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E-Mobilität: Bundestag macht Weg frei für bidirektionales Laden


Der Bundestag hat eine entscheidende Hürde für bidirektionales Laden beseitigt. Mit einer Novelle des Energiewirtschafts- und des Stromsteuergesetzes hat er den Weg für Vehicle-to-Grid (V2G) – also das Einspeisen von Strom aus der E-Auto-Batterie zurück ins Stromnetz – geebnet. Die zentrale Hürde für die wirtschaftliche Umsetzung von V2G war bislang die doppelte Belastung des wieder eingespeisten Stroms mit Netzentgelten und Abgaben. Bisher wurde Strom, der aus einer Fahrzeugbatterie zurück ins Netz floss, wie normaler Verbrauch behandelt und daher erneut mit Gebühren belegt.

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Mit der Reform des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) haben die Abgeordneten diese Ungleichbehandlung aufgehoben. E-Autos werden nun regulatorisch wie Pumpspeicher oder stationäre Großspeicher behandelt, die schon immer nur einmal Netzentgelte zahlen. Rückgespeister Strom wird so künftig wie Speicherstrom behandelt und nicht mehr doppelt mit Netzentgelten belegt.

Für das Gesetzespaket stimmten die Regierungsfraktionen von CDU/CSU und SPD, dagegen die AfD und die Grünen. Die Linke enthielt sich. Die Anpassung schafft laut dem federführenden Wirtschaftsausschuss die Voraussetzung dafür, dass Betreiber von Stromspeichern – und damit auch E-Auto-Besitzer – anteilig wieder ins Netz eingespeiste Strommengen wirtschaftlich bereitstellen können, da sie für diese Mengen von der Netzentgeltbefreiung Gebrauch machen können.

Der auf die Vermarktung von Batteriespeichern spezialisierte Anbieter The Mobility House erläutert, dass so erstmals ein fairer, wirtschaftlicher Rahmen entstehe, der bidirektionales Laden auch für Verbraucher attraktiv mache. Dies schaffe Anreize, die dringend benötigte Flexibilität auf der Nachfrageseite in das Energiesystem zu integrieren. E-Autos würden zu flexiblen Speichern, die erneuerbare Energie aufnehmen und bei Bedarf zurückspeisen könnten. Das entlaste das Stromsystem, schaffe Spielraum für mehr Wind- und Solarenergie und senke langfristig Kosten für Verbraucher und Netz.

Deutschland kann demnach das bislang ungenutzte Speicherpotenzial der über 1,65 Millionen zugelassenen Elektroautos für das Energiesystem nutzbar machen. Basierend auf bereits zugelassenen E-Autos und einer realistischen Anschlussquote von 20 bis 30 Prozent erschließt dies laut The Mobility House ein dezentrales Speichervermögen von rund 3,3 bis 5 GWh. Dies entspreche einer flexiblen Leistung in der Größenordnung eines Großkraftwerks (1,0 bis 1,5 GW).

Die Entlastung bei den Netzentgelten tritt zum 1. Januar 2026 in Kraft. Ab dem 1. April folgen neue Marktregeln für die Bilanzierung von Stromspeichern und Lastgängen (MiSpeL) der Bundesnetzagentur, die V2G technisch und regulatorisch vereinfachen. Diese legen fest, wie Strommengen aus Speichern messtechnisch und bilanziell zu behandeln sind. Anschließend benötigen Netzbetreiber laut Marktinsidern sechs bis 12 Monate für die Systemanpassung, sodass die Technik im kommenden Jahr schrittweise in den Markt wachsen könne. Für die volle Entfaltung des V2G-Potenzials sei aber auch ein schnellerer Ausbau digitaler Smart Meter nötig.

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„Das bidirektionale Laden ist eine zentrale Zukunftstechnologie – für die Attraktivität der E-Mobilität ebenso wie für ein erneuerbares, flexibles Energiesystem“, erklärt Marcus Bollig, Geschäftsführer des Verbands der Automobilindustrie (VDA). Es sei gut, dass das Parlament Hürden dafür abgebaut habe. Zudem entfalle die Stromsteuer zumindest für einige zentrale Anwendungsfälle. Beides seien wichtige Schritte, um das bidirektionale Laden für die Verbraucher attraktiver zu machen und den Markthochlauf der E-Mobilität zu stärken.

Unverständlicher bleibt für Bollig aber, warum die Abschaffung der stromsteuerlichen Doppelbelastung im Anwendungsfall V2G zunächst auf Nutzer mit eigener Photovoltaikanlage begrenzt bleiben soll. Die Empfehlung des Finanzausschusses, weitere Vereinfachungen im Stromsteuerrecht für Vehicle-to-Grid zu prüfen, müsse zügig aufgegriffen und entsprechend umgesetzt werden.

Die Automobilindustrie habe bidirektionale Ladetechnologien erfolgreich zur Marktreife entwickelt, hebt der Branchenvertreter hervor. Alle deutschen Hersteller böten bereits bidirektionale E-Fahrzeuge an. Umso wichtiger sei es, dass für den Einstieg der Technologie in den Massenmarkt politisch weitere Maßnahmen auf den Weg gebracht würden. Dazu zählten einfache Zähl- und Messkonzepte zur Abgrenzung der netzentgeltlich und stromsteuerlich zu begünstigenden Strommengen.

Zur Umsetzung der novellierten Strombinnenmarktrichtlinie haben die Abgeordneten auch Vorgaben zum sogenannten Energy Sharing sowie im Bereich des Netzanschlusses in das EnWG aufgenommen. Damit soll etwa sichergestellt werden, dass Endverbraucher aktiv am Markt teilnehmen und informierte Entscheidungen treffen können. Der Wirtschaftsausschuss hat hier ergänzt, dass die Regeln zum Teilen von Stromquellen auf Bürgerenergiegenossenschaften ausgeweitet werden. Auch kleine kommunale Betriebe erhalten so mehr Möglichkeiten. Eine gewerbliche Tätigkeit soll keinen Hemmschuh mehr darstellen.

Ferner wollen die Parlamentarier mit weiteren Vereinfachungen im Messstellenbetriebsgesetz den Smart-Meter-Rollout beschleunigen, indem vor allem grundzuständigen Messstellenbetreibern Kooperationen erleichtert werden. Der Bundestag moniert in einer Entschließung, dass das Tempo beim Hochlauf intelligenter Stromzähler noch immer unzureichend sei. An die Bundesregierung geht der Appell, mit der nächsten Novelle des Messstellenbetriebsgesetzes eine deutliche Verschärfung des Sanktionsregimes gegen säumige grundzuständige Messstellenbetreiber auf den Weg zu bringen und dabei auch verpflichtende Abhilfemaßnahmen vorzusehen, wenn sich die Zahlen kurzfristig nicht erheblich verbessern.


(nen)



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Gefährlicher Elektroschrott: Umwelthilfe fordert Pfand auf Hochenergieakkus


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) sorgt sich um die Sicherheit von gefährlichen Energiespeichern. Vor allem die von Hochenergieakkus ausgehenden Brandgefahren stellen Entsorger und Kommunen laut der zivilgesellschaftlichen Organisation vor gewaltige Herausforderungen. Zwar sehe die ab Juli 2026 geltende jüngste Reform des Elektrogerätegesetzes vor, dass Altgeräte auf Wertstoffhöfen nur noch unter Aufsicht von Fachpersonal nach dem sogenannten Thekenmodell angenommen werden dürften. Doch für den Handel fehle eine vergleichbare Sicherheitslösung bisher komplett.

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Um diese Lücke zu schließen und gleichzeitig die Rücklaufquoten zu steigern, fordert die DUH die Einführung eines flächendeckenden Pfandsystems für Hochenergieakkus. Nur ein finanzieller Anreiz könne sicherstellen, dass die brandgefährlichen Lithium-Ionen-Energieträger kontrolliert zurückgegeben werden, heißt es. Sonst lagerten diese in Kellern oder verursachten potenziell gefährliche Brände in Müllfahrzeugen und Sortieranlagen.

Hochenergieakkus zeichnen sich durch eine maximale Energiedichte aus, um bei geringem Gewicht und Volumen eine möglichst lange Betriebsdauer für Anwendungen wie Elektroautos oder Smartphones zu ermöglichen. Im Gegensatz zu Hochleistungsakkus liegt ihr Fokus weniger auf schnellen Entladeströmen, als vielmehr auf der effizienten Speicherung großer Energiemengen über lange Zeiträume. Zur Gruppe der Hochenergieakkus zählen etwa auch Feststoffbatterien und Lithium-Schwefel-Akkus.

Im Bereich der Einweg-E-Zigaretten und Tabakerhitzer sieht die Organisation ebenfalls dringenden Handlungsbedarf. Ohne einen klaren finanziellen Anreiz wie ein Pfand werde hier die geplante Rücknahmepflicht im Handel nach Einschätzung der Experten weitestgehend ins Leere laufen, da die Produkte weiterhin über den Hausmüll oder in der Umwelt entsorgt würden. Die DUH begrüßt die Ankündigung der Bundesregierung für ein generelles Verbot von Wegwerf-Vapes grundsätzlich. Zugleich mahnt sie aber eine sofortige Umsetzung dieses Vorhabens über die Tabakerzeugnisverordnung an, um der Ressourcenverschwendung und den Entsorgungsrisiken zeitnah ein Ende zu setzen.

Das Pochen auf schärfere Maßnahmen begründen die Umweltaktivisten mit einer ernüchternden Bilanz der bisherigen Sammelbemühungen in Deutschland. 2023 habe auf Basis der aktuellsten verfügbaren offiziellen Zahlen die Sammelquote für Elektroaltgeräte bei nur 29 Prozent gelegen. Damit sei das gesetzliche Ziel von 65 Prozent schon zum sechsten Mal in Folge drastisch verfehlt worden.

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DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz macht dafür vor allem die mangelnde Haftung von Herstellern und Händlern verantwortlich. Da das Verfehlen der Quoten bislang keine rechtlichen Konsequenzen nach sich ziehe, fehle der Industrie der Antrieb, die Rückgabe für Verbraucher wirklich kundenfreundlich und attraktiv zu gestalten. Die Umwelthilfe ruft daher dazu auf, Hersteller gesetzlich zum Einhalten der Vorgaben zu verpflichten. Nur dies baue den nötigen Druck für eine offensive Informationspolitik und bessere Rücknahmesysteme auf.

Die fürs kommende Jahr anstehenden gesetzlichen Anpassungen, zu denen ein einheitliches Sammelstellenlogo und Hinweispflichten zur Getrenntsammlung direkt am Produkt gehören, wertet die DUH als wichtige Schritte. Diese reichten aber bei weitem nicht aus. Ein großes Hindernis bleibe die Erreichbarkeit der Rückgabestellen. Aktuelle Ausnahmeregelungen, die sich an der Verkaufsfläche der Läden oder der Größe der Geräte orientieren, führten dazu, dass viele Händler gar keine Altgeräte annehmen müssten.

Die DUH plädiert deshalb für eine Rücknahmepflicht für alle Elektrohändler, unabhängig von der Ladengröße. Zudem sollte die Kantenlänge für Geräte, die ohne Neukauf zurückgegeben werden können, von derzeit 25 auf 50 Zentimeter angehoben werden. Allein bei einer solchen Kombination aus finanziellen Anreizen, strengen Quoten und einem barrierefreien Zugang zur Entsorgung könne die Kreislaufwirtschaft bei E-Schrott endlich funktionieren.


(jpw)



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100 Millionen in Italien: Strafen für Apples App-Tracking-Transparenz sind teuer


Apples sogenannte App-Tracking-Transparenz, kurz ATT, sorgt in einem weiteren Land für den Konzern für Ärger: Die italienische Marktaufsicht AGCM (Autorità garante della concorrenza e del mercato) möchte laut Pressemitteilung aus der vergangenen Woche insgesamt 98,6 Millionen Euro sehen, weil die Funktion, mit der Nutzer App-übergreifende Werbeverfolgung auf dem iPhone unterbinden können, „den Wettbewerb behindert“. Damit folgen die Italiener ähnlichen Einschätzungen aus anderen europäischen Regionen, darunter darunter Deutschland, Frankreich, Polen und Großbritannien.

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„Die Feststellungen der Behörde bestätigten aus wettbewerbsrechtlicher Sicht den restriktiven Charakter der App‑Tracking‑Transparency‑Richtlinie (…) gegenüber Drittentwicklern von Apps, die über den App Store vertrieben werden“, so der Regulierer. Drittanbieter‑App‑Entwickler müssten über den ATT‑Dialog eine gesonderte Einwilligung für die Erhebung und Verknüpfung von Daten zu Werbezwecken einholen. Die Strafe erklärt die AGCM mit einer interessanten Begründung: Dieser Dialog erfülle nicht die Anforderungen der Datenschutzgesetzgebung, sodass Entwickler gezwungen seien, für denselben Zweck eine zweite – eigene – Einwilligungsabfrage vorzunehmen.

„Die doppelte Einwilligungsabfrage, die sich zwangsläufig aus der ATT‑Richtlinie in ihrer derzeitigen Umsetzung ergibt, schränkt die Erhebung, Verknüpfung und Nutzung solcher Daten ein“, schreibt die Behörde. Der Ansatz der AGCM unterscheidet sich von anderen Einschätzungen gegenüber ATT – wie etwa die des Bundeskartellamtes. Dort hieß es, Hauptgrund der Bedenken sei, dass die „engen Anforderungen“ des ATT-Systems nur für andere App-Anbieter, aber nicht für Apple selbst gelten. Allerdings hatte schon Frankreich in seinem Vorgehen gegen das Apple-System ähnlich argumentiert wie die AGCM. Entwicklern falle es übermäßig schwer, mit ATT die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) einzuhalten, wenn sie doch tracken wollten.

Apple dürfte gegen die Kartellstrafe der AGCM vorgehen. Der Konzern teilte in einer Stellungnahme mit, dass er der Einschätzung deutlich widerspricht. Wie schon in Frankreich gäbe es zudem ein Schlupfloch: Das ATT-Pop-up könnte „konformer“ zur DSGVO gemacht werden. Wie, ist allerdings unklar, zumal sich die Einschätzungen regelmäßig auf EU-Ebene zu wandeln scheinen.

Grundsätzlich ist die Funktion sehr beliebt – viele Nutzer wollen nicht, dass Daten von einer App zur anderen übergeben werden. Anbieter bedienen sich mittlerweile Tricks, Apples Einschränkungen zu umgehen, gegen die der iPhone-Hersteller vorgeht. Im Oktober hatte Apple öffentlich davor gewarnt, dass man die Anti-Tracking-Funktion in Deutschland womöglich abschalten müsste – sowie in anderen EU-Ländern.

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(bsc)



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39C3: Weiterhin ePA-Experimente am lebenden Bürger


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Auf dem 39. Chaos Communication Congress übt die IT-Sicherheitsexpertin Bianca Kastl erneut massive Kritik an der elektronischen Patientenakte (ePA) für alle. Trotz gegenteiliger Beteuerungen von Politik und Gematik sei das System zum bundesweiten Start 2025 nicht ausreichend abgesichert gewesen. Der CCC forderte daraufhin ein „Ende der ePA-Experimenten am lebenden Bürger“. Kastl spricht von einem „Jahr null der IT-Sicherheit“ und warnt erneut vor den strukturellen Schwächen, die seit Jahren bekannt seien.

Im Zentrum ihrer Kritik stehen Identitäts- und Authentifizierungsprobleme innerhalb der Telematikinfrastruktur. Wiederholt habe der Chaos Computer Club gezeigt, dass sich Zugänge zur ePA unter bestimmten Voraussetzungen missbräuchlich erlangen lassen – etwa über fehleranfällige Ersatzverfahren, unzureichend geschützte Zugangsmittel oder organisatorische Schwächen bei der Ausgabe von eGK, PINs und Heilberufsausweisen. Viele der daraufhin eingeführten Gegenmaßnahmen – Rate Limits, zusätzliche Prüfziffern oder nachträgliche Einschränkungen – seien lediglich Flickwerk und änderten nichts an grundlegenden Designproblemen. Bei Identitäts- und Vertrauensdiensteanbietern, wie D‑Trust kam es beispielsweise zu Versandpannen. Dort wurden elektronische Heilberufsausweise falsch zugeordnet und an andere Ärzte verschickt.

Besonders kritisch sieht Kastl die Diskrepanz zwischen offizieller Risikokommunikation und tatsächlicher Lage. Während öffentlich von „Ende-zu-Ende-Verschlüsselung“ und „keinem Zugriff der Krankenkassen“ die Rede sei, liegen bei den Kassen faktisch alle Daten vor, die technisch eine Simulation von Karten und Identitäten ermöglichen könnten, um damit auf die Daten der ePA zuzugreifen. Eine Antwort auf eine Kleine Anfrage hatte beispielsweise ergeben, dass das Bundesgesundheitsministerium keine Kenntnis über die Verträge zwischen den Betreibern und den Krankenkassen hat. Gleichzeitig würden zentrale Dokumente wie ein Architecture Decision Record sowie eine Datenschutzfolgenabschätzung nicht oder nur eingeschränkt veröffentlicht – Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz seien teils abgelehnt worden.

Hinzu kommen wiederkehrende Ausfälle und Instabilitäten der Telematikinfrastruktur. Eine offiziell genannte Verfügbarkeit von 96 Prozent bedeute rechnerisch mehr als zwei Wochen Ausfall pro Jahr – mit direkten Folgen für Praxen und Patient:innen. Sicherheitsprobleme bei Praxissoftware, Kartenherstellern und Vertrauensdiensten verschärften die Lage zusätzlich.

Kastl kritisiert zudem die politische Strategie: Sicherheitswarnungen externer Experten seien monatelang ignoriert worden, Verantwortung werde zwischen Ministerium, Gematik und Dienstleistern hin- und hergeschoben. Die Risiken trügen am Ende die Versicherten selbst – durch mögliche Datenschutzverletzungen, Manipulationen oder Systemausfälle.

Die zentrale Forderung aus dem Umfeld des CCC bleibt daher unverändert: eine unabhängige und belastbare Bewertung der Sicherheitsrisiken, transparente Kommunikation gegenüber den Betroffenen und ein offener Entwicklungsprozess über den gesamten Lebenszyklus der ePA. Vertrauen. Kastls Fazit: „Vertrauen lässt sich nicht verordnen“ – schon gar nicht bei den sensiblen digitalen Großprojekten des Landes.

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(mack)



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