Datenschutz & Sicherheit
Überwachung gegen Ladendiebstahl: Einzelhandel fordert digitale Aufrüstung
Der deutsche Einzelhandel sieht sich einer wachsenden Welle von Kriminalität gegenüber und schlägt Alarm. Laut der Studie „Kameraeinsatz im Einzelhandel“, die Ibi Research an der Uni Regensburg mit Unterstützung der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) mit einem Fokus auf Präventionsoptionen durchgeführt hat, ist Ladendiebstahl längst keine Petitesse mehr: Mehr als die Hälfte der Handelsunternehmen in Deutschland wurde 2025 nachweislich von Dieben heimgesucht. Die Dunkelziffer gilt als hoch.
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Dabei berichten die Betroffenen laut der Untersuchung nicht nur von einer zunehmenden Professionalisierung der Täter. Auch die Gewaltbereitschaft steige. Viele Händler fühlen sich in dieser Situation von der Politik und den Sicherheitsbehörden im Stich gelassen, während die wirtschaftlichen Schäden durch Inventurdifferenzen Milliardenhöhe erreichen.
Ein zentraler Baustein in der Verteidigungsstrategie der Unternehmen ist moderne Videotechnik. Die Forscher verdeutlichen, dass Kameras heute mehr seien als passive Aufzeichnungsgeräte. Sie dienten der frühzeitigen Risikoerkennung, der Abschreckung und als psychologische Stütze für das Personal. Dieses könne in brenzligen Situationen ruhiger agieren, wenn es sich durch Videomaterial abgesichert wisse.
KI-Kameras gegen organisierte Banden
Besonders den Einsatz von Künstlicher Intelligenz sieht der Handel als Hoffnungsträger. KI-gestützte Systeme könnten Verhaltensmuster analysieren, Personalengpässe an Kassen identifizieren oder zur Optimierung des Energiemanagements beitragen, indem sie Licht- und Kühlsysteme an die Kundenfrequenz koppeln. In Zeiten von akutem Personalmangel wird die Technik als Kompensationsinstrument verstanden, um die Aufmerksamkeit gezielt auf kritische Situationen zu lenken, die das Verkaufspersonal nicht immer im Blick haben kann.
Hier stößt der digitale Schutzwall auf rechtliche Hürden. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wird vom Handel als größtes Hindernis für einen effektiven Kameraeinsatz wahrgenommen. Ein Streitpunkt ist die zulässige Speicherdauer der Aufzeichnungen.
In der Praxis gelten aktuell 48 bis 72 Stunden als datenschutzkonformer Richtwert. Für viele Händler ist dieser Zeitraum zu kurz, da professionelle Diebstähle häufig erst später bemerkt werden, etwa bei der nächsten Inventur oder Warenverräumug. Dann sind die entscheidenden Bilder oft bereits automatisiert überschrieben, was eine spätere Identifizierung der Täter und eine erfolgreiche Strafverfolgung vereitelt.
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Rechtsunsicherheit bremst
Die Branche fordert daher praxistauglichere und einheitlichere Regeln. Es herrscht Unsicherheit darüber, was rechtlich zulässig ist. Während einfache Überwachungsmaßnahmen zum Schutz von Eigentum unter das „berechtigte Interesse“ fallen können, sind komplexere Anwendungen wie biometrische Gesichtserkennung zur Identifizierung bekannter Ladendiebe rechtlich problematisch und im stationären Handel in der Regel unzulässig.
Diese Lage führt laut der Analyse dazu, dass Pilotprojekte zur KI-gestützten Überwachung in Deutschland oft abgebrochen oder gar nicht gestartet werden. In anderen europäischen Ländern laufen den Autoren zufolge aufgrund einer weniger restriktiven Auslegung der DSGVO dagegen bereits Tests.
Zusätzlich sorgt die Überlastung von Justiz und Polizei für Frustration bei den Ladenbetreibern. Wenn Anzeigen wegen Geringfügigkeit eingestellt werden oder Wiederholungstäter trotz Hausverbot und Videobeweis keine spürbaren Konsequenzen fürchten müssen, sinkt die Motivation, Delikte zur Anzeige zu bringen. Der Handel wünscht sich daher auch eine konsequentere Strafverfolgung und eine engere Zusammenarbeit mit den Behörden.
Bedenken von Aufsichtsbehörden
Um die Lücke zwischen Sicherheitsbedarf und Datenschutz zu schließen, setzen die Verfasser auf Aufklärung und bieten praktische Leitlinien für Händler. Ohne eine Anpassung der Rahmenbedingungen werde die Schere zwischen technischem Potenzial und realem Schutz im deutschen Einzelhandel aber noch größer.
Datenschützer betonen die Notwendigkeit der Verhältnismäßigkeit sowie den Schutz von Grundrechten. Aus ihrer Sicht muss Videoüberwachung das letzte Mittel („Ultima Ratio“) bleiben, nachdem mildere Maßnahmen wie Warenetikettierung oder erhöhte Personalpräsenz nicht ausreichen. Bedenken haben die Aufsichtsbehörden wegen der Gefahr einer flächendeckenden Überwachung des öffentlichen Raums sowie der unzulässigen Identifizierung Unbeteiligter durch biometrische Verfahren. Potenziell drohe eine Vorratsdatenspeicherung ohne konkreten Verdacht, befürchten sie. Vor allem bei KI-Systemen warnen Experten vor einer Blackbox-Problematik, bei der automatisierte Entscheidungsprozesse nicht nachvollziehbar sind und zu Diskriminierung führen können.
(nen)
Datenschutz & Sicherheit
Unsichere Billigimporte: EU-Kommission überzieht Temu mit einer satten Strafe
Billige Schnäppchen haben meist einen Preis, der nicht auf dem Etikett steht. Giftige Schwermetalle in Ohrringen, unsicheres Kinderspielzeug oder überhitzende Ladegeräte: Verbraucherschutzorganisationen warnen seit Langem wiederholt vor Online-Ramschläden wie der aus China stammenden Handelsplattform Temu.
Nun untermauert die EU-Kommission die Warnungen mit Konsequenzen. In einer eigenen Untersuchung hat die Brüsseler Behörde festgestellt, dass Kund:innen in der EU einem hohen Risiko ausgesetzt sind, auf der Temu-Plattform unwissentlich illegale Produkte zu erwerben. Damit habe Temu gegen den Digital Services Act (DSA) verstoßen, gab die EU-Kommission heute bekannt. Als Folge muss Temu eine Geldbuße in der Höhe von 200 Millionen Euro bezahlen. Zudem muss der Anbieter der Kommission bis Ende August einen Plan vorlegen, wie er die illegalen Praktiken künftig abstellen wird.
Strenge Auflagen für sehr große Anbieter
Temu gilt als sehr großer Online-Dienst nach dem DSA. Für derart eingestufte Anbieter, darunter auch soziale Medien wie Snapchat oder Porno-Dienste wie XVideos, gelten schärfere gesetzliche Bestimmungen als für kleinere Dienste. Sie müssen etwa regelmäßig das Risiko ihrer Angebote bewerten und gegebenenfalls gegensteuern. Kommen sie den Auflagen nicht nach, drohen ihnen empfindliche Geldbußen von bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.
Seit dem Start im Frühjahr 2023 ist das Europa-Geschäft von Temu rasant gewachsen. Bei der Einstufung als sehr großer Online-Dienst vor zwei Jahren konnte der Anbieter monatlich rund 75 Millionen aktive Nutzer:innen in der EU verzeichnen. Im ersten Halbjahr 2025 waren laut eigenen Angaben bereits durchschnittlich knapp 116 Millionen Kund:innen monatlich aktiv. Schätzungen zufolge hat der chinesische Anbieter im Jahr zuvor allein in Deutschland rund 3,4 Milliarden Euro umgesetzt. Auf dem Radar der Kommission dürfte das Unternehmen von Beginn an gewesen sein, die aktuelle Untersuchung hat sie bereits im Herbst 2024 eingeleitet.
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Tatsächlich hatte Temu im Jahr 2024 eine Risikobewertung vorgenommen. Dabei habe der Anbieter jedoch keine spezifischen Einzelheiten zu seinem eigenen Marktplatz untersucht, sondern sich auf allgemeine Informationen der Branche verlassen, so die EU-Kommission.
Verdeckte Testkäufe
Bei eigenen verdeckten Streifzügen durch den Online-Laden sei die Kommission etwa über einen „sehr hohen Anteil“ an Ladegeräten gestolpert, die grundlegende Sicherheitstests nicht überstanden hätten. Auch bei Spielzeug bestehe eine hohe Gefahr, dass diese Produkte unter anderem Schwellenwerte für toxische Chemikalien überschreiten und Kinder schädigen würden. Zudem habe Temu nicht ausreichend untersucht, ob seine Empfehlungssysteme womöglich zur Verbreitung illegaler Produkte beitragen würden, moniert die Kommission.
Anders als andere Tech-Konzerne reagierte Temu zunächst zurückhaltend auf die Entscheidung aus Brüssel. Der Anbieter habe während des gesamten Prozesses „konstruktiv mit der Kommission zusammengearbeitet“ und werde dies auch weiterhin tun, teilt ein Unternehmenssprecher auf Anfrage mit. Den Beschluss der EU-Kommission nehme man zur Kenntnis, werde ihn „sorgfältig prüfen und alle verfügbaren Optionen in Betracht ziehen“, so der Sprecher.
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In einer später nachgereichten Stellungnahme stellt Temu jedoch klar, mit der Entscheidung der Kommission nicht einverstanden zu sein und die Geldbuße für unangemessen zu halten. „Die Entscheidung bezieht sich auf unsere erste DSA-Bewertung im Jahr 2024 und spiegelt nicht den aktuellen Stand unserer Systeme wider.“ Seitdem habe man „weitere Schritte unternommen, um die Risikobewertung, die Plattform-Governance sowie den Schutz von Nutzer:innen zu stärken“, sagt der Sprecher.
DSA beginnt zu wirken
Temu ist der zweite sehr große Online-Dienst, dem offiziell eine Verletzung des seit 2022 geltenden Digitalgesetzes vorgeworfen wird. Im Winter hat die Kommission das soziale Netzwerk X des US-Milliardärs Elon Musk zu einer Strafe von 120 Millionen Euro verurteilt. X habe gegen DSA-Auflagen zur Transparenz verstoßen, kein funktionales Archiv für Werbeanzeigen geschaffen sowie Forschenden keinen DSA-konformen Datenzugang gewährt, stellte die Kommission fest.
Eine Untersuchung des ebenfalls aus China stammenden Temu-Konkurrenten Shein läuft seit vergangenem Februar. Der auf sogenannte Fast-Fashion spezialisierte Online-Marktplatz steht im Verdacht, massenweise illegale Waren zu verkaufen, darunter genehmigungspflichtige Waffen oder kinderähnliche Sexpuppen. Zudem sei der Dienst womöglich so gestaltet, um Nutzer:innen süchtig zu machen, vermutet die Kommission. Ob sich die Untersuchung ebenfalls über Jahre hinweg ziehen wird, bleibt offen: Die Kommission werde sie „vorrangig behandeln“, teilte sie damals mit.
Neben potenziellen Geldbußen kommt auf Billigimporteure ein strikteres Zollsystem zu. Bislang ließen sich Pakete im Warenwert von unter 150 Euro zollfrei nach Europa verschicken. Zunächst sollen sie ab Juli mit einer Abgabe in Höhe von drei Euro belegt werden. In einem weiteren Schritt sollen schließlich alle in die EU importierten Waren ab dem ersten Euro zollpflichtig sein.
Datenschutz & Sicherheit
Warnung vor gefälschten FIFA-Webseiten vor der Fußball-WM 2026
Das FBI warnt vor gefälschten FIFA-Webseiten, die Cyberkriminelle aufsetzen, um damit etwa an Daten oder Geld von potenziellen Opfern zu gelangen. IT-Sicherheitsunternehmen haben etwa die Kampagne der kriminellen Gruppe „Ghost Stadium“ analysiert.
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Die US-amerikanische Bundesbehörde [Link auf https://www.ic3.gov/PSA/2026/PSA260527]FBI verbreitet eine öffentliche Bekanntmachung zu betrügerischen, gefälschten FIFA-Webseiten. Die imitieren die legitime Webseite mitsamt des Brandings, Produktangeboten und weiterem. Sie dienen den bösartigen Akteuren dazu, persönliche Daten zu stehlen oder Finanzbetrug zu begehen.
Die Strafverfolger des FBI haben dabei beobachtet, dass die Täter persönliche Informationen sammeln, gefälschte Tickets und Merchandise verkaufen und möglicherweise noch weitere Straftaten begehen. Mit den persönlichen Daten können die Angreifer neue Konten im Namen der Opfer anlegen und diese letztlich betrügen, schreibt das FBI. Die falschen Webseiten imitieren auch die legitime URL, indem sie Typosquatting-Domains verwenden, etwa „fiffa[.]com“. Sie setzen aber auch thematisch passende Domains wie „jobs-fifa[.]com“.
Zig betrügerische Domains
Das FBI listet bereits zig bekannte betrügerische Domains auf, zu viele, um sie hier abzubilden. Die Ermittler betonen, dass es weitere geben wird und Interessierte daher wachsam bleiben sollen.
Die IT-Forscher von Group-IB haben zudem noch viel mehr betrügerische Webseiten entdeckt. Laut deren Erkenntnissen gibt es bereits mehr als 4300 betrügerische Domains seit August 2025, die die FIFA-Seite fälschen. Die Drahtzieher hinter einer solchen Kampagne nennen die Analysten „Ghost Stadium“. Sie sprechen der Group-IB-Analyse zufolge chinesisch und handeln aus finanziellen Motiven. Sie haben eine pixelgenaue Kopie der FIFA-Webseite erstellt, auch mit einer Single-Sign-on-Authentifizierung, die zudem elf Sprachen unterstützt.
Mehr als 300 Domains laufen mit der betrügerischen Infrastruktur im Hintergrund. Sie greifen das Ping-Identity-SSO-System der FIFA an, um Zugangsdaten abzugreifen. 140 weitere Domains gelten als verdächtig und 3800 sind noch geparkt und warten nur auf ihre Aktivierung. Insgesamt 2513 FIFA-Kontenzugangsdaten für die Domains fifa.com und fifa.org haben die IT-Forscher bereits im Darknet gefunden. Insgesamt hat Group-IB vier unabhängige Betrügerbanden ausgemacht und eine Phishing-as-a-Service-Lieferkette, die vorgefertigte „Betrugsbaukästen“ verkauft und auch automatisierte Ticket-kaufende Bots betreibt. Werbung für die Betrugsseiten läuft etwa über Facebook. Die verlinkte Analyse beleuchtet die betrügerischen Seiten und Hintergründe tiefgehend.
Als Sicherheitshinweise gibt das FBI die bekannten Tipps, etwa die FIFA-Webseite durch manuelle Eingabe der korrekten Adresse in die Adresszeile des Webbrowsers oder aus den Lesezeichen heraus zu besuchen. Bei der Nutzung von Suchmaschinen sollten die Treffer mit der Markierung „Sponsored“ gemieden werden, da die Betrüger oft Werbung für die falschen Domains schalten. Subdomains sollten nur von der offiziellen FIFA-Webseite aus angesteuert werden, nicht über Webseiten von Dritten.
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Nach einer Vereinbarung zwischen FIFA und YouTube wird die Videoplattform offizieller Partner und zur bevorzugten Plattform der anstehenden Fußball-Weltmeisterschaft. Die c’t hat zudem einige Tipps für das heimische Public Viewing des Turniers zusammengestellt.
(dmk)
Datenschutz & Sicherheit
UK-Visa-Portal: Großes Datenleck bei falscher ETA-Antragsseite
Für die Einreise nach Großbritannien ist seit dem vergangenen Frühling oftmals eine Einreisegenehmigung namens „ETA“ (Electronic Travel Authorisation) nötig. Neben der offiziellen Webseite gov.uk/eta sind inzwischen zahlreiche Glücksritter mit eigenen Antragsseiten und deutlich überzogenen Preisen online gegangen. Eine dieser Seiten hat nun hunderttausende Dokumente von Antragstellern offen im Netz gelagert.
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Darüber berichtet TechCrunch. Demnach seien mindestens 100.000 Dokumente in einem Amazon-Cloudspeicher (Bucket) zugreifbar gewesen, von Antragstellern, die etwa ihren Ausweis und Selfies im Rahmen des Antragsstellungsprozesses hochgeladen haben. Der Name der betroffenen Webseite lautet demnach „UK Visa Portal“. In der Nacht zum Mittwoch wurden die Daten abgesichert, jetzt sind sie nicht mehr einfach zugreifbar.
Das Amazon-Bucket hatte hochgeladene Daten nicht direkt aufgelistet, die Daten waren nur zugreifbar, wenn die Adresse bekannt war. Die hat jedoch das Backend hinter der „UK Visa Portal“-Webseite offenbar preisgegeben, sodass ein Zugriff möglich war. Die Seite ist dem Bericht zufolge auch unter „UK Visit“ und „ETA-Pass“ erreichbar. Eine Stichprobe von TechCrunch bestätigte die Echtheit der Daten, das Medium hat einige betroffene Individuen kontaktiert.
Möglicher Identitätsdiebstahl
Mit den Ausweiskopien können Angreifer etwa Identitätsdiebstahl begehen. Die weiteren Daten erleichtern zudem echter wirkendes Phishing. Wer diese Webseiten zum Einreichen des ETA-Antrags genutzt hat, sollte daher künftig besondere Vorsicht walten lassen.
Diese Webseiten waren bereits Grund zur Warnung, etwa durch das LKA Niedersachsen oder Verbraucherzentralen. Diese Webseiten sind im Regelfall mindestens überteuert und verlangen ein Vielfaches der eigentlichen Gebühren. Das LKA warnte auch vor betrügerischen Webseiten.
(dmk)
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