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Niedersachsen: Polizei soll schon im Vorfeld von Straftaten überwachen dürfen


Die niedersächsische Landesregierung will mit ihrem Entwurf zur Novelle des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (NPOG) den Strafverfolgern des Landes umfassende neue Befugnisse im digitalen Raum und bei der präventiven Gefahrenabwehr verschaffen. Die Reform soll es den Ordnungshütern ermöglichen, auf neue Bedrohungsformen – insbesondere im Bereich Cyberkriminalität und Terrorismus – effektiver reagieren zu können.

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Doch es hagelt Kritik: In deren Zentrum stehen die Herabsetzung der Eingriffsschwelle und die geplanten technologischen Überwachungsinstrumente, die erhebliche Grundrechtseingriffe zur Folge haben könnten.

Die wohl einschneidendste Neuerung ist die Einführung des Konzepts der „Vorfeldstraftat“ in Paragraf 2, das die Eingriffsschwelle polizeilicher Maßnahmen senkt und an die Precrime-Dystopie aus dem Film „Minority Report“ erinnert. Mit dem vom Bundesverfassungsgericht im Urteil zum BKA-Gesetz behandelten Ansatz sollen Überwachungsbefugnisse schon in einem sehr frühen Stadium zur Anwendung kommen, sofern eine strafbewehrte Vorbereitungshandlung von erheblicher Bedeutung vorliegt.

Zu den zentralen Überwachungsmaßnahmen, die bereits im Vorfeld zulässig sein sollen, gehört der nachträgliche biometrische Abgleich mit öffentlich zugänglichen Daten aus dem Internet (Paragraf 32 c). Dies würde es Ermittlern erlauben, biometrische Merkmale, etwa aus Fotos oder aus der Videoüberwachung von Personen, die mit einer einschlägigen Vorfeldstraftat in Verbindung stehen, mit öffentlich zugänglichen Informationen abzugleichen. So könnten sie etwa mit automatisierter Gesichtserkennung die Identität feststellen.

Gegner werten dies als rechtliche Grundlage für ein weitreichendes, anlassloses Internet-Crawling durch die Polizei. Ebenfalls ist der Einsatz der automatisierten Datenanalyse (Paragraf 45 a) zur Abwehr von Gefahren im Zusammenhang mit einer Vorfeldstraftat von erheblicher Bedeutung vorgesehen.

Die Novelle sieht generell eine Reihe neuer Befugnisnormen zur Nutzung moderner Technologien vor, die tief in die informationelle Selbstbestimmung der Bürger eingreifen. Der Entwurf regelt etwa den Einsatz sogenannter intelligenter Videoüberwachung. Dabei unterscheidet die rot-grüne Landesregierung zwischen zwei den Hauptformen Verhaltenserkennung und biometrischer Echtzeit-Fernidentifizierung.

Bei ersterer werden automatisierte Systeme zur Erkennung und Auswertung von Mustern bezogen auf Personen eingesetzt. Die Anwendung soll auf die Feststellung von Verhaltensmustern beschränkt werden, die auf eine geplante Straftat oder einen Unglücksfall hindeuten. Eine pauschale Zulassung zur biometrischen Erkennung wird zwar ausgeschlossen, eine automatisierte Vorhersage potenzieller Gefahrenlagen aber nicht.

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Auch eine Kompetenz zur besonders umkämpften Live-Gesichtserkennung im öffentlichen Raum soll neu geschaffen werden. Sie ist dem Plan nach nur zulässig, um eine gegenwärtige Gefahr für Leib oder Leben abzuwehren oder zur Verhinderung einer terroristischen Straftat, und unterliegt einem strengen Richtervorbehalt mit hohen Eingriffshürden. Die KI-Verordnung der EU setzt hier enge Grenzen, deren Einhaltung voraussichtlich gerichtlich überprüft werden dürfte.

Mit der Einführung der automatisierten Datenanalyse soll die Polizei KI-gestützte Anwendungen nutzen dürfen, um große Mengen von rechtmäßig erhobenen, internen Fall-, Personen- und Sachdaten zu verknüpfen und auszuwerten. Ziel ist es, durch die Erkennung von verborgenen Mustern und Beziehungen in komplexen Datensätzen Gefahren frühzeitig zu erkennen und abzuwehren.

Obwohl die Regierung betont, keine Software der umstrittenen US-Firma Palantir einsetzen zu wollen, sollen damit potenziell ähnlich weitreichende Big-Data-Analysen zulässig werden. Die Kontrolle will sie durch den vagen Grundsatz „Human-in-the-Loop“ gewährleistet wissen, bei dem die finale Entscheidung über polizeiliche Schritte beim Beamten verbleiben würde.

Auch weitere Bereiche sollen eine deutliche rechtliche Ausweitung erfahren: Der Entwurf schafft Rechtsgrundlagen für den Einsatz unbemannter Fahrzeugsysteme (Drohnen). Dieser soll grundsätzlich offen erfolgen. Zudem geht es um die Detektion und Abwehr solcher Flugobjekte, die eine unberechtigte Gefahr darstellen.

Ferner soll die Nutzung von mobilen Bild- und Tonaufzeichnungsgeräten räumlich und technisch erweitert werden. Künftig könnten Bodycams unter strengen Voraussetzungen – zur Abwehr einer dringenden Gefahr für Leib oder Leben – auch in Wohnungen genutzt werden. Technisch ermöglicht wird zudem die automatisierte Auslösung der Aufzeichnung, beispielsweise über eine Holster-Signalvorrichtung beim Ziehen der Dienstwaffe, um das Deeskalationspotenzial und die Beweissicherung in Stresssituationen zu erhöhen.

Im Rahmen der Anpassung an europäische Vorgaben sollen zudem die Regeln zur Datenübermittlung an öffentliche und private Stellen auch in Drittstaaten überarbeitet werden. Das nährt Sorgen für die Privatsphäre bei Weitergaben in Länder mit potenziell geringerem Datenschutzniveau.

Bürgerrechtler vom Freiheitsfoo monieren, dass das Vorhaben einen Paradigmenwechsel in der niedersächsischen Sicherheitspolitik einleite. Der Staat verlagere damit seinen Fokus von der konkreten Gefahrenabwehr hin zur Vorhersage. Die Bevölkerung werde unter Generalverdacht gestellt. Punkte wie Transparenz insbesondere zur Funktionsweise der KI-Systeme und die Gefahr der Diskriminierung durch algorithmische Voreingenommenheit blieben unterbelichtet.

Die 1. Lesung im Landtag ist für Mittwoch geplant. Auch Länder wie Berlin oder Baden-Württemberg stricken aktuell an Novellen ihrer Polizeigesetze, wobei ebenfalls KI-Analysen im Vordergrund stehen. Bei der Bundesregierung ist ein ähnliches „Sicherheitspaket“ in der Mache.


(wpl)



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Redmagic Astra Gaming-Tablet im Test: Snapdragon 8 Elite & 165-Hz-OLED-Display


Das Nubia Redmagic Astra überzeugt mit geballter Power dank Snapdragon 8 Elite. Zur hochwertigen Grafik trägt auch das 165-Hz-OLED-Display bei.

Mit dem Redmagic Astra liefert Hersteller Nubia ein ansprechendes Gaming-Tablet, das sich in Sachen Leistung nicht verstecken braucht. Mit bis zu 24 GB RAM und dem Snapdragon 8 Elite ist es bestens ausgestattet, um auch die anspruchsvollsten Games im Google Play Store abzuspielen. Wie es sich in der Praxis schlägt, zeigen wir im Test.

Das Testgerät hat uns der Hersteller zur Verfügung gestellt.

Design

Das Gehäuse des Redmagic Astra überzeugt durch eine makellose Verarbeitung. Das Gaming-Tablet mit Vollaluminium-Gehäuse misst 9 Zoll (134,2 × 207 × 6,9 mm). Mit 370 g liegt es angenehm in der Hand und lässt sich sowohl einhändig hochkant als auch horizontal mit beiden Händen längere Zeit bequem verwenden.

Auf der Rückseite prangt das ins Gehäuse gefräste Redmagic-Logo. Wie es sich für ein Gaming-Gerät gehört, darf beim Redmagic Astra die bunte RGB-Beleuchtung nicht fehlen. Diese ist aber nur für die Augen der Mitmenschen bestimmt, da sie sich gänzlich auf der Rückseite des handlichen Tablets abspielt. Dank des eingelassenen Glasstreifens erhält man so Einblick auf das Gebläse, welches beim Zocken fröhlich vor sich hinleuchtet. Auch der Redmagic-Schriftzug blinkt wahlweise farblich auf.

Display

Das OLED-Display löst mit 2400 × 1504 Pixeln auf und hat eine Bildwiederholrate von stolzen 165 Hz, welche sich bei Bedarf auf 60 Hz herunterschrauben lässt. Ein Bildformat von 16:10 und eine Screen-to-Body-Ratio von 90 Prozent sorgen für wenig verschwendete Fläche. Das OLED-Display besticht zudem mit kräftigen Farben und einer Pixeldichte von knapp 313 PPI. Letztere macht sich vor allem beim Zocken und beim Schauen von Videos bemerkbar. Bilder wirken gestochen scharf, sodass man beispielsweise von der höheren Auflösung auf Youtube Gebrauch machen kann.

Die 165-Hz-Bildwiederholrate sorgt für flüssigere Animationen beim Spielen oder beim Navigieren des Tablets. Besonders bei actionreichen Spielen wie FPS bemerkt man hier schnell den Unterschied.

Mit 1100 Nits bietet das OLED-Display ausreichend Helligkeit, um auch außerhalb der eigenen vier Wände problemlos in den mobilen Gaming-Genuss kommen zu können. Dank Widevine-L1-Zertifizierung streamt man über den Bildschirm bei Anbietern wie Netflix mit Full-HD oder 4K. Nach IP54 ist das Display gegen Staub und Spritzwasser geschützt und daher problemlos unterwegs verwendbar.

Kamera

Die Kameras des Gaming-Tablets sind wie zu erwarten mehr als schmückendes Beiwerk zu verstehen. Die 9-MP-Frontkamera kann man durchaus für Videocalls verwenden, Selfies werden aber tagsüber schon bei leicht trübem Wetter super krisselig. Mit der 13-MP-Rückkamera ist es nicht viel besser. Sie bietet verwaschene Farben und Pixel, die man fast schon mit bloßem Auge zählen kann. Hier erwarten wir aber auch nicht mehr. Für das Abfotografieren von Dokumenten ist sie vollkommen in Ordnung.

Ausstattung

In Sachen Performance tischt das Redmagic Astra ordentlich auf: Mit 16 GB LP5DDRT RAM in unserem Testgerät (bis zu 24 GB sind möglich) und dem Qualcomm Snapdragon 8 Elite ist das Gaming-Tablet perfekt ausgestattet, um auch grafisch aufwendige Mobile Games zu spielen. Die CPU erbringt dabei eine Leistung von maximal 4,32 GHz. Unterstützt wird der Prozessor vom Redcore-R3-Pro-Gaming-Chip, der vor allem während des Zockens zum Einsatz kommt. Unter Last wird das Tablet trotz versprochener Non-plus-ultra-Kühlung ganz schön warm und der Lüfter surrt hörbar vor sich her. Beim Zocken hört man diesen nicht, in einer ruhigeren Umgebung (wenn man etwa ohne Sound spielt) macht er sich dann doch bemerkbar.

Die geballte Leistung des Gaming-Tablets spiegelt sich auch in unseren Benchmarks wider (Modell 16/512 GB): In PCMark Work 3.0 Performance erzielt das Astra 28.830 Punkte und kommt damit mit so ziemlich allen alltäglichen Aufgaben wie im Internet surfen, Texte schreiben, Videokonferenzen und Fotos bearbeiten problemlos klar. Beim Gaming-zentrierten Benchmark-Programm 3DMark erzielt das Tablet ebenfalls Top-Werte. Hier lassen wir Wildlife Extreme laufen, in welchem es insgesamt 6874 Punkte erzielt. In beiden Benchmarks ist es das leistungsstärkste von uns bisher getestete Tablet.

Für das Redmagic Astra stehen drei Varianten in zwei verschiedenen Farben zur Auswahl, wobei sich hier immer nur die Anzahl an RAM (12 GB, 16 GB oder 24 GB) und Speicherplatz (256 GB, 512 GB oder 1 TB) ändert. Der Prozessor bleibt bei allen Varianten der gleiche.

Der USB 3.2 Gen 2 Anschluss hat eine zeitgemäße Übertragungsgeschwindigkeit von 10 GB/s sowie Displayport-Unterstützung. Für die drahtlose Verbindung stehen Bluetooth 5.4 und Wi-Fi 6 zur Verfügung. Die Möglichkeit, das Gerät mit einer SIM-Karte zu betreiben, gibt es nicht.

Die zwei Stereo-Lautsprecher mit DTS:X-Unterstützung erzeugen einen ordentlichen, klaren Klang, der beim Videostreaming und Zocken überzeugt.

Software

Das Redmagic Astra kommt mit dem Redmagic 10 OS, basierend auf Android 15 und einem Update-Support von fünf Jahren. Ein Update von Android 15 auf 16 ist also zu erwarten. Zum Testzeitpunkt Anfang Januar 2026 läuft es jedoch noch unter Android 15.

Die Benutzeroberfläche ist nahe an Stock-Android und navigiert flüssig. Einen App-Drawer gibt es ebenfalls. Zu den vorinstallierten Apps zählen Booking.com, die Google Suite, Tiktok, Private Space, WPS Office, Inspired Wallpaper, Facebook, ein eigener Browser und Phone Switch. Hinter Private Space verbirgt sich ein Verschlüsselungsprogramm, um sensible Daten und Dateien zu sichern. Goper ist indes ein Tool, um Nubia-spezifische (Hersteller des Redmagic Astra) Peripherien mit dem Gaming-Tablet zu verbinden oder den Bildschirm des Astra auf ein anderes Endgerät zu casten.

Die App Gaming-Space aktiviert man hingegen über den roten Schalter, getauft Magic Key, oben auf dem Tablet. Im Gaming-Space konfiguriert man unter anderem die Leistung des Tablets pro Spiel. Bei rechenintensiven Spielen kann es sich beispielsweise lohnen, die Performance des Prozessors manuell auf das Maximum zu setzen, wenn man Performance-Einbrüche feststellt. Gleiches gilt für die Stärke des Lüfters. Eine komplett unerwartete Funktion ist das Anime-Maskottchen, welches man ebenfalls hier aktiviert. Nach der Aktivierung macht es sich die Dame im Schulmädchen-Outfit prompt auf der Benutzeroberfläche bequem und lässt immer mal wieder einen Kommentar raus. Wer es mag.

Akku

Der 8200-mAh-Akku erzielt im Benchmark Work 3.0 Battery Life von PCMark etwas mehr als sechs Stunden. Im Alltag kommt man damit locker über einen Tag, bis zu einer Woche sogar bei sehr geringer Nutzung. Beim Zocken entleert sich der Akku dann doch etwas schneller. Je nachdem, wie anspruchsvoll das Spiel ist, kommt man so auf eine Spielzeit zwischen vier und fünf Stunden. Mit ausgeschalteter RGB-Beleuchtung und gedrosselter Leistung über den Gaming-Space lässt sich so sicherlich noch etwas mehr aus dem Akku herausholen. Geladen wird mit bis zu 80 Watt, ein Netzteil ist jedoch nicht inkludiert. Mit einem 15-Watt-Netzteil laden wir das Redmagic Astra in etwas über einer Stunde von 60 auf 100 Prozent.

Preis

In den Farbvarianten Starfrost und Eclipse mit 16/512 GB kostet das Nubia Redmagic Astra 659 Euro. Für 519 Euro bekommt man das Redmagic Astra mit 12/256 GB in Starfrost. Für 819 Euro bekommt man das Gaming-Tablet hingegen mit 24 GB RAM und 1 TB Speicherplatz.

Fazit

Mit dem Nubia Redmagic Astra für 659 Euro bekommt man ein starkes Gaming-Tablet, das nicht nur ordentlich Leistung erbringt, sondern auch schick und hochwertig aussieht. Das OLED-Display mit 165 Hz liefert kräftige und kristallklare Bilder, während der Snapdragon 8 Elite sowohl mit modernen und anspruchsvollen FPS als auch mit MMOs problemlos klarkommt. Der Gaming-Space ermöglicht eine flexible, auf das Spiel angepasste Konfiguration der Prozessorleistung. Weitere Features wie die RGB-Beleuchtung sind nette Spielereien, können aber ausgeschaltet werden, was vor allem dem 8200-mAh-Akku zugutekommen dürfte. Dieser liefert bei alltäglichen Aufgaben eine gute Performance, hält unter Last allerdings nur zwischen 4 und 5 Stunden durch.

Wer bereit ist, die 659 Euro auszugeben, bekommt ein super performantes und hochwertiges Gaming-Tablet, auf dem es sich auch prima im Alltag surft und streamt.



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Silvester-Rekord bei Datennutzung | heise online


Die Menschen in Deutschland haben in der Silvesternacht so viel Datenvolumen genutzt wie nie zuvor. Zwischen 20 und 3 Uhr wurden etwa im Mobilfunknetz von Vodafone rund 4,5 Millionen Gigabyte übertragen und damit 50 Prozent mehr als beim vorherigen Jahreswechsel, wie das Unternehmen mitteilte.

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Bei der Deutschen Telekom waren es nach eigenen Angaben 3,9 Millionen Gigabyte Daten, was einem Plus von 35 Prozent entsprach. Konkurrent O2 Telefónica registrierte sogar 5,7 Millionen Gigabyte (plus 3,6 Prozent).

Der hohe Zuwachs bei Vodafone und das niedrige Plus bei O2 liegt daran, dass 2025 mehrere Millionen Mobilfunkkunden, die bei 1&1 einen Vertrag haben, umgebucht wurden: Sie werden inzwischen mit dem Vodafone-Netz verbunden und nicht mehr mit dem O2-Netz.

Schon in den vergangenen Jahren waren die Werte immer weiter gestiegen. Lediglich während der Corona-Pandemie waren sie zwischenzeitlich rückläufig gewesen. Ein Grund für den Anstieg ist die erhöhte Nutzung von Video-Telefonaten, hochauflösenden Selfies und eine steigende Zahl von KI-Anfragen. Hinzu kommt, dass Videos immer öfter auch mit dem Smartphone oder Tablet per Mobilfunk gestreamt werden.

Vodafone-Chef Marcel de Groot sieht auch technische Ursachen für den Datenanstieg: „Es gibt immer weniger Funklöcher und an immer mehr Orten schnellen 5G-Mobilfunk, auch auf dem Land.“ Weil die Netze stärker seien, steige die Nutzung. Die Anbieter haben ihr 5G-Netz im vergangenen Jahr erneut verbessert.

Eine Zunahme verzeichneten die Anbieter auch bei Telefongesprächen. Allein im Mobilfunknetz von Vodafone wurden in der ersten Stunde des neuen Jahres 7,5 Millionen klassische Telefonate geführt, 40 Prozent mehr als im Vorjahr. Bei O2 Telefónica waren es ebenfalls mehr als sieben Millionen Telefongespräche in der Stunde nach Mitternacht. Diese blieben traditionell kurz: Im Schnitt benötigten die Menschen 78 Sekunden, um Familie und Freunden am Telefon ein frohes neues Jahr zu wünschen.

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(hob)



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Digitalminister Wildberger: Bei Staatsmodernisierung „brutal fokussieren“


Nach acht Monaten im Amt als erster Bundesdigitalminister sieht Karsten Wildberger (CDU) Deutschland auf gutem Weg bei der Staatsmodernisierung, spricht aber von einer Daueraufgabe. „Sie gehen ja auch nicht ein Jahr ins Gym und sagen dann: ‚Jetzt bin ich fertig’“, sagte er der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. Staatsmodernisierung sei ein Dauerprojekt, weit über eine Legislaturperiode hinaus und unabhängig von Personen.

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Der Minister zeigte sich optimistisch, dass im neuen Jahr für die Bürger positive Veränderungen spürbar werden. Es seien viele „Dinge in der Pipeline“, weitere würden auf den Weg gebracht. Die Bundesregierung hatte unter Wildbergers Federführung im Herbst eine Modernisierungsagenda für den Bund beschlossen, die Bundesländer später auch für die Länderebene. Geplant sind mehr als 200 Vorhaben zur Modernisierung der Verwaltung mit Vereinfachungen für Bürger und Unternehmen.

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Dabei geht es zum Beispiel um das Pass- und Meldewesen: Die Notwendigkeit der Aktualisierung des Wohnortes im Reisepass soll gestrichen werden, Personalausweise für über 70-Jährige sollen künftig unbefristet gültig sein. Vorausgefüllte und automatisierte Steuererklärungen, wie Hessen sie bereits testet, sollen sukzessive ausgeweitet werden.

Im Geschäftsverkehr mit Behörden sollen in vielen Fällen künftig einfache E-Mails ausreichen und KI soll in der Verwaltung beim Sortieren und Prüfen von Anträgen helfen, um Sachbearbeiter zu entlasten. Auch ihre Zuständigkeiten wollen Bund und Länder verändern, um Abläufe zu beschleunigen, etwa bei der Kfz-Zulassung, im Pass- und Ausweiswesen und im Meldewesen.

Im kommenden Jahr, am 2. Januar 2027, ist außerdem der Start der digitalen Brieftasche (Wallet) geplant. Auf dieses konkrete Datum hatte sich Wildberger zuletzt öffentlich festgelegt. Personalausweis und Führerschein und später auch andere Dokumente können dann auf dem Smartphone gespeichert werden und werden bei Kontrollen anerkannt. Die Plastikkarten können zu Hause bleiben.

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Zu Skepsis in Deutschland gegenüber Digitalisierungsprozessen wie dem Ausweis auf dem Smartphone oder der elektronischen Patientenakte, sagte Wildberger: „Wir stellen oft zuerst die Frage nach den Risiken. Ich wünsche mir, dass wir die Begeisterung für Neues und für Technologie, die Deutschland immer ausgemacht haben, wieder entdecken und wieder freilegen.“

Wenn Menschen erlebten, dass immer mehr alltägliche Prozesse, wie eine Kontoeröffnung, der Abschluss eines Mobilfunkvertrags oder Altersverifikation einfacher würden, verschiebe sich die Frage weg von: „Brauche ich das? Wie sicher ist das?“ zur Feststellung, „dass diese Dinge einem das Leben einfacher machen können“.

Wildberger holt sich für seinen Job auch Anregungen aus der Bevölkerung. Seit kurzem können Bürger auf der extra eingerichteten Onlineplattform „Einfach machen“ melden, an welchen Stellen es in der Verwaltung hakt. Die Hinweise sollen dabei helfen, Dinge zu priorisieren.

So beschreibt Wildberger auch seine eigene Arbeitsweise in dem ganzen Prozess: „Wenn man Dinge verändern will, ist eines der wichtigsten Themen brutal zu fokussieren. Sie können nicht alles machen und müssen, wenn Sie sich an einem Ziel orientieren, Dinge, die Sie potenziell ablenken, ein Stück weit ausblenden.“

Wildbergers Ministerium für Digitales und Staatsmodernisierung wurde mit dem Antritt der Regierung von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) im Mai neu aufgebaut. Merz hatte den früheren MediaMarktSaturn-Chef in sein Kabinett geholt und ihm die Aufgabe aufgetragen, Verwaltungsprozesse in Deutschland zu vereinfachen, zu beschleunigen, zu digitalisieren und Bürokratie abzubauen – im komplexen System der Zuständigkeiten zwischen Bund, Ländern und Kommunen ein Megaprojekt.

Über die föderale Modernisierungsagenda berichtet c’t auch in der aktuellen Ausgabe des Newsletters D.digital. Den Newsletter können Sie hier kostenlos abonnieren.


(cwo)



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