismen stärken. Zudem gebe es bald Leitlinien für vertrauensvolle Hinweisgeber*innen („Trusted Flaggers“). Das sind zum Beispiel NGOs, die mit besonderer Expertise Inhalte auf Plattformen recherchieren und melden.

Dabei fällt unter den Tisch, dass Inhalte auf Plattformen nur ein Symptom von Mobbing unter Kindern und Jugendlichen sind. Primär geht es beim Mobbing allerdings nicht um regulierbaren „Content“, sondern um zwischenmenschliche Beziehungen.

Mehr als 80 Prozent der Fälle von Cybermobbing geschehen im schulischen Umfeld, das zeigt eine deutsche Studie des „Bündnis gegen Cybermobbing“ aus dem Jahr 2024. Dafür haben rund 4.200 Schüler*innen von sieben bis 20 Jahren, 1.000 Eltern und 630 Lehrer*innen ihre Erfahrungen geschildert. Demnach kennen zwei Drittel der Betroffenen die Täter*innen persönlich. Offline und online gehören beim Mobbing eng zusammen.

Eine ebenso 2024 veröffentlichte Umfrage des Deutschen Jugendinstituts (DJI) macht anschaulich, welche Form Cybermobbing häufig annimmt. Demnach gibt es Kinder und Jugendliche, die andere online bedrohen oder beleidigen, deren Fotos verbreiten, sie aus Online-Gruppen ausschließen – oder neue Gruppen gründen, um sich dort über sie lustig zu machen.

Wo genau Cybermobbing mehrheitlich geschieht, hat wiederum das Sinus-Institut mit der Krankenkasse Barmer näher erforscht. Das Ergebnis: „Eindeutiger Spitzenreiter unter den Cybermobbing-Kanälen ist weiterhin unangefochten WhatsApp.“ Diesen Messenger nannte demnach jede*r zweite Befragte. Das dürfte damit zusammenhängen, dass WhatsApp für viele die Plattform schlechthin für Klassenchats ist. Wer nachts im Klassenchat gemobbt wird, sitzt am nächsten Morgen wieder mit den Bullys zusammen im Klassenzimmer.

Nachrichten auf WhatsApp sind allerdings Ende-zu-Ende-verschlüsselt und deshalb privat. Das heißt, ein großer Teil von Cybermobbing bietet kaum Anknüpfungspunkte für Plattformregulierung. Für Betroffene steht vielmehr im Mittelpunkt, wie Konflikte in der eigenen Schulklasse ausgetragen werden, wie Lehrer*innen und Aufsichtspersonen helfen können.

Zweite Säule: Mit Info-Material gegen Cybermobbing

Die zweite Säule der EU-Kommission dreht sich um Prävention und Aufklärung. Wie die Kommission betont, müsse Prävention alle Akteur*innen einbeziehen – Gleichaltrige, Täter*innen, Eltern, Betreuer*innen, Lehrkräfte, „die gesamte Schulgemeinschaft“ und die Zivilgesellschaft.

Laut Aktionsplan will die EU-Kommission diesen Akteur*innen vor allem eines bieten: Infomaterial. Es geht primär um Leitlinien, Ressourcen und Werkzeugkästen, um Digitalkompetenz und Bildung.

Kaum eine Rolle spielt im Aktionsplan, dass es beispielsweise in deutschen Schulen vor allem an Zeit und Personal fehlt. Zuletzt hatte etwa die Leopoldina dieses Thema behandelt. In ihrem Diskussionspapier schreiben die Forschenden der Wissenschaftsgesellschaft darüber, wie sich soziale Medien auf die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen auswirken. Demnach gebe es in Deutschland keinen Mangel an Infomaterial. „Häufig scheitert schlicht die Umsetzung in den Schulen.“ Die Gründe dafür seien vielfältig. „Es fehlt unter anderem an Fachpersonal, Zeit“ oder „Fortbildungsmöglichkeiten für Lehrkräfte“, so die Leopoldina.

Info-Kampagnen kosten vergleichsweise wenig. Teuer ist es dagegen, Pädagog*innen einzustellen, sie auf Fortbildungen zu schicken und ihnen die Zeit einzuräumen, ihre Kenntnisse im schulischen Alltag anzuwenden. Die Zuständigkeit dafür liegt in den Mitgliedstaaten, in Deutschland bei den Bundesländern.

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Spielräume hat die EU dennoch. Darauf geht der Aktionsplan zumindest in Ansätzen ein. So nennt die Kommission etwa das Programm Erasmus+. Es soll „allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport“ fördern. Dafür müssen Organisationen Anträge stellen. Bei deren Prüfung will die EU verstärkt auf Projekte für gutes Schulklima achten. Der Einfluss auf Cybermobbing geschieht also eher indirekt. Der Aktionsplan macht keine direkten finanziellen Zusagen und nennt keine messbaren Zielgrößen.

Dritte Säule: Mit einer App gegen Cybermobbing

Die dritte und letzte Säule aus dem Aktionsplan hat Nachrichtenmedien offenbar am meisten interessiert: „EU will mit Melde-App gegen Cybermobbing vorgehen“, titelte zum Beispiel tagesschau.de.

In einer separaten Ankündigung schreibt die EU-Kommission von einer „Online-Sicherheits-App“, mit der Opfer „zurückschlagen“ können, auf Englisch: „fight back“. Zumindest auf dem dazugehörigen Symbolbild sind Menschen zu sehen: drei Jungs – möglicherweise bereit „zurückzuschlagen“.

Einen Prototypen für die App will die EU-Kommission laut Aktionsplan selbst vorlegen. Auf dessen Basis könnten die Mitgliedstaaten ab dem dritten Quartal dieses Jahres eigene Versionen entwickeln.

Was die Online-Safety-App genau können soll, beschreibt die Kommission eher knapp. Drei Schwerpunkte lassen sich herauslesen.

  1. Helfen. Demnach könnte die App Anlaufstellen und Beratungsangebote für Betroffene bündeln. Die Rede ist etwa von Hilfs-Hotlines und Kinderschutz. Es geht also um fachliche und emotionale Begleitung. Vorbild sei die französische App „3018“ der NGO E-Enfance. Im Google Play Store wurde die App nur rund 10.000 Mal heruntergeladen. Die EU-Kommission bezeichnet „3018“ als „erfolgreich“.
  2. Löschen. Die Online-Safety-App könne laut Aktionsplan per Programmierschnittstelle einen direkten Draht zu Online-Plattformen bekommen. So könnten Nutzer*innen über die App deren Inhalte melden. Grundlage ist der DSA, der Plattformen dazu verpflichtet, solche Meldungen zeitnah zu prüfen. Allerdings müssen Plattformen laut DSA auch selbst zugängliche und benutzerfreundliche Meldeverfahren einrichten. Das wirft die Frage auf, welchen Sinn der Umweg über eine separate App hätte.
  3. Anzeigen. Offenbar stellt sich die EU-Kommission vor, dass Minderjährige über die App auch die Polizei einschalten können. Im Aktionsplan ist das allerdings noch nicht kindgerecht formuliert. Die Rede ist von „maßgeschneiderter Unterstützung durch koordinierte Überweisung an zum Beispiel Strafverfolgungsbehörden“. Die App soll auch elektronische Beweise sicher „speichern und übermitteln“ können.

Je nach Ausgestaltung könnte die „Online-Safety-App“ also sehr unterschiedliche Richtungen einschlagen. Laut EU-Kommission hänge der Erfolg der App davon ab, ob Mitgliedstaaten sie zugänglich machen und unterstützen. Der Erfolg dürfte allerdings vielmehr davon abhängen, ob Kinder und Jugendliche die App überhaupt benutzen möchten.

In Deutschland gibt es bereits Anlaufstellen für hilfesuchende Kinder und Jugendliche, etwa die Nummer gegen Kummer oder Juuport. Beides sind gemeinnützige Vereine. Arbeit im sozialen Bereich ist oft ehrenamtlich oder prekär. Anfang 2025 hat die Stadt Berlin der „Nummer gegen Kummer“ Mittel gestrichen. Betroffen sind demnach 100 der insgesamt 3.800 ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen in Deutschland.

Geht es nach dem Aktionsplan der EU-Kommission, bekommen Hilfsangebote wie die „Nummer gegen Kummer“ zwar keine Aussicht auf bessere Finanzierung. Aber sie sollen sich wohl um die Integration in eine Melde-App kümmern – zusammen mit unter anderem TikTok, Facebook, Instagram und Polizeibehörden.



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CPUID: Angreifer haben über Webseite Malware-Installer verteilt


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Wer am Donnerstag oder Freitag vergangener Woche, also dem 9. oder 10. April 2026, die System-Analysewerkzeuge von der CPUID-Webseite wie CPU-Z oder HWMonitor heruntergeladen hat, sollte den Rechner auf Malware-Befall untersuchen. Die Webseite lieferte an diesen Tagen für mehrere Stunden zufällig Links auf Malware anstatt auf die regulären Installationspakete aus.

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Den genauen Vorfall mit tiefgehender Malware-Analyse beschreibt ein Dokument des IT-Forschers mit Handle nemesis auf GitHub. Demnach konnten Angreifer die CPUID-Webseite über eine Schwachstelle in einer API kompromittieren. Die Webseite hatte dadurch demnach zufällig bösartige Links angezeigt. Die signierten Originaldateien wurden allerdings nicht verändert.

Die Analyse beschreibt, dass die Malware-Pakete glaubwürdige Dateinamen wie „cpu-z_2.19-en.zip“ trugen und die legitimen CPU-Z-Dateien enthielten, nebst einer bösartigen CRYPTBASE.dll. Die missbraucht die Standard-Windows-Suchreihenfolge, die diese Datei zunächst im aktuellen Verzeichnis und erst dann in Systemverzeichnissen sucht. Dadurch gelangt der Schadcode durch diese sogenannte „DLL Sideloading“-Schwachstelle zur Ausführung. Nach der Ausführung folgt eine mehrstufige Infektionskette. Eine von Kaspersky als „Backdoor.Win64.Alien“ erkannte Backdoor wird dabei persistent im System verankert. Die Analyse liefert diverse Anzeichen für erfolgreiche Angriffe (Indicators of Compromise, IOC).

Der Analyse von vxunderground auf Bluesky zufolge wurde der Angriff etwa ab 1 Uhr morgens am Freitag nach mitteleuropäischer Ortszeit (7 pm EST) entdeckt. Auch das HWMonitor-Paket lag dadurch in manipulierter Fassung als Download vor. Ein weiterer Kommentar weist auf eine Stellungnahme des CPU-Z- und HWMonitor-Maintainers @d0cTB. Demnach dauerten die Untersuchungen noch an, jedoch scheint eine API für sekundäre Funktionen der Webseite für etwa sechs Stunden kompromittiert gewesen zu sein. Dadurch habe die Hauptseite zufällig bösartige Links angezeigt. Die signierten Originaldateien wurden dabei nicht kompromittiert. Der Einbruch wurde entdeckt und daraufhin gestoppt.

Laut der tiefergehenden Analyse von nemesis handelt es sich um einen Lieferkettenangriff, bei dem die offizielle CPUID-Download-Infrastruktur bösartige Dateien ausgeliefert habe. Die Download-Links wurden dabei auf einen Cloudflare-C2-Speicher umgeleitet, anstatt auf die Standard-Infrastruktur von CPUID zu verweisen. Die Angreifer lieferten ihre eigenen trojanisierten Pakete aus, die durch russischsprachige Installer auffielen; die signierten Original-Installer wurden nicht manipuliert. Es gab also zwei Varianten der manipulierten Pakete, einmal die ausführbaren InnoSetup-Installer und dann die neu verpackten .zip-Dateien mit der zusätzlichen bösartigen CRYPTBASE.dll. Die Analyse erwähnt zudem eine ähnliche Malware-Kampagne gegen FileZilla Anfang März 2026, was auf dieselben Angreifer deute.

Wer im fraglichen Zeitraum die Software von CPUID heruntergeladen hat, sollte prüfen, ob es sich um die bekannten Malware-Varianten handelt. Auf VirusTotal sollten die Scanner inzwischen zu einem Großteil darauf anschlagen.

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Lieferketten- oder auch Supply-Chain-Angriffe treffen viele Unternehmen. So konnten Angreifer vor rund zwei Wochen durch eine Supply-Chain-Attacke auf LiteLLM auf interne Cisco-Daten zugreifen. Dabei sollen Quellcode und Kundendaten gestohlen worden sein.


(dmk)



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SAP-Patchday: Eine kritische SQL-Injection-Lücke – und 18 weitere


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SAP kümmert sich am April-Patchday in 19 neuen Sicherheitsnotizen um Schwachstellen in diversen Produkten. Eine davon gilt als kritisch und erlaubt Angreifern das Einschleusen von SQL-Befehlen, eine weitere als hochriskant. Einen Großteil der Sicherheitslecks hat das Unternehmen als mittleres Risiko eingestuft, zwei sogar nur als niedrigen Bedrohungsgrad.

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Die Patchday-Übersicht für den April von SAP listet die einzelnen Schwachstellen sowie zugehörige CVE-Schwachstelleneinträge auf. Am schwerwiegendsten ist eine unzureichende Autorisierungsprüfung in SAP Business Planning and Consolidation sowie in SAP Business Warehouse, durch die authentifizierte Nutzer und Nutzerinnen manipulierte SQL-Statements zum Lesen, Verändern und Löschen von Datenbank-Daten ausführen können (CVE-2026-27681, CVSS 9.9, Risiko „kritisch“).

Als hochriskant gilt den Entwicklern eine fehlende Autorisierungsprüfung in SAP ERP und SAP S/4HANA sowohl in der Private Cloud als auch On-Premise. Die ermöglicht angemeldeten Angreifern, einen bestimmten ABAP-Report auszuführen und damit jeden bestehenden achtstelligen ausführbaren ABAP-Report unbefugt zu überschreiben. Dadurch kann bei überschriebenen Reports die eigentlich angedachte Funktion nicht mehr verfügbar sein (CVE-2026-34256, CVSS 7.1, Risiko „hoch“).

15 weitere Sicherheitslücken erhalten die Einstufung als mittleres Risiko. Sie betreffen

  • SAP BusinessObjects Business Intelligence Platform
  • SAP Human Capital Management for SAP S/4HANA
  • SAP Business Analytics and SAP Content Management
  • SAP S/4HANA OData Service (Manage Reference Equipment)
  • SAP S/4HANA Backend OData Service (Manage Reference Structures)
  • SAP S/4HANA Frontend OData Service (Manage Reference Structures)
  • SAP Supplier Relationship Management (SICF Handler in SRM Catalog)
  • SAP NetWeaver Application Server Java (Web Dynpro Java)
  • SAP NetWeaver Application Server ABAP
  • SAP HANA Cockpit und HANA Database Explorer
  • SAP S/4HANA (Private Cloud und On-Premise)
  • Material Master Application
  • SAP S/4HANA OData Service (Manage Technical Object Structures)
  • SAP BusinessObjects Business Intelligence Platform

Außerdem hat SAP eine ältere Sicherheitsnotiz SAP S4CORE (Manage Journal Entries) aus dem November 2025 aktualisiert. Die beiden als niedriges Risiko eingestuften Schwachstellen betreffen SAP NetWeaver Application Server ABAP und SAP Landscape Transformation.

IT-Verantwortliche sollten prüfen, ob sie die verwundbare Software einsetzen, und gegebenenfalls die angebotenen Aktualisierungen anwenden. Am SAP-Patchday im März dieses Jahres hatten Admins von SAP Flicken zum Ausbessern von 15 Schwachstellen erhalten. Davon galten zwei als kritische Bedrohung.

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(dmk)



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Sicherheitslücke: wolfSSL-Bibliothek winkt manipulierte Zertifikate durch


Aufgrund einer Sicherheitslücke in der TLS-Bibliothek wolfSSL können Angreifer Opfer unter dem Deckmantel einer vertrauenswürdig wirkenden Verbindung auf von ihnen kontrollierte Server locken. Um das zu unterbinden, sollten Admins die dagegen abgesicherte Version installieren. In einer aktuellen Ausgabe haben die Entwickler noch weitere Lücken geschlossen.

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Wie aus dem Changelog der aktuellen Version 5.9.1 hervorgeht, haben die Entwickler sich insgesamt um 21 Sicherheitsprobleme gekümmert. Am gefährlichsten gilt eine „kritische“ Lücke (CVE-2026-5194), die den Umgang mit Zertifikaten betrifft. Weil es bei über etwa ECDSA/ECC oder DSA ausgestellte Signaturen zu Fehlern kommt, können Angreifer Zertifikate manipulieren, die dann als gültig durchgewinkt werden. So können Angreifer etwa Opfer im Rahmen einer vertrauenswürdig aussehenden Verbindung auf von ihnen kontrollierte Server locken.

Neun weitere Softwareschwachstellen sind mit dem Bedrohungsgrad „hoch“ eingestuft. Nutzen Angreifer diese Lücken erfolgreich aus, können sie Speicherfehler auslösen (etwa CVE-2026-5264). Das führt in der Regel zu Abstürzen, oft gelangt in so einem Kontext aber auch Schadcode auf Systeme.

Setzen Angreifer an den verbleibenden Schwachstellen an, kann es ebenfalls zu Speicherfehlern (etwa CVE-2026-5392 „mittel“) kommen oder Angreifer können eigentlich verschlüsselte Inhalte im Klartext sehen (CVE-2026-5504 „mittel“).

Bislang gibt es keine Hinweise auf Attacken. Admins sollten mit der Installation der gegen die geschilderten möglichen Angriffe gerüsteten Ausgabe aber nicht zu lange zögern. Andernfalls ist die Sicherheit von Verbindungen nicht gewährleistet.

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(des)



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