Künstliche Intelligenz
Netflix-Synchronisationen: Schauspielergewerkschaft gegen Sprecherverband | heise online
In der Geschichte um Netflix’ Versuch, sich das Recht einräumen zu lassen, Synchronaufnahmen für KI-Trainingszwecke zu nutzen, schienen die Rollen bislang klar verteilt: Auf der einen Seite stand der Videostreamingdienst, der an synthetische Stimmen kommen will, auf der anderen Seite der Verband Deutscher Sprecher:innen (VDS), der zum Streik gegen Netflix aufruft, da er befürchtet, seine Mitglieder würden sich mit der Unterzeichnung langfristig selbst arbeitslos machen. Die Einschätzung des VDS stützte ein von ihm in Auftrag gegebenes Gutachten der Kanzlei Spirit Legal, nach dem zentrale Klauseln der neuen AOR-Regelung (Assignment of Rights Agreement), die Netflix‘ Synchronsprechern vorlegt, unwirksam oder rechtswidrig sind.
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Doch nun hat mit der Schauspielergewerkschaft Bundesverband Schauspiel (BFFS) eine weitere Partei die Bühne betreten – und hält sich in einer jetzt veröffentlichten Pressemitteilung mit Kritik an dem (nicht namentlich genannten) VDS und dem Rechtsgutachten von Spirit Legal nicht zurück: „Auf dieser zweifelhaften Basis werden verunsicherte Synchronschauspieler*innen aktuell unter Druck gesetzt, ihre Unterschrift unter neue Netflix-Verträge zu verweigern. Die Folge: Sie werden umbesetzt, verlieren Gagen und auch die Möglichkeit, zusätzliche Vergütungen bei erfolgreichen Netflix-Produktionen zu erhalten.“ ist in der Mitteilung des BFFS zu lesen.
Die Schauspielergewerkschaft spielte bislang in dem Streit eher eine kleine Nebenrolle. Dabei ist die Gewerkschaft mit mehr als 4300 Mitgliedern nicht nur wesentlich größer als der VDS, der (nicht zuletzt wegen der strikt professionellen Ausrichtung) keine 700 Mitglieder zählt, sondern hat vor allem im vergangenen Sommer bereits eine Vereinbarung mit Netflix zur Nutzung von KI-Stimmen getroffen.
Laut BFFS bilde die mit Netflix ausgehandelte Vereinbarung einen Rechtsrahmen, der wiederum das Fundament für künftige Kollektiv-Vereinbarungen ist. Schon jetzt gelte demnach aber, dass die Nutzung von KI-Stimmen nur zulässig ist, wenn die Synchronschauspieler*innen, deren Arbeitsergebnisse hierfür verwendet werden, ausdrücklich und gesondert zustimmen. Das gelte selbst dann, wenn die KI-Stimme keiner ursprünglichen Stimme ähnelt und gehe somit über das gesetzliche Schutzniveau hinaus.
Harte Kritik auf beiden Seiten
Anlass für die jetzige Stellungnahme dürfte auch sein, dass die Vereinbarung zwischen BFFS und Netflix mehrfach im vom VDS in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten Thema ist. Dazu gehört eine Stelle, in der darauf verwiesen wird, dass eine Generalklausel aus der BFFS-Vereinbarung auch in der AOR-Vereinbarung auftaucht, die Netflix den Synchronsprechern vorgelegt hat. Spirit Legal stellt dazu fest: „Die Intransparenz dieser Klausel, ihre Eignung, die Zustimmungsvorbehalte in K 3 a ii und iii auszuhöhlen, und ihre Unwirksamkeit nach § 307 Abs. 1 S. 2 BGB (dazu unten D.III.) wurden bei der Verhandlung verkannt.“ Das dürfte bei der Gewerkschaft für einige Nachfragen seitens der Mitglieder geführt haben.
Die Schauspielergewerkschaft hat daher den Urheberrechtsexperten Prof. Dr. Artur-Axel Wandtke ihrerseits mit einer gutachterlichen Überprüfung des Gutachtens von Spirit Legal beauftragt. Dessen Urteil fällt eindeutig negativ aus: „Zentrale Schlussfolgerungen dieses Gutachtens [von Spirit Legal, Anm. der Red.] beruhen auf unzutreffenden rechtlichen Ausgangspunkten“. Die KI-Regelung zwischen Netflix und BFFS bewertet Wandtke hingegen positiv: „Sie führt im Ergebnis zu einer materiell- und prozessrechtlichen Verbesserung der Rechtsposition von Synchronschauspielern.“
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Daneben zitiert der BFFS auch bekannte Synchronsprecher, die sich positiv zur Vereinbarung mit Netflix äußern – darunter Marcus Off, die deutsche Stimme von Johnny Depp („Ohne den Vertrag des BFFS mit Netflix gäbe es keine KI-Regeln mit Netflix, keine Folgevergütungen und keinerlei Schutz vor willkürlichem KI-Einsatz.“) und Ricardo Richter, die deutsche Stimme von Josh Hutcherson („Die vom BFFS verhandelten Regeln zu KI geben mir Sicherheit. Hier Lösungen zu schaffen, ist Pionierarbeit. Und ich bin froh, dass sich meine Gewerkschaft dieser Aufgabe stellt.“).
Für den BFFS ist das Fazit klar: „Die Annahme, den Einsatz von KI durch Boykott und Blockade verhindern oder zurückdrehen zu können, greift zu kurz und führt zu unabsehbaren Nachteilen für die Synchronbranche.“
(nij)
Künstliche Intelligenz
#TGIQF – Alien: Das Quiz
Am 25. Mai 1979 erschien in den US-Kinos mit „Alien“ ein Film, der bis heute wie kaum ein Zweiter das Science-Fiction-Horrorgenre prägt. Hierzulande kam der von Regisseur Ridley Scott inszenierte Film im Oktober des gleichen Jahres als „Alien – Das unheimliche Wesen aus einer fremden Welt“ in westdeutsche Kinos.
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„Thank God It’s Quiz Friday!“ Jeden Freitag gibts ein neues Quiz aus den Themenbereichen IT, Technik, Entertainment oder Nerd-Wissen:
In dem Film soll die Crew der Nostromo trotz Bedenken der dritten Offizierin Ellen Ripley (gespielt von Sigourney Weaver) einem scheinbaren Notsignal nachspüren. Sie entdecken ein abgestürztes Alienschiff und holen sich durch Fahrlässigkeit ein fremdartiges, aggressives Wesen ins Schiff.
Nicht nur die überzeugenden Schauspielleistungen machen aus dem Film einen Klassiker. Auch das fremdartige, verstörende Alien hat so gar nichts mehr gemein mit den Schaumstoff-Wesen aus den Jahrzehnten zuvor.
Zwar wurden Aufnahmen angefertigt, in der ein über zwei Meter großer Schauspieler im Alien-Kostüm steckte, jedoch wirkte das plump und unglaubwürdig, sodass das Alien zumeist nur schemenhaft im Film zu sehen ist. Die Crew hatte aus dem Film „Der Weiße Hai“ gelernt, dass weniger zu zeigen mehr sein kann. Und das kam in dem Film voll zum Tragen. Der Grusel wurde durch das Unbekannte erzeugt.
Auf den Film folgten bis heute sechs weitere Kinofilme und diverse Computerspiele. Eine große Fangemeinde diskutiert bis heute leidenschaftlich die Filme oder macht mal eben aus zwei Schnittfassungen eines Teils eine eigene 4K-Version.
Aber welche Figur des Alien-Films von 1979 hatte denn im neuesten Teil von 2024 einen überraschenden Auftritt? Das wollen wir von Ihnen wissen in unserem kleinen Alien-Nerdquiz zum Wochenende.
In der heiseshow stellte Moderatorin Anna Bicker dem Dr. Volker Zota und als Malte Kirchner wie immer drei Fragen vorab. Die Crew fand die Nerdfragen jetzt auch nicht zum Schreien, aber sie schlugen sich tapfer.
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Sie können in Ruhe in 11 Fragen maximal 110 Punkte erreichen. Die Punktzahl kann gern im Forum mit anderen Mitspielern verglichen werden. Halten Sie sich dabei aber bitte mit Spoilern zurück, um anderen Teilnehmern nicht die Freude am Quiz zu verhageln. Lob und Kritik sind wie immer gern gelesen.
Bleiben Sie zudem auf dem Laufenden und erfahren Sie das Neueste aus der IT-Welt: Folgen Sie uns bei Mastodon, auf Facebook oder Instagram. Und schauen Sie auch gern beim Redaktionsbot Botti vorbei.
Und falls Sie Ideen für eigene Quizze haben, schreiben Sie einfach eine Mail an den Quizmaster aka Herr der fiesen Fragen.
(mawi)
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Zu viel Tokenmaxxing? Amazon stoppt internes KI-Ranking
Bei Amazon wurde laut Bericht der Financial Times (FT) ein internes Rankingsystem für KI-Nutzung namens Kirorank abgeschafft. Wie die Wirtschaftszeitung unter Berufung auf Insider schreibt, hätten Angestellte KI-Agenten an unnötige Aufgaben gesetzt, um mit Tokenverbrauch ihre Platzierung darin zu verbessern. Kiro ist die KI-Entwicklungsumgebung, die Amazon im vergangenen Juli vorgestellt hat.
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Dave Treadwell, Senior Vice President bei Amazon, erklärte laut FT-Bericht gegenüber Angestellten, dass die Rangliste mit „guten Absichten“ eingeführt worden wäre. Das Ergebnis seien aber zusätzliche Kosten für Amazon gewesen, weil die Angestellten ihren Verbrauch an KI-Token künstlich aufgeblasen hätten. „Bitte benutzt KI nicht nur um der KI willen“, sagte er demnach.
„Wie KI die Arbeit beschleunigen kann“
Amazon erklärte der FT, dass das Beta-Dashboard kein offizielles oder genehmigtes Tool gewesen sei und auch nicht mehr unterstützt werde. Das Unternehmen sagte demnach: „Die Rangliste wurde von einer Gruppe von Mitarbeitern erstellt, die darauf aufmerksam machen wollten, wie KI die Arbeit beschleunigen kann“.
Dem Bericht zufolge nutzt Amazon nun eine andere Kennzahl namens „normalisierte Implementierungen“, um die Nutzung von KI-Tools intern zu bewerten. Statt Tokenverbrauch messe die Kennzahl, wie Entwickler KI regelmäßig für sinnvollen Code einsetzen.
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Mehr Tokens, mehr Leistung?
Das Phänomen, dass Angestellte ihren Tokenverbrauch hochtreiben, um besser dazustehen, wird inzwischen als Tokenmaxxing bezeichnet. Berichten nach kam es in den letzten Monaten vor allem bei den US-Techkonzernen vor, die die KI-Nutzung in ihrer Belegschaft besonders forcieren. Laut FT hat etwa Amazon Vorgaben gemacht, dass 80 Prozent der Entwickler des Unternehmens wöchentlich KI einsetzen sollen.
Unter den Angestellten hätten sich wohl in Reaktion darauf Praktiken verbreitet, mit Kiro und der Openclaw-Variante Meshclaw viel Aktivität zu erzeugen und nach außen große KI-Nutzung zu demonstrieren. Meta soll im April eine ähnliche, von Angestellten geschaffene Rangliste namens „Claudeonomics“ nach Berichterstattung darüber gestoppt haben.
Aus dem Ruder laufende KI-Kosten kennt man nicht nur bei Amazon und Meta: Bei Uber hat man laut eigener Aussage das Token-Budget für 2026 bereits aufgebraucht – und das bereits in den ersten vier Monaten des Jahres. Allerdings sei nicht klar, ob man damit auch einen Zuwachs an nützlichen Funktionen für die Kunden erzielt habe. „Wir müssen anfangen, über den Token-Verbrauch und die damit verbundenen Kosten im Vergleich zum Personalstand zu sprechen“, sagte Uber-Präsident Macdonald im Podcast Rapid Response.
(axk)
Künstliche Intelligenz
DNS-AID: Agenten veröffentlichen wie Webseiten
Die Linux Foundation hat das Open-Source-Projekt DNS-AID (DNS for AI Discovery) angekündigt. Es soll KI-Agenten und agentenbasierte Dienste über die bestehende DNS-Infrastruktur auffindbar und deren Identität überprüfbar machen. Statt auf zentrale Verzeichnisse oder fest konfigurierte Endpunkte zu setzen, greift DNS-AID auf etablierte Internetstandards und die dezentrale Struktur des Domain Name System (DNS) zurück.
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DNS-AID umfasst ein offenes Protokoll und eine Referenzimplementierung, um KI-Agenten zu veröffentlichen, zu suchen und zu verifizieren. Ursprünglich entwickelte Infoblox das Projekt, das nun unter dem Dach der Linux Foundation weiterläuft. Parallel dazu erarbeitet die IETF die technische Spezifikation als Internet-Draft. Ziel ist ein standardisiertes Verfahren, mit dem KI-Agenten die Dienste anderer Agenten automatisch finden und nutzen können.
Veröffentlichung über DNS-Einträge
Im Kern veröffentlicht DNS-AID Informationen zu Agenten als DNS-Einträge innerhalb einer Domain. Betreiber registrieren ihre Agenten nach dem Schema _ in ihrer DNS-Zone – etwa _chatbot._mcp._agents.example.com für einen MCP-basierten Chatbot. Andere Agenten ermitteln diese Informationen anschließend über reguläre DNS-Abfragen und kommunizieren direkt mit dem Zielsystem. Die Projektseite beschreibt das Vorgehen als universelles Discovery-Verfahren für Agenten, vergleichbar mit der Namensauflösung von Websites über DNS.
Nach Angaben der Entwickler kommt DNS-AID dabei ohne neue DNS-Record-Typen aus. Das Projekt stützt sich auf bestehende Mechanismen wie Service Binding Records (SVCB, RFC 9460), TXT-Records sowie die Sicherheitsstandards DNSSEC und DANE/TLSA. SVCB-Records liefern ursprünglich zusätzliche Verbindungsinformationen zu Netzwerkdiensten. DNS-AID nutzt SVCB-Records, um Agenten samt Endpunkt, Protokollangaben und Verweisen auf weitere Metadaten zu veröffentlichen. Fähigkeiten können je nach Implementierung direkt über DNS-Einträge oder über verknüpfte Dokumente bereitgestellt werden.
Drei Wege zur Auffindung
Agenten lassen sich auf drei Wegen auffinden: über ihren Namen, über bestimmte Fähigkeiten oder über einen vollständigen Katalog aller Agenten einer Domain. Die Suche nach Fähigkeiten eignet sich etwa, um innerhalb einer Organisation oder zwischen Partnerunternehmen einen Agenten für Aufgaben wie Terminplanung, Support oder Buchungen zu finden. Alternativ rufen Systeme einen Index-Eintrag ab, der sämtliche veröffentlichten Agenten einer Domain auflistet.
Für die Vertrauensprüfung greift DNS-AID auf die bestehende DNS-Sicherheitsinfrastruktur zurück. Öffentliche DNS-Zonen sollen mit DNSSEC signiert sein, damit Clients die Authentizität der Einträge kryptografisch prüfen können. Optional verknüpfen TLSA-Einträge nach dem DANE-Verfahren TLS-Zertifikate direkt mit DNS-Einträgen. So entsteht nach Vorstellung der Entwickler eine durchgehende Vertrauenskette von der DNS-Root-Zone bis zum einzelnen Agenten.
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Protokollunabhängig und mit Referenzimplementierung
Auf eine bestimmte Form der Agentenkommunikation legt sich das Protokoll nicht fest. Genannt werden unter anderem MCP, Agent-to-Agent-Protokolle (A2A) und HTTPS. Weitere Protokolle lassen sich über ALPN-IDs in den SVCB-Einträgen einbinden. ALPN (Application-Layer Protocol Negotiation) dient bereits heute etwa zur Aushandlung von HTTP/2 oder HTTP/3.
Eine Referenzimplementierung steht mit einem Python-SDK, einem CLI-Tool und einem MCP-Server bereit. Sie unterstützt verschiedene DNS-Backends, darunter Cloudflare, AWS Route 53, NS1, Google Cloud DNS und Infoblox NIOS sowie alle DNS-Server, die RFC 2136 (Dynamic DNS) beherrschen. Zudem enthält sie Funktionen, um Agenten zu veröffentlichen und zu suchen sowie DNSSEC- und DANE-Informationen zu validieren.
Die Linux Foundation bezeichnet DNS-AID explizit als offenen und herstellerneutralen Ansatz für das Auffinden von Agenten. Zu den ersten Unterstützern zählen Cloudflare, CSC, Equinix, GoDaddy, Indeed, Infoblox, das Internet Systems Consortium (ISC) und WWT.
(fo)
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