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Datenschutz-Reform: EU-Staaten einigen sich auf schnellere DSGVO-Durchsetzung
Der EU-Ministerrat hat am Montag die Mini-Reform der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) final beschlossen, auf die er sich im Juni mit Vertretern des Parlaments einigte. Ziel ist es, die Kooperation zwischen den nationalen Datenschutzbehörden bei der Durchsetzung des Normenwerks zu verbessern. Damit soll die Bearbeitung grenzüberschreitender Datenschutzbeschwerden beschleunigt werden. Dabei geht es vor allem um das „Irland-Problem“: Die irische Datenschutzbehörde (DPC) gilt aktuell als Flaschenhals für die DSGVO-Durchsetzung gegen Big-Tech-Konzerne, die ihren europäischen Hauptsitz auf der Insel haben. Durch harmonisierte Abläufe soll künftig vermieden werden, dass Streitigkeiten im Europäischen Datenschutzausschuss (EDSA) zu komplizierten und langwierigen Verständigungsverfahren führen.
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Ein zentrales Element der jahrelang umkämpften Novelle betrifft die Angleichung der Zulässigkeitsvoraussetzungen für grenzüberschreitende Beschwerden. Künftig soll unabhängig davon, in welchem EU-Staat eine Eingabe erfolgt, die Entscheidung über deren Zulässigkeit auf der Basis derselben Informationen beurteilt werden. Damit wird eine Vereinheitlichung der Kriterien geschaffen, die unterschiedliche nationale Auslegungen beseitigen und den Beschwerdeführern mehr Rechtssicherheit bieten soll. Diese Harmonisierung gilt als entscheidend, um die Fragmentierung zu beenden, die das reibungslose Funktionieren des EU-weiten Kooperationsmechanismus bisher erschwert hat.
Vereinfachtes Kooperationsverfahren
Gleichzeitig sehen die neuen Vorschriften gemeinsame Verfahrensrechte für alle Beteiligten vor. Dies umfasst sowohl den Anspruch der Beschwerdeführer auf Einbeziehung in das Verfahren als auch das verbriefte Anhörungsrecht für die Unternehmen oder Organisationen, gegen die ermittelt wird. Letztere erhalten zudem die verbriefte Option, vorläufige Ermittlungsergebnisse einzusehen und dazu Stellung zu nehmen. Das soll die Transparenz und Fairness des gesamten Verfahrens erhöhen. Ferner wird für unkomplizierte Fälle ein vereinfachtes Kooperationsverfahren eingeführt: Um unnötigen Verwaltungsaufwand zu vermeiden, können sich die nationalen Datenschutzbehörden darauf einigen, derartige Angelegenheiten vorzeitig beizulegen.
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Die wohl wichtigste Neuerung ist die Einführung verbindlicher Fristen für DSGVO-Untersuchungen. Ein reguläres grenzüberschreitendes Verfahren darf künftig nicht länger als 15 Monate in Anspruch nehmen. Lediglich bei den komplexesten Fällen kann diese Frist einmalig um maximal zwölf weitere Monate verlängert werden. Für Beschwerden, die über das neue vereinfachte Kooperationsverfahren abgewickelt werden, ist die Untersuchung innerhalb von zwölf Monaten abzuschließen. Bürgerrechtlern reichen diese Vorgaben nicht aus. Der Ratsbeschluss markiert den letzten legislativen Schritt. Die sogenannte Durchführungsverordnung wird 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft treten und nach einer Übergangsfrist von 15 Monaten vollständig anwendbar werden. Voraussichtlich am Mittwoch will die EU-Kommission eine umfangreiche DSGVO-Reform auf den Weg bringen, die laut Kritikern den Datenschutz schleifen würde.
(afl)
Künstliche Intelligenz
Vergleichs-Benchmark Cinebench 2026 kostenlos erschienen
Der Software-Entwickler Maxon löst nach gut zwei Jahren den Cinebench 2024 ab. Die Nachfolgeversion Cinebench 2026 soll jetzt noch bessere Vergleiche von Prozessoren und Grafikkarten ermöglichen.
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Cinebench 2026 bleibt ein Vergleichs-Benchmark, der eine virtuelle 3D-Szene rendert. Die neue Version verwendet eine überarbeitete Variante von Maxons Render-Engine Redshift. Hinzu kommen neue Kompilierer auf Basis von Clang 19. Der Benchmark teilt sich den technischen Unterbau mit Maxons Software-Suite Cinema 4D 2026.
Neuer SMT-Test
Den Singlethreading-Test teilt der Entwickler in zwei Varianten auf: einen Benchmark, der wie bisher einen einzelnen Thread auf einem einzigen CPU-Kern startet, und einen zweiten, der Simultaneous Multithreading (SMT) nutzt. Auf Prozessoren mit SMT startet Cinebench 2026 zwei Threads. Da Intel seine SMT-Implementierung (Hyper-Threading) bei den Core-Ultra-Prozessoren vorübergehend aufgegeben hat, ist die Option hauptsächlich für AMDs Ryzen-CPUs interessant.
Aufgrund des neuen Technikunterbaus sind die Ergebnisse vom Cinebench 2026 nicht mit vorherigen Versionen vergleichbar. Aktuelle Prozessoren erreichen im Singlethreading-Test etwa 500 bis 700 Punkte ohne SMT. Beim 2024er-Benchmark war bei etwa 150 Punkten Schluss.
Cinebench 2026 läuft standardmäßig 10 Minuten lang mehrfach durch, um Einflüsse der Temperaturentwicklung auf die Taktfrequenzen mitzumessen. Wer einen einzelnen Durchlauf starten möchte, muss oben auf „File“ klicken und „Advanced Benchmark“ anwählen. Dann erscheint oben links die Option „Minimum Test Duration“, die sich mit „Off“ ausstellen lässt.
Windows und macOS
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Den Cinebench 2026 gibt es für Windows 11/10 (AMD, Intel), Windows on ARM (Qualcomm Snapdragon) und macOS (Apple Silicon). Die RAM-Mindestanforderung steigt unter Windows auf 16 GByte. Unter macOS funktioniert der Benchmark auch mit 8 GByte RAM, allerdings eingeschränkt.
Der GPU-Test lernt derweil den Umgang mit aktuellen Grafikkarten: AMDs Radeon-Serie RX 9000 und Nvidias GeForce RTX 5000. Erstmals läuft Cinebench auch mit Nvidias KI-Beschleunigern aus den Generationen Hopper sowie Blackwell. Der GPU-Benchmark setzt mindestens 8 GByte Grafikspeicher voraus.
Maxon bietet den Cinebench 2026 kostenlos an. Der Download umfasst rund 2,5 Gigabyte.
(mma)
Künstliche Intelligenz
Beschädigtes Unterseekabel: Finnland vernimmt Besatzung auf verdächtigem Schiff
Die finnische Polizei hat Besatzungsmitglieder des verdächtigen Schiffes „Fitburg“ befragt. Laut einer Mitteilung sagte Risto Lohi von der Kriminalpolizei: „Die Vernehmungen haben den Handlungsablauf und die verschiedenen Rollen der Besatzungsmitglieder aufgeklärt.“ Die Ermittlungen dauern demnach an.
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Finnische Behörden hatten das Schiff, das im Verdacht steht, Schaden an einem Unterwasserkabel in der Ostsee verursacht zu haben, am Mittwoch festgesetzt. Zwei der 14 Besatzungsmitglieder wurden festgenommen, gegen zwei weitere wurden Ausreiseverbote verhängt. Zur Nationalität und dem Rang der Verdächtigen wollte sich die Polizei nicht äußern. Sie hatte jedoch zuvor mitgeteilt, dass die Besatzung aus russischen, georgischen, aserbaidschanischen und kasachischen Staatsangehörigen besteht.
Die Polizei ermittelt wegen des Verdachts der schweren Sachbeschädigung, der versuchten schweren Sachbeschädigung sowie der schweren Störung des Telekommunikationsverkehrs.
Finnisch-estnisches Ermittlungsteam eingerichtet
Die „Fitburg“ war in Verdacht geraten, nachdem der Telekommunikationsanbieter Elisa am Mittwochmorgen einen Schaden an einem unterseeischen Datenkabel gemeldet hatte, das die finnische Hauptstadt Helsinki mit Estlands Hauptstadt Tallinn verbindet. Als das Schiff von den Behörden gestoppt wurde, ließ es die Ankerkette herunter. Der Fall erinnert an frühere Vorkommnisse, bei denen mutmaßlich Schiffe mit Verbindung zu Russland Unterseekabel mit ihrem Anker beschädigten.
Wie die finnische Polizei jetzt mitteilte, habe man gemeinsam mit den estnischen Behörden ein Ermittlungsteam eingerichtet. Die Spurensicherung am Meeresboden nahe dem beschädigten Kabel wurde demnach fortgesetzt.
Möglicher Verstoß gegen EU-Sanktionen gegen Russland
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Am Donnerstag hatte die finnische Zollbehörde mitgeteilt, dass der Frachter möglicherweise auch gegen EU-Sanktionen gegen Russland verstoßen hat. Demnach hatte es die Besatzung versäumt, die Ladung ordnungsgemäß anzumelden. Ersten Erkenntnissen zufolge hat das Schiff Stahlprodukte aus Russland an Bord, die unter EU-Sanktionen gegen das Land fielen, hieß es in der Mitteilung der Zollbehörde weiter.
Die Ladung sei daher vorübergehend beschlagnahmt worden. Es werde nun geprüft, ob ein Verstoß gegen die Sanktionen stattgefunden habe. Das Schiff war unterwegs vom russischen St. Petersburg in die israelische Hafenstadt Haifa.
(nen)
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KI-Suche, Nummern, Fotos & Co.: Was nach dem Fahrrad-Diebstahl helfen könnte
Ein Fall aus München zeigt, wie eng klassische Polizeiarbeit, Online-Plattformen und moderne Technik inzwischen miteinander verknüpft sind. Nachdem einer Frau ihr Fahrrad gestohlen worden war, entdeckte sie es laut Angaben der Münchner Polizei wenig später auf einer Online-Plattform wieder. Statt selbst Kontakt aufzunehmen, wandte sie sich an die Polizei. Die Beamten vereinbarten daraufhin einen fingierten Kauftermin, bei dem ein Mann die Tür öffnete und vorläufig festgenommen wurde.
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Bei der anschließenden Durchsuchung stießen die Ermittler nach Polizeiangaben in der Wohnung, im Keller und vor dem Haus auf insgesamt 22 gestohlene Fahrräder sowie zahlreiche passende Schlüssel. Noch während der Maßnahmen erschien eine Mitbewohnerin mit weiteren Schlüsseln – auch sie wurde festgenommen. Der polizeibekannte Hauptverdächtige sitzt inzwischen in Untersuchungshaft.
Der Zugriff ist kein Einzelfall. Online-Plattformen gelten als zentrale Absatzmärkte für gestohlene Fahrräder, einschließlich E‑Bikes. Nach Angaben der polizeilichen Kriminalprävention registrierte die Polizei allein 2024 bundesweit rund 245.900 Fahrraddiebstähle sowie zusätzlich zehntausende Diebstähle von Mopeds und Krafträdern. Häufige Tatorte sind laut Polizei große Abstellanlagen an Bahnhöfen, Schulen oder Freizeitstätten.
Wo Fahrraddiebe besonders häufig zuschlagen
Statistiken zeigen, dass Fahrraddiebstahl stark vom Wohnort abhängt. Besonders Großstädte gelten als Hotspots. In Rankings schneiden unter anderem Leipzig, Berlin, Köln, Bremen, Frankfurt am Main und Hamburg besonders schlecht ab. Gleichzeitig steigen trotz rückläufiger Fallzahlen die finanziellen Schäden deutlich: Der durchschnittliche Schaden pro Fahrrad liegt inzwischen nahe bei 1000 Euro, weil Diebe sich zunehmend auf hochwertige (E‑)Bikes spezialisieren.
Die große Zahl sichergestellter Räder im Münchner Fall deutet auf ein strukturiertes Vorgehen hin. Fahrräder werden über Wochen entwendet, zwischengelagert und schrittweise online angeboten. Auffällig war, dass zu vielen Rädern passende Schlüssel vorhanden waren. Laut Polizei ist dies typisch für Serientäter, die gezielt Schlösser manipulieren oder mitsamt Schlüssel entwenden, um die Räder später ohne Aufwand weiterverkaufen zu können.
Rechtliche Grauzonen beim Online‑Kauf
Für Käufer stellt sich dabei eine heikle Frage: Was passiert, wenn man unwissentlich gestohlene Ware erwirbt? Ein Urteil des Landgerichts Karlsruhe zeigt, dass nicht jeder Käufer automatisch strafbar ist. Wer keine Anhaltspunkte für eine illegale Herkunft hat, macht sich nicht wegen Hehlerei strafbar. Bei extrem günstigen „Schnäppchen“ kann das jedoch anders aussehen – dann kann der Vorwurf greifen, man habe den Diebstahl billigend in Kauf genommen.
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KI‑gestützte Suche
Neben klassischer Recherche kommt zunehmend künstliche Intelligenz zum Einsatz, um gestohlene Fahrräder wiederzufinden. Ein Beispiel ist die KI-gestützte Fahrradsuche „Whembat“, das aus der gemeinsamen Frustration der Gründer über leere Fahrradständer, erfolglose Suchen entstanden ist. Der Name steht für „Where’s My Bike At?!“. Nach dem Upload eines Fotos durchsucht Whembat automatisiert Online-Marktplätze, soziale Netzwerke und verfügbare Datenquellen nach möglichen Treffern.
In Ermittlungsverfahren ist die eindeutige Zuordnung der Fahrräder oft entscheidend. Beschuldigte geben nicht selten an, ein Rad „gefunden“ oder legal gekauft zu haben. Die Polizei empfiehlt daher, alle verfügbaren Nachweise aufzubewahren: Kaufbelege, Rahmennummern, Fotos oder individuelle Umbauten erleichtern den Eigentumsnachweis erheblich. Empfohlen wird von der Polizei zudem die Fahrrad‑Kodierung oder Gravur eines individuellen Codes in den Rahmen sowie das Führen eines Fahrradpasses. Diese Maßnahmen schrecken Täter ab und helfen Polizei und Fundämtern, aufgefundene Räder eindeutig zuzuordnen.
GPS‑Tracker, intelligente Fahrradschlösser und richtige Reaktion nach dem Diebstahl
Immer häufiger kommen GPS‑Tracker und intelligente Fahrradschlösser zum Einsatz, die bei Bewegung alarmieren und Positionsdaten liefern. Laut Polizei können solche Systeme helfen, gestohlene Räder wiederzufinden – Betroffene sollten jedoch niemals selbst eingreifen, sondern umgehend Anzeige erstatten und die Ortungsdaten weitergeben. heise empfiehlt zudem, nach einem Diebstahl strukturiert vorzugehen: Anzeige erstatten, Versicherung informieren und Online-Plattformen im Blick behalten.
Trotz aller Technik bleibt die Basis eine gute mechanische Sicherung. Hochwertige Bügel‑ oder Panzerkabelschlösser und das konsequente Anschließen an feste Gegenstände gelten weiterhin als wirksamste Abschreckung. Intelligente Fahrradschlösser können diese Sicherung sinnvoll ergänzen, ersetzen sie aber nicht.
(mack)
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